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Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 # S T #

vom 18. März 1996

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 45bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 29 des Finanzhaushaltgesetzes, den Bericht über die Legislaturplanung. Er enthält den Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik 1995-1999 und den Legislaturfinanzplan 1997-1999. Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern, Sie sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. März 1996

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Delamuraz Der Bundeskanzler: Couchepin

I996-23Q

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Inhaltsverzeichnis Einleitung

I

Die Politik 1995-1999 des Bundesrates im Überblick: Standortbestimmung und Leitidee 1 2 3

II

III

Schwerpunkte und Zielsetzungen 'der bunder ätlichen Politik 1995-1999 À

Die institutionellen Voraussetzungen

1 2

Staatsleitungs- und Verfassungsreform Finanzpolitik und Bundeshaushalt

B

Die wichtigsten Aufgabengebiete

1 2 3 4 5 6

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Forschung und Bildung in Wirtschaft und Gesellschaft Soziale Sicherheit - Gesellschaftspolitik - Gesundheit Raumordnung - Umwelt - Infrastruktur Aussenbeziehung Sicherheit

Legislaturfinanzplan 1997-1999 1 2 3 4 5

Anhang AI A2 A3 294

Stärkung des nationalen Zusammenhalts Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit Stärkung der Wohlfahrt

Übersicht Zur Ausgabenentwicklung Zur Einnahmenentwicklung Eine finanzpolitische Standortbestimmung Der beschwerliche Weg zum Rechnungsausgleich

Legislaturziele und Richtliniengeschäfte 1995-1999 im Überblick Parlamentsgeschäfte 1995-1999 nach Aufgabengebieten Legislaturfinanzplan 1997-1999 (tabellarisch)

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Einleitung

Einleitung Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 verpflichtet den Bundesrat dazu, dem Parlament nach Beginn einer Legislaturperiode einen Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik zu unterbreiten. Der Bericht soll einen Überblick über die Gesamtheit der Regierungsaufgaben sowie Auskunft über die Ziele geben, die der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode erreichen will. Anhand dieser Ziele sind die Aufgaben nach Bedeutung und Dringlichkeit zu ordnen. Richtlinien der RegierungspolHik und Finanzplan der Legislaturperiode sind sachlich und zeitlich miteinander zu verknüpfen.

Der Bundesrat legt damit einen politischen Orientierungsrahmen für seine Tätigkeit und als Grundlage für die jährliche Geschäftsberichterstattung vor: den Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999. Dem Charakter der Regierungsrichtlinien und dem Legislaturfinanzplan entsprechend behält sich der Bundesrat selbstverständlich vor, von seiner Planung abzuweichen, wenn unvorhersehbare Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern.

Die vorliegende Prioritätenordnung ist das Ergebnis eingehender Beratungen des Bundesrates über die Stóssrichtung seiner künftigen Politik. Parallel dazu diskutierte und beschloss er die finanzpolitischen Ziele und Vorgaben. Im Lichte der Prioritätenordnung wurde schliesslich das Gesetzgebungsprogramm bereinigt. Im Unterschied zu früheren Planungsverfahren arbeitete die Verwaltung dabei ständig innerhalb politischer Vorgaben des Bundesrates. Ebenso verzichtet der Bundesrat diesmal auf eine umfassende Beschreibung aller geplanten Aktivitäten. Über den Vollzug der Richtlinien der vergangenen Legislaturperiode gibt der Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1995 Auskunft.

Der Bundesrat will die Legislaturplanung künftig verstärkt als Führungs- und Kontrollinstrument einsetzen. In diesem Sinne hat er im September 1995 eine bundesrätliche Jahresplanung beschlossen, welche in Bezugnahme auf den übergeordneten Rahmen jeweils angibt, welche Ziele mit welchen Massnahmen im nächsten Jahr erreicht werden sollen.

Legislaturplanung und Jahresplanung sollen dazu beitragen, die vorgegebenen Prioritäten in der Tagesarbeit nicht aus den Augen zu verlieren und die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter zu gestalten.

Schliesslich dient der Bericht über die
Legislaturplanung 1995-1999 als Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 1995-1999. Gemäss Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (Art. 9) wird für jede Legislaturperiode im Rahmen der Legislaturplanung ein Mehrjahresprogramm erstellt. Damit soll dem Parlament die Möglichkeit gegeben werden, den Bezug von Statistik und politischen Prioritäten zu überprüfen und zu den geplanten Tätigkeiten Stellung zu nehmen. Das Parlament nimmt im Rahmen der Legislaturplanung Kenntnis vom Mehrjahresprogrammm und bringt allenfalls Änderungsvorschläge an. Der Bundesrat hat das Mehrjahresprogramm mit Béschluss vom 18. März 1996 verabschiedet und dem Parlament zukommen lassen.

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Die Politik 1995-1999 des Bundcsrates im Überblick: Standortbestimmung undLcitidcc

I

Die Politik 1995-1999 des Bundesrates im Überblick: Standortbestimmung und Leitidee

Welche Richtung will der Bundesrat in den nächsten vier Jahren einschlagen ? Aufgrund der jüngsten Erfahrungen und der heutigen Perspektiven will er seine Politik von drei Leitlinien bestimmen lassen: Es geht ihm darum, den nationalen Zusammenhalt zu stärken, die Handlungsfähigkeit unserer staatlichen Behörden zu verbessern und die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern. Zudem will der Bundesrat in allen politischen Bereichen die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen.

Mit dieser Stossrichtung der künftigen Politik antwortet der Bundesrat auf Herausforderungen, die vor allem auf unsere gewandelte politische und wirtschaftliche Stellung in Europa und der Welt zurückgehen. Immer mehr bewegen sich die Schweiz und ihre Partner auf eine weltumspannende Wirtschaft und Informationsgesellschaft zu. Vom verstärkten Einfluss von aussen sind die Arbeitsplätze ebenso betroffen wie die Freizeit, unsere Traditionen ebenso wie unsere Erwartungen. Der Schweiz und anderen vergleichbaren Ländern verlangt diese Entwicklung Anpassungen ab, für die unsere bewährten Institutionen und Verfahren keine Patentrezepte anbieten. Die neuen Herausforderungea lassen sich auch nicht mehr im Alleingang bewältigen, sondern nur in einer internationalen Zusammenarbeit und Koordination.

Seit Anfang der neunziger Jahre verfolgt der Bundesrat eine Politik der Öffnung nach aussen und der Reformen im Innern. Nicht zuletzt weil die Schweiz eine lange Tradition der aussenpolitischen Zurückhaltung hat, werden aussenpolitische und ausländerpolitische Schritte oft kritischer beurteilt als andere Fragen, und in der Bevölkerung gehen die Meinungen oft stärker auseinander. Auch die Kantone reagieren auf Bundesvorhaben heute kritischer. Eine realistische Alternative zu dieser Politik der Öffnung und der inneren Reformen ist aber nicht in Sicht. Abgesehen von Fragen mit einem direkten Bezug zur Aussen- und Ausländerpolitik sind die Vorlagen von Bundesrat und Parlament auch in den weitaus meisten Fällen von Volk und Ständen unterstützt worden.

Auf diesem Hintergrund sieht der Bundesral folgende Schwerpunkte für die Bundespolitik der nächsten Jahre: Unsere Wirtschaft muss wettbewerbsfähig bleiben, und unsere Soziale Sicherheit muss gesichert werden. Das Zusammenleben der verschiedenen Sprachgruppen und Kulturen soll verstärkt als
Chance begriffen und gefördert werden. Weitere Hauptthemen sind die Gestaltung und Finanzierung unserer Verkehrspolitik, die Stcherstellung der Energieversorgung und unser Verhältnis zur Europäischen Union. Damit die Ziele, die sich der Bundesrat in diesen Bereichen setzt, erreicht werden können, sind auch die nötigen Voraussetzungen zu schaffen: die mittelfristige Wiederherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushalts und die Verwirklichung institutioneller Reformen.

Die Herausforderungen sind also zahlreicher, die Voraussetzungen für deren Bewältigung dagegen eher schwieriger geworden. Die gesetzten Ziele sind deshalb nur erreichbar, wenn gemeinsame Lösungen gesucht werden und wenn Chancen und Belastungen der kommenden Entwicklungen gerecht verteilt sind. Diese Politik reiht sich ein in die internationalen Bemühungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung; zu dieser Umsetzung hat sich die Schweiz im Juni 1992 bei der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung verpflichtet. Gemeinsam will die internationale Gemeinschaft die wirtschaftliche und so296

Die Politik 1995-1999 des Bundesraies im Überblick: Standortbestimmung und Leitidee

ziale Entwicklung fördern, aber gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen und die Umwelt respektieren, um den Bedürfnissen der heutigen Generation gerecht zu werden, ohne die Chancen künftiger Generationen zu gefährden. Diese Politik der nachhaltigen Entwicklung setzt jedoch die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Privaten voraus.

Im Sinne des bisher Gesagten stellt der Bundesrat die Legislaturperiode 1995-1999 unter folgende Leitidee; Den Zusammenhalt stärken - die Zukunft gestalten

l

'Stärkung des nationalen Zusammenhalts

Vergleicht man die Situation in der Schweiz mit Entwicklungen in andern mehrsprachigen Staaten, so darf man feststellen, dass das Zusammenleben der verschiedenen Sprachgruppen bei uns nicht in Frage gestellt ist. Dies ist unserem föderalistischen Staatssystem und den integrierenden Mechanismen auf Bundesebene zuzuschreiben, die die Beteiligung der verschiedenen Minderheiten am staatlichen Geschehen sicherstellen. Wie der Ausgang verschiedener Volksabstimmungen aber zeigt, wird der nationale Zusammenhalt heute vor allem durch die Öffnung gegenüber dem Ausland und speziell gegenüber Europa auf die Probe gestellt. Ähnlich stark gehen die Meinungen auseinander, wenn es darum geht, die Rolle der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer sowie die Intégrations- und Partizipationsmöglichkeiten, die ihnen geboten werden sollen, festzulegen.

Ursprung und Zweck des heutigen Bundesstaates bestehen nicht zuletzt in der Förderung des inneren Zusammenhalts und der kulturellen Vielfalt. Würde der nationale und soziale Zusammenhalt geschwächt, so müsste dies zu Spannungen und Instabilitäten irri politischen System führen, die jede Problemlösung verhindern würden und mittelfristig auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz schwere Nachteile hätten: In den nächsten vier Jahren will der Bundesrat deshalb besonderes Gewicht auf die Stärkung dieses Zusammenhalts legen. Es geht ihm dabei, abgesehen von sozialpolitischen Bemühungen, um die ausgewogene Entwicklung der verschiedenen Regionen der Schweiz, um die Förderung des Zusammenlebens von Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausländerinnen und Ausländern und um die Pflege des kulturellen Austauschs zwischen den Landesteilen. In der Aussenpolitik findet diese Politik des nationalen Zusammenhalts ihren Ausdruck in einer schrittweisen Öffnung gegenüber Europa und der übrigen Welt.

Die Förderung des nationalen Zusammenhalts ist jedoch nicht allein Sache des Bundes, geht es hier doch um eine Aufgabe aller staatlichen Ebenen und aller an der Politik Beteiligten. Über die erwähnten Einzelbereiche hinaus hält der Bundesrat es deshalb für wichtig, den inneren Zusammenhalt allgemein - im Sinne einer Querschnittaufgabe - vermehrt zu fördern. Dies soll beispielsweise dadurch geschehen, dass den Kantonen eine angemessene Mitsprache in der Aussenpolitik gewährt wird und dass Stadt
und Land sowie die verschiedenen Landesteile im Bereich der Infrastrukturpolitik im Grundsatz gleichmässig versorgt, erschlossen und vernetzt werden. Angesprochen ist ferner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Schliesslich wird sich der Bundesrat für die Beibehaltung und Stärkung von Koordinationsmechanismen und -instrumenten einsetzen, die zum Abbau 297

Die Politik 1995-1999 des Bimdesrates im Überblick: Standortbeslînunung und Lciltdcc

vorhandener und zur Verhinderung neuer Disparitäten beitragen. So lehnt der Bundesrat etwa die Abschaffung der direkten Bundessteuer entschieden ab.

Allgemein will der Bundesrat auf der Grundlage klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten den Dialog mit den föderalistischen Partnern ausbauen und, soweit erforderlich, auch institutionell besser abstützen. Der Gesichtspunkt des nationalen Zusammenhalts soll in die Gesetzgebung ebenso einfliessen wie in deren Vollzug. Dies gilt namentlich für finanzpolitische Entscheide.

So muss dieses Anliegen im Rahmen der grossen Reformvorhaben der Verfassungs- und Staatsleitungsreform sowie der Neuordnung des Finanzausgleichs aufgegriffen werden. Es gilt, den Grundsatz der Subsidiarität in dem Sinne mit neuem Inhalt zu füllen, dass der Bund sich in seiner Tätigkeit auf das Wesentliche konzentriert und damit das Vertrauen in die dezentrale Erfüllung staatlicher Aufgaben gestärkt wird. Auf der anderen Seite soll der Bund aber auch Aufgaben übernehmen, die besser auf nationaler Ebene erfüllt werden können oder die der Bund erfüllen muss, damit die Schweiz aussenpolitisch handlungsfähig bleibt. Dabei wird darauf zu achten sein, dass grundlegende staatliche Aufgaben oder wichtige rechtsstaatliche Grundsätze nicht in Frage gestellt werden.

2

Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit

Nur wenige Probleme, die Wirtschaft, Gesellschaft und Staat heute beschäftigen, haben ihren Ursprung ausschliesslich in der Schweiz. Entsprechend ist die Suche nach Lösungen schwieriger geworden: Bald drängen sich aufgrund internationaler Bestrebungen gewisse Massnahmen auf, bald hat die Schweiz Rücksicht zu nehmen auf Entwicklungen in anderen Industrieländern. Zudem besteht die Gefahr, dass die öffentliche Hand mit zu hohen Ansprüchen und Erwartungen überfordert wird. Vielfach hat der Bund seine Tätigkeit in angestammten Aufgabengebieten auszuweiten oder gar neue Aufgaben zu übernehmen, ohne dass die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auf der anderen Seite sind dem Abbau herkömmlicher Tätigkeiten enge Grenzen gesetzt. Ungelöste Probleme schränken aber den Spielraum für die Suche nach Lösungen ein und machen die Politik und ihre Institutionen weniger glaubwürdig.

Mit ihren föderalistischen Strukturen und ihrer direkten Demokratie verfügt die Schweiz über besonders gute Voraussetzungen und Erfahrungen für sachgerechte, bürgernahe und wirtschaftliche Lösungen. Der Bundesrat ist denn auch der Auffassung, dass die anstehenden Probleme lösbar sind, wenn es gelingt, den Handlungsspielraum in der Bundespolitik zu erweitem. Einerseits soll dies dadurch geschehen, dass der Bundesrat im Rahmen seiner Regierungstätigkeit klare Prioritäten setzt und einem weiteren Ausbau der Staatstätigkeit entgegentritt. Solange die bundesrätlichen Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushaltes noch nicht greifen - was erst gegen Mitte der Legislaturperiode der Fall sein dürfte -, wird der Bundesrat deshalb grundsätzlich alle parlamentarischen Vorslösse ablehnen, die zu einer namhaften Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen würden.

Auf der anderen Seite will der Bundesrat zur Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren in dreierlei Hinsicht besondere Anstrengungen unternehmen: mit einer zeitgemässen Ausgestaltung unserer Institutionen, mit der Sanierung des Bundes298

,, ·3.

Die Politik 1995-1999 des Bundcsratcs im Überblick: Standortbestimmung und Leitidee __ _

haushalts sowie mit einer AussenpoHtik, die unsere internationale Glaubwürdigkeit erhält und stärkt.

Mit Reformen im institutionellen Bereich strebt der Bundesrat grössere Bürgernähe und eine bessere Erfüllung seiner Aufgaben an. Die Bundesverfassung soll der heutigen staatlichen Wirklichkeit angepasst werden, damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Institutionen erleichtert wird. Grundsatzfragen der föderalistischen Zusammenarbeit wird der Bundesrat - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen - auch im Rahmen der erwähnten Vorschläge zur Neuordnung des Finanzausgleichs vorlegen. Unübersichtlich gewordene Zuständigkeiten sollen klarer geregelt werden, um Massnahmen von Bund und Kantonen wirksamer gestalten zu können. Damit sollen die Politik und Verwaltungsarbeit besser steuerbar, der Föderalismus wieder überschaubar und dadurch letztlich gestärkt werden. Um mehr Bürgernähe und bessere Aufgabenerfüllung durch erhöhte Flexibilität und Effizienz geht es auch bei der Verwaltungsreform. Ebenso will der Bundesrat mit entsprechenden Reformen dafür sorgen, dass Entscheidverfahren und Vollzug wo immer möglich beschleunigt werden, namentlich in der Rechtspflege sowie bei den Bewilligungsverfahren für Infrastrukturprojekte.

Die Handlungsfähigkeit hängt aber auch eng mit dem Spielraum in der Finanzpolitik des Bundes zusammen. Der Sanierung des Bundeshaushaltes kommt in diesem Zusammenhang deshalb zentrale Bedeutung zu. Trotz grossem Aufwand und entsprechender Belastung für Bundesrat, Verwaltung und Parlament sind die Resultate der bisherigen Bemühungen unbefriedigend. Ohne Gegenmassnahmen ist deshalb gegen das Jahr 2000 mit Schuldzinsen in der Grössenordnung von vier Milliarden zu rechnen, was den jährlichen Ausgaben im zukunftsträchtigen Bereich Bildung und Forschung entspricht. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat deshalb neue Wege beschreiten. Namentlich will er mit einer entsprechenden Verfassungsbestimmung sich selbst und das Parlament auf einen verbindlichen Sanierungskurs verpflichten. Ebenso prüft er, ob für den Sozialversicherungsbereich ein verbindlicher Finanzierungsrahmen festgelegt werden soll. Einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes sollen schliesslich der neue Finanzausgleich und die Verwaltungsreform leisten. Das Gelingen dieser grossen
Reformprojekte ist entscheidend, wenn in Zukunft auch für die Bewältigung neuer Probleme Ressourcen zur Verfügung stehen sollen.

Schliesslich ist der Spielraum für eine aktive und eigenständige Zukunftsgestaltung vom internationalen Rahmen her mitbestimmt, in welchen unser Land eingebettet ist. Dazu gehören, neben der starken internationalen Orientierung unserer Volkswirtschaft, insbesondere auch die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft für Lösungen ökologischer, weltwirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Probleme. Von unmittelbarer Bedeutung für die Schweiz ist dabei insbesondere der europäische Integrationsprozess und die wachsende Zusammenarbeit regionaler Akteure untereinander (EU / NAFTA / ASEAN).

