Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Dragoslav Milutinovic, S. Brajnovac, YU-35263 Belusic, vertreten durch Prof. Veselin M. Lazarevic, Trnava 2, YU-35000 Jagodina, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 16. Mai 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 6. April 2001 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefüllt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

17. Juni 2003

i.A. des Prüsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

4060

2003-1230