03.031 Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines neuen Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) in Genf vom 16. April 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung eines Darlehens von 59,8 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines neuen Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) in Genf, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

16. April 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-2096

3439

Übersicht Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen und Konferenzen. Die Rolle als Gaststaat verschafft unserem Land eine wertvolle und einzigartige Plattform für seine Aussenpolitik. Mit dem Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat die Bedeutung der Gaststaatpolitik noch an Stellenwert gewonnen.

Ein wesentliches Element der schweizerischen Gaststaatpolitik bilden die Erleichterungen, welche der Bund über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf gewähren kann. So besteht die Möglichkeit, zwischenstaatlichen Organisationen, welche den Bau eines neuen Gebäudes beabsichtigen, ein zinsfreies, über 50 Jahre rückzahlbares Darlehen der Eidgenossenschaft zu leisten. Es handelt sich dabei um eine besondere Art der Standortförderung, mit welcher die Verankerung von anerkannten, in Genf etablierten internationalen Organisationen gestärkt wird.

Mit der vorliegenden Botschaft ersucht der Bundesrat die Eidgenössischen Räte um die Gewährung eines Verpflichtungskredits, welcher für ein derartiges Darlehen im Rahmen der schweizerischen Gaststaatpolitik bestimmt ist. Das Darlehen dient zur Finanzierung des Baus eines neuen Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS), zwei bekannte und angesehene Institutionen im Bereich der internationalen Gesundheitspolitik in Genf. Die FIPOI soll das Bauvorhaben begleiten und die Bauherrschaft bei der Umsetzung des Projekts beraten.

Die Gewährung des für das Darlehen bestimmten Verpflichtungskredits bringt für die Eidgenossenschaft finanzielle Lasten von 59,8 Millionen Franken mit sich.

3440

Botschaft 1

Einführung

1.1

Die internationale Rolle Genfs

Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen. Die ältesten dieser Organisationen wurden bereits im 19. Jahrhundert gegründet. Heute haben zahlreiche zwischenstaatliche Organisationen und internationale Organismen ihren Sitz in der Schweiz. Ihre starke Präsenz stellt ein charakteristisches Element unseres Landes und eine wichtige Plattform für die schweizerische Aussenpolitik dar.

Mit dem Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat die Gaststaatpolitik noch an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig stellt dieser Entscheid von Volk und Ständen die beste Stärkung überhaupt für das Gastland Schweiz und insbesondere für das internationale Genf dar. Der Beitritt erleichtert unserem Land die Festigung und Konsolidierung seiner Position als Sitz zahlreicher zwischenstaatlicher Organisationen und als Durchführungsort von Konferenzen und multilateralen Treffen.

Insgesamt 23 Organisationen haben mit der Schweiz ein Sitzabkommen geschlossen. Dazu kommt eine grosse Zahl von weiteren Organismen, Programmen und Sekretariaten internationaler Abkommen. Die Zahl der Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit Sitz in der Schweiz und Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) beläuft sich auf rund 230, darunter etwa der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) oder die Internationale Organisation für Normung (ISO). Weitere bekannte Institutionen sind das Internationale Olympische Komitee (IOK) in Lausanne oder das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Genf.

Zudem haben über 50 Verbände und Organisationen aus dem Sportbereich ihren Sitz in der Schweiz.

Die Schweiz beherbergt aber auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), welches 1864 in Genf gegründet wurde, wo es heute noch seinen Sitz hat.

Traditionell der bedeutendste Treffpunkt internationaler Organisationen und Institutionen in der Schweiz ist Genf, welches zusammen mit New York eines der beiden wichtigsten Zentren für multilaterale Zusammenarbeit darstellt. In Genf haben zum Beispiel das Genfer Büro der Vereinten Nationen (UNOG), mehrere UNOSpezialorganisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Hochkommissariate für Flüchtlinge (UNHCR) und für Menschenrechte (UNHCHR) ihren Sitz. Dazu
kommen eine Reihe von Organisationen ausserhalb des UNO-Systems, etwa die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und die Welthandelsorganisation (WTO). Weitere wichtige internationale Organisationen befinden sich in Bern (Weltpostverein UPU und Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF) und in Basel (Bank für internationalen Zahlungsausgleich BIZ).

Auf Grund der Bedeutung Genfs unterhalten 149 Staaten eine ständige Mission vor Ort. Jedes Jahr werden rund 3500 internationale Tagungen und Konferenzen veranstaltet, an denen Zehntausende von Delegierten teilnehmen.

3441

Das so genannte «internationale Genf» ist aber nicht nur von herausragender politischer Bedeutung für die Schweiz. Es bildet gleichzeitig auch einen wichtigen Bestandteil des Wirtschaftslebens des Kantons Genf und der gesamten Eidgenossenschaft. Von den rund 25 000 Personen, welche die internationalen Organisationen in der Schweiz beschäftigen, arbeiten etwa 23 000 allein in Genf. Weitere 14 000 Stellen im Privatsektor (insbesondere in Gastgewerbe und Hotellerie) werden indirekt durch die Präsenz der internationalen Organisationen geschaffen. Die jährlichen Ausgaben der internationalen Organisationen in Genf belaufen sich auf knapp 4 Milliarden Franken, wovon 2,4 Milliarden in der Form von Löhnen oder als Entgelt für Waren und Dienstleistungen in der Schweiz ausgegeben werden1.

Seit rund zehn Jahren ist auf dem Gebiet der Gaststaatpolitik ein lebhafter internationaler Wettbewerb zu verspüren. Wie der Bundesrat in den letzten Jahren verschiedentlich dargelegt hat, führte das Ende des Kalten Kriegs auch im Bereich der internationalen Organisationen zu einem grundlegenden Wandel. Mit dem Wegfall des Blockdenkens verstärkte sich die Konkurrenz bei der Ansiedlung von multilateralen Organisationen und bei der Vergabe internationaler Konferenzen2.

Als Antwort auf diese neuen Herausforderungen hat der Bundesrat eine Strategie entwickelt, welche in Bezug auf die Ansiedlung internationaler Organisationen den Akzent auf die Stärkung und Konsolidierung der Position der Schweiz setzt. Qualität wird der Quantität vorgezogen. Der Bund konzentriert seine Bemühungen auf klar definierte prioritäre Bereiche, in denen interessante Arbeitssynergien erhalten und entwickelt werden können. Er verfolgt bei der Bewerbung zur Aufnahme neuer Organisationen ein selektives Vorgehen, unter Fokussierung auf die traditionellen Kernbereiche: Humanitäre Fragen und Menschenrechte, Sicherheits- und Abrüstungspolitik, Wirtschaft und Arbeit, Wissenschaft und Technologie sowie Gesundheit, Umwelt und nachhaltige Entwicklung. Diese Strategie ermöglicht es, die Stellung des Sitzstaats Schweiz und insbesondere Genfs als Zentrum für internationale Konferenzen und Tagungen gezielt zu festigen und auszubauen.

Im Sinne flankierender Massnahmen wurden in den letzten Jahren weitere Aspekte der schweizerischen Gaststaatpolitik verbessert. Dazu
gehören unter anderem die Information über Genf, die Schaffung von Infrastrukturen zur verstärkten Integration der Mitglieder des internationalen Sektors und die Verbesserung der Aufnahmebedingungen für NGO.

1

2

Vgl. dazu Anhang 4 zum Bericht des Bundesrats vom 26. Februar 2003 über die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Organisation der Vereinten Nationen und mit den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz.

