Abschluss des Prüfungsverfahrens betreffend das Zusammenschlussvorhaben Edipresse Publications SA / Ringier SA / Le Nouveau Quotidien ERL SA ­ Le Temps (Veröffentlichung gestützt auf Art. 23 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, RS 251.4) Am 9. Juli 2003 ist bei der Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens eingegangen, in welches die Unternehmungen Edipresse Publications SA, Ringier SA und Le Nouveau Quotidien ERL SA involviert waren.

Die Edipresse Publications SA ist eine Tochtergesellschaft der Edipresse Gruppe, welche hauptsächlich in den Bereichen Printmedien und Services (Betrieb von Druckereien, Distribution von Zeitungen) tätig ist. Die Edipresse Publications SA gibt in der Westschweiz insbesondere verschiedene Tageszeitungen heraus (24 heures, Le Matin, La Tribune de Genève).

Die Ringier SA ist eine Tochtergesellschaft der Ringier Holding AG, welche die Verlagstätigkeiten der Ringier Gruppe wahrnimmt. Die Ringier SA ist Herausgeberin mehrer in der Westschweiz erscheinender Zeitschriften (L'Hebdo, L'Illustré, edelweiss, TV8 und Montres Passion). Zudem ist die Ringier Holding AG über ihre Tochter Ringier Print Holding AG im Druckereibereich tätig.

Die Le Nouveau Quotidien ERL SA ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Edipresse und Ringier. Das Unternehmen kontrolliert die Aktien der Verlagsgesellschaft der Tageszeitung Le Temps (SA Le Temps).

Der Zusammenschluss erfolgt in zwei Phasen. In einem ersten Schritt will die Ringier SA, welche momentan im Besitz eines 20 %-Aktienanteils der Le Nouveau Quotidien ERL SA ist, ihre Beteiligung auf 50 % erhöhen und damit gemeinsam mit der Edipresse Publications SA die Kontrolle über das Unternehmen erlangen. In einem zweiten Schritt soll die Beteiligung von Le Nouveau Quotidien ERL SA an der Verlagsgesellschaft des «Le Temps» von 47 % auf 82,6 % erhöht werden.

Die Wettbewerbskommission hat bezüglich des Zusammenschlusses ein Prüfungsverfahren (gestützt auf Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, RS 251) durchgeführt. Das Verfahren wurde per 20. Oktober 2003 mit folgendem Entscheid abgeschlossen: Die Wettbewerbskommission 1.

lässt das am 9. Juli 2003 gemeldete Zusammenschlussvorhaben von Edipresse Publications SA, Ringier SA und Le Nouveau Quotidien ERL SA zu.

2.

knüpft die Zulassung an die folgenden Auflagen: a. Sämtliche Veränderungen der Kapitalstruktur und der Stimmrechtsverhältnisse betreffend die Gesellschaft «Le Nouveau Quotidien ERL SA» unterstehen der vorhergehenden Bewilligung durch die Wettbewerbskommission.

b. Der Präsident des Verwaltungsrates der Gesellschaft «Le Nouveau Quotidien ERL SA» muss zwingend eine von den Hauptaktionären unabhängige Person sein.

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c.

d.

Sämtliche zukünftige Zusammenarbeitsvereinbarungen der Parteien im Bereich der in der Schweiz vertriebenen Medien in französischer Sprache müssen der Wettbewerbskommission vorhergehend gemeldet werden.

Die Auflagen, welche die Wettbewerbskommission gegenüber SA Le Temps mit Entscheid vom 1. Dezember 1997 (Le Temps, RPW 1998/1, S. 61, Auflagen 3a und 3b) ausgesprochen hat, werden in folgendem Sinn aufrechterhalten: i) Sämtliche Veränderungen der Kapitalstruktur und der Stimmrechtsverhältnisse betreffend die Gesellschaft «Le Temps SA» unterstehen der vorhergehenden Bewilligung durch die Wettbewerbskommission; ii) Der Präsident des Verwaltungsrates der Gesellschaft «Le Temps SA» muss zwingend eine von den Hauptaktionären der Gesellschaft «Le Nouveau Quotidien ERL SA» unabhängige Person sein.

3.

(Kosten)

4.

(Rechtsmittelbelehrung)

5.

(Eröffnung)

Die Wettbewerbskommission ist der Ansicht, das Vorhaben könne zugelassen werden, weil die Konkurrenzsituation auf dem analysierten Markt für überregionale Presseerzeugnisse in der Westschweiz durch den Zusammenschluss nicht verändert werde. Die Zulassung wurde an verschiedene Auflagen geknüpft. Einerseits soll damit die Unabhängigkeit der Verlagsgesellschaft des «Le Temps» von Edipresse und Ringier gewährleistet werden, andererseits die aktuelle und potentielle Konkurrenz zwischen Edipresse und Ringier auf jenen Märkten, welche vom vorliegenden Zusammenschluss nicht betroffen sind, aufrechterhalten bleiben.

11. November 2003

Wettbewerbskommission: Sekretariat

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