Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6348 Widersprechende/r Reno Versandhandel GmbH, DE-66987 ThaleischweilerFröschen, CH-Marke Nr. 463 156 «VENTURINI La dolce vita» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Solidea S.r.l., I-47010 Civitella di Romagna (FO), IR-Marke Nr.

790 360 «Alberto Venturini» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6348 wird gutgeheissen.

3.

Der international registrierten Marke Nr. 790 360 «Alberto Venturini» (fig.)

wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7838

2003-2498