Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Xhevat Haliti, rr. Arsim Rexhepi Nr. 7, YU-38238 Ferizaj-Kosovo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 15. Juli 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 6. März 2003 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

19. August 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössisschen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 172/03

2003-1701

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