Erfolg und Misserfolg von Bemühungen der internationalen Zusammenarbeit bestimmen die schweizerischen Handlungsmöglichkeiten. In diesem Sinne setzt optimale Interessenwahrnehmung zwingend Mitwirkung voraus. Der Bundesrat wird deshalb alles daran setzen, nach Massgabe der innen- und aussenpolitischen Erfordernisse unsere Interessen, aber auch unsere Verantwortung, auf internationaler Ebene wahrzunehmen. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen gehört hier ebenso dazu wie ein unserem Land angemessenes Engagement im Rahmen der OSZE. Zudem wird der Bundesrat seine Politik der Entwicklungszusammenarbeit, der Mitarbeit in Organisationen zur Stärkung des Welthandelssystems und der internationalen Umweltzusammenarbeit weiterführen.

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Die Politik 1995-1999 des Bundesrates im Überblick: Standortbeslimmung und Leiiidec

3

Stärkung der Wohlfahrt

Seit ein paar Jahren steht auch die Schweiz vor der Frage, ob und wie sie ihren bisherigen Wohlstand in Zukunft bewahren kann. Die zunehmend härtere Konkurrenz, die von der Globalisierung des gesamten Wirtschaftsprozesses und vom rasanten technologischen Wandel herrührt, hat bereits zu teilweise schmerzhaften Anpassungen und zu einer für schweizerische Verhältnisse hohen und lang andauernden Arbeitslosigkeit geführt. Anzeichen, wonach die heutige Wettbewerbsstellung auf den Vorleistungen früherer Jahre beruht und die notwendige Anpassung an die Herausforderungen von heute und morgen nicht entschieden genug voranschreitet, müssen ernst genommen werden und Anlass zu einem initiativen Vorgehen sein.

Im internationalen Vergleich kann die Schweiz freilich immer noch als wettbewerbsstarkes Land mit intakten Zukunftschancen bezeichnet werden. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass diese Position nur durch grosse, von allen getragene Anstrengungen gesichert werden kann. Schon in der letzten Legislaturperiode sind mit dem Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) und mit umfassenden wirtschaftspolitischen Reformen wichtige Vorleistungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erbracht worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Chancen für ein ökologisches und sozial verträgliches Wirtschaftswachstum auch weiterhin gegeben sind. Zu diesem Zweck wird er die Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung konsequent fortführen. Im Zentrum stehen dabei das Fernmelde- und Postwesen sowie die Landwirtschaft. Der Bundesrat ist auch fest entschlossen, die Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes mit einer Sanierung der Bundesfinanzen bis zum Jahr 2001 -zu verbessern.

Der Bundesrat hat immer wieder deutlich gemacht, dass er die Förderung der Wohlfahrt als umfassende Aufgabe versteht. Neben klaren ordnungspolitischen Rahmenbedingungen will er vier weiteren Bereichen wegen ihrer Schlüsselfunktion für die Stärkung der Wohlfahrt in der Legislaturperiode 1995-1999 besondere Beachtung schenken: der Verkehrsinfrastruktur, dem Bildungswesen, den Institutionen der Sozialen Sicherheit und der Ausländerpolitik.

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur .stehen Entscheide von grosser Tragweite an. Beim Projekt Alptransit, über dessen Finanzierung und Ausführung entschieden werden muss, ist eine Lösung
zu finden, die von den verschiedensten Gruppen mit ihren ganz unterschiedlichen Erwartungen akzeptiert und solidarisch mitgetragen wird. Die Diskussion mit allen relevanten politischen Kreisen wird zeigen, ob weiterhin zwei Transitachsen gebaut werden sollen. Zur Lösung der übrigen verkehrspolitischen Probleme stehen für den Bundesrat - abgestimmt auf das internationale Umfeld - marktwirtschaftliche Instrumente sowie die Realisierung der Kostenwahrheit im Vordergrund.

Die erforderlichen Anpassungen im Bildungswesen ergeben sich sowohl aus den sozialen und kulturellen Veränderungen der Alltagswelt v/ie auch aus der wirtschaftlichtechnologischen Entwicklung. Der Bund hat hier eine aktive Rolle zu spielen, damit die Menschen auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft bestehen können. Im Berufsbildungsbereich sind namentlich beim Nachwuchs, aber auch bei bereits ins Berufsleben integrierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Qualifikationsdefizite und Engpässe zu vermeiden.

Im Hochschulbereich sind in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft das Bildungsangebot und das geforderte Wissen sektoriell und branchenspezifisch besser aufeinander abzustimmen.

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Die Politik 1995-1999 des Bundesrates im Überblick: Siandortbeslimmung und Leitidee

Aufgrund der Auswirkungen der demographischen Alterung muss schliesslich die berufsintegrierte Weiterbildung, welche die Qualifikation älterer Erwerbstätiger zu sichern hat, gefördert werden.

Entscheide stehen auch beim System der Sozialen Sicherheit an. Zum einen belastet diese den Bundeshaushalt immer stärker, und ein weiterer Ausbau der Sozialversicherungen stösst auch aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit auf Grenzen. Zum andern muss das soziale Netz gerade in Zeiten verstärkten Strukturwandels so tragfähig sein, dass es Armut und sozialen Ausschluss verhindern kann. Deshalb ist nicht nur dafür zu sorgen, dass die Finanzierung gesichert, die bisherige Kostenentwicklung eingedämmt und die Sozialversicherungszweige besser koordiniert werden. Darüber hinaus wird es wesentlich auch darum gehen, bei den angestrebten gesetzlichen Anpassungen die neuen Risikosituationen einzubeziehen, die sich aus dem Wandel der Lebens- und Familienformen ergeben haben. So wird zu diskutieren sein, inwiefern die starke Anbindung der Sozialversicherung an das Erwerbssystem insbesondere zugunsten von Personen zu lockern ist, die Familien- und Betreuungsarbeit leisten. Schliesslich wird der Bundesrat die Flexibilisierung des Rentenalters prüfen.

Eine wichtige Rolle für die Wohlfahrt unseres Landes spielt schliesslich die Politik gegenüber den ansässigen Ausländerinnen und Ausländern. Neben der kulturellen Bereicherung, die mit ihrer Anwesenheit verbunden ist, haben sie als teilweise hochqualifizierte Arbeitskräfte in sensiblen Wirtschaftszweigen, aber auch als Mitträger unserer Sozialwerke eine grosse volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung. Ausserdem ist die Schweiz weiterhin mit der Frage konfrontiert, wie sie mit Flüchtlingen und Schutzbedürftigen aus Krisen- und Konfliktgebieten umgehen will. In den kommenden migrationspolitischen Diskussionen wird der Bundesrat klar für Lösungen eintreten,-die unseren Eigeninteressen ebenso gerecht werden wie unserer internationalen und humanitären Verantwortung.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

II

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Die institutionellen Voraussetzungen l

Staatsleitungs- und Verfassungsreform

Die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung stammen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts. Diese reichen zur Lösung der heutigen Probleme nur noch bedingt aus; entsprechend lassen sich heute bei allen drei Gewalten Schwachstellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ausmachen. Allgemein wird anerkannt, dass der Bundesrat und seine Mitglieder in einem Umfang beansprucht werden, dass für die Wahrnehmung der wichtigsten Regierungsaufgaben nicht mehr genug Zeit bleibt. Die Gründe dafür liegen vor allem in der Zunahme der Aufgaben von Regierung und Verwaltung und in der gestiegenen Komplexität vieler Sachgeschäfte. Ebenso stellt sich heute die Frage, mit welchen grundlegenden Reformen die Zusammenarbeit von Regierung und Parlament verbessert werden kann.

Schliesslich muss das Miteinander von Bund und Kantonen teilweise neu definiert werden.

Zum einen sind es Fragen der Mitwirkung der Kantone bei der Staatsleitung, zum andern Fragen der optimalen und gleichzeitig effizienten Aufgabenerfüllung, die nach einer Klärung der verschiedenen Rollen und Verantwortlichkeiten rufen.

In den nächsten Jahren geht es in erster Linie darum, die Erneuerung der Bundesverfassung als Grundgesetz unserer staatlichen Gemeinschaft abzuschliessen. Im Vordergrund steht die Nachführung des geltenden Verfassungsrechts. Bei den Neuerungen liegt das Schwergewicht bei Reformen der Staatsleitung. Dazu gehören neben dem Bundesrat als Regierungsorgan auch das Volk und seine Instrumente der politischen Mitwirkung, die Kantone und ihre Beteiligung an der Innen- und Aussenpolitik des Bundes, das Parlament und die Justiz. In allen diesen Bereichen sind gegenwärtig Reformarbeiten im Gang. Es bestehen zwar mannigfache Querbezüge, aber die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der verschiedenen Bereiche steht noch bevor. Aus Sicht des Bundesrats kommt der Nachführung der Verfassung - ergänzt durch die Reformbereiche 'Volksrechte' und 'Justiz' · jedoch Priorität zu.

Einen starken Querbezug sieht der Bundesrat zwischen der Föderalismusreform und dem neuen Finanzausgleich. Die konkreten Vorschläge dieser Neuordnung werden gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet; dazu gehört auch der sachbezogene Dialog mit den Städten und Agglomerationen, den der Bundesrat vermehrt pflegen wird.

Zusammen mit Verfassunssreform und neuem Finanzausgleich höchste
Priorität hat schliesslich die Umsetzung des neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes.

Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzen erwarten Bürgerinnen und Bürger eine effizientere Verwaltung, deren Dienstleistungen hohe Qualität aufweisen und die vom Bundesrat klar geführt wird.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Ziel l

Rl

Nachführung der Bundesverfassung; Reform der Staatsleitungsorgane, der Volksrechte und der Justizorganisation; Reform des Föderalismus

Reform der Bundesverfassung (mit Einschluss der Volksrechte und der Justizorganisation)

Der Bundesrat wird eine Vorlage zur Reform der Bundesverfassung unterbreiten, die einerseits eine Nachführung der Bundesverfassung und andererseits eine Reform der Volksrechte und der Justizorganisation umfasst. Entsprechend dem Beschluss der Bundesversammlung vom 3. Juni 1987 umfasst der Verfassungsentwurf das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht in verständlicher Sprache und in neuer Systematik.

Das bedeutet, dass bisheriges formelles Verfassungsrecht, das die Verfassungsqualität verloren hat, auf Gesetzesebene herabgestuft wird und dass umgekehrt das ungeschriebene materielle Verfassungsrecht, das sich aus der Praxis von Bundesgericht, Bundesversammlung und Bundesrat, dem internationalen Recht und der anerkannten Lehre ergibt,"im Verfâssungstext Aufnahme findet. Ziel der Nachführung ist es letztlich, am Ende dieses Jahrhunderts das gemeinsam Erreichte und Errungene verfassungsrechtlich anzuerkennen und abzustützen und es für die Zukunft lebendig zu erhalten.

Im Sinne der Verfassungsreform als offenem Prozess unterbreitet der Bundesrat je ein Reformpaket zur Erneuerung der Volksrechte und zur Reform der Justizorganisation. In beiden Bereichen besteht anerkanntermassen Reformbedarf, und es liegen diskussionsreife Revisionsvorschläge vor, die den Kantonen und den interessierten Organisationen wie auch der Öffentlichkeit zur Stellungnahme unterbreitet worden sind. Bei den Volksrechten stehen insbesondere eine allgemeine Volksinitiative, der Ausbau des Verwaltungs-, Finanz- und Staatsvertragsreferendums wie auch eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen zur Diskussion. Bei der Justizreform geht es um eine Stärkung der höchstrichterlichen Funktionen des Bundesgerichts. In diesem Sinne stehen der Ausbau der richterlichen Vorinstanzen in Bund und Kantonen, eine mögliche Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht, die Vereinheitlichung, respektive Harmonisierung des Straf- und Zivilprozessrechts wie auch die Einführung einer beschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit im Vordergrund.

Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat im Herbst 1996 entscheiden, wie die Reformpakete definitiv geschnürt werden sollen. Auch wird er sich im Hinblick auf die Volksabstimmung eingehend mit den Verfahrensfragen auseinandersetzen.

R2

Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes

Ferner wird der Bundesrat den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege unterbreiten. Das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht sind seit Jahren überlastet. Die hohe Geschäftslast zwingt die beiden Gerichte, ihre Arbeitsweise einseitig auf die Erledigung möglichst vieler Fälle auszurichten. Dadurch geraten die Qualität der Rechtsprechung, die Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung und die Weiterentwicklung des Rechts durch Rechtsprechung zunehmend in Ge303

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichcn Politik 1995-1999

fahr. Mit Einzelmassnahmen lässt sich die Belastung des Bundesgerichts heute nicht mehr wesentlich reduzieren. Notwendig sind daher grundlegende Änderungen bei der Struktur der Bundesrechtspflege. Diese sollen einerseits durch eine Reform der Justizorganisation in der Bundesverfassung und anderseits durch die Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes verwirklicht werden. Anlässlich dieser Totalrevision soll auch das Rechtsmittelsystem des Bundes vereinfacht werden.

Ziel 2

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren

Erfolgreiche Projekte im In- und Ausland haben gezeigt, dass eine Wirkungsorientierte Verwaltungsführung wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf eine bürgernahe und effiziente Verwaltungstätigkeit erlaubt. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass Rezepte aus der Wirtschaft nicht unbesehen übernommen werden können und der überwiegend hoheitliche Charakter der Verwaltungstätigkeit auf Bundesebene dem Konzept des New Public Management Grenzen setzt. Die Reformpolitik zielt primär darauf ab, auch beim Bund wesentliche Rationalisierungs- und Spareffekte zu erzielen, ohne die hohe Qualität der Verwaltungstätigkeit zu gefährden. Neben den konkreten Reformprojekten ist versuchsweise eine systematische Aufgabenüberprüfung vorgesehen, die zum Abbau überholter Aufgaben führen soll.

R3

Verwaltungsreform (Umsetzung des Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetzes)

In diesem Rahmen will der Bundesrat auch das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) als 1. Phase der Regierungsreform (RR 93} umsetzen. Den heutigen Erfordernissen folgend sollen die Aufgabenfelder der Bundestätigkeit und die entsprechenden Verwaltungseinheiten den Departementen und der Bundeskanzlei neu zugeteilt werden. Massgebende Kriterien sind die gesteigerte Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltungstätigkeit, die Fühlbarkeit der Verwaltung, der sachliche Zusammenhang innerhalb umfassender Aufgabenbereiche, die politische Ausgewogenheit der Departemente und die ausgeglichene Belastung der Bundesratsmitglieder. Als Abbau- und Sparziel dieser Strukturänderungen, die von Massnahmen im Personalbereich begleitet werden, setzt sich der Bundesrat eine Reduktion der Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten von rund fünf Prozent.

Zudem soll in der Legislaturperiode 1995-1999 verstärkt auf eine Wirkungsorientierte Verwaltungsführung hingearbeitet werden. Nötig ist dafür insbesondere die Verstärkung der Output-Steuerung; diese Umstellung stützt sich namentlich auf die im RVOG sowie im revidierten Finanzhaushaltgesetz neu geschaffene Möglichkeit der Erteilung von Leistungsaufträgen. Damit können geeigneten Dienststellen operationalisierte Leistungsziele in Form von klar definierten Produkten vorgegeben werden. Zudem schaffen Leistungsaufträge die Voraussetzungen dafür, dass diese Verwaltungsstellen je nach Reifegrad ihrer Führungsinstrumente und nach Operationalisierbarkeit ihrer Ziele mit entsprechenden 304

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Kompetenzen ausgestattet werden können. Verschiedene Ämter sollen in dieser Legislaturperiode einen derartigen Status erhalten.

Bestandteil des RVOG ist schliesslich die Einfühlung von Staatssekretären/-innen. Mit einer präzisen Umschreibung ihrer Aufgaben wird der Bundesrat dafür besorgt sein, dass nicht eine neue Hierarchiestufe zwischen den Departementsspitzen und der Verwaltung entsteht, sondern vielmehr eine straffere Verwaltungsführung und bessere Koordination gewährleistet sind. Gleichzeitig sollen die Staatssekretäre/-innen die BundesräteAinnen in parlamentarischen Gremien, im Ausland und in der Öffentlichkeit vertreten.

Am 9. Juni 1996 wird eine Referendumsabstimmung zum RVOG stattfinden. Damit sind wichtige Grundlagen für die Arbeiten zur Verwaltungsreform zur Diskussion gestellt. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass die Ziele seiner Verwaltungsreform unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung richtig und demzufolge mit geeigneten Mitteln zu realisieren sind.

R4

Totalrevision des Beamtengesetzes

Der Bundesrat wird ferner auch eine TotalrevisiDn des Beamtengesetzes vorschlagen. Zunächst gilt es, die Kompetenzen von Bundesrat und Verwaltung zu vergrössern. Im Zentrum steht die Flexibilisierung der Personalrechtes des Bundes. Ferner muss das Verfahrens- und Beschwerderecht überprüft werden. Schliesslich gilt es, im Besoldungssystem die Leistungselemente weiter zu verstärken und damit die Gehaltspolitik mehr zu individualisieren. Das neue Gesetz soll so offen und flexibel formuliert sein, dass ihm sämtliche Bundesbereiche unterstellt bleiben und die nötigen Differenzierungen auf nachgeordneter Rechtsetzungsstufe vorgenommen werden können (Verordnungen, GesamtarbeitsverMge). Die Flexibilisierung des Besoldungsinstrumentariums schafft die Voraussetzungen und zugleich die Notwendigkeit, im Personalbereich die finanzielle Steuerung auszubauen.

Im Zentrum steht die Absicht, die Stellenplafonierung durch globale Kostenvorgaben zu ersetzen. Damit kann das Parlament die Entwicklung der Personalkosten wesentlich direkter beeinflussen. Gleichzeitig erhält der Bundesrat in der Personalpolitik mehr Handlungsspielraum.

R5

Vereinfachung und Beschleunigung von Entscheidfindungs- und Vollzugsverfahren und Abbau der Regelungsdichte

Die Straffung der Verwaltungstätigkeit beschränkt sich jedoch nicht auf Anpassungen der Verwaltungsorganisation, sondern schliesst auch Verfahrensbeschleunigungen mit ein.

Neben der Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes sieht der Bundesrat namentlich Änderungen bei den Bewilligungsverfahren für den Bau grosser Infrastrukturprojekte vor.

Betroffen sind namentlich Eisenbahnanlagen, Anlagen der Öffentlichen Schiffahrt, elektrische Anlagen, Rohrleitungsanlagen und Kraftwerke in Grenznähe.

