Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5092 Widersprechende/r Kraft Food Holdings, Inc., US-Northfield IL 60093, CH-Marke Nr. 330 683 «KRAFT» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Oskar Schorer, D-86476 Neuburg, IR-Marke Nr. 750 102 «tello kraft» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. März 2003 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5092 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die IR-Marke Nr. 750 102 «tello kraft» (fig.) wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

25. März 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0675

3115