Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3617/1999 Widersprechende/r Formula One Licensing B.V., 34, Koningslaan, NL-1075 AD Amsterdam, notorisch bekannte Marke «F1 Formula 1» gegen Widerspruchsgegner/in Ermes Bernardi, DELTA-CARS, Via Toscanini 23, I-41100 Modena, CH-Marke Nr. 460 254 «EB F1-AUTOMOTIVE...» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. März 2003 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 3617/1999 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

4.

Diese Verfügung wird beiden Parteien schriftlich eröffnet (dem Widerspruchsgegner mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. März 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0645

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