H Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 20042007
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20022, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 20042007 wird ein Zahlungsrahmen von 362,1 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2003 2363
2542
2002-2342