Zudem hat der Bundesrat vor, das geltende Bundesrecht auf unnötige Belastungen für Unternehmen zu überprüfen. Mit einem Abbau der Regelungsdichte will der Bundesrat diese nachteiligen Auswirkungen beseitigen oder mildern: Vorgesehene Ziele sollen mit 305

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsrätlichen Polîlik 1995-1999

weniger administrativem Aufwand erreicht werden. Ein Abbau der Nonnendichte wird in verschiedenenen Bereichen auch aus der Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung der bestehenden rechtlichen Regeln ergeben. Den gleichen Effekt werden schliesslich verschiedene Anpassungen an das europäische Recht haben. Für Gesetzgebungsarbeiten dieser Stossrichtung ist auf das Gesetzgebungsprogramm 1995-1999 im Anhang 2 zu verweisen, in welchem derartige Vorhaben speziell gekennzeichnet sind.

2

Finanzpolitik und Bundeshaushalt

Zu Beginn der neunziger Jahre haben die Deflzìte der öffentlichen Haushalte in der Schweiz eine in der Nachkriegszeit nie erlebte Dimension erreicht. Die Haushaltsprobleme erfassen alle drei staatlichen Ebenen, wobei die Lage bei den Bundesßnanzen besonders ernst ist.

Die Perspektiven für die kommenden Jahre machen deutlich, dass die Haushaltsprobleme des Bundes zum weit überwiegenden Teil struktureller Natur sind und damit nicht einfach mit der Konsolidierung des wirtschaftlichen Aufschwunges verschwinden werden. Die vor allem in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre angelegte Ausgabendynamik und die längerfristigen Auswirkungen der verschiedenen strukturellen Schwächen unseres Steuersystemes führen zu einer stetig ansteigenden Verschuldung, welche für unsere Wirtschaft negative Auswirkungen zeitigen könnte.

Ohne rasche und substantielle Sanierung der öffentlichen Haushalte und insbesondere der Bundesfinanzen droht der Schweiz der Verlust ihres Rufes, eine stabilitätspolitische Insel zu sein. Andauernde Schuldenwirtschaft lässt das Vertrauen in- und ausländischer Anleger in den Finanzplatz Schweiz schwinden. Anleger verlangen bei anhaltenden Haushaltsproblemen eine Risikoprämiefür die Verzinsung ihrer Gelder. Die vor allem im konjunkturellen Aufschwung zu befürchtenden negativen Zinseffekte könnten ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefährden. Gesunde öffentliche Finanzen sind eine zentrale Voraussetzungfür eine konkurrenzfähige Wirtschaft.

In der neuen Legislaturperiode bedarf es auf Bundesebene eines glaubwürdigen Kurswechsels. Neben einer rigorosen jährlichen Budgeiierung und Finanzplanung müssen auch die eingeleiteten strukturellen Massnahmen Wirkung entfalten. Ziel des Bundesrates ist es, den Finanzhaushalt bis ins Jahr 2001 ins Lot zu bringen. Soll dies erreicht werden können, müssen die Defizite bis gegen Ende dsr neuen Legislaturperiode auf ein vertretbares Mass reduziert werden.

306

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Ziel 3

Rasche Realisierung von substantiellen Entlastungen und Sanierung des Bundeshaushaltes bis ins Jahr 20*01

Das durchschnittliche Ausgabenwachstum in der Legislaturperiode beträgt unter Einrechnung der Entlastungen aus dem neuen Finanzierungskonzept für den öffentlichen Verkehr 2,5 Prozent pro Jahr. Die Ausgabenüberschüsse des Legislaturfinanzplanes 1997-99 belaufen sich auf rund sieben Milliarden pro Jahr. In diesen Defiziten enthalten sind auch die Auswirkungen der neuen Rechnungsdarstellung - mit SBB-Darlehen und ohne Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes (PKB). Eine Haushaltsentwicklung mit einer jährlichen Neuverschuldung dieser Grössenordnung ist umso bedenklicher, als von optimistischen Wirtschaftsannahmen ausgegangen wird. Der Bundeshaushalt erweist sich also nach wie vor als strukturell stark überlastet. Im dritten Teil des vorliegenden Berichtes werden diese Zahlen eingehend kommentiert.

Dem Ernst der Lage entsprechend hat der Bundesrat ein finanzpolitisches Gesamtkonzept verabschiedet:

R6

Sanierungsplan 2001

Durch einen Artikel in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sollen Bundesrat und Parlament auf einen verbindlichen Sanierungskurs verpflichtet werden. Ziel des Verfassungsauftrages soll es sein, die strukturellen Haushaltsdefizite bis ins Jahr 2001 zu beseitigen. Bei Verfehlen der Zielvorgabe würde zwingend ein Verfahren ausgelöst, das Bundesrat und Parlament binnen einer gegebenen Frist zwingt, den Haushaltsausgleich durch Sparmassnahmen im Eigen- und Transferbereich weiterzuführen: Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement ^beauftragt, bis Ende Mai 1996 eine vernehmlassungsreife Vorlage zu erarbeiten.

Der Sanierungsplan sieht ein zweistufiges, zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: Die Haushaltsanierung ist in erster Linie durch konsequente Einsparungen in den wichtigsten Aufgabenbereichen (u.a. Überprüfung der Subventionen) sowie durch strukturelle Reformen (u.a. neuer Finanzausgleich) herbeizuführen. Für den Zeithorizont 1999 sind gezielte Ausgabenkürzungen in allen Aufgabengebieten sowie Einsparungen im Personalbereich zu erzielen. Zur Absicherung der damit verbundenen Entlastungen hat der Bundesrat ein bis Ende 1997 befristetes Aufgabenmoratorium beschlossen. Zusammen mit den voraussichtlichen finanziellen Verbesserungen aus dem neuen Finanzierungskonzept für den öffentlichen Verkehr erlauben die beantragten Einsparungen eine weitgehende Annäherung an die finanzpolitischen Zielvorgaben des Bundesrates. Der verbleibende Sanierungsbedarf wird schwergewichtig durch die eingeleiteten strukturellen Reformvorhaben gedeckt werden müssen. Bis ins Jahr 2001 sollen die strukturellen Haushaltsdefizite" beseitigt werden.

Bestandteil des Sanierungskonzepts soll ferner ein Finanzierungsrahmen für die Sozialversicherungen sein: Die Sozialwerke stehen vor einer gewaltigen Belastungsprobe. Um einer tiefgreifenden Verunsicherung über eine drohende Überschuldung der Sozialwerke, einem unsozialen Abbau der Leistungen, aber auch einer für die Wirtschaft nicht verkraftbaren Erhöhung der Sozialabgaben vorzubeugen, wird der Bundesrat seine längerfristigen 307

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

Absichten in Bezug auf den Finanzierungsrahmen und den damit allfällig verbundenen Anpassungen auf der Leistungsseite dem Parlament unterbreiten.

Schliesslich ist - abgesehen von.zwei Ausnahmen - von neuen Steuern abzusehen. Wie unter Ziel 4 und 5 näher erläutert, sollen zusätzliche Mittel einzig für die Bahninfrastrukturprojekte und die AHV/IV beantragt werden.

R7

Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen

Der heutige Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist in verschiedener Hinsicht mit Mängeln behaftet: Aufgaben- und Kompetenzverteilung sowie Finanzflüsse (Subventionen, Finanzausgleich) sind unübersichtlich, kompliziert und ineffizient, Dies äussert sich zum Beispiel in einem immer enger werdenden rechtlichen und finanziellen Korsett der Kantone. Die Mängel sind auch mitschuldig an der misslichen finanziellen La^e.der öffentlichen Haushalte.

'n enger Zusammenarbeit mit den Kantonen sollen mit dem neuen Finanzausgleich der Föderalismus neu belebt, das Prinzip der Subsidiarität wieder in den Vordergrund gestellt und deshalb Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen entflochten werden. Dabei sollen die beiden Staatsebenen stufengerechter eingesetzt, der Handlungsspielraum der Kantone erweitert und ihre Eigenfinanzierungskraft gestärkt werden.

Mit den Aufgaben- und Kompetenzentflechtungen zwischen Bund und Kantonen, mit neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen bei verbleibenden Gemeinschaftsaufj;aben und mit einem umgebauten, effektiveren Finanzausgleich unter den Kantonen hat die Neuordnung auch bedeutende finanzpolitische Konsequenzen. Sie beruht nicht auf punktuellen Kürzungen bei bestimmten staatlichen Leistungen, sondern auf einer möglichst weitgehenden Vereinigung von Aufgaben, Verantwortung und Finanzierungsmittel in einer Hand und klaren Rollenverteilungen bei verbleibenden Verbundaufgaben. Dies führt zu Optimierungen der staatlichen Leistungsangebote, zu einem effektiveren Mittebinsatz und zu kostengünstigeren Leistungserstellungen.

Die Neuordnung erfordert verschiedene Verfassungs- und Gesetzesrevisionen. In diesem Zusammenhang und angesichts der staatspolitischen Dimension des Projekts stellt sich die 'frage nach seinem Verhältnis zur Reform der Bundesverfassung: Der neue Finanzausgleich soll vorerst parallel zur Verfassungsrevision vorangetrieben werden. Einer allfälligen Verknüpfung der beiden Projekte wie namentlich der zeitlichen Abstimmung ihrer Realisierung wird der Bundesrat die nötige Beachtung schenken.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, eine Vernehmîassung über die Grundzüge des neuen Finanzausgleichs durchzuführen. Angesichts der politischen Tragweite der Vorlage schien es ihm angezeigt, die Neuordnung in zwei Etappen zur Diskussion zu
stellen: Im Laufe des Jahres 1996 sollen die Grundkonzeption und Hauptstossrichtungen beurteilt werden. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Vernehmîassung soll 1997 eine weitere Konsultation über die nötigen Verfassungs- und Gesetzesrevisionen durchgeführt werden.

Zeithorizont für erste Realisierungen ist aus heutiger Sicht das Jahr 2000.

308

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

R8

Revision von Artikel 42 der Bundesverfassung und des Finanzhaushaltgesetzes (Schuldenbremse)

Die Schuldenbremse, zu welcher die Vernehmlassung kürzlich abgeschlossen worden ist, stellt keine Sanierungsmassnahme dar. Sie will vielmehr sicherstellen, dass das vom Bundesrat angestrebte Haushaltsgleichgewicht bewahrt werden kann. Hierzu sind griffige Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen notwendig. Nachfragestimulierende Defizite sollen in Rezessionsphasen weiterhin zulässig sein, doch müssen sie durch Einnahmenüberschüsse in konjunkturell guten Jahren kompensiert werden. Die Schuldenbremse bedingt eine gewisse Selbstbindung des Parlamentes und soll dem Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen die Kompetenz zu autonomen Ausgabenkürzungen geben. Der Bundesrat wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse über das weitere Vorgehen befinden und dabei insbesondere für eine möglichst enge Abstimmung mit dem Sanierungsplan (2U01 sorgen.

Ziel 4

Finanzierung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs

Die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte (Bahn 2000, NEAT, TGV-Anschluss Westschweiz, Lärmsanierung des Stammnetzes SBB und KTU) wird für die Zukunft des öffentlichen Verkehrs sowie der Standortqualität der Schweiz von entscheidender Bedeutung sein.

R9

Finanzierungskonzept für den Öffentlichen Verkehr

1996 wird dem Parlament eine neue Finanzierung der Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs und ein auf den Finanzrahmen abgestimmtes Investitionsprogramm unterbreitet. In verkehrspolitischer Hinsicht sollen die Weichen auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen hin gestellt werden. Nacli erfolgreicher Volksabstimmung werden die entsprechenden Verpflichtungskredite für die Umsetzung der Projekte beantragt (3. Verpflichtungskredit für die NEAT und 1. Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung sowie Verpfiichtungskredit zur Realisierung des TGV-Anschlusses der Westschweiz).

Ziel 5

Anpassungen im Steuersystem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhaltung einer attraktiven Steuer- und Abgabenquote

Das Steuersystem und die Steuerbelastung stellen einen wichtigen Standortfaktor für die Wirtschaft dar. Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Steuerstruktur der Schweiz zwar durch einen hohen Anteil an direkten Steuern aus. Für die Wettbewerbsfähigkeit ist aber die gesamte Steuerbelastung massgebend. Bei der Fiskalquote, dem umfassendsten Indikator, liegt die Schweiz auf Rang 18 deutlich unter dem Durchschnitt der 24 OECDLänder. Bei der Belastung durch direkte Steuern inklusive Sozialversicherungsbeiträge fi-

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsrällichcn Politik 1995-1999

guriert die Schweiz zwar im Mittelfeld, doch darf die Besteuerung der Kapitalgesellschaften immer noch als vorteilhaft bezeichnet werden.

Angesichts der finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes steht die Sicherung und Erhaltung der wichtigsten Steuererträge im Vordergrund. Zusätzliche Einnahmen will sich der Bundesrat lediglich im Bereich der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs sowie für den AHV/IV-B ereich beschaffen. Im Bereiche der Unternehmenssteuern ist ein gewisser Handlungsbedarf gegeben.

RIO

Reform der Unternehmensbesteuerung

Angesichts der verschärften internationalen Standortkonkurrenz sind gewisse Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu prüfen. Im besonderen betrifft dies Holdinggesellschaften. Der Bunderat wird dem Parlament deshalb eine Vorlage unterbreiten, welche eine ertragsneutrale Reform der Unternehmensbesteuerung vorsieht. Wie im Abschnitt Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit näher erläutert, wird er auch die fiskalischen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Ur.ternehmen gezielt überprüfen.

Da die Sanierung der Bundesfinanzen breiten Kreisen der Bevölkerung namhafte Opfer auferlegen wird, sieht der Bundesrat in den kommenden Jahre keinen Spielraum für weitergehende Steuererleichterungen und Umverteilungen von Steuerlasten. Vor diesem Hintergrund wird auch die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer zu würdigen sein, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates im Verlaufe von 1996 unterbreiten will. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aHfällige steuerliche Erleichterungen mit einer entsprechenden Satzerhöhung bei der Mehrwertsteuer kompensiert werden müssten. Voraussetzung hierzu wäre eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat wird dem Parlament gegebenfalls eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

310

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

* B

Die wichtigsten Aufgabengebiete

l

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

Die gegenwärtige Wirtschaftstage ist durch eine niedrige Teuerung, eine schwache Konjunktur und eine für schweizerische Verhältnisse hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Bei einer Inflationsrate von 1,8 % stagnierten 1995 das reale Bruitoinlandprodukt (+ 0,7 %) und der private Konsum (+ 0,2 %). Während die Ausrüstungsinvestitionen eine markante Zunahme verzeichneten (+ 17,0 %), gingen die Bauinvestitionen zurück (-1,5 %). Die Arbeitslosenrate reduzierte sich nur leicht von 4,7 % (1994) auf 4,2 % (1995). Strukturelle Arbeitslosigkeit wird auch nach einer Konjunkturerholung bestehen bleiben.

Die Ursachen für diese unbefriedigende wirtschaftliche Situation sind die internationale Konjunktur, die sich nur schleppend entwickelt, der starke Schweizer Franken und noch nicht abgeschlossene strukturelle Anpassungsprozesse in einzelnen Branchen. Die Bemühungen der öffentlichen Haushalte, ihre Defizite abzubauen, sind ebenfalls nicht geeignet, kurzfristig positive Impulse für Wachstum and Beschäftigung auszulösen. Grösserer Rahmen dieser Situation ist die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft und die damit einhergehende Globalisierung der Märkte, der wachsende internationale Konkurrenzdruck sowie der rasante Technologiewandel.

Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist den heutigen Herausforderungen-primär mit einer Neuordnung der staatlichen Rahmenbedingungen und Fördertätigkeiten entgegenzutreten.

Stichworte sind die Öffnung von bislang geschützten Märkten, ein weiterer Abbau von überholten wettbewerbshemmenden Regulierungen sowie die Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe. Eine vorteilhafte Entwicklung in dieser Unternehmenskategorie zu unterstützen heisst, das Rückgrat der Wirtschaftstätigkeit am Standort Schweiz massgebend zu stärken. Anzuknüpfen ist dabei an die Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung der letzten Legislaturperiode, in welcher verschiedene Bereiche von erstrangiger Bedeutung neu geregelt werden konnten. Sowohl in aussen- als auch binnenwirtschaftlicher Hinsicht sollen die Grundsätze einer nachhaltigen Ent\vicklung beachtet werden, Als wichtigster Bereich, dessen Erneuerung mit Priorität voranzutreiben ist, ist das Postund Fernmeldewesen zu nennen. Insbesondere in Verbindung mit den Informationstechnologien entstehen laufend neue Wirtschaftszweige, neue Produkte und Dienstleistungen,
während sich traditionelle Arbeitsweisen wandeln oder teilweise ganz verschwinden. Angesichts der weltweiten Vernetzung ihrer Wirtschaft im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung kann sich die Schweiz dieser Entwicklung nicht durch Abschottung entziehen.

Vielmehr gilt es, sich den Herausforderungen der internationalen Konkurrenz offensiv zu stellen. Rückgrat dieses Wandels zu einer Informatipnsgesellschaft ist die Telekommunikationsinfrastruktur.

In einem tiefgreifenden Anpassungsprozess befinden sich Landwirtschaft und Agrarpolitik.

Der Wandel von der produktions- und produktgestützten zu einer marktorientierten, stärker auf Direktzahlungen beruhenden Agrarpolitik ist in der letzten Legislaturperiode eingeleitet worden. Mit dieser Politik, die auf Nachhaltigkeit und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist, soll die Rolle der Landwirtschaft in unserer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft neu umrissen werden.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichcn Politik 1995-1999

Stärker auf marknvirtschaftliche Gesichtspunkte ausrichten will der Bundesrat auch die Regionalpolitik, die im Abschnitt ,,Raumordnung - Umwelt - Infrastruktur" behandelt wird. Eine Fortsetzung findet das Programm der marktwirtschaftlichen Erneuerung schliesslich im Bereich unseres technischen Rechts. Dieses muss - wo nötig in Abstimmung mit den Kantonen - an dasjenige unserer massgebenden Handelspartner angepasst werden. Namentlich gilt dies für die Bereiche Heilmittel, Chemikalien, Elektrogeräte, Messwesen und -gerate, Bauprodukte.

Mittels wirtschaftlicher Reformen - einer Daueraufgabe · sollen materielle Voraussetzungen für den Erhalt der sozialen Errungenschaften der Schweiz geschaffen werden. Abzulehnen sind jedoch Bestrebungen, diese Errungenschaften im Zuge der Reformen über Bord zu werfen. Der soziale Friede ist ein tragender Standortfaktor und das Fundament unserer politischen und gesellschaftlichen Stabilität. Die Sozialpartnerschaft muss demzufolge auch in Zukunft gepflegt werden.

