H Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 2004­2007

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20022, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 2004­2007 wird ein Zahlungsrahmen von 362,1 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2003 2363

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2002-2342