Verfügung im Widerspruchsverfahren 5794 Widersprechende/r Sanofi-Synthelabo, 174, avenue de France, F-75013 Paris, Internationale Marke Nr. 669 473 (MISTAMINE), Vertreter/in Kirker & Cie, Postfach 153, 1226 Genève-Thônex gegen Widerspruchsgegner/in Stefan Duban, Dlhà 124, SK-919 01 Dlhà (SK), Internationale Marke Nr. 773 701 (MISTANO) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. August 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5794 wird gutgeheissen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der IR-Marke Nr. 773 701 «MISTANO» der Schutz in der Schweiz teilweise verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr von 800 Fr.) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

29. August 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6078

2003-1843