Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) am 18. August 2003 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Mitglieder der Vereinigung Genfer Privatkliniken (Association des cliniques privées de Genève; ACPG) eröffnet. Die Vorabklärung erbrachte Indizien für das Bestehen einer Wettbewerbsbeschränkung.

Am 24. Januar 2003 eröffnete das Sekretariat der Weko eine Vorabklärung nach Artikel 26 KG zum Zweck der Prüfung, ob die Vereinbarung zur Hospitalisierung in der privaten und halbprivaten Abteilung (im Folgenden: Vereinbarung), welche zwischen den Mitgliedern der ACPG und den Krankenversichern geschlossen worden war, eine Wettbewerbsabrede im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 KG darstellt.

Das Sekretariat hat im Rahmen der Vorabklärung hauptsächlich den Inhalt besagter Vereinbarung geprüft. Es ist dabei zum Schluss gekommen, dass Anhaltspunkte für das Bestehen einer Wettbewerbsbeschränkung gegeben sind. Gegenstand der nun eröffneten Untersuchung ist insbesondere die Frage, ob die Vereinbarung eine Preisabrede im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 und 3 KG darstellt.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlauf ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen könnten;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen zur Beteiligung am Verfahren sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40 oder Fax 032 322 20 53.

9. September 2003

2003-1821

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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