Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) eine Untersuchung betreffend die Lieferung von Rohwerken von mechanischen Uhren durch ETA SA Fabriques d'Ebauches eröffnet. Die entsprechende Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 7 KG bestehen.

Der Entscheid der ETA SA Fabriques d'Ebauches, ihre Rohwerklieferungen ab Januar 2003 einzuschränken, um sie ab Januar 2006 definitiv einzustellen, sowie ihre Lieferungs- und Verkaufsbedingungen könnten sich für die Rohwerkabnehmer als missbräuchlich oder diskriminierend auswirken. Zusätzlich könnten diese Verhaltensweisen zur Einschränkung der Erzeugung führen, oder die Abnehmer zwingen, unerwünschte zusätzliche Leistungen anzunehmen.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.

14. Januar 2003

2002-2736

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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