Genehmigung in der Privatversicherung betreffend Anpassung des Zinssatzes für die BVG-Freizügigkeitsversicherungen per 1. Januar 2003 (Art. 46 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 23. Juni 1978; SR 961.01)

Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehende Genehmigung, die laufende Verträge betrifft, ausgesprochen: Verfügung vom 14. April 2003 betreffend die Vorlage vom November 2002 der Vaudoise Leben, Versicherungs-Gesellschaft, Lausanne Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Genehmigungen durch Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung, 3003 Bern, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Friedheimweg 14, 3003 Bern, eingesehen werden.

29. April 2003

3246

Bundesamt für Privatversicherungen

2003-0849