Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5983 Widersprechende/r s. Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG, Ostring, D-97228 Rottendorf, Internationale Marke Nr. 770 249 (comma,), Vertreter/in Frau Dr. Ute Bugnion, Postfach 5549, 1211 Genf 11, gegen Widerspruchsgegner/in Ameco S.r.l., 97/B, Viale XIII Luglio, I-60044 Fabriano, Internationale Marke Nr. 779 278 (SGOMMA).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. August 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5983 wird gutgeheissen. Der IR-Marke Nr. 779 278 «SGOMMA» wird der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl Widerspruchsgebühr von 800 Fr.) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

7. August 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5922

2003-1705