Fernmeldegesetz

Veröffentlichung der zugeteilten Kurznummern Gemäss Artikel 27 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zugeteilten Kurznummern wie folgt: Kurznummer

Inhaberin (Kategorie)

1813 1844

First Art Trade GmbH, Zürich First Early Bird GmbH, Baar

Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der WEB-Seite: http://www.bakom.ch (Nummerierung/Adressierung) abgerufen werden.

Gemäss dem oben erwähnten Artikel müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die der Konzessions- oder Meldepflicht unterstellt sind, ihren Kundinnen und Kunden die Kurznummern spätestens 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung durch das Bundesamt zur Verfügung stellen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Olivier Girard Telefon 032 327 55 75

1

72

SR 784.101.112 2002-2722