Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Altstätten und Rüthi (SG), Kamor; Neubau Einstellraum für Überschneefahrzeug vom 17. Juni 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), vom 19. März 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau eines Einstellraums für das Überschneefahrzeug auf Kamor, Gemeinden Altstätten und Rüthi, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Alstätten, Bauamt, 9450 Altstätten und der Gemeindeverwaltung Rüthi, Bauamt, 9496 Rüthi, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

17. Juni 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2003-1226