Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6224 Widersprechende/r Stichting BDO, NL-1181 TW Amstelveen, IR-Marke Nr.

770 374 «BDO» gegen Widerspruchsgegner/in Bonamassa Dario Edgardo, I-39100 Bozen, IR-Marke Nr. 786 669 «DBO» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6224 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 786 669 «DBO» wird der Schutz in der Schweiz für die Klasse 35 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Franken) zu ersetzen.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-2524

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