Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6034/2002 Widersprechende/r Baur Versand GmbH & Co., 10, Bahnhofstrasse, D-96224 Burgkunstadt, IR-Marke Nr. 765 463 «Luigi di Mauro» gegen Widerspruchsgegner/in FTM Fashion Trademark Establishment, 27, Austrasse, FL-9490 Vaduz, IR-Marke Nr. 780 817 «Di Mauro».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Juni 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6034 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 780 817 «Di Mauro» wird der Markenschutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr von 800 Franken zu erstatten.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

11. Juni 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4330

2003-1254