Vgl. dazu etwa Bericht der Ständigen gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund ­ Kanton Genf über die Prioritäten des internationalen Genf vom 7. September 1995; Bericht über die Politik des Bundes bezüglich der Aufnahme von internationalen Organisationen in Genf und der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) vom 11. November 1998; Botschaft über die Finanzhilfen an die FIPOI vom 17. November 1999 (BBl 2000 S. 453).

3442

1.2

Immobilienpolitik und die FIPOI

Wie sich in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt hat, ist eine gezielte Immobilienpolitik ein ausserordentlich wichtiger Aspekt der Gaststaatpolitik. Es handelt sich dementsprechend um ein stark genutztes Instrument. Dies gilt insbesondere in Genf, wo erschwinglicher Büroraum auf dem freien Markt nur noch schwer zu finden ist.

Zur Unterstützung bei der Beschaffung von Lokalitäten steht den internationalen Organisationen in Genf die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Seite. Die FIPOI ist eine Stiftung des schweizerischen Privatrechts, welche 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gegründet wurde, um die Rolle Genfs als Zentrum internationaler Begegnungen zu unterstützen3. Bund und Kanton Genf als Gründungsmitglieder sind mit je drei Personen imStiftungsrat vertreten und nehmen alternierend den Vorsitz wahr. Die FIPOI steht unter der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzkontrolle. Gemäss ihren Statuten verfolgt die FIPOI den Zweck, zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen abhalten, Gebäude im Kanton Genf zur Verfügung zu stellen. Sie kann internationalen Organisationen den Kauf, die Erstellung oder die Umnutzung von Gebäuden ermöglichen, indem sie ihnen zinsfreie Darlehen gewährt. Daneben besteht für die FIPOI die Möglichkeit, selber Immobilien zu kaufen oder zu bauen, zu vermieten und zu verwalten. In Ausnahmefällen kann die FIPOI ihre Dienste auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) zur Verfügung stellen.

Die Gewährung eines zinsfreien Darlehens zum Bau eines neuen Gebäudes stellt für eine Organisation, welche unter Raumnot leidet, eine sehr attraktive Option dar. Sie ist zugleich auch im Interesse des Gaststaates Schweiz. Indem die Organisation unter Beratung und Begleitung durch die FIPOI ein grösseres Bauvorhaben unternimmt und schliesslich Besitzerin eines neuen Gebäudes wird, trägt dies dazu bei, die Organisation noch stärker in Genf zu verankern. Die Möglichkeit, ein FIPOIDarlehen zu gewähren, bildet deshalb ein zentrales Element bei der Umsetzung der Gaststaatpolitik.

Von ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2001 gewährte der Bund der FIPOI Darlehen in der Höhe von insgesamt 902 Millionen Franken. Ende 2001 hatte die FIPOI für diese Bundesdarlehen
bereits Zinsen und Rückzahlungen an die Bundeskasse in der Höhe von 466 Millionen Franken geleistet. Durch Beschluss der Eidgenössischen Räte von Juni 2000 wurden Darlehen im Umfang von weiteren 214 Millionen Franken in Schenkungen umgewandelt. Das zum Brandversicherungswert geschätzte Immobilienvermögen der FIPOI betrug per 31. Dezember 2001 549 Millionen Franken.

Bei der Umsetzung der Immobilienpolitik ist der Kanton Genf ein aktiver Partner des Bundes. Er hat bisher Darlehen und Schenkungen von mehr als 12 Millionen Franken zur Verfügung gestellt und zudem den internationalen Organisationen die benötigten Baugrundstücke je nach Fall kostenlos oder zu Baurechtszinsen überlassen. Gemäss einer langjährigen Praxis verzichtet der Kanton auf die Erhebung von Baurechtszinsen für internationalen Organisationen oder der FIPOI zur Verfügung gestellte Grundstücke, wenn der Bund die damit verbundenen Baudarlehen an die 3

Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI (BBl 1964 II 1490)

3443

FIPOI unverzinslich ausgestaltet. Seit 1996, als die Eidgenössischen Räte beschlossen, künftig alle FIPOI-Darlehen zinsfrei zu gewähren, stellt der Verzicht des Kantons auf die Erhebung von Baurechtszinsen die Regel dar.

1.3

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization WHO) ist eine der grössten und renommiertesten internationalen Organisationen der Welt. Sie wurde 1948 als Spezialorganisation der Vereinten Nationen gegründet. Ihr Mandat besteht darin, «allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustands zu verhelfen». Dieses Ziel verfolgt die WHO durch die Ausübung einer weltweiten Führungsrolle im Bereich der Gesundheit, durch das Aufstellen global geltender Gesundheitsstandards, durch die Zusammenarbeit mit Regierungen bei der Stärkung von nationalen Gesundheitsprogrammen sowie durch die Entwicklung und Verbreitung von angemessenen Technologien, Informationen und Standards im Bereich der Gesundheit.

Die WHO verfügt über die für eine internationale Organisation üblichen Organe.

Die Mitgliederversammlung (Weltgesundheitsversammlung), das oberste Organ, vereint die 192 Mitgliedstaaten der WHO, welche sich jährlich einmal in Genf treffen. Der Exekutivrat tagt zweimal jährlich, ebenfalls in Genf. Das Sekretariat umfasst das an der Zentrale in Genf sowie in den 6 Regionalbüros und auf dem Feld tätige Personal (rund 3600 Personen). Die aktuelle WHO-Generaldirektorin Gro Harlem Brundtland, frühere Premierministerin Norwegens, ist gewählt bis im Sommer 2003. Sie hat aus persönlichen Gründen darauf verzichtet, für eine zweite Amtsperiode zu kandidieren. Der WHO-Exekutivrat hat an seiner Sitzung von Januar 2003 Jong-Wook Lee (Südkorea), gegenwärtig Leiter des Antituberkuloseprogramms bei der WHO in Genf, für die Nachfolge von Frau Brundtland nominiert.

Die Wahl muss von der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2003 bestätigt werden. Seit dem Amtsantritt von Frau Brundtland im Jahr 1998 wurden zahlreiche Reformen eingeleitet und die Reputation der WHO als effizient und professionell arbeitende Organisation erheblich gesteigert, so dass der neue Generaldirektor die Organisation in einem sehr guten Zustand übernehmen können wird.

Für die Jahre 2002­2003 hat die WHO 35 Aufgabenbereiche definiert, wovon 11 prioritären Rang geniessen. Dazu gehören zum Beispiel die Eindämmung des Tabakkonsums oder die Reduktion der mit einer Schwangerschaft verbundenen Risiken. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten der WHO besteht im Kampf gegen HIV/Aids, eine der gegenwärtig grössten Bedrohungen der Gesundheit
weltweit. Auf diesem Gebiet arbeitet die WHO eng mit dem HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) zusammen (s. Ziff. 1.4). Sie leistet zudem im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeitsvereinbarung administrative Unterstützung an den anfangs 2002 gegründeten Globalen Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria (Global Fund to fight AIDS, Tuberculosis and Malaria GF-ATM), einem Finanzierungsmechanismus zum Kampf gegen die drei Krankheiten. Durch die Sitznahme des Fonds und dessen enge Zusammenarbeit mit WHO und UNAIDS wurde die Bedeutung Genfs auf dem Gebiet der internationalen Gesundheitspolitik weiter gestärkt.

