Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6073 Widersprechende Henkel KGaA, D-40191 Düsseldorf, IR-Marke Nr. R423 753 «Somat» gegen Widerspruchsgegnerin Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH, D-42389 Wuppertal, IR-Marke Nr. 783 561 «format professional quality» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. März 2003 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6073 wird als erledigt abgeschrieben.

3.

Die angefochtene IR-Marke Nr. 783 561 wird zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

10. März 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2354

2003-0518