Ziel 6

Abbau staatlicher Wettbewerbshemmnisse, Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, Stärkung der technologischen Kompetenz

Als Antwort auf diesen technologischen Wandel und den stärkeren internationalen Standortwettbewerb sind wichtige Reformen im Post- und Telekommunikationsbereich eingeleitet worden. Die Post und die Telecom PTT sind auf grössere unternehmerische Freiheit angewiesen, wenn sie unter dem zunehmenden Druck der globalen Konkurrenz bestehen wollen. Leistungsfähige Betriebe in diesen Sektoren sind für die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes von grosser Bedeutung, weshalb auch der Marktzugang für neue Anbieter weiter liberalisiert werden muss. Vor diesem Hintergrund sind die gesetzgeberischen Arbeiten im Post- und Fernmeldebereich zu sehen.

RII

Revision des PTT-Organisationsgesetzes, des Postgesetzes und des Fernmeldegesetzes

Mit der Totalrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) sollen die Telekommunikationsdienste und -infrastruktur bis 1998 im Gleichschritt mit der EU liberalisiert werden, ohne dass eine zuverlässige und preisgünstige Grundversorgung für alle Landesteile und Regionen in Frage gestellt würde. Neben der Revision des FMG werden im Hinblick auf den Wandel zur Informationsgesellschaft Fragen des Medien-, des Urheber- und des Handelsrechts sowie die Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln zu klären sein.

Im Zentrum des Postgesetzes (PG) steht der Unternehmungsauftrag an die Post zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung. Der Umfang der ausschliesslich der Post vorbehaltenen Dienste wird beschränkt; durch die Zulassung privater Anbieter zu neuen Märkten wird mehr Wettbewerb geschaffen. Die Post soll ferner die Kompetenz erhalten, die Preise sowie das Dienstleistungsangebot selbst festzulegen und die Dienstleistungen auch selbst zu finanzieren.

312

Schwerpunkte und Zielsetzungen derbundcsrällichen Politik 1905-1999

Mit der Revision des PTT-Organisationsgesetzes (PTOG) soll insbesondere in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzen, Zusammenarbeit mit Dritten, Personal, Produktgestaltung und Preisfestsetzung die unternehmerische Handlungsfreiheit vergrössert werden.

Die neue Organisationsstruktur sieht zwei selbständige Unternehmen - Post und Telecom vor. Für die Post soll die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit gewählt werden, während die Telecom als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet werden soll.

R12

Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, Stärkung der technologischen Kompetenz

Die KMU sind mit nahezu 90 % der Beschäftigten die wichtigsten Arbeitgeber in der Schweiz und zeichneten sich gerade auch in der jüngeren Vergangenheit als dynamische Anbieter von neuen Arbeitsplätzen aus. Der Bundesrat will die Gründung und Expansion der kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern. In diesem Zusammenhang wird er auch die fiskalischen Rahmenbedingungen gezielt überprüfen. Soweit allfällige Massnahmen auf Seite des Bundes nicht aufkommensneutral gestaltet werden können, bleibt der Zeitpunkt der Einführung von Entlastungsmassnahmen von Fortschritten bei der Sanierung der Bundeshaushaltes abhängig.

Im Vordergrund der bundesrätlichen Technologiepolitik stehen die Förderungsmassnahmen der Kommission für Technologie und Innovation KTI (früher: Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, KWF). Sie bezweckt eine rasche Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in neue Produkte und Produktionsverfahren. Als Instrument für die Beschleunigung des Austauschs von Wissen setzt der Bund auf Netzwerke und Kompetenzzentren. Das Zielpublikum der KTI sind vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen. Thematisch soll die Förderungstätigkeit in ausgewählten Bereichen - wie die Anwendung der Mikroelektronik, die Entwicklung industrieller Software, die Gründung von Unternehmen im High-Tech-Bereich oder die Ausschöpfung von Effizienzpotentialen im Bauwesen besonders unterstützt werden.

Ziel 7

Förderung einer leistungsfähigen, ökologischen und marktnahen Landwirtschaft

Die zunehmende Marktöffnung, die fortschreitende Wirtschaftsintegration in Europa sowie die wirtschaftlichen Entwicklungen in Osteuropa werden nicht nur unserer Landwirtschaft, sondern "auch dem gesamten Nahrungsmittelbereich mehr Konkurrenzdruck bringen. In der zweiten Etappe der Agrarreform wird deshalb einerseits eine weitere Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Agrar- und Ernährungssektors und andererseits die Förderung stärker betriebswirtschaftlich orientierter und innovativer Landwirtschaftsbetriebe angestrebt.

313

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

R13

2. Etappe der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2002)

Zur Förderung innovativer Landwirtschaftsbetriebe müssen die regulierenden Markteingriffe des Staates abgebaut werden. Zu diesem Zweck sollen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 die Marktordnungen gelockert sowie die Paritätslohnberechnung und die Investitionshilfen angepasst werden. Mit gezielten Änderungen und einem entsprechenden Ausbau der Direktzahlungen werden zudem die Anreize zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft verstärkt.

Im Rahmen der Agrarreform wird praktisch das ganze Landwirtschaftsrecht neu gestaltet und in einem neuen Landwirtschaftsgesetz zusammengefasst. Ausgenommen sind lediglich die landwirtschaftsbezogenen Bereiche der Alkoholgesetzgebung sowie die Brotgetreideordnung. Gleichzeitig mit der Revision der Landwirtschaftsgesetzgebung werden auch der Getreideartikel der Bundesverfassung (Art. 23^is) sowie die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht und des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht revidiert. Damit wird einerseits die Voraussetzung für eine Liberalisierung des Getreidemarktes geschaffen und werden andererseits Hemmnisse für die Strukturanpassung in der Landwirtschaft abgebaut.

Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, noch in der laufenden Legislaturperiode die volkswirtschaftlichen Kosten der Landwirtschaft und des Ernährungssektors zu senken.

Vorerst ist gemäss Legislaturfinanzplan 1997-1999 aber .mit einem zunehmenden DirektZahlungsbedarf zu rechnen, der die Einsparungen des Bundes bei der Produkteverwertung übersteigen wird. Nach Auffassung des Bundesrates werden die Ausgaben des Bundes für den Ausbau der Direktzahlungen zugunsten der Landwirtschaft etwa im Jahre 2002 jedoch nicht mehr weiter steigen.

2

Forschung und Bildung in Wirtschaft und Gesellschaft

Forschung und Bildung haben sowohl wirtschafts- wie gesellschaftspolitische Aufgaben zu erfüllen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind die für Wissenschaft und Technologie zur Verfügung stehenden Mittel Investitionen für die Stärkung des Denk-, Forschungs- und Werkplatzes und dadurch des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Bedeutungsvoll ist dabei eine Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Diese unterstützt der Bund mit seiner Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik. Dabei gilt es, in Zukunft nicht nur das vorhandene Potential zu bewahren, sondern mit einem effizienteren Einsatz der vorhandenen Mittel dafür zu sorgen, dass die Schweiz ihre internationale Spitzenposition im Forschungs- und Technologiebereich halten kann.

Angesichts der sozialen Herausforderungen im Umfeld der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen kann sich das Bildungswesen nicht auf die Vermittlung von rein Ökonomisch verwertbaren Fertigkeiten beschränken. Ebenso mitss sie die Entwicklung der Persönlichkeit fördern und dabei die Fähigkeiten vermitteln, die es dem Individuum erlauben, sich in seiner sozialen Umwelt zurechtzufinden und zu behaupten. Bildung muss ferner die Fähigkeit vermitteln, Gesellschaft und Politik, Wirtschaft und natürliche Umwelt in ihren Zusammenhängen nicht nur zu begreifen, sondern auch mitzugestalten.

Schliesslich soll Bildung zum Abbau von Ungleichheit und Diskriminierung beitragen, indem der freie Zugang zu hochwertiger Bildung gewährleistet bleibt, sozial Schwächere

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsratlichen Politik 1995-1999

gefördert werden und Möglichkeiten geschaffen rierechancen nachzuholen.

Ziel 8

werden, verpasste Bildungs- und Kar-

Stärkung des Forschungs- und Hochschulplatzes Schweiz Stärkung der Berufsbildung - Optimierung des Ressourceneinsatzes durch verbesserte Koordination im Innern und internationale Zusammenarbeit

Forschung und Bildung haben für die Schweiz aus wettbewerbspolitischen und aus gesellschaftlichen Gründen einen hohen Stellenwert. Folgerichtig gehört unser Land mit seinen Pro-Kopf-Ausgaben für Wissenschaft und Forschung weltweit zur Spitzengruppe. Eine noch weitergehende Förderung stösst heute jedoch an finanzpolitische Grenzen. Eine weitere Effizienzsteigerung verspricht sich der Bundesrat namentlich durch die Vereinfachung der Strukturen im Bereich der Hochschul- und Forschungsförderung, die sich durch eine Vielzahl von Akteuren und eine entsprechend wenig übersichtliche 'Aufgaben- und Kompetenzverteilung auszeichnen.

R14

Abschluss eines Forschungsabkommens mit der EU, Aufnahme von Verhandlungen über die integrale Beteiligung an den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen

Ein zentrales AnHegen der schweizerischen Wissenschafts- und Forschungspolitik ist die bessere Integration der schweizerischen Forschungsanstrengungen in internationale Programme. Ziel des Bundesrates ist es, ein Forschungsabkommen mit der EU abzuschliessen und Verhandlungen über die integrale Beteiligung der Schweiz an den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen sowie über die schweizerische Beteiligung bei der Vorbereitung der künftigen EU-Programme aufzunehmen. Ein zweites Schwergewicht wird auf den Aufbau der wissenschaftlichen Beziehungen zu Ländern ausserhalb der EU gelegt.

R15

Reform des Hochschulbereichs (Universitäten und Fachhochschulen) und der beruflichen Bildung

Die Schwerpunkte im Hochschulbereich sind aus der Sicht des Bundesrates eine Revision des Hochschulförderungsgesetzes sowie der Vollzug des neuen Fachhochschulgesetzes.

Im Bereich der bisherigen Hochschulförderung strebt der Bundesrat den Einbezug aller Kantone in die nationale Hochschulpolitik, die verstärkte Koppelung der Bundesbeiträge an den Leistungsausweis der Hochschulen und die weitere Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der Kompetenzzentrenbildung unter den Hochschulen an. Mit den neuen Fachhochschulen wird der tertiäre Bildungsbereich künftig ausgeweitet, differenziert und bundesrechtlich verankert. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass der verstärkte Wettbewerb zwischen den universitären Hochschulen sowie zwischen den künftigen Fachhochschulen eine verbesserte Qualität im Bildungsangebot, eine differenziertere Auf gaben tei lung sowie eine verstärkte Kooperation unter den Institutionen zur Folge ha315

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsrällichen Politik 1995-1999

ben wird und zu einer Aufwertung und Aktualisierung der beruflichen Bildung führt. Im Gleichschritt dazu sollen die Leistungsorientierung einerseits und die Durchlässigkeit zwischen den Berufen und zwischen den Bildungswegen andererseits gefördert werden. In die Überlegungen zur Weiterentwicklung des beruflichen Bildungswesens sind auch Fragen der Qualitätssicherung einzubeziehen. Dies gilt für die Schulorganisation so gut wie für den Erlass von Ausbildungsvorschriften mit Blick auf die Zertifizierung nach Qualitätsnormen.

3

Soziale Sicherheit - Gesellschaftspolitik - Gesundheit

Unsere Sozialwerke basieren auf der Idee der Solidarität zwischen Alten und Jungen, zwischen Begüterten and weniger Begüterten, Sie tragen wesentlich zum Wohlstand unseres Landes und zum sozialen Frieden bei. Verschiedentlich kommen Untersuchungen jedoch zum Schluss, dass die soziale Ungleichheit in der Schweiz seil mehreren Jahren wieder zunimm't. Die Sozialwerke sind deshalb zu bewahren, gewichtige Lücken - so namentlich im Falle der Mutterschaftsversicherung - sind zu schliessen. Dasselbe gilt für das Gesundheitswesen, das ebenfalls zur gesicherten Existenz möglichst breiter Bevölkerungskreise beiträgt. Neben der Krankenversicherung gilt dies namentlich für den Bereich der Suchtbekämpfung.

Soziale Sicherheit steht aber auch in engem Zusammenhang mit dem gesellschaftspolitischen Klima. Gerade das Zusammenleben in einer Gesellschaft wie der schweizerischen mit ihren vier Kulturen und einem hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern erfordern ein hohes Mass an gegenseitigem Verständnis und Toleranz. Neben dem Zusammenleben von schweizerischer und ausländischer Bevölkerung gilt es angesichts der institutionellen Ausgestaltung der Schweiz insbesondere auch, die Beziehungen zwischen den verschiedenen Landesteilen und Sprachgruppen ständig zu fordern.

Die laufenden Veränderungsprozesse machen deutlich, dass das Zusammenleben zwischen alt und jung, zwischen Erwerbstätigen und Arbeitslosen sowie zwischen ausländischer und schweizerischer Bevölkerung weiterhin konsequent gefördert werden muss. Freilich stösst das staatliche Engagement in diesen Bereichen schnell an Grenzen, geht es doch hier um Fragen, die stark vom Verhalten des Individuums abhängen. Im Zentrum der künftigen Sozialpolitik stehen die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke wie auch die Anpassung der Versicherungen an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen.

Zu letzteren gehören in erster Linie die demographischen Entwicklungen, darüber hinaus aber auch die sich wandelnden Formen des Zusammenlebens und - damit verbunden - der Erwerbsarbeit. In der Ausländerpolitik wird der Bundesrat mehrheitsfähige Lösungsvorschläge zu unterbreiten haben, die unter Einhaltung unserer ethischen Massstäbe sowohl innenpolitischen Gesichtspunkten 'wie auch aiissenpolttischen Erfordernissen gerecht werden.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Ziel 9

Sicherung der finanziellen Grundlagen der AHV/ÏV und der ALV; Beseitigung kostentreibender Strukturen und Verfahren im Gesundheitswesen und in der Sozialen Sicherheit

Der Sozialversicherungsbereich beansprucht rund einen Viertel der Gesamtausgaben des Bundes und weist (seit 1980) ein durchschnittliches Wachstum von knapp 8 Prozent auf.

Aus finanzpolitischer Sicht gibt diese Entwicklung Anlass zu grosser Sorge. Der Bundesrat betrachtet es deshalb als unbedingt notwendig, mit den künftigen Revisionen - von wenigen Ausnahmen wie der Mutterschaftsversicherung abgesehen - keinen weiteren sozialpolitischen Ausbau, sondern eine langfristige Sicherung der bestehenden Institutionen sowie eine deutliche Eindämmung der bisherigen Kostenentwicklung und eine bessere Koordination der verschiedenen Sozialversicherungszweige anzustreben. Arbeiten zur Klärung der Finanzierungsperspektiven und zur Beseitigung kostentreibender Strukturen sind in der vergangenen Legislaturperiode bereits aufgenommen worden.

Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Grundlagen der Sozialversicherungswerke sieht der Bundesrat vor allem in zwei Bereichen vor: Bei der AHV und der Arbeitslosenversicherung.

R16

11. AHV-Revision

Bis zur Jahrtausendwende dürfen in der AHV positive Jahresabschlüsse erwartet werden.

Von diesem Zeitpunkt an werden die AHV-Rechnungsabschlüsse defizitär ausfallen. Korrigierende Massnahmen müssen folglich schon kurz nach dem Jahr 2000 greifen können und deshalb bereits in der Legislaturperiode 1995-1999 an die Hand genommen werden.

Mit einer Vorlage zur I I . AHV-Revisior. wird der Bundesrat Vorschläge vorlegen, die primär die langfristige finanzielle Sicherung im Blick auf die demographiebedingten Finanzierungsprobleme etwa ab dem Jahr 2000 zum Gegenstand haben. Die Vorlage wird ferner die Fragen aufgreifen, die nach der 10. AHV-Revision in bezug auf die Gleichbehandlung der Geschlechter offen geblieben sind, z.B. gleiches Rentenalter für Manri und Frau (möglicherweise mit einer Flexibilisierung) oder unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für Witwen- und Witwerrente u.a.

R17

Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV

Als Beitrag zur Lösung der Finanzierungsprobleme der AHV, wie sie sich aus der demographischen Entwicklung sowie Leistungsanpassungen ergeben, wird der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorschlagen. Artikel 4Iter Absatz 3bis der Bundesverfassung erlaubt es, den Satz der Mehrwertsteuer um höchstens einen Prozentpunkt anzuheben, wenn die Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wegen der Entwicklung des Altersaufbaus der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet-ist.

13 Bundesblatt 148.Jahrgang. Bd.II

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsrällichen Politik 1995-1999

R18

Arbeitslosengesetzgebung: Anpassung der Verfassungsgrundlagen

Die Arbeitslosenversicherung weist Ende 1995 Schulden von 5,8 Milliarden Franken aus.

Aufgrund des Finanzierungskonzepts im Rahmen der 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes werden die vor Ende 1995 aufgelaufenen Schulden im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis Ende-1999 abbezahlt. Zu diesem Zweck wurde per 1.1.96 der Beitragssatz erhöht. Der Bundesrat will die längerfrisüge Finanzierung der Arbeitslosenversicherung neu gestalten mit dem Ziel, den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten und eine antizyklische Finanzierung zu betreiben. Dies erfordert eine Revision von Artikel 34novies der Bundesverfassung.

Ziel 10 Gewährleistung der Existenzsicherung durch bessere Koordination bestehender Instrumente (AHV/IV/EL/BVG), besserer Schutz der Mutterschaft Im Hinblick auf eine bessere Koordination der bestehenden Instrumente der Sozialversicherung hat der Bundesrat das EDI schon in der vergangenen Legislaturperiode beauftragt, das Drei-Säulen-Konzept einer vertieften Analyse zu unterziehen. Zwecks Schliessung von Lücken und besserer Koordination der bestehenden Instrumente sieht der Bundesrat die folgenden Massnahmen vor:

R19

3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)

Mit einer Revision des ELG sollen eine bessere Information der Betroffenen, systemspezifische Vereinfachungen sowie einige materielle Verbesserungen, angestrebt werden.