3444

Die Schweiz ist seit der Gründung der Organisation Mitglied der WHO und wird für ihre Mitarbeit geschätzt. In den Jahren 1999 bis 2002 war unser Land durch den Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Exekutivrat der Organisation vertreten und hatte dadurch die Möglichkeit, einen besonders konkreten und konstruktiven Beitrag an die Arbeit der Organisation zu leisten. Trotz Erlöschen dieses Mandats im Mai 2002 wurde der Direktor des BAG von den Mitgliedstaaten gebeten, weiterhin den Vorsitz einer Arbeitsgruppe auszuüben, welche über eine Reform der Arbeitsweise des Exekutivrats diskutiert.

Das an der Weltgesundheitsversammlung von Mai 2001 verabschiedete reguläre Budget für die Finanzjahre 2002/2003 beläuft sich auf 842,6 Millionen US-Dollar.

Der Anteil der Schweiz für diese Zweijahresperiode beträgt rund 10 Millionen US-Dollar. Die ausserbudgetären Einnahmen der WHO (freiwillige Zuwendungen) werden für den Zeitraum 2002/2003 auf insgesamt 1,4 Milliarden US-Dollar geschätzt. Der Schweizer Beitrag im Rahmen der freiwilligen Zuwendungen dürfte sich in den kommenden Jahren unverändert bei rund 4,8 Millionen Franken jährlich bewegen. Die WHO beschäftigt weltweit 80 Schweizer Bürgerinnen und Bürger (zuzüglich temporäre Anstellungen).

1.4

Das HIV/Aids-Programm der Vereinen Nationen (UNAIDS)

UNAIDS (Joint United Nations Programme on HIV/AIDS) ist ein 1996 gegründetes Programm der Vereinten Nationen. Seine prioritären Ziele umfassen die Prävention der Übertragung von HIV, die Pflege und Fürsorge für betroffene Personen, die Reduktion der Verletzlichkeit von Individuen und Gruppen gegenüber HIV/Aids sowie die Milderung der Auswirkungen der Epidemie. Im Rahmen der Vereinten Nationen kommt UNAIDS die Führungsrolle im Kampf gegen HIV/Aids zu.

Zur Gründung des Programms kam es, als sich Mitte der 1990er-Jahre die weltweiten verheerenden Auswirkungen von HIV/Aids abzuzeichnen begannen. Um der Epidemie im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen eine verstärkte und konsolidierte Antwort entgegenzusetzen, riefen das Kinderhilfswerk UNICEF, das Entwicklungsprogramm UNDP, der Bevölkerungsfonds UNFPA, die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNESCO, die Weltbank und die WHO 1996 gemeinsam UNAIDS ins Leben. Später stiessen zusätzlich das Programm für die internationale Drogenbekämpfung UNDCP und die Internationale Arbeitsorganisation ILO dazu. Diese acht Institutionen sind auch heute noch die Träger von UNAIDS, welches über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Auf Grund des engen Sachzusammenhangs ist das Programm administrativ der WHO angegliedert, insbesondere was finanzielle Fragen betrifft. Innerhalb dieses Rahmens verfügt UNAIDS über einen gewissen Handlungsspielraum zur Abwicklung der täglichen Geschäfte und hinsichtlich seiner Personalpolitik. Gegenüber dem Gaststaat Schweiz wird das Programm aber grundsätzlich durch die WHO vertreten.

Die Aids-Epidemie stellt für die Entwicklungs- und Gesundheitspolitik eine enorme Herausforderung dar. UNAIDS ist für die Schweiz in diesem Zusammenhang ein wichtiger Partner. Unser Land nahm zudem sehr aktiv an den Verhandlungen zur Gründung des Globalen Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria (GF-ATM) teil und engagiert sich im Rahmen dieser internationalen Initiative. An 3445

seinem Sitz in Genf arbeitet der Fonds eng mit der WHO und mit UNAIDS zusammen. Durch seine Präsenz stärkt der Fonds die Rolle Genfs als Schwerpunktgebiet der internationalen Aids-Politik. Der Bau des neuen Gebäudes trägt dazu bei, dass entsprechende räumliche Infrastrukturen zur Verfügung stehen.

UNAIDS steht unter der Leitung von Dr. Peter Piot (Belgien). Oberstes Organ ist der Ausschuss zur Programmkoordinierung (Programme Coordinating Board PCB), zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern von 22 Staaten, den 8 Trägern von UNAIDS und 5 Nichtregierungsorganisationen (NGO). Der PCB tagt jährlich einmal in Genf, wo sich der Sitz des UNAIDS-Sekretariats befindet. UNAIDS beschäftigt weltweit rund 230 Personen, davon 8 Schweizer Bürgerinnen und Bürger. 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Genf tätig. Das Budget für die Zweijahresperiode 2002/2003 beläuft sich auf 190 Millionen US-Dollar. Die grössten Geldgeber des Programms waren in der Vergangenheit die USA, die Niederlande, Grossbritannien, Schweden, Norwegen und Dänemark. Die Schweiz leistet zur Zeit einen Beitrag von 2,6 Millionen Franken jährlich.

2

Bau eines neuen Gebäudes für WHO und UNAIDS

2.1

Ausgangslage

Der Sitz der Weltgesundheitsorganisation befindet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1948 in Genf. In den ersten Jahren ihres Bestehens war die Organisation im Palais des Nations untergebracht. Nachdem der dort verfügbare Raum in Anbetracht des Wachstums der WHO nicht mehr ausreichend war, errichtete die Organisation zu Beginn der 1960er-Jahre ein erstes eigenes Gebäude als Hauptsitz. Der Neubau im Gebiet «Les Hauts Crêts» im internationalen Stadtteil wurde 1966 in Betrieb genommen. Zur Erstellung des Baus gewährte der Bund der WHO 1959 und 1964 ein unverzinsliches Darlehen von insgesamt 26,5 Millionen Franken4. Dieses Darlehen hat die Organisation vollständig zurückbezahlt; die letzte Rückzahlung erfolgte 1995.

Das 1966 fertig gestellte Gebäude dient der WHO auch heute noch als Hauptsitz.

Allerdings sind die bestehenden Räumlichkeiten am Sitz der Organisation seit einiger Zeit deutlich zu klein. Dies vermag nicht zu erstaunen, wenn man sich die Entwicklung vergewärtigt, welche die WHO in den vergangenen drei Jahrzehnten durchgemacht hat. Belief sich im Jahr 1964 die Zahl der Mitgliedstaaten der Organisation auf 117, so sind es heute deren 192, womit die WHO universelle Bedeutung erlangt hat. Die Zahl der am Sitz in Genf beschäftigten Personen stieg in der gleichen Zeitspanne von rund 700 auf rund 1200.

Der erwähnte Platzmangel am Hauptsitz verschärft sich durch die Anwesenheit und die starke Entwicklung des Sekretariats des HIV/Aids-Programms der Vereinten Nationen (UNAIDS). Seit seiner Gründung 1996 ist UNAIDS in Räumlichkeiten der WHO untergebracht, der es auch administrativ angegliedert ist. Zahlreiche Einzelbüros am WHO-Sitz werden bereits von mehreren Personen geteilt. Auf Grund des 4

Botschaften vom 21. September 1959 und vom 17. Januar 1964 über die Gewährung eines Darlehens an die Weltgesundheitsorganisation zur Erstellung ihres Neubaus in Genf (BBl 1959 II 605, 1964 I 233) und Bundesbeschlüsse vom 18. Dezember 1959 und vom 17. Juni 1964 (BBl 1959 II 1456, 1964 II 1237).

