Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Besteuerung von Mitarbeiteroptionen Die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen soll gesetzlich geregelt werden. Dies gilt auch für jede geldwerte Leistung aus den verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.
Vernehmlassungsfrist: 30. Mai 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 74 18, www.efd.admin.ch
1. April 2003
2896
Bundeskanzlei
2003-0559