zu 01.454 Parlamentarische Initiative MWST und Parkplätze Bericht vom 18. Februar 2003 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 30. April 2003

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Bericht vom 18. Februar 2003 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates betreffend Mehrwertsteuer und Parkplätze nehmen wir nach Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. April 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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2003-0823

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Nationalrat Jean-Claude Vaudroz reichte am 5. Oktober 2001 eine Parlamentarische Initiative ein, die für nicht im Gemeingebrauch stehende Parkplätze, die länger als drei Monate vermietet werden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt. Am 26. September 2002 gab der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative auf Antrag ihrer Kommission Folge. Die Parlamentarische Initiative wurde der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) zur Ausarbeitung einer Vorlage zugeteilt. Die Kommission beriet einen entsprechenden Entwurf, der die Besteuerung der Vermietung von Parkplätzen bis zu zwölf Monaten vorsieht, unter Beizug der Verwaltung an ihren Sitzungen vom 17./18. Februar 2003. Die Kommission verabschiedete am 18. Februar 2003 den Bericht und den Gesetzesentwurf mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden ihres Rates.

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Beurteilung des Vorschlages der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

Die Parlamentarische Initiative Vaudroz beantragt, zum alten System zurückzukehren und anstelle des heute geltenden Artikels 18 Ziffer 21 Buchstabe c MWSTG wieder die Regelung einzuführen, welche der Bundesrat in Artikel 14 Ziffer 17 Buchstabe c der Verordnung vom 22. Juni 1994 über die Mehrwertsteuer angeordnet hatte. Allerdings wird dabei die steuerpflichtige Vermietungsdauer von damals drei neu auf zwölf Monate erhöht. Mithin wird die bis zu zwölf Monaten dauernde Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehenden Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen der Mehrwertsteuer unterstellt. Eine von der Steuer ausgenommene Vermietung würde entsprechend dem System des alten Rechts nur vorliegen, wenn der Mietvertrag zum voraus auf mehr als zwölf Monate oder auf unbeschränkte Zeit abgeschlossen ist und tatsächlich mehr als zwölf Monate dauert und wenn dem Mieter im Vertrag ein genau bezeichneter Platz für dessen alleinige Verfügung während der gesamten Vertragsdauer zugewiesen wird.

Laut Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung hätte die Rückkehr zum System des alten Rechts jährliche Steuerausfälle von zwischen 6 und 7,5 Millionen Franken zur Folge. Finanzpolitische Auswirkungen in einem derartigen Ausmass sind jedoch in der heutigen Lage und in Anbetracht der schmerzvollen Sparmassnahmen, die zur Sanierung der Bundesfinanzen ergriffen werden müssen, schlicht nicht zu verantworten. Hinzu kommt, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die das Vermieten von Parkplätzen betreiben, sich auf das seit dem 1. Januar 2001 geltende System längst eingerichtet haben. Bei einer Rückkehr zur vorherigen Besteuerungsregelung müssten sie innert kürzester Zeit wiederum einen nicht zu unterschätzenden Umstellungsaufwand bewältigen. Weiter wäre eine solche Gesetzesänderung der Rechtssicherheit abträglich und würde die Mehrwertsteuer nur unnötig komplizieren.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Gesetzesänderung, wie sie die WAK-NR gemäss ihrem Bericht vom 18. Februar 2003 vorschlägt, abzulehnen.

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