3446

Platzmangels musste die WHO dem Programm neue Büros zuweisen. Heute befindet sich nur noch ein Teil von UNAIDS auf dem Grundstück des WHO-Hauptsitzes, in einem alten Nebengebäude. Die restlichen UNAIDS-Büros (ebenso wie einige Einheiten der WHO) sind in einem Gebäudekomplex des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), etwa einen halben Kilometer entfernt, untergebracht. Eine derartige Verzettelung und Verflechtung erschwert sowohl für UNAIDS als auch für die WHO eine effiziente Arbeitsweise.

Die Bedeutung der Weltgesundheitsorganisation ist in den vergangenen Jahrzehnten weiter gestiegen. Mit der zunehmenden Tendenz zu verstärkter internationaler Zusammenarbeit im Rahmen von multilateralen Institutionen sind der WHO zahlreiche neue Aufgaben übertragen worden. Die Erfahrungen der letzten fünfzehn Jahre zeigen, dass dadurch im Durchschnitt 30 zusätzliche Arbeitsstationen jährlich benötigt wurden. Die WHO geht davon aus, dass sich diese Tendenz auch in Zukunft fortsetzen wird. Seit Gro Harlem Brundtland 1998 die Führung der Organisation übernommen hat, wurden verschiedene Reformen zur Straffung und Steigerung der Effizienz unternommen. Die WHO geniesst deshalb heute in der internationalen Staatengemeinschaft ein besseres Ansehen denn je. Diesem Umstand entspricht ein markanter Anstieg der freiwilligen finanziellen Beiträge an die Organisation seit dem Amtsantritt von Generaldirektorin Brundtland, nachdem zuvor vorübergehend ein Rückgang zu verzeichnen gewesen war.

Vor diesem Hintergrund ist der Bedarf zum Bau eines neuen Gebäudes sowohl bei der WHO als auch bei UNAIDS unbestritten. Zur Finanzierung des Bauvorhabens wandten sich die beiden Organisationen mit der Bitte um Gewährung eines zinsfreien FIPOI-Darlehens an den Bund. Die WHO-Mitgliedstaaten haben Generaldirektorin Brundtland ermächtigt, den Bau eines neuen Gebäudes für WHO und UNAIDS in Angriff zu nehmen, und sind mit der vorgesehenen Finanzierung durch ein zinsfreies Darlehen der FIPOI, rückzahlbar innert 50 Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes, einverstanden. Da UNAIDS über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, wird die WHO die Bauherrschaft übernehmen und Empfängerin des beantragten Darlehens der FIPOI sein. Mit dieser Konstruktion sind sowohl WHO als auch UNAIDS einverstanden. Der Direktor von UNAIDS hat dieser Vorgehensweise
ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Gewährung eines FIPOI-Darlehens zum Bau des neuen Gebäudes für WHO und UNAIDS aus dem Blickwinkel der schweizerischen Gaststaatpolitik in jeder Hinsicht sinnvoll ist. Gesundheitsfragen stellen einen der prioritären Bereiche des internationalen Genf dar. Wichtigste Exponentin auf diesem Feld ist die WHO, eine der renommiertesten internationalen Organisationen. Die Verankerung der WHO in Genf wird durch den Bau eines neuen Gebäudes zweifellos weiter gefestigt werden. Indem gleichzeitig neue Räume für UNAIDS geschaffen werden, erfolgt auch eine Konsolidierung auf dem Gebiet der weltweiten Bemühungen im Kampf gegen HIV/Aids. Es ist zu beobachten, dass dieser Bereich der internationalen Gesundheitspolitik in den letzten Jahren durch die Präsenz von UNAIDS und des Globalen Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria (GF-ATM) einen verstärkten Bezug zu Genf aufweist.

3447

2.2

Architekturwettbewerb

Im Hinblick auf den geplanten Neubau für WHO und UNAIDS beantragte der Bundesrat am 22. August 2001 mit dem Voranschlag 2002 die Gewährung einer ersten Darlehenstranche von 4 Millionen Franken an die FIPOI. Dieser Darlehensbetrag dient zur Finanzierung der Vorbereitungsphase, welche die Durchführung eines Architekturwettbewerbs sowie die Erarbeitung einer Projektvorstudie samt einem Kostenvoranschlag umfasst.

Die FIPOI organisierte daraufhin einen Architekturwettbewerb auf Einladung. Der Jury, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der WHO und UNAIDS, des Bundesamts für Bauten und Logistik, des Kantons Genf und der FIPOI sowie mehrerer bekannter in- und ausländischer Architekturbüros, wurden 9 Arbeiten eingereicht. Bei ihrer Beurteilung stellte die Jury besonders auf die folgenden Aspekte ab.

Urbanistisches Konzept (Integrierung des Projekts in die bestehende Umgebung und Potenzial zur weiteren Entwicklung, Anbindung an den bestehenden WHO-Sitz, Identifikation des neuen UNAIDS-Sitzes).

Architektonisches Konzept (Qualität des Projekts in seiner spezifischen Umgebung, Wahrnehmung der beiden Einheiten WHO / UNAIDS).

Funktionalität (Gestaltung des Gebäudes im Hinblick auf die Bedürfnisse von WHO und UNAIDS, Flexibilität bei der Benutzung der verschiedenen Flächen).

Technische Qualität (Verbindung der baulichen, energetischen und installationstechnischen Aspekte mit den Materialien und den zur Verfügung stehenden Mitteln, unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit).

Wirtschaftlichkeit (hochstehende Qualität bei grossem Kostenbewusstsein, sowohl bezüglich des Baus als auch bezüglich Unterhalt des künftigen Gebäudes).

Die Jury gelangte zum Schluss, dass das Projekt «Durchlässigkeit» (Perméabilité) des österreichischen Architekturbüros Baumschlager & Eberle diesen Ansprüchen am besten genügt, und wählte «Durchlässigkeit» im März 2002 einstimmig als siegreiches Projekt aus. Besonders hervorgehoben wurde bei diesem Entscheid die hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der Benutzung des Gebäudes sowie die harmonische Integration des Neubaus in die bestehende natürliche und bauliche Umgebung.

Die Herausforderung des vorliegenden Bauvorhabens besteht darin, ein Gebäude zu schaffen, welches zur gemeinsamen Benutzung durch zwei Institutionen ­ die WHO und UNAIDS ­ dient. Die Ausgangslage
ist allerdings nicht für beide künftige Benutzer identisch. Während die WHO durch den Bau des neuen Gebäudes die dringend benötigte zusätzliche Fläche erhält und ihre Präsenz in Genf konsolidiert, erhält UNAIDS erstmals die Möglichkeit, seine Büros unter einem einzigen Dach zu vereinen. Das neue Gebäude ist damit zugleich Erweiterungsbau für die WHO und Sitz für UNAIDS.

Das ausgewählte Projekt trägt dieser Ausgangslage Rechnung, indem es ­ soweit sinnvoll und praktikabel ­ eine vertikale Aufteilung des Gebäudes vorsieht. Neben einer Reihe von gemeinsam benutzten Räumen in den beiden Untergeschossen, im Erdgeschoss und im ersten Stock, wie zum Beispiel der Einstellhalle, der Eingangshalle und dem Restaurant, enthalten die oberen Geschosse je einen separaten Trakt für WHO und UNAIDS. Jeder Trakt verfügt über eigene Treppen- und Liftanlagen, 3448

welche die Fortbewegung innerhalb der betreffenden Organisationseinheit ermöglichen. Durch die Konzeption des Gebäudes können die beiden Benutzer also als Nachbarn zusammenarbeiten und verfügen trotzdem über eine verhältnismässig grosse räumliche Unabhängigkeit voneinander. Die bauliche Aufteilung ist jedoch relativ locker, so dass bei Bedarf eine Anpassung an künftige Entwicklungen möglich ist.

