Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6157 Widersprechende Reemark Gesellschaft für Markenkooperation mbH, D-22605 Hamburg, IR-Marke Nr. 751 825 «West-Sports» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Achten Beheer B.V., NL-5144 NT Waalwijk, IR-Marke Nr. 783 958 «WEST.» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6157 wird gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Marke Nr. 783 958 «WEST.» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Fr.) zu erstatten.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

26. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7926

2003-2610