R20

1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche AHers-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen, bisher aber aufgeschobenen Revision des BVG sollen die Verbesserung des Vorsorgeschutzes einkommensschwacher Personen sowie der Eintrittsgeneration, die Gleichstellung der Geschlechter (Rentenalter, Hinterlassenenleistungen, indirekte Diskriminierungen) und die Ausdehnung der Leistungen des Sicherheitsfonds auf den ausserobligatorischen Bereich erreicht werden. Im Rahmen des Möglichen soll bei der Anpassung der Renten künftig auch die Teuerung berücksichtigt werden.

318



Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

R21

Gesetzesentwurf für eine Mutterschaftsversicherung

Mit einer Vorlage zur Mutterschaftsversicherung soll der seit 50 Jahren bestehende Verfassungsauftrag erfüllt werden. Im Zentrum der Versicherung steht der Erwerbsersatz für berufstätige Mütter. Überdies gilt es zu prüfen, in welcher Form auch Leistungen an nicht erwerbstätige Mütter ausgerichtet werden sollen.

Ziel 11

Verbesserte Suchtprävention - Verhinderung von Missbräuchen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie

Die kontinuierliche Verbesserung der Lebensbedingungen im Lauf der letzten Jahrzehnte und der medizinische Fortschritt haben die allgemeine Gesundheit der Schweizer Bevölkerung verbessert, wenn auch die veränderten Lebensbedingungen mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sein können. Die wirtschaftliche Entwicklung ging einher mit einer technischen Entwicklung, die es erlaubt, in Bereiche vorzustossen, die bis vor kurzem noch als unzugänglich galten. Dadurch sind ethische und rechtliche Probleme entstanden, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen.

Die zunehmende Rationalisierung aller L^bensbsreiche und der wirtschaftliche Einbruch der letzten Jahre haben bei vielen Menschen aber auch Unbehagen, existenzielle Ängste und Gefühle der Entfremdung ausgelöst. Viele Menschen greifen zu untauglichen Mitteln - etwa zu Alkohol, Tabak, Medikamenten und Drogen -, um solche negativen Gefühle zu bewältigen. Die Suchtprobleme mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit und S oziai verhalten sind ein Phänomen, mit dem sich die Gesellschaft nach wie vor und verstärkt auseinandersetzen muss.

R22

Ausführungsgesetzgebung zu Art. 24novies BV

In der Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 wurde Artikel 24novies der Bundesverfassung über den Schutz des Menschen und seiner Umwelt gegen Missbräuche der Fortpflanzungsund Gentechnologie angenommen. Die den Humanbereich betreffende Ausführungsgesetzgebung' wird in drei Etappen erarbeitet: In einem ersten Schritt sollen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und damit verbundene Fragen der Gentechnologie geregelt sowie über die Einsetzung einer nationalen Ethikkommission entschieden werden (Humanmedizingesetz). Der zweite Schritt umfasst Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung des Erbgutes einer Person (Genomanalyse). Als drittes sollen die Rahmenbedingungen der biomedizinischen Forschung am Menschen unter Einschluss der Forschung am menschlichen Keimgut festgelegt werden.

319

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

R23

Schaffung eines Suchtpräventionsgesetzes und

Revision des Betäubungsmittelgesetzes Die heutige Drogenpolitik des Bundesrates umfasst vier strategische Elemente: Prävention, Repression, Therapie und Schadensverminderung. Dabei kann der Bundesrat mit Befriedigung feststellen, dass die bisherigen Massnahmen die Erreichung der angestrebten Ziele erlauben. Zur weiteren Stärkung der Suchtprävention wird der Bundesrat einen Vorschlag zu einem umfassenden Suchtpräventionsgesetz vorlegen, bei dem nicht die Substanz, sondern, das Phänomen Sucht im Vordergrund steht. Dabei sollen auch die Suchtproblematik im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Alkohol, Medikamenten und Tabak erfasst werden.

Auch die anderen Elemente der Drogenpolitik bedürfen einer den heutigen Anforderungen angepassten gesetzlichen Regelung. Gestützt auf Vorschläge einer Expertenkommission und in Berücksichtigung der Diskussion sowie der Volksabstimmungen zu den zwei hängigen Drogeninitiativen soll deshalb auch das Betäubungsmittelgesetz revidiert werden.

Ziel 12 Verstärkte Eingliederung der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer - qualitative Verbesserung im Personenverkehr mit der EU - Aufnahme von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen im Sinne unserer humanitären Flüchtlingspolitik - Reduktion des Zuwachses der ausländischen Wohnbevölkerung In unserem Land lebt seit Anfang dieses Jahrhunderts eine verhältnismässig grosse Zahl von Ausländerinnen und Ausländern. Deren Anwesenheit stellt sowohl eine ökonomische Notwendigkeit als auch eine kulturelle Bereicherung für unser Land dar. Die verbesserte Eingliederung der Ausländerinnen und Ausländer, welche ein Bleiberecht in unserem Land haben, ist deshalb ein Schritt, der auch in unserem eigenen Interesse liegt. Eine unkontrollierte oder ausschliesslich von der wirtschaftlichen Entwicklung oder den Erfordernissen des Arbeitsmarktes bestimmte Zuwanderung lehnt der Bundesrat jedoch ab. Die seit 1991 verfolgte Politik der Reduktion des Zuwachses der ausländischen Wohnbevölkerung ist fortzusetzen. Ebenso sollen im Asylbercich der Vollzug von Wegweisungen verbessert und Missbräuche konsequent bekämpft werden. Die humanitäre Asylpolitik der Schweiz ist jedoch weiterzuführen: Für den Bundesrat sind die strikte Einhaltung unserer humanitären Verpflichtungen und die konsequente Beachtung der Rechtsstaatlichkeit oberstes Gebot.

R24

Formulierung von Zielen, Inhalten und Instrumenten einer umfassenden Migrationspolitik mit Einbezug aller Politikbereiche

In diesem Rahmen wird der Bundesrat auch die Ziele, Inhalte und Instrumente einer künftigen Migrationspolitik aus einer Gesamtsicht formulieren. Dabei sind aussen- und arbeitsmarktpolitische, aber auch entwicklungs-, asyl- und gesellschaftspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere müssen diese verschiedenen Politikbereiche besser auf320

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

einander abgestimmt werden. Die 1995 vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Asylgesetzes sowie zur Änderung des Bundesgesetzes Über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer enthält bereits Elemente, die als Teil einer künftigen Migrationspolitik betrachtet werden können. So etwa die Neuregelung betreffend Schutzbedürftige, die stärkere Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung oder die Rückkehrhilfe des Bundes für Asylsuchende und Schutzbedürftige.

Kurzfristig haben die bilateralen Verhandlungen mit der EU über die Freizügigkeit, d.h.

über qualitative Verbesserungen im Personenverkehr erste Priorität. Qualitative Verbesserungen im Personenverkehr auf der Basis einer Vereinbarung mit der EU könnte auch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaftsunternehmen mehr Vorteile bringen und der Jugend gewisse Ausbildungs- und Arbeitsangebote eröffnen, die nur im Ausland erhältlich sind.

Ziel 13 Förderung der Verständigung und des Äustauschs zwischen den Sprachgemeinschaften Das Zusammenleben in einer vielschichtigen Gesellschaft wie der schweizerischen erfordert im Interesse des nationalen Zusammenhalts ein hohes Mass an gegenseitigem Verständnis und Toleranz. In diesem Zusammenhang bildet die Erhaltung der Viersprachigkeit, verbunden mit der Förderung der Verständigung und des Äustauschs, ein wichtiges Ziel. Das weitgehende gegenseitige Unbekanntsein, das namentlich durch die mangelnde Kenntnis der anderen Landessprachen und die ungenügende Information über die anderen Sprachgemeinschaften bedingt ist, soll abgebaut werden.

R25

Massnahmenpaket zur Förderung der Verständigung und des Äustauschs unter den Sprachgemeinschaften

Am 10. März 1996 werden Volk und Stände darüber entscheiden, ob die Förderung der Verständigung und des Äustauschs zwischen den Sprachgemeinschaften unseres Landes als expliziter Auftrag an Bund und Kantone in der Bundesverfassung verankert werden soll.

Bei einem positiven Ausgang der Abstimmung wird der Bundesrat die Folgearbeiten an die Hand nehmen. In einem breit angelegten Massnahmenpaket sollen auch die Empfehlungen der Verständigungskommissionen beider Räte aufgenommen werden. Wichtige Bestandteile bilden dabei ein Förderungsgesetz betr. die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften sowie ein Amtssprachengesetz im Hinblick auf eine vermehrte Berücksichtigung des Rätoromanischen. In beiden Bereichen sollen vor allem die bestehenden Einrichtungen besser genutzt werden. Bei der Förderung der Verständigung steht die vermehrte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten im Bereich des schulischen und ausserschulischen Austausches im Vordergrund.

Ferner sollen die Medien im Hinblick auf eine vermehrte Nutzung von Informationsquellen aus anderen Sprachgebieten in geeigneter Form unterstützt werden. Der finanzielle

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichcn Politik 1995-1999

Einsatz wird sich weitgehend im bisherigen Rahmen halten müssen, wobei durch eine Konzentration und Umlagerung von Mitteln qualitative Verbesserungen angestrebt werden.

4

Raumordnung - Umwelt - Infrastruktur

Eine leistungsfähige Infrastruktur, eine intakte Umwelt und eine ausgewogene Enhvicklung des Raumes sind wichtige Voraussetzungen die gemeinsame Wohlfahrt. Sie sind auch wesentlicher Bestandteile einer Politik der nachhaltigen Entwicklung. Mit ihrer Bedeutungfür Wirtschaß, Siedlungsentwicklung und Umwelt sind Infrastruktur- und Raumordnungspolitik typische Beispiele dafür, wie sich ökonomische und ökologische Anliegen verbinden lassen. Richtig eingesetzt, können sie mehreren Interessen zugleich dienen.

Im Bereich der Raumordnung wird der Bundesrat eine Entwicklung fördern, die den Regionen als Lebens- und Wirtschaftsräumen Wettbewerbsfähigkeit und Umweltqualität sichert. Er stellt sich damit den Herausforderungen der Raumordnungspolitik, die in den kommenden Jahren durch zunehmende Mobilität, Integration in internationale Märkte und Einbindung der Infrastruktur in transnationale Netze geprägt sein wird. Das Spannungsfeld der Interessen zwischen internationalen Beziehungen und der nationalen, regionalen und lokalen Identität wird immer grösser. Die Raumordnungspolitik des Bundes wird beide Aspekte berücksichtigen, indem sie gleichzeitig zum nationalen Zusammenhalt beiträgt und Rahmenbedingungenfür zeitgemässe internationale Beziehungen schafft. Dies erfordert eine vorausschauende, umfassende Betrachtungsweise, die auch die Verknüpfungen mit den Nachbarländern im Auge behält. Mit den Kantonen und Regionen schliesslich muss ein Konsens über die Zielsetzungen gefunden und festgelegt werden, wo raumordnungspolitische Aktivitäten des Bundes prioritär, zweckmässtg und tragbar sind.

Im Bereich des Umweltschutzes wird der Bundesrat seine bisherige Politik konsequent weiterentwickeln. Dabei geht es vor allem um die verstärkte Integration der Umweltanliegen in die andern politischen Teilbereiche (Verkehr, Energie, Raumplanung usw.). Zu diesem Zwecke erstellt er einen Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung der Schweiz und beginnt noch in dieser Legislaturperiode mit dessen Umsetzung. Mit Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Anwendung des Verursacherprinzips bzw. die Durchsetzung der Kosten wahrheit fördern. Schwerpunkte sind insbesondere die Finanzierung einer umweltfreundlichen Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung durch Einfuhrung und Konkretisierung des Verursacherprinzips sowie die Vereinfachung
des Subventìonsverfaìirens.

Gleichzeitig wird das ßnanzielle Engagement des Bundes im Bereich des Gewässerschut· zes abgebaut. Als weitere umweltpolitische Schwerpunkte sind zu nennen: die internationale Zusammenarbeit, ein Landschaftskonzept, die Erhaltung der Biodiversität sowie die Lußreinhaltepolitik.

Im Bereich der Infrastruktur wird sich der Bundesrat für die Förderung eines leistungsfähigen, umweltverträglichen Verkehrssystems, für die Förderung der rationellen Energieverwendung und der emeuerbaren Ressourcen sowie für die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Telecom-Infrastruktur einsetzen.

Der Verkehr erfüllt wichtige DienstleistKngen für Gesellschaft und Wirtschaft; seine Bewältigung ist deshalb eine ausgesprochene Gemeinschaftsaufgabe, an der sich die öffent-

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesratlichcn Politik 1995-1999

liehe Hand verantwortlich beteiligen muss. Das schweizerische Verkehrssystem ist historisch gewachsen. Die einzelnen Verkehrsträger haben sich eigengesetzlich entwickelt. Der zunehmende Verkehr ist hauptsächlich von der Strasse aufgenommen worden. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurde mehr in die Strasse als in die Schiene investiert.

Mobilitätsbedingte Umweltbelastungen und die Erkenntnis, dass kollektive Verkehrsformen die Mobilität besser bewältigen können, führten schon vor einiger Zeit zu einer Neubeurteilung der Lage und zur Einsicht, dass die Schieneninfrastruktur ausgebaut werden muss.

Auch in der Energiepolitik ist an die bisherigen Zielsetzungen anzuknüpfen, die namentlich den Verbrauch fossiler Energien und der Elektrizität stabilisieren und den Beitrag der einheimischen erneuerbaren Energien erhöhen wollen. Aufgrund der Halbzeitbilanz des Aktionsprogramms "Energie 2000" sind diese Ziele erreichbar und richtig, angesichts der Klimadiskussion und der drohenden Versorgungslücke im Elektrizitätsbereich nach dem Jahre 2010 langfristig aber ungenügend. Damit die Ziele erreicht werden können, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und die freiwilligen Massnahmen verstärkt werden. Im Hinblick auf das im Jahr 2000 auslaufende Kernenergie-Moratorium werden rechtzeitig die notwendigen Schritte eingeleitet, um die Weichen für die zukünftige Elektrizitätsversorgung in der Schweiz zu stellen.

Ziel 14

Anpassungen beim Ausbau des Verkehrssystems - Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung und Zentrenstruktur sowie der Umwelt

Wirtschaft, Gesellschaft und Raumordnung sind auf gute Verkehrswege angewiesen. Eine geordnete Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verkehrspolitik mit anderen Bereichen zusammenwirkt. Ohne eine Gesamtsicht, die alle Verkehrsträger, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen sowie die Querbeziehungen zu Umwelt und Raumordnung einbezieht, sind eine sachgerechte Verkehrspolitik und eine die Ressourcen schonende Bewältigung der Mobilität nicht möglich.

R26

Bahnreform

R27

Verwirklichung des angepassten Konzepts Alptransit

Eine redimensionierte NEAT bildet ein wichtiges Element der schweizerischen Verkehrspolitik und stellt das Rückgrat eines zukunftsgerichteten, integrierten Gesamtverkehrssystems dar. Eine moderne, leistungsfähige Flachbahn durch die Alpen ermöglicht es der Schweiz, sich in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz einzubinden und ihr Strassennetz vom Transitverkehr zu entlasten. Im Rahmen der Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes für den öffentlichen Verkehr ist vorgesehen, die NEAT baulich und kostenmässig zu straffen. Zusammen mit der Realisierung der ersten Etappe des Angebotskonzepts Bahn 2000 und mit den flankierenden Massnahmen im Strassenbereich soll sie dazu beitragen, dass der Verkehr vermehrt auf die Schiene verlagert wird.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

Die erste Etappe von Bahn 2000 bringt im nationalen Fernverkehr verschiedene Verbesserungen des Angebots, des Rollmaterials und der Infrastruktur; diese sollen - mit Schwerpunkten in den Jahren.1997, 2001 und 2003/05 - schrittweise realisiert werden. Gegen Ende der Legislaturperiode ist eine Vorlage zur 2. Etappe von Bahn 2000 vorgesehen.

Ergänzend zur Neugestaltung des Rcgionalverkehrs durch das neue Eisenbahngesetz wird die Bahnreform die Effizienz des Schienenverkehrs erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Eigenwirtschaftlichkeit der Bahn leisten. Gleichzeitig ist die Vollendung des Nationalstrassennetzes weiterzuführen und die Rolle unseres Landes im internationalen Luftverkehr zu konsolidieren.

Ziel 15 Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtverkehrspolitik, insbesondere auf der Grundlage der Kostenwahrheit

R28

BG über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Der Schwerverkehr soll nach dem Grundsatz der Kostenwahrheit für die von ihm verursachten und nicht bereits gedeckten Kosten aufkommen. Volk und Stände haben am 20. Februar 1994 einer entsprechenden Verfassungsbestimmung (Art. 36quater BV) zugestimmt. Überdies hängt die Wirtschaftlichkeit der NEAT wesentlich von der Herstellung der Kostenwahrheit im Verkehr ab. Der Bundesrat wird ein Bundesgesetz über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vorlegen.

R29

Umsetzung der Alpeninitiative

Gemäss dem am 20. Februar 1994 von Volk und Ständen angenommenen Alpcnschutzartikel (Art. 36sexies BV) soll der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. Der Bundesrat wird diesen anspruchsvollen Verfassungsauftrag in nichtdiskriminierender Weise und mittels marktwirtschaftlicher Instrumente erfüllen. Die Finanzierung der NEAT ist rasch sicherzustellen, um den Baubeginn nicht weiter zu verzögern.

R30

BG über die Reduktion der CO2-Emissionen

Der Bundesrat wird - nachdem die Vorlage über eine CO2-Abgabe bereits die Vernehmlassung durchlaufen hat - ein Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vorlegen. Dieses soll den Gesamtzusammenhang der verschiedenen klima-, energie- und finanzpolitischen Ziele und Massnahmen umfassend berücksichtigen. Die beiden Kernbereiche bilden die Festlegung der CO2-ReduktionszieIe im Einklang mit den Ergebnissen der Berliner Klimakonferenz von 1995 und die rechtliche Verankerung der CO2-Abgabe als marktwirtschaftliches Instrument zur Reduktion der CO2-Emissionen. Die Stabilisierungs- und Reduktionsziele sollen primär mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht 324

·it

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundescalliehen Politik 1995-1999

werden. Der Beitrag anderer Massnahmen wird im Gesetz berücksichtigt. Überdies soll das Gesetz das Instrument der freiwilligen Vereinbarungen vorsehen. Eine eigentliche Abgabe auf CO2-Emissionen (stufenweise, mit Rückerstattung der Einnahmen und unter Rücksichtnahme auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen) soll eingeführt werden, wenn sich die CO2-Reduktionsziele nicht mit anderen Massnahmen erreichen lassen.