Das Projekt «Durchlässigkeit» integriert zudem den Neubau auf geglückte Weise in die bestehende Umgebung. Drei vertikale Hauptachsen umschliessen mehrere kleine Innenhöfe. Durch die Fassadenhaut aus Glas wirkt das Gebäude leicht und beinahe transparent. Es entsteht optisch ein fliessender Übergang zwischen der Umgebung und dem Gebäude, welches dadurch dem Namen des Projekts vollauf gerecht wird.

Der alte Baumbestand auf der Bauparzelle kann weitestgehend erhalten bleiben und sorgt für eine natürliche Einbettung des Gebäudes in die Umgebung.

2.3

Bauprojekt

Das zur Überbauung vorgesehene Grundstück «Les Crêts de Pregny» gehört dem Kanton Genf, welcher bereit ist, es zur Erstellung eines Neubaus für WHO und UNAIDS unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung zu stellen. Die Bauparzelle im Halte von 14 065 m2 befindet unmittelbar gegenüber des Sitzgebäudes der WHO, in nordöstlicher Richtung. Mit dem Bau des neuen Gebäudes wird das Gebiet «Les Hauts Crêts» als Pol und Schwerpunkt der internationalen Gesundheitspolitik harmonisch weiterentwickelt und konsolidiert.

Das geplante Gebäude für WHO und UNAIDS besteht aus zwei Untergeschossen, dem Erdgeschoss und vier Obergeschossen. Die vorgesehene Geschossfläche beträgt 25 889 m2, die Nutzfläche 19 080 m2. Die Nutzfläche verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche: Büros WHO rund 4200 m2, Büros UNAIDS rund 3000 m2, Konferenzbereich rund 820 m2, Eingangshalle/Empfang rund 860 m2, Serviceräume (inklusive Café/Restaurant) rund 700 m2, Technikräume/Lager- und Archivräume rund 4100 m2, Innen- und Aussenparkplätze rund 5400 m2. Die überbaute Fläche wird sich auf 3956 m2 belaufen, die Umgebungsfläche auf 10 108 m2.

Der Neubau ist baulich für die Aufnahme von mindestens 420 Arbeitsplätzen konzipiert. Durch die Belegung von Einzelbüros mit zwei Personen kann diese Zahl in Zukunft noch in gewissem Umfang ausgebaut werden. Es ist vorgesehen, die neu geschaffene Bürofläche insgesamt ungefähr im Verhältnis zwei zu eins zwischen WHO und UNAIDS aufzuteilen. Für die WHO resultieren dadurch etwa 250 Arbeitsplätze, für UNAIDS etwa 170 Arbeitsplätze.

Der Haupteingang zum Gebäude befindet sich im Erdgeschoss. Dieses enthält überwiegend Räume, welche eine öffentliche Funktion wahrnehmen. Dazu gehören namentlich die Eingangshalle und der Empfangsbereich. Die Halle ist von ihrer Konzeption her zur Entwicklung eines differenzierten Nutzungsangebots geeignet.

Zu denken ist etwa an die mögliche Unterbringung eines Reisebüros, eines Bankschalters, eines Internet-Cafés oder einer Galerie.

Im Erdgeschoss ist zudem ein Konferenzraum für UNAIDS vorgesehen. Der Raum mit einer Fläche von rund 250 m2 ist so konzipiert, dass er ­ je nach Anlass ­ zwischen 60 Personen (bei Konferenzmöblierung) und 100 Personen (bei normaler

3449

Bestuhlung) aufnehmen kann. Angegliedert sind zwei Videokonferenz-Räume von insgesamt rund 160 m2 sowie die erforderlichen Serviceflächen (Dolmetscherkabinen, Möbellager, etc.).

Die verbleibende Fläche im Erdgeschoss ist für Büros für die beiden Organisationen WHO und UNAIDS vorgesehen.

Der Grossteil der Bürofläche befindet sich jedoch in den vier Obergeschossen des Neubaus. Um beiden Benutzern des Gebäudes eine möglichst weitgehende Autonomie und effiziente Arbeitsweise zu garantieren, soll jeweils eine grössere Anzahl von Büros zu einer einheitlichen Fläche zusammengelegt werden. In den beiden obersten Stockwerken, welche ausschliesslich Büroräume enthalten, geschieht dies durch eine Aufteilung der Fläche in der Gebäudemitte. Dadurch entsteht auf jedem Stockwerk ein Teil, der von der WHO belegt ist, und ein Teil, der UNAIDS zusteht.

Jede Hälfte verfügt dabei über ein eigenes Treppen- und Liftsystem, so dass man sich innerhalb der betreffenden Organisationseinheit einfach und rasch fortbewegen kann. Im ersten Obergeschoss soll zusätzlich ein Café/Restaurant mit 200 Plätzen eingerichtet werden. Das Café/Restaurant ist von der Eingangshalle aus direkt über eine Treppe zu erreichen und verfügt über eine Aussenterrasse. Im Interesse der Ökonomie und Effizienz wurde beschlossen, auf den Einbau einer Küche zu verzichten und das Café/Restaurant stattdessen durch die bereits bestehende Küche im WHO-Hauptgebäude zu beliefern.

Im zweiten Obergeschoss ergibt sich durch den Leerraum über dem Konferenzsaal und dem Restaurant eine etwas andere Raumaufteilung als in den obersten beiden Geschossen. Die Räume verteilen sich dabei entsprechend den drei vertikalen Hauptachsen des Gebäudes und sind für Büros vorgesehen.

Die beiden Untergeschosse dienen zur Schaffung von Lager- und Archivräumen sowie von Parkplätzen für die Benutzerinnen und Benutzer des Gebäudes. Es ist vorgesehen, in der Tiefgarage insgesamt 160 Parkplätze zu schaffen. Zusätzlich wird für Besucherinnen und Besucher neben dem Gebäude ein Parkplatz mit 14 Abstellplätzen erstellt. Durch einen Verbindungsgang zur Tiefgarage des WHO-Hauptgebäudes wird der Neubau an bestehende Strukturen angebunden. So wird es zum Beispiel möglich sein, im Hauptgebäude angelieferte grössere Warenmengen über Stapler in den Neubau zu verbringen. Auch die Belieferung des Café/Restaurants durch die Küche im Hauptgebäude kann auf diesem Weg einfach erfolgen.

2.4

Kosten

2.4.1

Einleitende Bemerkung

Vertreterinnen und Vertreter der FIPOI und des Bundes berieten WHO und UNAIDS bei der Entwicklung und Konkretisierung des Neubauvorhabens. Die finanziellen Mittel, die die Schweiz in Form eines zinsfreien FIPOI-Darlehens zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung stellen könnte, wurden zu Beginn der Planung auf rund 55 Millionen Franken beziffert, zuzüglich einer bei Bauvorhaben üblichen Reserve von 10 Prozent für Kostensteigerungen (Kostenrahmen von 55 bis 61 Mio. Fr.).

