Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie Das Fakultativprotokoll ist eine Ergänzung und Weiterführung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Es stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz des Kindes vor den schlimmsten Formen der kommerziellen Ausbeutung dar. Insgesamt vermag die schweizerische Rechtsordnung den Anforderungen des Fakultativprotokolls zu genügen. Einzige Ausnahme bildet der Straftatbestand des Menschenhandels. Während gemäss Art. 196 StGB nur der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung des Opfers strafbar ist, verlangt das Fakultativprotokoll die Unterstrafestellung des Kinderverkaufs zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, des kommerziellen Organhandels sowie der Zwangsarbeit. Um den Verpflichtungen des Fakultativprotokolls betreffend den Tatbestand des Menschenhandels nachzukommen, schlägt der Bundesrat die Revision von Art. 196 StGB vor.

Vernehmlassungsfrist: 1. Februar 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht, Bundesgasse 18, 3003 Bern, Telefon 031 325 07 68, Fax 031 325 07 67

Eidgenössisches Finanzdepartement «Integrierte Finanzmarktaufsicht», I. Teilbereicht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission Zur Organisation der «Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)» sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten schlägt die «Expertenkommission Zimmerli» in diesem Teilbericht vor, die FINMA solle als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde sollen vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Abteilung Vertrieb, 3003 Bern, Telefon: 031 325 50 50, Fax 031 325 50 58

28. Oktober 2003

2003-2203

Bundeskanzlei 7055