Verfügung im Widerspruchsverfahren 4667 Widersprechende/r Waris AG, Huebwiesenstrasse 21, 8954 Geroldswil, Schweizerische Marke Nr. 439 223 (WARIS), Vertreter/in Feldmann AG, 8152 Glattbrugg gegen Widerspruchsgegner/in IDS Scheer AG, Halbergstrasse 3, D-66121 Saarbrücken, Internationale Marke Nr. 737 946 (ARIS) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Februar 2003 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsentscheid Nr. 4667 vom 29. November 2002 wird in Wiedererwägung gezogen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 4667 wird zufolge Rückzug des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

13. Februar 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2003-0335