3450

Die Kosten für die Umsetzung des nun vorliegenden Projekts «Durchlässigkeit», welches den wesentlichen Bedürfnissen der beiden Organisationen Rechnung trägt, werden auf insgesamt knapp 66 Millionen Franken veranschlagt. Es entsteht somit eine leichte Überschreitung des ursprünglich festgesetzten Gesamt-Kostenrahmens von maximal 61 Millionen Franken. Im Verlauf der Planung zeigte sich, dass ein Betrag von 55 bis 61 Millionen Franken nicht ausreichen würde, um eine befriedigende und sinnvolle Lösung, unter bestmöglicher Nutzung des Grundstücks, zu realisieren. Die beiden Organisationen WHO und UNAIDS schlugen schliesslich (nach Prüfung diverser Alternativen unter Beratung durch die FIPOI) vor, den Fehlbetrag extern zu finanzieren. Konkret würde dies bedeuten, dass der Bund ­ bei Zustimmung durch die Eidgenössischen Räte ­ ein zinsfreies, innert 50 Jahren rückzahlbares Darlehen von 59,8 Millionen Franken zur Verfügung stellt. Für die Finanzierung des Fehlbetrags von knapp 6 Millionen Franken hingegen müssten die beiden Organisationen selber besorgt sein.

Aus Sicht des Bundesrats handelt es sich bei diesem Kompromiss um eine pragmatische Lösung, welche die Interessen beider Seiten berücksichtigt: Die WHO und UNAIDS können ein Gebäude realisieren, welches ihren Bedürfnissen entspricht, aber eine Erweiterung des ursprünglichen Projektes vorsieht. Den Teil der damit verbundenen Überschreitung des Kostenrahmens, welcher über das ursprünglich geschätzte Bundesdarlehen inklusive einer gewissen Reserve für Unvorhergesehenes herausgeht, müssen die beiden Organisationen extern finanzieren. Die Überschreitung des ursprünglich auf 55 Millionen Franken geschätzten Bundesdarlehens ist damit nur teilweise auf einen eigentlichen Preisanstieg gegenüber den seinerzeitigen Schätzungen zurückzuführen. Aufgrund der grossen politischen Bedeutung des Neubauvorhabens von WHO und UNAIDS für die Schweiz als Sitzstaat internationaler Organisationen ist der Bundesrat indessen der Überzeugung, dass eine teilweise Ausschöpfung der Zehnprozent-Reserve für die Projekterweiterung in diesem besonderen Fall ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Entscheidend ist, dass dieses gut investierte finanzielle Engagement des Bundes klar im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen Ausgaben von maximal 61 Millionen Franken bleibt, was im Hinblick auf
die Situation der Bundesfinanzen und der Umsetzung der Schuldenbremse von zentraler Bedeutung ist. Die entsprechenden Mittel sind im Finanzplan für die kommenden Jahre eingestellt. Allfällige Kostensteigerungen sind in diesem Betrag inbegriffen.

Die vorgeschlagene Aufteilung der Kosten zwischen einem Darlehen des Bundes und einer Eigenfinanzierung durch die Bauherrschaft stellt übrigens für die FIPOI keinen Präzedenzfall dar. Eine analoge Lösung wurde vor wenigen Jahren mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) getroffen. Den Bau des Ende 2000 fertig gestellten neuen IKRK-Ausbildungszentrums Ecogia in Versoix finanzierte der Bund mit einem FIPOI-Darlehen von 9,8 Millionen Franken. Die Differenz von knapp 1 Million Franken finanzierte das IKRK selber.

Die FIPOI wird mit der Bauherrin WHO einen Darlehensvertrag über den Gesamtbetrag abschliessen, wie sie dies bereits für die erste Darlehenstranche von 4 Millionen Franken getan hat. In den vertraglichen Regelungen mit der WHO wird die Begrenzung des finanziellen Engagements des Bundes klar festgehalten werden.

3451

2.4.2

Kostenaufstellung

Die Gesamtkosten des neuen Gebäudes werden auf 65 436 800 Franken (ohne Mehrwertsteuer) veranschlagt. Davon soll ein Betrag von 59 767 800 Franken durch ein FIPOI-Darlehen des Bundes finanziert werden. Die Differenz von 5 669 000 ist gemäss den vorangegangenen Ausführungen von der Bauherrschaft selber zu finanzieren. Die aufgeführten Kosten verteilen sich auf die nachfolgend aufgeführten Positionen (alle Beträge in Schweizer Franken).

Kostenaufstellung nach Baukostenplan (BKP): BKP

Kostenkategorie Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück (pro memoria) Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung (pro memoria)

0 763 000 49 639 700 496 700 2 771 600 2 736 400 3 360 400 0

0 490 000 4 813 000 0 0 26 400 339 600 0

Gesamttotal (ohne MWSt)

59 767 800

5 669 000

FIPOI-Darlehen des Bundes (gerundeter Betrag)

Anteil Bund

Anteil WHO/UNAID S

59,8 Millionen Franken

Der allgemeine Kostenvoranschlag beruht auf der Grundlage des Zürcher Baukostenindexes vom 1. April 2002, welcher 110,1 Punkte beträgt (Basis 1. April 1998 = 100 Punkte).

Die aufgeführten Rubriken des BKP umfassen ­ zusätzlich zu den Honoraren ­ insbesondere die folgenden Positionen.

Grundstück (BKP 0): Es entstehen keine durch den Erwerb eines Grundstücks bedingten Kosten. Die zur Überbauung vorgesehene Parzelle gehört dem Kanton Genf. Wie bei derartigen Bauvorhaben im internationalen Genf üblich, wird er es der WHO und UNAIDS unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung stellen.

Vorbereitungsarbeiten (BKP 1): Darunter fallen die vor Beginn des Baus erforderlichen Geländearbeiten, zum Beispiel betreffend Erschliessung oder Kanalisation.

3452

Gebäude (BKP 2): Kosten im Zusammenhang mit dem eigentlichen Bau, welche dazu dienen, diesen dauerhaft für seine Benutzer brauchbar zu machen (einschliesslich elektrische und sanitäre Installationen sowie Heizung/Lüftung/Klimaanlage). Das Gebäudevolumen gemäss SIA-Norm 116 beträgt 105 990 m3. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 689 Franken (BKP 1­9) bzw. 573 Franken (BKP 2).

Betriebseinrichtungen (BKP 3): Kosten für die fest eingebauten Einrichtungen, welche einer besonderen Nutzung dienen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtungen für den Konferenzteil.

Umgebungsarbeiten (BKP 4): Kosten für Umgebungsarbeiten auf dem Grundstück, einschliesslich Maurerarbeiten, Grundstücksumzäunung und Gärtnerarbeiten (Neubepflanzungen), sowie für die Erstellung von Zufahrt und Aussenparkplätzen.

Baunebenkosten (BKP 5): Kosten für die Durchführung des Architekturwettbewerbs, Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Modelle sowie Versicherungen und übrige Auslagen. Der Betrag schliesst einen Vorschuss von 400 000 Franken ein, den die WHO zur Vorbereitung und Durchführung des Architekturwettbewerbs aus eigenen Mitteln geleistet hat.

Unvorhergesehenes (BKP 8): Diese Gruppe umfasst einerseits eine Reserve von 1 680 200 Franken für Auslagen, welche nach Baubeginn unerwartet auftauchen könnten (entsprechend 3 Prozent auf den Positionen BKP 1­5, exklusive Vorschuss von 400 000 Franken für den Wettbewerb). Weitere 1 680 200 Franken dienen als Reserve für mögliche Auswirkungen der Teuerung. Dieser Betrag entspricht einem Ansatz von 3 Prozent für die gesamte Bauzeit auf den Positionen BKP 1­5, exklusive Vorschuss für den Wettbewerb (vgl. Ziff. 3.2, Auswirkungen der Teuerung).

