Vorladung Sdt Zurfluh André, geb. 2. Februar 1971 in Altdorf, von Erstfeld, des Anton Robert und der Josefine Verena geb. Zgraggen, ledig, Mechaniker, wohnhaft in 6467 Schattdorf, c/o Aschwanden Theo, Wyergasse 23, eingeteilt Stabskp Inf Rgt 21, AHV-Nr. 995.71.133.144, wird hiermit aufgefordert, sich wegen mehrfachen Militärdienstversäumnisses, mehrfache Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerruf betreffend Urteil des Landesgerichtes Uri vom 16. Dezember 1997 zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 15. Oktober 2003, 14.00 Uhr, in Luzern, Obergericht, Gerichtssaal I (2. Stock), Hirschengraben 16, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt und betreffend Wiederaufnahmeverfahren wird gemäss Artikel 157 Absatz 2 Buchstabe b MStP das Abwesenheitsurteil in Rechtskraft erwachsen.

7. Oktober 2003

Divisionsgericht 8: Der Präsident

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2003-2047