Verfügung im Widerspruchsverfahren 6099 Widersprechende/r Novartis AG, CH-4002 Basel, CH-Marke Nr. 466 951 (ANTIVES), Vertreter/in Dr. Schneider & Partner AG, Postfach 530, CH-8027 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Kupin Volodymyr Mykolajovych, 118, vul. Artema, ap. 23, UA-83048 Donetck (Ukraine), IR-Marke Nr. 783 260 (ANTI-VIRUS) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Dezember 2003 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6099 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

2. Dezember 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8068

2003-2634