Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Das Bundesamt für Sport (BASPO) / Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM) und die Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) / Komitee Spitzensport (KOS) haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für Trainer/Trainerin Spitzensport und den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Trainer/Trainerin Leistungssport eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

28. Januar 2003

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2003-0094