Ausstattung (BKP 9): Die diesbezüglichen Kosten werden von den künftigen Benutzern des Gebäudes, der WHO und UNAIDS, übernommen.

3453

Kostenaufstellung nach Elementkostengliederung (EKG): EKG

Element

A B C D E I M Q T V W Y

Grundstück (pro memoria) Bauvorbereitung Baustelleninstallationen, Gerüste Rohbau bis Oberkante Bodenplatte Rohbau Gebäude oberhalb der Bodenplatte Installationen und Transportanlagen Ausbau Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Honorare Übergangskonten und Unvorhergesehenes

0 660 600 1 053 500 3 085 100 19 156 200 9 585 800 10 095 300 430 000 2 399 500 2 736 400 7 205 000 3 360 400

0 490 000 180 000 1 041 500 1 866 000 876 000 849 500 0 0 26 400 0 339'600

Gesamttotal (ohne MWSt)

59 767 800

5 669 000

FIPOI-Darlehen des Bundes (gerundeter Betrag)

Anteil Bund

Anteil WHO/UNAID S

59,8 Millionen Franken

Die aufgeführten Rubriken des EKG umfassen unter anderem die folgenden Elemente.

Grundstück (EKG A): Das Grundstück ist aus den bereits erwähnten Gründen (unentgeltliche Zurverfügungstellung durch den Kanton Genf) nicht in den Kosten inbegriffen.

Bauvorbereitung (EKG B): Darunter fallen die gemeinsame Baustelleneinrichtung, provisorische Massnahmen in der Baugrube sowie Spezialfundationen und besondere Bauvorbereitungen.

Baustelleninstallationen, Gerüste (EKG C): Dieses Kostenelement umfasst die allgemeine Baustelleneinrichtung, Fassadengerüste und übrige Gerüste.

Rohbau bis Oberkante Bodenplatte (EKG D): Darunter fallen der Baugrubenaushub, das Hinterfüllen des Bauwerks, Fundamente und Bodenplatten sowie die Kanalisation im Gebäude.

Rohbau Gebäude oberhalb der Bodenplatte (EKG E): Darunter fallen insbesondere die Erstellung von Decken, Treppen und Balkonen, Dächern, Stützen, Aussenwänden, Fenstern, Aussentüren und ­toren sowie Innenwänden.

3454

Installationen und Transportanlagen (EKG I): Dieses Element umfasst die Starkstromanlagen, Telekommunikation und Sicherheitsanlagen, Heizungsanlagen, Luft- und kältetechnische Anlagen, Wasser- und Abwasseranlagen, Transportanlagen sowie die Gebäudeautomation.

Ausbau Gebäude (EKG M): Unter dieses Element fallen insbesondere die allgemeinen Aushubarbeiten für das Gebäude, die Trennwände und Innentüren, Schutzelemente, Bodenbeläge, Wandverkleidungen sowie Deckenbekleidungen.

Betriebseinrichtungen (EKG Q): Dieses Element umfasst die Kosten für diverse Apparate (insbesondere Audio-, Video- und Dolmetscherinstallationen für den Konferenzteil) und Produktionsanlagen im Bereich des Restaurants.

Umgebung (EKG T): Dazu gehören insbesondere die Kosten für die Kanalisationsleitungen, für die Wasser-, Gas- und Stromversorgung, für Gärtnerarbeiten sowie für die Aussenbeleuchtung. Ebenfalls abgedeckt ist dadurch die Erstellung der Zufahrt und der Aussenparkplätze.

Baunebenkosten (EKG V): Dieses Element deckt unter anderem die Kosten ab, welche für die Durchführung des Architekturwettbewerbs, für die Vervielfältigung von Dokumenten, für Versicherungen sowie für Bewilligungen und Gebühren entstehen.

Honorare (EKG W): Umfassend die Honorare für die Bauvorbereitung, für das Bauwerk, für die Betriebsausrüstung und für die Umgebung.

Übergangskonten und Unvorhergesehenes (EKG Y): Dieses Element enthält einerseits eine Reserve für die Teuerung, anderseits gewisse Reserven für Unvorhergesehenes (vgl. dazu die Ausführungen unter den Erläuterungen zum Baukostenplan).

Allfällige Kosten für die Ausstattung des Gebäudes sind auch in der Aufstellung nach Elementkostengliederung nicht enthalten.

3

Finanzierung des neuen Gebäudes

3.1

Darlehen an die FIPOI

Die Zurverfügungstellung von Immobilien zur Deckung der Bedürfnisse internationaler Organisationen stellt eines der wichtigsten Instrumente der schweizerischen Gaststaatpolitik dar. In Genf geschieht dies über die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI). So kann der Bund im Rahmen seiner Gaststaatpolitik namentlich beschliessen, einer bauwilligen Organisation zur Finanzierung eines bestimmten Projekts via FIPOI ein zinsfreies, innert fünfzig Jahren rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Finanzhilfen an die FIPOI (SR 617.0) sieht diese Möglichkeit in Artikel 1 Absatz 1 3455

ausdrücklich vor und bildet damit die gesetzliche Grundlage für die Erteilung eines derartigen Darlehens.

Um für die internationalen Organisationen angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, hat der Bund in der Vergangenheit bereits zahlreiche zinsfreie Baudarlehen gewährt. Es sei an dieser Stelle an frühere Botschaften5 erinnert, auf deren Grundlage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflichtungskrediten für Darlehen an die FIPOI verabschiedet haben.

Auf Antrag des Bundesrats gewährten die Eidgenössischen Räte der FIPOI mit dem Voranschlag 2002 im Rahmen der FIPOI-Kreditrubrik eine erste Darlehenstranche von 4 Millionen Franken für das Neubauvorhaben von WHO und UNAIDS. Dieser Betrag war zur Erarbeitung einer Projektstudie samt Kostenvoranschlag bestimmt.

Diese Unterlagen sind in der Zwischenzeit erarbeitet worden und bilden die Grundlage der vorliegenden Botschaft. Gestützt darauf beantragen wir Ihnen die Bewilligung eines Gesamtpaketes in Form eines Verpflichtungskredits von 59,8 Millionen Franken, um die Realisierung des beschriebenen Bauvorhabens zu finanzieren. Die erste, bereits teilweise ausbezahlte Darlehenstranche von 4 Millionen Franken ist in diesem Betrag inbegriffen und wird im Rahmen des Gesamtpakets rückzahlbar sein.

Wie bei FIPOI-Geschäften üblich, wird das Darlehen mit der Fertigstellung des Neubaus zur Rückzahlung innert 50 Jahren fällig. Bei einer voraussichtlichen Baudauer von rund 2 Jahren wird mit der Beendigung des Neubaus im Jahr 2006 gerechnet.

3.2

Auswirkungen der Teuerung

Den eidgenössischen Räten unterbreitete Kreditbegehren für zivile oder militärische Bauten des Bundes berücksichtigen in der Regel die Teuerung nicht. Das Bauvorhaben, welches Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, kann jedoch diesem Fall nicht gleichgestellt werden. Es ist für einen Dritten bestimmt, welcher nicht der Verordnung über das Bauwesen des Bundes untersteht.