R31

Bericht über lufthygienische Massnahmen des Bundes und der Kantone

Das Luftreinhaltekonzept vom 10. September 1986 legt als Minimalziel fest, dass die Luftverschmutzung durch Stickoxide und Kohlenwasserstoffe bis 1995 auf den Stand von 1960 reduziert werden muss. Der Bundesrat wird einen Bericht über den Stand der lufthygienischen Massnahmen erstellen. Damit sollen Parlament und Öffentlichkeit über das bisher Erreichte und das nicht Erreichte informieren sowie Strategien und konkrete Massnahmen für das weitere Vorgehen im Bereich der Luftreinhaltung vorgeschlagen'werden.

Ziel 16

R32

Förderung der rationellen Energieverwendung und der einheimischen erneuerbaren Energien - Entscheide über die zukünftige Elektrizitätsversorgung des Landes und über die Liberalisierung des Energiemarktes

Energiegesetz

Als gesetzliche Grundlage für die langfristig ausgerichtete Energiepolitik wird der Bundesrat 1996 dem Parlament den Entwurf zu einem Energiegesetz unterbreiten. Es soll den bis 31. Dezember 1998 befristeten Energienutzungsbeschluss ablösen. Das Energiegesetz enthält entsprechend dem Verfassungsauftrag vor allem Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien, aber auch Bestimmungen zur Sicherung der Energieversorgung. Energiepolitisch bedeutsam ist auch das geplante Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen.

R33

Energie 2000 und Entscheide über die zukünftige

Elektrizitätsversorgung (Energiegesetz, Atomgesetz) Die mit dem Programm Energie 2000 gesetzten Ziele sollen durch gemeinsame Anstrengungen des Bundes, der Kantone und der Privaten erreicht werden. Gleichzeitig ist für den Zeitraum nach 2000 ein neues energiepolitisches Programm zu erarbeiten. Ziele und Massnahmen dieses Programms sollen in einem breiten Dialog entwickelt werden. Dabei muss insbesondere auch die Frage entschieden werden, auf welche Weise die zukünftige Elektrizitätsversorgung des Landes sichergestellt werden soll. Der Bundesrat möchte die325

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsrätlichen Politik 1995-1999

sen Entscheid sorgfältig vorbereiten und alle interessierten Kreise an der Diskussion über die zur Verfügung stehenden Optionen beteiligen. Unabhängig von der Frage, wie die zukünftige Stromversorgung sichergestellt wird, muss die Entsorgung der nuklearen Abfälle einer Lösung entgegengeführt werden. Gestützt auf die Diskussonen über die zukünftige Strombeschaffung und die nukleare Entsorgung soll die Revision der Atomgesetzgebung weitergeführt und dem Parlament zugeleitet werden.

Marktwirtschaftliche energiepolitische Rahmenbedingungen können die Standortattraktivität der Schweiz positiv beeinflussen. Soweit möglich sollen deshalb im Energiebereich Einzelvorschriften durch marktwirtschaftliche Instrumente ersetzt werden. Insbesondere soll - unter Berücksichtigung der weiteren Ziele des Energieartikels (Versorgungssicherheit, Diversità'!, Umweltverträglichkeit, sparsame und rationelle Energieversorgung) - der Wettbewerb im Bereich der leitungsgebundenen Energie verstärkt werden. Bei der Ausarbeitung entsprechender Lösungen werden auch die Regelungen der EU berücksichtigt.

Ziel 17 Unterstützung der Regionen bei der Ausschöpfung ihres wirtschaftlichen Potentials zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

R34

Grundzüge der Raumordnung Schweiz/ Realisierungsprogramm

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist die Summe der Leistungsfähigkeit ihrer Regionen. Die Raumordungspolitik muss deshalb bestrebt sein, für alle Landesteile und Regionen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. In den kommenden, Jahren ist deshalb für eine systematischere Koordination zwischen sektoriellen Massnahmen und der Raumordungspolitik sowie eine sorgfältige Abstimmung der verschiedenen Massnahmen auf Bundesebene einerseits und zwischen Bund und Kantonen andererseits zu sorgen. Die Entwicklung der ländlichen Räume, die Stärkung und Vernetzung des Zentrengefiiges, die Erhaltung von Natur und Landschaft sowie die Einbindung der Schweiz und ihrer Regionen in Europa sind die Leitthemen. Der Bundesrat wird einen Bericht "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" vorlegen. Dieser soll eine strategische Plattform für eine kohärente Raumordnungspolitik schaffen und die Koordination mit den Kantonen ermöglichen. Das Realisierungsprogramm stützt den Vollzug durch koordinierte Massnahmen.

R35

Neuorientierung der Regionalpolitik

Der Bundesrat hat den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Neuorientierung der Regionalpolitik vorgelegt. Darin werden Zielsetzungen und Massnahmen zur künftigen raumordnungspolitischen Koordination, eine Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete sowie eine Vorlage zu einem Bundesbeschluss zur Flankierung des Strukturwandels im ländlichen Raum (REGIO PLUS) enthalten sein. Beim

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Investitionshilfegesetz (HG) geht es in Zukunft darum, die Mittel nicht mehr primär für die herkömmliche Basisinfrastruktur einzusetzen, sondern verstärkt auf die Entwicklungsinfrastruktur auszurichten. REGIO PLUS dient dazu, im ländlichen Raum den Wandel von einer landwirtschaftlich dominierten Struktur zu einer wertschöpfungsintensiveren Wirtschaft zu fördern. Generell soll das neue Instrumentarium darauf ausgerichtet werden, die Kantone und Regionen in ihrer Eigeninitiative zu unterstützen, ihr eigenes Wirtschaftspotential in Übereinstimmung mit der entsprechenden Arbeitsmarktpolitik auszubauen und somit wettbewerbsfähiger zu werden.

5

Aussenbeziehungen

Die internationale Stellung der Schweiz ist heute durch zunehmende Interdependenzen geprägt, die den Handlungsspielraum unseres Kleinstaates insgesamt immer mehr einschränken. Gleichzeitig wird deutlich, dass optimale Selbstbestimmung untrennbar mit internationaler Zusammenarbeit verbunden ist.

Die schweizerische Aussenpolilik orientiert sich an zwei Polen, 'den Eigeninteressen des Landes einerseits, den Bedürfhissen sehr unterschiedlicher Partnerstaaten innerhalb und ausserhalb Europas andererseits. Aussenwirtschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sind die beiden wichtigsten Säulen, auf die sich die Aussenbeziehungen stützen.

In der Aussenwirtschaftspolitik geht es darum, den Marktzugang für Schweizer Güter und Dienstleistungen weltweit sicherzustellen, im Gegenzug diesen aber auch zu gewähren.

Offene Märkte sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung aller Partner. Fortschritte im wirtschaftlichen Bereich andererseits ermöglichen und sichern auch die politische und gesellschaftliche Stabilität.

Die Entwicklungszusammenarbeit und die Hilfe für Ost- und Mitteleuropa sollen die eigenen Reformanstrengungen der Partnerländer für Wachstum und Stabilität unterstützen.

Die Armutsbekämpfung, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Prozesse sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in den ärmeren Entwicklungsländern gehören zu den zentralen Anliegen der Enhvicklungszusammenarbeit. Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Partnerländern sind ferner Massnahmen zur Verbesserung der Ihvestitions- und Produktionsbedingungen sowie der angemessenen Aufgabenteilung zwischen Staat und Privatsektor.

Die Ziele und Massnahmen der Aussenpolitik müssen innenpolitisch abgestützt werden.

Den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern muss klar dargelegt werden, dass die partner- · schaftliche Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten und internationalen Organisationen auch und vor allem im Interesse der Schweiz selbst liegt. Internationale Solidarität, Wohlergehen und Stabilität in möglichst weiten Teilen der Welt sind Voraussetzungen für Wachstum und Sicherheit auch in unserem Lande.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

Ziel IS Abschluss der bilateralen, sektoriellen Verhandlungen mit der EU.

Neubeurteilung der Lage im Sinne des aussenpolitischen Berichts 1996 werden die sektoriellen Verhandlungen der ersten Phase auf den sieben Gebieten Forschung, Personenverkehr, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaft, Abbau technischer Handelshemmnisse sowie öffentliches Beschaffungswesen mit dem Ziel des Abschlusses in diesem Jahr fortgeführt. Auch auf anderen Gebieten sollen 1996 die Beziehungen ausgebaut werden.

Die Verhandlungen erweisen sich wie erwartet als schwierig, insbesondere in den Bereichen Personenverkehr, Land- und Luftverkehr. Der Bundesrat ist aber entschlossen, die Verhandlungen mit beidseits akzeptablen Ergebnissen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Im Falle eines positiven Abschlusses der Verhandlungen wird der Bundesrat noch 1996 die Ergebnisse dem Parlament unterbreiten.

R36

Bericht über die sektoriellen Verhandlungen Schweiz / EU unter Einschluss von Botschaften über verschiedene, vom Parlament zu genehmigende Vereinbarungen und innerstaatliche Rechtsanpassungen

Im Lichte der Ergebnisse der ersten Verhandlungsphase, der aussenpolitischen und innenpolitischen Bedingungen wird der Bundesrat nach Konsultation des Parlaments im Sinne seines Berichtes vom 29. November 1993 über die weiteren Integrationsschritte entscheiden. Der EU-intemen und externen Entwicklung - Regierungskonferenz 1996, Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, Erweiterung - wird er seine besondere Aufmerksamkeit widmen.

Auf innenpolitischem Gebiet wird der Bundesrat seine Kontakte und Konsultationen mit dem Parlament und den Kantonen weiterführen sowie die Information und Sensibilisierung der Oeffentlichkeit für die Tragweite und Bedeutung der europäischen Integration fortsetzen. Diese Tätigkeit wird während der gesamten Legislatur ein zentraler Gegenstand der bundesrätlichen Politik bleiben.

Ziel 19

Sicherstellen der schweizerischen Präsenz durch Ausbau und Vertiefung der weltweiten bilateralen und multilateralen Beziehungen

Die Schweiz ist nicht nur durch wirtschaftliche und institutionelle Entwicklungen in Europa herausgefordert. Die zunehmende Globalisierung der Produktion und die gleichzeitige Entstehung regionaler Freihandelszonen erfordert fortgesetzte Anstrengungen zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Produktions- und Dienstleistungsstandortes Schweiz sowie zur Wahrung und zum Ausbau eines nicht-diskriminierenden Marktzuganges. Die binnenwirtschaftlichen Massnahmen zur Verbesserung der Standortqualität müssen nach aussen durch eine Politik der Export-, Standort- und Tourismusförderung, die 328

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Politik 1995-1999

den heutigen Voraussetzungen angepasst ist, ergänzt werden. Im Hinblick auf den Marktzugang gilt es, unsere multilateralen und weltweiten bilateralen Beziehungen sowie Vertragsnetze systematisch zu vertiefen. In diesem Sinne wird der Bundesrat sich für eine weitere Stärkung des Welthandelssystems (WTO, OECD) und der UNO-Wirtschaftsorganisationen (ITU, WBPO, ILO) einsetzen, die Beziehungen zu wichtigen Regionen (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerraum) sowie zu den Wachstumsmärkten Asiens weiter ausbauen und eine verstärkte Zusammenarbeit mit regionalen Wirtschaftsorganisationen (u.a. MERCOSUR, NAFTA, ASEAN) suchen.

R37

Rahmenkredite betreffend die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe, die Handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen, die humanitäre Hilfe sowie die Hilfe für Ost- und Mitteleuropa

Für die Entwicklungszusammenarbeit soll längerfristig die Aufstockung der finanziellen Mittel auf 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes angestrebt werden. Angesichts der ungünstigen Finanzlage des Bundes geht der Bundesrat für die Legislaturperiode 1995-1999 von einem Mindestziel aus, das über dem aktuellen (1994) Durchschnitt der OECDLändergruppe von 0.30 Prozent (EU: 0.42 Prozent) liegen soll. Aus den im Legislaturfinanzplan eingestellten Mitteln resultiert unter den getroffenen Wirtschaftsannahmen ein Anteil zwischen 0.31 und 0.32 Prozent. Zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe, der handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen zugunsten von Entwicklungsländern sowie der humanitären Hilfe wird der Bundesrat im Verlaufe der Legislaturperiode Rahmenkredite beantragen. Im weiteren ist der Bundesrat bestrebt, Kohärenz in der Gesamtheit unserer Beziehungen mit den Entwicklungsländern gemäss den Vorgaben des ,,Leitbildes Nord-Süd" zu fördern.

Zur Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in Mittel- und Osteuropa ist ein dritter Rahmenkredit vorgesehen. Dabei wird eine verstärkte Konzentration sowohl der Instrumente als auch der Partnerländer angestrebt, wobei die jeweiligen Reformfortschritte berücksichtigt werden. Nachdem die Voraussetzungen für den Friedensprozess im Gebiet des früheren Jugoslawiens geschaffen sind, wird diese Region ebenfalls prioritär in die Zusammenarbeit einbezogen.

Auch künftig wird die Schweiz die internationale Umweltpolitik mittragen, und zwar durch Aushandlung, Umsetzung und Weiterentwicklung internationaler Konventionen sowie in Form von Finanzhilfe und technischer Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene. Die internationale Umweltzusammenarbeit soll dazu beitragen, dass in den Entwicklungsländern sowie in den Ländern Ost- und Mitteleuropas und der GUS der Umweltschutz gefördert wird und dass diese Länder zusammen mit den Industrieländern Politiken und marktwirtschaftliche Instrumente nach Möglichkeit harmonisieren.

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichcn Politik 1995-1999

6

Sicherheit

Gegenüber der Zeit des Kalten Krieges ist das Risiko eines welhveiten Krieges merklich zurückgegangen. Bürgerkriege und lokale Spannungen nehmen jedoch ständig zu. Gleichzeitig treten neue Bedrohungspotentiale auf, die sowohl die Grandfreiheiten des Individuums als auch die staatliche Sicherheit betreffen. Im Vordergrund stehen namentlich Phänomene wie der verstärkte Waffenschmuggel, die zunehmend international organisierte Kriminalität, humanitäre Notlagen, Flüchtlingsbewegungen sowie das Risiko der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, welches nicht mehr nur von Staaten, sondern auch von terroristischen Gruppen ausgehen kann.

Vor diesem Hintergrund haben sich auch die sicherheitspolitischen Erfordernisse verändert. Die Bemühungen zum Schutz der Freiheiten und der Sicherheit der Bevölkerung sowie der staatlichen Grundlagen sind heute mehr denn je auf zwischenstaatliche Zusammenarbeit angewiesen. Ebenso sind neue Formen kriegerischer Auseinandersetzungen zu berücksichtigen: Vorwiegend ethnisch bedingte Spannungen haben in den letzten Jahren zu zahlreichen Konflikten geführt, die meist innerstaatlichen Charakter haben, sich aber auch auf benachbarte Staaten auswirken. In der Regel fehlt es an Ort und Stelle an den notwendigen Mitteln, um die entstandenen Probleme zu lösen (Flüchtlinge, humanitäre Notlagen, politische Stabilisierung, wirtschaftlicher Wiederaufbau). Solche Konflikte müssen deshalb mit internationaler Unterstützung und Hilfe beigelegt werden. Die besorgniserregende Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze in bewaffneten Konflikten ruft ferner nach einer Verstärkung und verbesserten Anwendung des humanitären Völkerrechts.

Obwohl die globale Konfrontation zwischen den Supermächten abgenommen hat, bleiben Spannungen zwischen ihnen bestehen (gegenseitiges Rollenverständnis, Zukunft der Nuklearwaffen, konventionelle Abrüstung). Je nach den jeweiligen innenpolitischen Enhvicklungen besteht auch hier das Risiko einer erneuten Eskalation, welche die in den letzten Jahren ausgebauten Instrumente der Sicherheitszusammenarbeit gefährden könnte.

Die Sicherstellung einer wirksamen Verteidigung und eines glaubwürdigen Bevölkerungsund Kulturgüterschutzes ist durch die konsequente Umsetzung der Armeereform und der Zivilschutzreform gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,
dass der neue Armeeauftrag auch die Friedensförderung umfasst. Die Armee soll durch ihre Mitwirkung an friedenserhaltenden und konfliktvorbeugenden internationalen Aktionen einen spezifisch militärischen Beitrag zur Stabilisierung unseres strategischen Umfelds leisten. Die Fähigkeit der Armee, sich unter grundsätzlicher Beibehaltung des Milizsystems und innerhalb der durch die Neutralität gesetzten Schranken vermehrt an der internationalen Zusammenarbeit zu beteiligen, soll gestärkt werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die internationalen Ausbildungsaktivitäten, welche die Armee auf dem Gebiet der Friedenssicherung, des Kriegsvölker rechts, der Demokratisierung der Streitkräfte und anderer stabilitätsfördernden Zusammenarbeitsformen, namentlich zugunsten der Streitkräfte des ehemaligen Ostblocks, entfaltet

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrällichen Politik 1995-1999

Ziel 20

Mitwirkung an internationalen Bemühungen mit dem Ziel der Konfliktvorbeugung

Sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass zur Konfliktvermeidung der Akzent vermehrt auf Präventivmasshahmen zu legen ist. Die Schweiz möchte auf diesem Gebiet ihren Beitrag zu einer besseren multikulturellen Verständigung leisten. Bei Präventivmassnahmen stehen zivile Komponenten im Vordergrund, die sich für eine schweizerische Beteiligung am internationalen ,,Lastenausgleich" besonders gut eignen.

R38

Massnahmenpaket zur Mitwirkung der Schweiz an friedensfordernden Aktionen

Während ihres OSZE-Vorsitzes im Jahre 1996 will die Schweiz ihr Engagement in der Präventivdiplomatie gezielt ausbauen. Da der Friedensplan für Ex-Jugoslawien der OSZE eine zentrale Verantwortung beim Wiederaufbau überträgt, ist unser Land entsprechend stark gefordert. Das dabei gewonnene Fachwissen soll über das Präsidialjahr hinaus erhalten werden. Instrumente zur enwernehmlichen Lösung von Minderheitenkonflikten in Europa lassen sich am besten innerhalb der OSZE entwickeln. Diese sind jedoch durch bilaterale Projekte im Bereich der Menschenrechte und der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu ergänzen.

Die gleiche Zielsetzung gilt für Bemühungen ausserhalb des OSZE-Raumes, wo sich neben der UNO auch gewisse Regionalorganisationen vermehrt der Konfliktvorbeugung zuwenden. Die solidarische Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft schliesst eigene Initiativen nicht aus. Bei internen Konflikten, die mit dem Zusammenbruch staatlicher Strukturen, einhergehen, stehen Hilfsleistungen in Bereichen wie Justiz, lokale Selbstverwaltung und Erziehung im Vordergrund. Sie sollen sowohl die Achtung der Menschenrechte als auch die kulturelle Selbstentfaltung der verschiedenen Volksgruppen fördern.

