Verfügung in den Widerspruchsverfahren Nr. 5591 und 5592 Widersprechende/r BSN medical GmbH & Co. KG, Quickbornstrasse 24, D-20253 Hamburg, Schweizerische Marke Nr. 491 310 (ELASTOMULL) u. Internationale Marke Nr. R 294 460 (ELASTOFIX), Vertreter/in Bovard AG, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 gegen Widerspruchsgegner/in Waldemar Link GmbH & Co, Barkhausenweg 10, D-22339 Hamburg, Internationale Marke Nr. 767 279 (ELATOS).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nr. 5591 und 5592 werden abgewiesen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der IR-Marke Nr. 767 279 «ELATOS» der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die für beide Widersprüche geschuldete Widerspruchsgebühr von 1600 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

30. Juni 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4856

2003-1438