Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Verband Bautenschutz ­ Kunststofftechnik am Bau (VBK), der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) und der Verband Abdichtungsunternehmungen Schweiz (VERAS) haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Bautenschutz-Fachmann/Bautenschutz-Fachfrau eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

28. Oktober 2003

7080

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2003-2200