Bundesgesetz Entwurf über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September 20031, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 20. Juni 20032 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben wird wie folgt geändert: Ziff. II Abs. 2 2

Die Ziffern I, 1, 2 und 7 treten am 1. Januar 2005 in Kraft.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Es tritt nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am Tage nach der Annahme des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben in der Volksabstimmung in Kraft.

1 2

BBl 2003 6535 SR ...; AS ... (BBl 2003 4498)

2003-1961

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Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben. BG

6542