Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Ausbildungskommission der Chemischen Industrie Schweiz ACIS, der Fachverband Laborberufe FLB und der Schweizerische Laborpersonal-Verband SLV haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung Laborantin/Laborant eingereicht.

Das Reglement vom 9. Dezember 1994 wird aufgehoben.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

10. Juni 2003

2003-1147

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

3995