Richtplan des Kantons Nidwalden Genehmigung der Gesamtüberarbeitung Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 4. Dezember 2002 wird der Richtplan des Kantons Nidwalden mit folgenden Vorbehalten genehmigt.

a.

Das Genehmigungsverfahren betreffend den Abbaustandort «Ennetmoos Rüti» (in der Liste Koordinationsaufgaben E1-2 als festgesetztes Abbaugebiet aufgeführt) wird sistiert.

b.

Die Leitsätze und Koordinationsaufgaben Ö1, Ö1-1 und Ö1-3 werden mit den im Prüfungsbericht unter Punkt 2.35, Seite 13 ff aufgeführten Änderungen genehmigt.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Nidwalden, Breitenhaus, 6371 Stans, Telefon 041 618 72 02

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Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Telefon 031 322 40 58

28. Januar 2003

2003-0119

Bundesamt für Raumentwicklung

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