Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Wlodzimierz Szymczak, 1952, ul. Gwarecka 27/6, 54-143 Wroclaw, Polen, Folgendes mitgeteilt: Die IV-Stelle Aargau hat gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 19. Februar 2003 (IV 57100 ­ PL/799.52.389.152) in welchem Verfahren Sie Beschwerdeführer waren, Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht eingereicht.

Eine Kopie der Verwaltungsgerichtsbeschwerde steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zu Ihrer Verfügung.

Gemäss Artikel 132 in Verbindung mit Artikel 110 OG sind Sie befugt, in der oben erwähnten Streitsache eine Vernehmlassung in drei Exemplaren einzureichen. Wir setzen Ihnen hierfür eine Frist von 20 Tagen, laufen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung im Bundesblatt.

22. Juli 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 232/03

2003-1528

5201