Abgesehen von ihrem verstärkten Engagement im Bereich der Präventivdiplomatie wird die Schweiz auch weiterhin friedenserhaltende Operationen der UNO und anderer Organisationen personell und finanziell unterstützen. Ebenso wird sie ihren Einsatz zugunsten der Weiterentwicklung des Völkerrechts und zur Verstärkung der Mechanismen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten fortführen.

R39

Partnership for Peace

Partnership for Peace ist ein Programm, das die NATO am 10. Januar 1994 lanciert hat.

Sie bietet darin den OSZE-Staaten, die nicht Mitglied der Allianz sind, Kooperation mit folgender Zielsetzung an: Erhöhung der Transparenz im Verteidigungsbereich, Förderung der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte, Erhaltung und Verbesserung der Fähigkeit zu friedenserhaltenden Operationen sowie Verbesserung der Fähigkeiten zu gemeinsamen Aktionen auf diesem Gebiet (ohne dass damit die Entscheidung zu einer Teilnahme an einer bestimmten Aktion präjudiziert würde).

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Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundcsrätlichcn Politik 1995-1999

Jeder PFP-Staat bestimmt selber Inhalt, Tempo und Reichweite seiner konkreten Beteiligung. Die Unterzeichnung des Rahmendokuments schafft keine völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Gegenwärtig nehmen 27 Nicht-NATO-Staaten an PFP teil. Der Bundesrat beabsichtigt, in der ersten Legislaturhälfte über eine Beteiligung der Schweiz zu entscheiden. Eine Teilnahme an PFP wäre kein Schritt in Richtung NATO-Beitritt.

Ziel 2l

Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Verstärkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Verhinderung des Waffenmissbrauchs.

Stärker als in den frühen neunziger Jahren macht sich das Phänomen der organisierten Kriminalität bemerkbar. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bereits Ansätzen dieser Bedrohungsform entgegenzutreten ist. Vor allem der Finanzplatz Schweiz ist auch für illegale Gelder attraktiv. Die Methoden der Geldwäscherei werden immer raffinierter, und bestehende Lücken (z. B. im Parabankenbereich) werden gezielt ausgenützt. Da die kriminellen Organisationen ihre verbrecherische Tätigkeit primär in anderen Staaten oder grenzüberschreitend ausüben, können sie wirksam nur durch internationale Zusammenarbeit und nicht mehr nur auf kantonaler Ebene bekämpft werden.

R40

Massnahmenpaket zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Das Instrumentarium des Strafrechts und der Rechtshilfe ist in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen oder dem Parlament unterbreitet worden. Die Infrastruktur für einen wirksamen Kampf ist jedoch erst im Aufbau begriffen. Sie beschränkt sich zurzeit auf die Wahrnehmung von Koordinations- und Informationsfunktionen zugunsten der Kantone und des Auslandes. Notwendig sind auch eigene Ermittlungskompetenzen des Bundes. Eine entsprechende Vorlage wird erarbeitet. Die Bundesanwaltschaft wird damit gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren durchführen oder beim Bund vereinigen können. Eine grundlegende Überprüfung der Strafverfolgungskompetenzen von Bund und Kantonen soll mit der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts erfolgen. Schüesslich soll der Einsatz von verdeckten Ermittlern geregelt werden. Geprüft werden auch eine Kronzeugenregelung und ein verbesserter Zeugenschutz.

Mit dem Vertrag über die Europäische Union (,,Maastrichter Vertrag"), der die Vorschriften über das Überschreiten von Aussengrenzen der Mitgliedstaaten und die entsprechenden Kontrollen als Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse bezeichnet, und mit dem Schengener Übereinkommen nimmt die grenzpolisei liehe Zusammenarbeit mit unsern Nachbarstaaten an Bedeutung zu. Die Schweiz muss auf dem Gebiet der Grenzkontrollen und der inneren Sicherheit negative Auswirkungen der Nichtmitgliedschaft bei Schengen und Maastricht vermeiden und durch eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten die Sicherheit in unserem Land stärken. Entsprechenden Gesprächen mit den Nachbarstaa332

·î

Schwerpunkte und Zielsetzungen der bundesrätlichen Polilik 1995-1999

ten - die teilweise bereits im Gang oder geplant sind - misst der Bundesrat grosse Bedeutung zu.

R41

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor

Eine zentrale Stellung im Konzept zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens wird das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei einnehmen. Das Gesetz wird die heute im Bankenbereich geltende Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme von Geldern aus dem gesamten Finanzsektor (Treuhänder, private Lebensversicherer, Anwälte und Notare, PTT usw.) ausdehnen. Diese Pflicht und damit einhergehende weitere Massnahmen sollen es kriminellen Organisationen erschweren, die Erlöse aus ihrer verbrecherischen Tätigkeit in den ordentlichen Geldkreislauf einzuschleusen.

R42

Waffengesetz

Ein Waffengesetz soll das Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition aus dem Jahre 1969, welches verschiedene Lücken aufweist, ablösen. Die Grundlage dazu wurde 1993 mit einem neuen Artikel 40bis der Bundesverfassung, geschaffen. Das Gesetz soll den Missbrauch von Waffen bekämpfen. Vorgesehen sind insbesondere eine einheitliche Regelung des Waffenerwerbs, des Waffentragens und des Waffenhandels. Ebenso will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage schaffen, um inskünftig schnell und sachgerecht auf eine allfällige gesteigerte Nachfrage nach Waffen in der Schweiz reagieren zu können, wie sie sich beim Ausbruch von Krisen und Kriegen im Ausland, bis weilen ergibt. Der Vollzug soll bis auf wenige Ausnahmen bei den Kantonen verbleiben. Unter dem Gesichtspunkt der Missbrauchsbekämpfung besteht für Sportschützen, Jäger und Waffensammler kein Handlungsbedarf. Ebenfalls soll sich an der Abgabe von Ordonnanzwaffen an Angehörige der Armee nichts ändern.

333

Legislaturfinanzplan 1997-1999

III

Legislaturfinanzplan 1997-1999

Der vorliegende Teil vermittelt einen Überblick über die Haushaltsentwicklung und zeigt die wichtigsten Faktoren der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung auf. Die Ausgaben werden nach Schwerpunkten gegliedert kommentiert.

l

Übersicht

Die vergangene Legislaturperiode 1991-95 war von einer Defizitphase mit dem Höhepunkt eines fast acht Milliarden hohen Ausgabenüberschusses im Jahre 1993 geprägt. Die in diesen vier Jahren ausgewiesenen Defizite belaufen sich gesamthaft auf 19,0 Milliarden. Budgetiert wurden 17,5 Milliarden. Die massive Verschlechterung im Jahre 1993 konnte in den Jahren 1994 und 1995 durch bessere Rechnungsabschlüsse aufgefangen werden. Die Budgetabweichungen in diesen drei Jahren sind dabei zu einem grossen Teil auf die Arbeitslosenversicherung zurückzuführen. Die verbesserte Finanzlage der beiden vergangenen Jahre ist einerseits der leichten konjunkturellen Erholung sowie den Sanierungsbemühungen zuzuschreiben. Andererseits haben verschiedene Sonderfaktoren zu geringeren Budgetdefiziten geführt. Von einer Trendwende kann nicht gesprochen werden, wie die nachstehenden Finanzplanzahlen zeigen.

Ergebnisse der Finanzrechnung 1989-1999 (ab 1997 neue Rechnungsdarsteliung, ohne Rnanzierungskonzept öffentlicher Verkehr) Mrd Fr.

89

90

91

92

93

94

95

V96

97

93 - 99 Finanzplan

Der Legislaturfinanzplan weist gemäss neuer Rechnungsdarstellung jährliche Defizite von 7,1 bis 8,6 Milliarden auf. Ab 1997 wird der Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes (PKB) neu nicht mehr über die Finanzrechnung vereinnahmt. Gleichzeitig sollen die Tresore-

334

·*

Legislaturfmanzplan 1997-1999

rie-Darlehen an die SBB - bisher reine Bilanztransaktionen - in die Finanzrechnung aufgenommen werden. Mit diesen Änderungen werden die Defizite um jährlich weit über zwei Milliarden höher ausgewiesen. Werden die Vorschläge zur Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt, reduzieren sich die erwähnten Ausgabenüberschüsse -je nach Variante - um 0,4 (1997) bis 1,6 Milliarden (1999) pro Jahr. Da die NEAT-Variante und die Finanzierung noch nicht feststehen, werden die Auswirkungen des neuen Finanzierungskonzeptes für den öffentlichen Verkehr unter dem Strich dargestellt. Je nach Variante muss bei ihrer Einrechnung mit jährlichen Ausgabenüberschüssen von 6,7 Milliarden (1997) bis 7,6 Milliarden (1998) gerechnet werden. Im Anhang wird die Haushaltsentwicklung in der alten und neuen Rechnungsdarstellung, unter Berücksichtigung des neuen Finanzierungskonzeptes für den öffentlichen Verkehr, ausgewiesen.

Übersicht über den Legislaturfinanzplan 1997-99

Tabelle l

(neue Rechnungsdarslellung, ohne Finanzierungskonzept öffentlicher Verkehr)

Voranschlag

Legislaturfmanzplan

A0 %

1996

1997

1998

1999

95-99

Ausgaben (in Mia) A Vorjahr (in %)

44,0 3,7

45,3 3,1

48,7 7,3

48,5 -0,2

3,4

Einnahmen (in Mia) A Vorjahr (in %)

39,9 9,9

38,2 -4,3

40,1 4,9

40,4 0,7

2,7

4,1

7,1

8,6

8,1

l ,0-1,2 1,1-1,4

l ,2-1,4 1,3-1,6

Defizite (in Mia) Defizitreduktion bei Realisierung Finanzierungskonzept öV (in Mia): · Variante 5 (Lötschberg sofort) · Variante 8 (Lötschberg später)

-

0,4-0,5 0,5-0,7

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, das Ausgabenwachstum in den Jahren 1995-99 auf zwei Prozent pro Jahr zu begrenzen. Dies ist ihm weitgehend gelungen. Nach verschiedenen Bereinigungsrunden konnte die Wachstumsrate von ursprünglich 4,3 Prozent auf 2,5 Prozent gedrückt werden. Dieser Planwert geht von der Realisierung des Finanzierungskonzeptes für den Öffentlichen Verkehr aus. Die im Finanzplan mit 3,4 Prozent ausgewiesene Wachstumsrate hingegen trägt diesem Konzept noch nicht Rechnung und beruht zudem auf der neuen Rechnungsdarstellung.

Ausgaben- und Einnahmenentwicklung werden durch die neue Rechnungsdarstellung etwas verzerrt. Der Ausga'benzuwachs 1997 ist weitgehend die Folge der erstmaligen Erfassung der SBB-Darlehen in der Finanzrechnung. 1998 schlagen sich die Auswirkungen der Bahnreform im Finanzplan nieder. Der Einbruch der Einnahmen im Jahre 1997 ist ebenfalls der geänderten Rechnungsdarstellung zuzuschreiben. Der Wegfall des Einnahmenüberschusses der PKB sowie von Zinserträgen aus den SBB-Darlehen führen zu Mindereinnahmen gegenüber 1996. Dem 335

Lcgislalurfinanzplan 1997-1999

Ausgabenwachstum 1995-99 von durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr steht ein Einnahmenzuwachs von 2,7 Prozent gegenüber. Das Brutioinlandprodukt wächst in der gleichen Periode gemäss Wirtschaftsannahmen um durchschnittlich 3,5 Prozent jährlich.

Dem Legislaturfinanzplan liegen insgesamt optimistische Wirtschaftsannahmen zugrunde.

Wir gehen davon aus, dass sich die schweizerische Wirtschaft bereits ab 1997 im Rahmen des Potentialwachstums entwickeln wird. Die Teuerung wird voraussichtlich vom heute tiefen Niveau auf zwei Prozent pro Jahr ansteigen, wenn diese Grosse auch ausgeprägt zyklischen Schwankungen unterliegt und entsprechend schwer vorauszubestimmen ist. Bei den Zinssätzen rechnen wir ebenfalls mit einer steigenden Tendenz, Die kurzfristigen Sätze dürften voraussichtlich auf über drei Prozent ansteigen. Bei den langfristigen Zinssätzen erwarten wir, dass die vier Prozent-Grenze 1998 dauerhaft überschritten werden dürfte.

Übersicht über die volkswirtschaftlichen Eckwerte

Tabelle 2

1996

1997

1998

1999

nominell (%) real(%)

2,0 1,0

4,0 2,0

4,0 2,0

4,0 2,0

· Teuerung

Durchschnitt (%)

1,0

2,0

2,0

2,0

· Zinssätze

kurfristig (%) langfristig (%)

1,75 3,75

2,75 4,00

3,50 4,25

3,50 4,25

· BIP-Wachstum

Mit jährlichen Defiziten in der Grössenordnung von sieben bis acht Milliarden ergibt der Legislaturfinanzplan ein höchst unbefriedigendes Bild der künftigen Haushaltsentwicklung.

Trotz eher optimistischer Wirtschaftsannahmen zeichnet sich keine Wende zur Besserung ab.

Ursächlich für die Überlastung des Haushaltes sind dabei nicht die neuen Richtliniengeschäfte.

Diese werden sich, wenn überhaupt, erst mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Jahren im Haushalt niederschlagen. Die strukturelle Überlastung ist vielmehr eine Folge der bisherigen Aufgaben und Verpflichtungen, der sogenannten Grundlast.

Die Entwicklung der wichtigsten finanzpolitischen Indikatoren wie Staats- und Steuerquote, Defizit- und Verschuldungsquote verdeutlichen den Handlungsbedarf. Im Abschnitt 4 wird die Entwicklung dieser Kennzahlen eingehender kommentiert.

336

Legislaturfinanzplan 1997-1999

2

Zur Ausgabenentwicklung

Zwischen 1980 und 1994 haben die Ausgaben im Durchschnitt um 6,2 Prozent pro Jahr zugenommen. Im Zeitraum von 1990 bis 1994 betrug der jahrliche Zuwachs - teilweise rezessionsbedingt - sogar beinahe sieben Prozent. Diese Ausgabendynamik wurde in den Jahren 1994 und 1995 gebrochen, wobei die Entwicklung bei der Arbeitslosenversicherung zur Verbesserung stark beigetragen hat. Die Ausgaben 1995 liegen leicht unter dem Niveau von 1993. Auch in der Legislaturperiode 1997-99 bleibt das Ausgabenwachstum unter dem langjahrigen Durchschnitt. Obwohl die neue Rechnungsdarstellung, also mil den SBB-Darlehen, im Jahre 1999 zu einerErhöhungg der Ausgaben umüberr eine Milliardeführt,, kann der Ausgabenzuwachs auf durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Gelingt es in dennächstenn Jahren, diese Vorgabe einzuhalten, kann mil der Stabilisierung der Staatsquote ein wesentlicher Teilerfolg in denSanierungsbemühungenn verbucht werden.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick iiber die Ausgabenentwicklung in den Schwerpunkten der neuen Legislaturperiode.

Übersicht iiber die Ausgaben

Tabelle 3

(neue Rechnungsdarstellung, ohne Finanzierungskonzept öffentlicher Verkehr)

Schwerpunkte

Voranschlag 1996

Gesamtausgaben (in Mio) A Vorjahr (in %) davon · Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit · Forschung, Bildung · Soziale Sicherheit, Gesundheit · Umwelt, Infrastruktur · Aussenbeziehungen · Sicherheit · · Zinsen

Legislaturfinanzplan 1997 1998 1999

43 970

45 330

3,7

3,1

48660 7,3

48540 -0,2

4049 3793 12575 7555 2141 6130 3451

4255 3998 12274 8576 2223 6309 3370

4380 4109 12470 10490 2258 6447 4010

4373 4211

13075 9261 2308 6551 4227

1995-99

3,4

3,7 2,8 3,2 6,4 1,9 0,4 6,2

Die Ausgaben fur den Schwerpunkt «Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit sind vor allem durch die Entwicklung der Landwirtschaftsausgaben geprägt. Diese weisen als Folge der Ausgabendynamik bei den Direktzahlungen (+10,0% p.a.) im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarpolitik überdurchschnittliche Wachstumsraten auf. Diese Mehrausgaben werden durch den Rückgang bei den Massnahmen zur Preis- und Absatzsicherung nur zu einem kleinen Teil kompensiert. Gegen Ende des Anpassungsprozesses, d.h. gegen 2002, wird sich das Ausgabenwachstum bei den Direktzahlungen abflachen. Einer beschleunigten Technologic- und In337

Lcgislaiurfïnanzplan 1997-1999

novationsförderung, weiteren Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und des Wirtschaftsstandortes Schweiz stehen Entlastungen bei der Exportrisikogarantie gegenüber.

Wachstumsträger im Schwerpunkt «Forschung, Bildung» sind vor allem die Berufsbildung und die Grundlagenforschung. Die Ausgaben sollen insgesamt um durchschnittlich knapp drei Prozent pro Jahr aufgestockt werden, was noch einen realen Ausbau ermöglicht. Im einzelnen wirken insbesondere die angestrebte Vollbeteiligung am EU-Forschungsprogramm, die Schwerpunktprogramme sowie die Gründung von Fachhochschulen ausgabensteigernd. Für die EU-Forschungs- und Bildungsprogramme wurde für die Periode 1996-2000 ein Kredit von über einer halben Milliarde zur Verfügung gestellt. In die 1991 gestarteten Schwerpunktprogramme sollen in den Jahren 1996-99 knapp 300 Millionen fliessen. Die Fachhochschulen schliesslich verursachen dem Bund in den Jahren 1997-2003 zusätzliche Kosten von insgesamt 600 Millionen.

Die Ausgaben für «Soziale Sicherheit, Gesellschaftspolitik, Gesundheit» werden stark durch die Entwicklung der Sozialversicherungen, insbesondere AHV und IV, geprägt. Alleine die für 1999 vorgesehene Rentenanpassung führt zu einem Ausgabensprung von 600 Millionen. Die 10. AHV-Revision, die auf anfangs 1997 in Kraft treten soll, wird sich finanziell nicht mehr im nennenswerten Umfange auswirken, da ein Teilpaket bereits 1993 realisiert worden ist. Die Arbeitslosenversicherung hingegen entlastet den Bundeshaushalt, weil die Darlehensrückzahlungen und Zinszahlungen des Ausgleichsfonds die Bundesleistungen übertreffen. Sollten sich die Wirtschaftsannahmen als zu optimistisch erweisen und die Arbeitslosenquote höher als angenommen ausfallen, muss rasch mit spürbaren Belastungen des Bundeshaushaltes gerechnet werden. Unter den Schwerpunkt fallt schliesslich auch der Bereich ,,Gesellschaftspolitik" mit der Kultur- und Sportförderung, den Medien, der Denkmalpflege und dem Heimatschutz. Finanzielle Akzente sollen hier namentlich in der Sprachförderung, für das Jubiläums]ahr 1998 und die Landesausstellung 2001 gesetzt werden.

