I Bundesbeschluss über die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 20042007
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20022, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 20042007 wird ein Verpflichtungskredit von 34,8 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2007 eingegangen werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2003 2363
2002-2343
2543