Es ist allerdings schwierig, den Umfang der jährlichen Teuerung für die vorgesehene Bauzeit des neuen Gebäudes für WHO und UNAIDS abzuschätzen. Die Berechnungen, welche der Botschaft zugrunde liegen, enthalten eine Reserve von 3 Prozent zum Auffangen von teuerungsbedingten Preisanstiegen während der gesamten Bauzeit (voraussichtlich die Jahre 2004­2006). Sofern nicht in den nächsten Jahren ­ entgegen den Erwartungen ­ ein überaus starker Anstieg der Teuerung eintritt, kann damit vermieden werden, dass den Räten zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Botschaft vorgelegt werden muss.

5

Botschaften vom 18. September 1964 (FIPOI, GATT, EFTA; BBl 1964 II 769), vom 6. Juni 1966 (ILO; BBl 1966 I 969), vom 5. Juni 1967 (UNO, ITU, WMO, UPU; BBl 1967 I 1127), vom 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO; ILO; BBl 1971 I 425), vom 1. Mai 1974 (CERN; BBl 1974 I 1377), vom 7. August 1974 (ITU, ILO, WIPO; BBl 1974 II 441), vom 2. März 1977 (WIPO; BBl 1977 I 1292), vom 25. Mai 1983 (CIM; BBl 1983 II 1501), vom 5. März 1984 (CERN; BBl 1984 I 1205), vom 27. November 1985 (ITU; BBl 1985 III 485), vom 18. Februar 1987 (WIPO; BBl 1987 I 816), vom 13. Februar 1989 (UNHCR; BBl 1989 I 1229), vom 17. Februar 1993 (CERN, WMO; BBl 1993 I 1225), vom 30. Mai 1994 (GEC, Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften; BBl 1994 III 1049), vom 19. September 1994 (WMO, CWR; BBl 1994 V 227) und vom 15. Mai 1996 (ITU; BBl 1996 III 1).

3456

4

Auswirkungen

4.1

Finanzielle Auswirkungen

Der Antrag betreffend den Bau eines neuen Gebäudes für WHO und UNAIDS wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von 59,8 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2002­2007, belasten. Die aus diesen Verpflichtungen erwachsenden Ausgaben sind in den Voranschlägen für die Jahre 2002 und 2003 sowie im Finanzplan 2004­2006 vorgesehen worden.

Die vorliegende Ausgabe ist für ein Darlehen bestimmt, welches innert fünfzig Jahren nach Beendigung der Bauarbeiten rückzahlbar ist.

4.2

Anwendung der Ausgabenbremse

Der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss sieht in Artikel 1 die Gewährung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 25 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0) im Umfang von 59,8 Millionen Franken vor. Es handelt sich dabei um eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung muss Artikel 1 des beiliegenden Entwurfs für einen Bundesbeschluss deshalb der Ausgabenbremse unterstellt werden.

4.3

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

4.4

Auswirkungen für Kantone und Gemeinden

Die Ausführung des vorliegenden Bundesbeschlusses obliegt der Eidgenossenschaft.

Dem Kanton Genf werden dadurch indirekt Kosten entstehen, da er das zur Überbauung bestimmte Grundstück unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung stellt. Dies entspricht einer langjährigen Praxis für Bauvorhaben im internationalen Genf, die mit einem zinsfreien Darlehen des Bundes finanziert werden.

Abgesehen davon werden den Kantonen und Gemeinden keine Kosten entstehen.

5

Legislaturplanung

Das Vorhaben, im Rahmen der Gaststaatpolitik die WHO und UNAIDS bei der Realisierung eines neuen Gebäudes durch ein FIPOI-Darlehen finanziell zu unterstützen, konkretisierte sich erst nach Verabschiedung der gegenwärtig geltenden Legislaturplanung in entscheidender Weise. Die Realisierung des Vorhabens reicht zudem wesentlich über den zeitlichen Rahmen der aktuellen Legislatur hinaus. Das vorliegende Geschäft ist deshalb in der Legislaturplanung 1999­2003 nicht ausdrücklich enthalten. Es entspricht jedoch dem Ziel «Ausbau der aussen- und sicher3457

heitspolitischen Präsenz in den Bereichen Friedensförderung, Schutz der Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit ­ Verbesserte Stellung und Wahrnehmung der Schweiz im internationalen Umfeld» (Umsetzung durch die Erneuerung des Solidaritätsgedankens nach aussen ­ Pflege des Schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland ­ Stärkung des internationalen Genf).

6

Rechtliche Aspekte

6.1

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an die FIPOI (SR 617.0) bildet die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Darlehen an die FIPOI. Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes sieht vor, dass der Bund der FIPOI zinslose, innert 50 Jahren rückzahlbare Darlehen gewähren kann.

Die Budgetkompetenz der Eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101).

6.2

Rechtsform des Erlasses

Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 4 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) ist für den im vorliegenden Fall zu treffenden Erlass die Form des einfachen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, vorgesehen.

3458

Anhänge ­

Abkürzungsverzeichnis

­

Abbildung des neuen Gebäudes (Computersimulation)

­

Gesamtplan

­

Lage des neuen WHO/UNAIDS-Gebäudes

­

Modell (Querschnitt)

3459

Anhang 1

Abkürzungsverzeichnis BIZ BKP CERN CICG CIM

CWR ECOSOC EFTA EKG FIPOI GATT GEC GF-ATM IBE IKRK ILO IOK IOM ISO ITU NGO ÖRK OTIF SIA UNAIDS UNDCP UNDP UNESCO UNFPA UNHCHR UNHCR UNICEF UNO

3460

Bank für internationalen Zahlungsausgleich Baukostenplan Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung Internationales Konferenzzentrum von Genf Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung (1989 umgewandelt in die Internationale Organisation für Migration IOM) Centre William Rappard (Sitzgebäude der Welthandelsorganisation WTO) Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen Europäische Freihandelsassoziation Elementkostengliederung Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Geneva Executive Center (heute Internationales Umwelthaus IEH) Globaler Fonds zum Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria Internationales Bildungsbüro Internationales Komitee vom Roten Kreuz Internationale Arbeitsorganisation Internationales Olympisches Komitee Internationale Organisation für Migration Internationale Organisation für Normung Internationale Fernmeldeunion Nichtregierungsorganisation Ökumenischer Rat der Kirchen Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen Programm der Vereinten Nationen für internationale Drogenkontrolle Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen Hochkommisariat der Vereinten Nationen für die Menschenrechte Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen

UNOG UPU WEF WHO WIPO WMO WTO

Büro der Vereinten Nationen in Genf Weltpostverein Weltwirtschaftsforum Weltgesundheitsorganisation Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltorganisation für Meteorologie Welthandelsorganisation

3461

Anhang 2 Abbildung des neuen Gebäudes (Computersimulation)

3462

Anhang 3 Gesamtplan

Legenden auf nächster Seite 3463

Legenden zum Gesamtplan 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Place des Nations Neues Gebäude WHO/UNAIDS Bestehender Sitz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Internationale Organisation für Migration (IOM) Internationales Bildungsbüro (IBE) Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Internationale Fernmeldeunion (ITU)

3464

10. Internationales Konferenzzentrum von Genf (CICG) Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf 11. Internationales Handelszentrum 12. Weltorganisation für Meteorologie (WMO) 13. Welthandelsorganisation (WTO) 14. Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Menschenrechte (UNHCHR) 15. Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR)

Anhang 4 Lage des neuen WHO/UNAIDS-Gebäudes

3465

Anhang 5 Modell

3466

Querschnitt