Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Diverse AR, Waldbau, Waldbau A 2003­2007 Projekt-Nr. 411.1-AR-0000/0003

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Gemeinde Oberstocken BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Engiwald Projekt-Nr. 411.3-BE-0000/0005

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Gemeinde Trub BE, Erschliessungsanlagen, Talösch Projekt-Nr. 421.1-BE-0016/0001

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Gemeinde Unterseen BE, Beatenberg BE, Erschliessungsanlagen, Farneren Projekt-Nr. 421.1-BE-4050/0001

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Gemeinde Ardez GR, Schutzbauten und -anlagen, Ardez ­ 1. Etappe Projekt-Nr. 431.1-GR-9138/0001

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Gemeinde Vitznau LU, Schutzbauten und -anlagen, Felssturz Tschueppis Projekt-Nr. 431.1-LU-0000/0012

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Gemeinden Beckenried, Buochs, Dallenwil, Emmetten, Ennetmoos, Stans NW, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Lothar Wiederherstellungen Projekt-Nr. 411.3-NW-0000/0004

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Gemeinde Oberiberg SZ, Erschliessungsanlagen, Fuedereggstrasse Projekt-Nr. 421.1-SZ-0014/0001

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Gemeinde Unterbäch VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, WB ­ C Unterbäch ­ 1. Phase Projekt-Nr. 411.3-VS-9053/0001

Integralprojekte: ­

Gemeinde Plaffeien FR, Unwetter Aettenberg Projekt-Nr. 401-FR-9023/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen

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Gemeinde Sumvitg GR, Integralprojekt Sumvitg Projekt-Nr. 401-GR-9144/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Schutzbauten und -anlagen

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Gemeinde Oberägeri ZG, Waldbau B/C Oberägeri Projekt-Nr. 401-ZG-9002/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion

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2003-2704

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

22. Dezember 2003

Eidgenössische Forstdirektion

8151

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 234.40 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen. Weitere Ordner werden zum Preise von Fr. 12.60 verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 130.60 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 103.80 im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der EDMZ, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, anzubringen.

22. Dezember 2003

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Bundeskanzlei