Bundesgesetz Entwurf über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September 20031, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 20. Juni 20032 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben wird wie folgt geändert: Ziff. II Abs. 2 2
Die Ziffern I, 1, 2 und 7 treten am 1. Januar 2005 in Kraft.
II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Es tritt nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am Tage nach der Annahme des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben in der Volksabstimmung in Kraft.
1 2
BBl 2003 6535 SR ...; AS ... (BBl 2003 4498)
2003-1961
6541
Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben. BG
6542