Notifikation (Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG)

ABX Transport, Centrum Lar 30A, B-8930 Rekkem, wird hiermit eröffnet: Mit Verfügung vom 29. Oktober 2002 erklärte die Zollkreisdirektion Genf die Firma ABX Transport für Eingangsabgaben von 524.25 Franken leistungspflichtig.

Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung auf das Postcheckkonto Nr. 12-271-5 der Zollkreisdirektion Genf oder auf das Konto der Oberzolldirektion Nr. 1530-5-30-2 bei der Schweizerischen Nationalbank, CH-3003 Bern, zu überweisen.

Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der Notifikation durch eine im Doppel einzureichende Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion, CH-3003 Bern, angefochten werden.

Nach unbenütztem Ablauf der genannten Frist erwächst die Verfügung über die Leistungspflicht in Rechtskraft.

28. Januar 2003

438

Eidgenössische Oberzolldirektion

2003-0041