F Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 2004­2007 vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 30. September 19542 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20023, beschliesst:

Art. 1 1

Für die Jahre 2004­2007 wird ein Verpflichtungskredit von 467 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (namentlich EUREKA, IMS, Spacetech sowie internationale Forschungsprogramme) bewilligt.

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Bis höchstens 6 Prozent dieses Kredites werden für Begleitforschung, Projektkoordination und -management, Valorisierungen der Ergebnisse, Expertenaufträge, Evaluationen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

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Aus dem Verpflichtungskredit können befristete Stellen finanziert werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 823.31 BBl 2003 2363

2002-2224

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