Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt Infolge eines in diesem Ausmass überraschenden Einbruchs der Einnahmen drohen dem Bundeshaushalt Defizite in der Höhe von mehreren Milliaren. Der Bundesrat hat sich deshalb entschieden, ein umfangreiches Sanierungsprogramm zu erarbeiten.

Kern der Sanierungsmassnahmen ist ein im wesentlichen bei den Ausgaben ansetzendes Entlastungspaket, das zu einem Erlass, dem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003, zusammengefasst werden soll.

Angesichts der Dringlichkeit des Vorhabens wird die Vernehmlassung auf konferenziellem Weg durchgeführt.

Alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich bis zum 20. Juni 2003 auch schriftlich zu äussern. Per E-mail an: michael.stalder@efv.admin.ch oder per Post an: die Eidg. Finanzverwaltung, Bernerhof, 3003 Bern. Bemerkungen zur vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes bitte zusätzlich auch an das Bundesamt für Energie, 3003 Bern.

Vernehmlassungsfrist: 20. Juni 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Finanzverwaltung, Bernerhof, Bundesgasse 3, 3003 Bern Telefon 031 323 51 56, Fax 031 322 64 84 www.efd.admin.ch

10. Juni 2003

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Bundeskanzlei

2003-1184