Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5958 Widersprechende Empresa Nacional de Telecomunicaciones S.A., Santiago ­ Chile, CH-Marke Nr. 492 233 «123.com» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin ETAM, société anonyme, F-92110 CLICHY, IR-Marke Nr. 778 614 «un1deux2trois3» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. März 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 5958 wird als erledigt abgeschrieben.

3.

Die angefochtene IR-Marke Nr. 778 614 wird auch für die Klassen 38 und 42 zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

10. März 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0517

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