Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Thun; Erstellen von Ausstellplätzen für Bundesfahrzeuge auf Thierachern-Egg, Gemeinde Thierachern vom 9. Januar 2003
Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 4. Juli 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung von Ausstellplätzen für Bundesfahrzeuge auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Thierachern, 3634 Thierachern, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
21. Januar 2003
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) 2003-0051