I Bundesbeschluss über die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2004­2007

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20022, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2004­2007 wird ein Verpflichtungskredit von 34,8 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2007 eingegangen werden.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2003 2363

2002-2343

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