Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Elm, Schiessplatz Wichlen, Neubau Logistikgebäude und Munitionsmagazin vom 5. Dezember 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 3. Februar 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau des Logistikgebäudes und des Munitionsmagazins auf dem Schiessplatz Wichlen, Elm (GL) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung 8767 Elm, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. Dezember 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-2670

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