Vollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe Die «Association Romande de Lutte contre la Grêle (ARLG)» und die Schweizerische Vereinigung für Hagelbekämpfung (SVH) haben, gestützt auf Artikel 14 des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) vom 25. März 1977 (SR 914.41) und Artikel 62 der dazugehörigen Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV) vom 27. November 2000 (SR 914.411) den Entwurf zu einem Reglement für den Erwerb der Verwendungsberechtigung von Hagelraketen und den Entwurf zu einem Reglement über die Prüfung für die Verwendungsberechtigung von Hagelraketen eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

21. Januar 2003

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2003-0046