Der Schwerpunkt «Raumordnung, Umwelt, Infrastruktur» wird stark vom Verkehrsbereich geprägt. Die Ausgabenentwicklung wird durch die erstmalige Erfassung der SBB-Darlehen (1997) und die Auswirkungen der Bahnreform
(1998) verzerrt. Die Verkehrsausgaben verzeichnen in der Legislaturperiode ein Wachstum von durchschnittlich 6,4 Prozent pro Jahr, was in erster Linie auf den öffentlichen Verkehr zurückzuführen ist. Hier schlagen sich die Investitionen in die Grossprojekte ,,Bahn 2000" und AlpTransit sowie die neue Rechnungsdarstellung nieder. Mit der Vorlage über den Bau und die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs soll dieser für den Bund kaum verkraftbare Anstieg aufgefangen werden. Einerseits soll der AlpTransit redimensioniert werden, was 1999 zu Einsparungen in der Grössenordnung von einer halben Milliarden führen sollte. Andererseits sollen neue Einnahmen im Umfang von einer 0,7 bis zu einer Milliarde beschafft werden. Mit der ab 1996 neu geregelten Abgeltung für den Regionalverkehr sowie mit den im Rahmen der Bahnreform geplanten Änderungen soll das Wachstum der Betriebsbeiträge an den öffentlichen Verkehr gedrosselt werden. Ohne massgebliche, europaweite Massnahmen bei der fiskalischen Belastung des Strassenverkehrs wird der öffentliche Verkehr den Bundeshaushalt jedoch weiter in steigendem Ausmass belasten. Die Ausgaben für den Strassenverkehr verzeichnen ein modérâtes durchschnittliches Wachstum von knapp einem Prozent pro Jahr. Grundlage für den weiteren Ausbau des Nationalstrassennetzes bildet das fünfte langfristige Programm, welches ab 1998 jährliche Ausgaben von 1,65 Milliarden für den Nationalstrassenbau vorsieht.

338

·E

Lcgìslaturfinanzplan 1997-1999

Die beiden Schwerpunkte ,,Soziale Sicherheit, Gesellschaftspolitik, Gesundheit" sowie ,,Raumordnung, Umweit, Infrastruktur" beanspruchen im Jahre 1999 rund zwei Drittel der budgetierten Einnahmen. Eine Sanierung des Bundeshaushaltes wird diese beiden Bereiche nicht ausklammern können. Deshalb kommen den Entscheiden zum AIpTransit, den Abklärungen über die Finanzierungs- und Leistungsseite der Sozialversicherungen sowie der konsequenten Umsetzung der neuen Agrarpolitik grosse Bedeutung zu.

Die Ausgaben für die «Aussenbeziehungen» entfallen zu einem grossen Teil auf die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, die 1996 bis 1999 im Durchschnitt zusätzliche Mittel von drei Prozent pro Jahr erhalten sollen. Mit dieser Mittelausstattung und unter den getroffenen Wirtschaftsannahmen wird der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt zurückgehen und zwischen 0.31 und 0.32 Prozent erreichen. Die Kredite für die Osteuropa-Hilfe sollen auf dem Niveau von 1995 eingefroren werden. Zusätzliche Anstrengungen sollen hingegen zugunsten von Genf als Standort internationaler Organisationen unternommen werden.

Trotz günstiger Zinsannahmen nimmt die Zinslast weiter stark zu. Die Zinsen nehmen einen immer breiteren Raum ein und verengen so den ohnehin geringen finanzpolitischen Spielraum weiter. 1999 werden sich die Passivzinsen auf beinahe neun Prozent der Gesamtausgaben belaufen. Zehn Jahre früher, 1989, waren es nur rund fünf Prozent. Das überdurchschnittliche Wachstum der Zinsausgaben von 6,2 Prozent pro Jahr ist das Spiegelbild der bereits realisierten und der budgetierten Defizite. Dank dem zur Zeit günstigen Zinsniveau konnte der Anstieg der Zinsaufwendungen zwar etwas gebremst werden. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass sich Änderungen an der Zinsfront rasch und massiv im Bundeshaushalt niederschlagen. Bei einem Schuldenbestand von über 80 Milliarden verursacht ein zusätzlicher Prozentpunkt längerfristig Mehrausgaben von 800 Millionen pro Jahr.

Die Analyse der Ausgaben zeigt, dass die Haushaltsprobleme stark durch den Transferbereich verursacht werden. Die grösste Wachstumsdynamik, geht von den Beiträgen an laufende Ausgaben aus. Diese nehmen 1995-99 um 2,4 Prozent pro Jahr zu. Kurzfristig besteht in diesem Bereich kein oder nur geringer Handlungsspielraum, weil die Ausgaben
gesetzlich und vertraglich gebunden sind. Die Ausgaben im steuerbaren Eigenbereich bleiben in der Legislaturperiode praktisch konstant. Die Sachausgaben und die Investitionsausgaben im bundeseigenen Be- ' reich wurden auf dem Niveau von 1995 eingefroren. Der Zuwachs der Personalausgaben von knapp zwei Prozent ist weitgehend durch die Personalnebenkosten bedingt. Trotzdem will der Bundesrat im Eigenbereich noch weitere Anstrengungen unternehmen. Mit der Verwaltungsreform, der schrittweisen Einführung des New Public Management, aber auch mit der Lockerung der Anlagevorschriften der bundeseigenen Pensionskasse sollen weitere Einsparungen erzielt werden. Ins Gleichgewicht gebracht werden kann der Bundeshaushalt jedoch nur mit strukturellen Reformen im Transferbereich. Mit dem neuen Finanzausgleich sollen sowohl für die Kantone als auch den Bund Entlastungen realisierbar sein. Der Vernehmlassungsbericht über die Grundzüge dieser Reform zeigt die Stossrichtung der Bemühungen auf.

339

Legislaturfinanzplan 1997-1999

3

Zur Einnahmenentwicklung

Die Gesamteinnahmen nehmen in der neuen Legislaturperiode im Durchschnitt um 2,7 Prozent pro Jahr zu, was unter dem angenommenen Wachstum des Bruttoinlandproduktes von jährlich 3,5 Prozent liegt. Die ausgewiesene Wachstumsrate der Einnahmen wird durch verschiedene Faktoren verzerrt, die sich jedoch gegenseitig weitgehend neutralisieren. So enthält das Ausgangsjahr 1995 noch den Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Umfang von einer Milliarde. Des weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass die Mehrwertsteuer 1995 nicht über ein volles Jahr vereinnahmt wurde. Schliesslich führen auch die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung zu einer Verzerrung der Einnahmenentwicklung.

Das Gesamtbild wird dadurch allerdings nur unwesentlich verändert, beträgt doch das um diese drei Sonderfaktoren bereinigte durchschnittliche Einnahmenwachstum 2,6 Prozent. Der relativ bescheidene Zuwachs legt die strukturelle Schwäche der Einnahmenseite schonungslos offen.

Rund 20 Prozent der Gesamteinnahmen werden nach dem Gewicht oder Volumen bemessen.

Diese Einnahmen unterliegen einem ständigen teuerungsbedingten Erosionsprozess. Es vermag deshalb nicht zu verwundern, dass die Bundeseinnahmen mit der Wirtschaftsentwicklung nicht Schritt halten können.

Angesichts der ausgewiesenen Ertragsschwäche besteht kein Spielraum für Steuererleichterungen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, Reformen auf den Unternehmensbereich zu beschränken und Steuererleichterungen ertragsneutral auszugestalten. Weitergehende Vorschläge sind angesichts der Finanzlage nicht zu vertreten. Einnahmenquellen sollen einzig für die Konsolidierung der AHV/IV und für die Finanzierung der Bahninfrastrukturprojekte erschlossen werden.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung wichtiger Einnahmen.

Übersicht über die Einnahmen

Tabelle 4

(neue Rechnungsdarstellung)

Voranschlag

Gesamteinnahmen % Vorjahr davon - Direkte Bundessteuer - Verrechnungssteuer - Stempelabgaben - Mehrwertsteuer 1) - Tabaksteuer - Einfuhrzölle - Treibstoffzölle - Vermögenserträge - Rückzahlung Darlehen A1V 11

1995 inkl. WUSt

,340

Legislaturfinanzplan

1996

1997

39924

38207

9,9

-4,3

9400 4050

9500 3000

1999

1995/99

40097

40381

2,7

4,9

0,7 9600 3800

12000

9400 4200 2050 12600

13200

1400 I 121

1400 1096

1400 1071

4590

4230

4600

4690

1,2

1369 977

1235 1005

888 1058

866 613

-10,5

1800 11600 1380 1206

1950

1998

2150

2,6 7,0 3,8 5,4 0,7 -2,7

...

-jp

Legislalurfinanzplan 1997-1999

Die Übersicht über die Einnahmen zeigt Entwicklungen auf, die eines näheren Kommentars bedürfen. Die Analyse beschränkt sich auf die wichtigen Einnahmen.

Zwischen 1980 und 1994 haben die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer jährlich um über sieben Prozent zugenommen. Dieser über dem Wirtschaftswachstum Hegende Zuwachs kam trotz Ausgleichs der Folgen der kalten Progression zustande, was die Dynamik dieser Steuer verdeutlicht. Für die Periode 1995-99 rechnen wir mit einem jährlichen Zuwachs von bloss 2,6 Prozent, wobei die Einnahmen einen atypischen Verlauf aufweisen. Wird normâlerweise eine treppenförmige Entwicklung von einnahmenstarken geraden und ertragsschwachen ungeraden Jahren ausgewiesen, zeichnet sich das Gegenteil ab. Dies ist im wesentlichen auf die vergangene wirtschaftliche Entwicklung, den Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die neue Besteuerung der Holdinggesellschaften zurückzuführen. Diese Faktoren sind auch gleichzeitig die Ursache für den aussergewöhnlich tiefen durchschnittlichen Zuwachs von 2,6 Prozent pro Jahr. Zum einen wirkt sich die unbefriedigende konjunkturelle Lage in den Bemessungsjahren 1993 bis 1996 auf die Entwicklung der Einkommen der natürlichen Personen aus.

Auch die Erträge der juristischen Personen werden von der schleppenden Wirtschaftsentwicklung negativ beeinflusst. Zum andern führt bei den juristischen Personen die Einführung der Nettoertragsmethode bei Holdinggesellschaften ab 1996 zu jährlichen Steuerausfallen in der ' Grössenordnung von 300 Millionen.

Bei den Einnahmen aus der Verrechnungssteuer handelt es sich um den Saldo aus den Eingängen und den Rückerstattungen, den sogenannten Rohertrag. Dieser unterliegt aufgrund des Rückerstattungsverfahrens einem typischen Zweijahresrhythmus mit einnahmenstarken geraden und einnahmenschwachen ungeraden Jahren. Im Zeitraum von 1980 bis 1994 hat der Rohertrag durchschnittlich um 7,6 Prozent pro Jahr zugelegt. Die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit hat aber eindrücklich gezeigt, dass die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer erheblichen Schwankungen unterliegen können. 1990 stiegen sie gegenüber dem Vorjahr sprunghaft um l ,4 Milliarden, verharrten dann während zweier Jahre auf dem hohen Niveau von rund vier Milliarden, um dann 1993 auf unter zwei Milliarden zu fallen. 1994 erholten sie sich wieder
auf 3,5 Milliarden, um 1995 wieder auf 2;l Milliarden zurückzugehen. Für die Legislaturperiode rechnen wir mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich sieben Prozent, was in etwa dem Wachstum der Jahre 1980-1994 entspricht. Wir gehen davon aus, dass sich die rekordhohen Rückerstattungen der letzten Jahre wieder etwas zurückbilden werden.

In der ersten Hälfte der 80er-Jahre haben die Einnahmen aus den Stempelabgaben eine ausserordentliche Dynamik aufgewiesen. Von 1980 bis 1986 betrug der jährliche Zuwachs im Durchschnitt über 20 Prozent. Von 1986 bis 1993 blieben die Erträge mehr oder weniger konstant, um in den folgenden Jahren leicht abzunehmen. Dies war auch eine Folge der verschiedenen Steuerreformen. Für den Zeitraum von 1995-1999 gehen wir von jährlichen Zuwachsraten von 3,8 Prozent aus, was im Rahmen des erwarteten Wirtschaftswachstums liegt. Die auf den 1. Januar 1996 in Kraft gesetzte Änderung des Stempelabgabengesetzes - Reduktion der Emissionsabgaben auf Beteiligungsrechten und Erhöhung des Prämienquittungsstempels bei den Sachversicherungen-ist im Gegensatz zur Revision von 1993 aufkommensneutral.

Mit knapp einem Drittel der Gesamteinnahmen stellt' die Mehrwertsteuer (MWSt) die wichtigste Einnahmenquelle des Bundes dar. Sie hat auf den 1. Januar 1995 die Warenumsatzsteuer · (WUSt) abgelöst. Einnahmenschätzungen einer neuen Steuer sind immer mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Bei der MWSt kommt noch erschwerend hinzu, dass die rechtliche Grundlage noch nicht definitiv feststeht und Rückstände im Steuerbezug bestehen. Da die MWSt wie die WUSt grösstenteils quartalsweise abgerechnet wird, konnten 1995 noch nicht 341

Lcgislaiurfinanzplan 1997-1999

die Eingänge eines vollen Jahres verbucht werden. Schätzungen auf der Basis der Einnahmen 1995 zeigen jedoch, dass die ursprünglichen Prognosen für die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer nach wie vor gültig sind. Für den Zeitraum von 1996 bis 1999 rechnen wir mit einem jährlichen Zuwachs von 4,4 Prozent, was leicht über der wirtschaftlichen Entwicklung liegt.

Die Treibstoffzölle - mit den neuen Mineralölsteuergesetz werden sie als besondere Verbrauchssteuern bezeichnet - unterliegen wegen dem Gewichtszollsystem einer ständigen teuerungsbedingten Erosion. Der Treibstoffkonsum hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem spezifischen Treibstoffverbrauch der Fahrzeuge, der durchschnittlichen Fahrleistung, der konjunkturellen Lage und dem Tanksäulenpreis haben auch die Wechselkurse Einfluss auf den Treibstoffabsatz. Wir rechnen mit einem jährlichen Wachstum der Treibstoffzollerträge von l ,2 Prozent. Der vorübergehende Einbruch im Jahre 1997 ist Folge der Einführung des neuen Mineralölsteuergesetzes. Die Treibstoffzölle werden dann in besondere Verbrauchssteuern umgewandelt. Eine Erhöhung des Treibstoffzolls um 10 Rappen je Liter als Finanzierungsbeitrag für die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs würde Mehreinnahmen von rund 600 Millionen pro Jahr bringen.

Ins Auge stechen schliesslich der Rückgang der Einnahmen aus den Einfuhrzöllen und Vermögenserträgen. Die Einnahmenausfälle bei den Zöllen sind auf das GATT-Abkommen und die rückläufigen Vermögenserträge auf die neue Rechnungsdarstellung zurückzuführen. Zinserträge aus den SBB-Darlehen fallen als Einnahmen weg.

342

Legislaturfinanzplan 1997-1999

4

EinefinanzpolitischeStandortbestimmung

Als Indikatoren für die Grosse des Staatssektors und der Steuerbelastung werden in der Regel die Staatsquote (Staatsausgaben in Prozent des BIP) und die Steuerquote (Fiskaleinnahmen in Prozent des BIP) verwendet. Von einer zu hohen Staats- und Steuerquote können negative Folgen für das Wirtschaftswachstum erwartet werden. Allerdings gilt es bei der Interpretation dieser Quoten zu berücksichtigen, dass es keine theoretisch oder statistisch gesicherten Aussagen über deren tolerierbare oder gar optimale Höhe gibt. Ausserdem vollzieht sich ein grosser Teil staatlicher Einflussnahme über Rechtsnormen, die durch die beiden Quoten nicht erfasst werden können. Schliesslich finden in diesen beiden Kennzahlen auch Struktur und Qualität der staatlichen Leistungen keinen Niederschlag.

Staats- und Steuerquote des Bundes

1980 1985 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 n

Tabelle 5

Staatsquote Ij

Steuerquote2)

10,5 10,3 10,1 10,7 11,2 11,8 11,7 11,8 12,0 11.9

8,7 9,1 9,3 8,9 9,1 8,4 9,0 9,0 9,6 9,1 9,3 9,1

12,3 11,8

Gesamtausgaben im Verhältnis zum BIP.

- 2> Fiskaleinnahmen, Milüärpflichtersatz, Anteil am Reingewinn der Alkoholverwaltung sowie Einnahmen aus dem Spielbetrieb in Kursälen im Verhältnis zum BIP.

, War die Staatsquote in den 80er-Jahren tendenziell rückläufig, musste in den Jahren 1991 bis 1993 ein starker Anstieg verzeichnet werden. Dieser war zum Teil rezessionsbedingt. Mit der neuen Verbuchung der SBB-Darlehen verschiebt sich das Niveau der Staatsquote im Jahre 1997 um 0,3 Prozentpunkte. Die Tatsache, dass die Staatsquote trotz optimistischer Wirtschaftsannahmen und trotz eines strikten Ausgabenregimes bis 1999 nur leicht abgebaut werden kann, ist Ausdruck der strukturellen Überlastung des Bundeshaushaltes. Sie zeigt gleich343

Legislaturfinanzplan 1997-1999

zeitig, dass die Forderungen nach einer antizyklischen Finanzpolitik toter Buchstabe geblieben sind. E s gelingt offenbar nicht, d a s i n Rezessionsjahren aufgebauteAusgabenniveauu wieder

Entwicklung der Staats- und Steuerquote 1989-1999 im Verhältnis zum B!P (In %)

Staatsquote

Steuerquote

SO

81

82

83

64

65

86

87

88

89

90

91

92

93

94

95

V96

97

98

99

Finanzplan

Im Gegensatz zur Staatsquote wies die Steuerquote in den 80er-Jahren eine steigende Tendenz auf. Dank der guten Wirtschaftslage nahmen die Fiskaleinnahmen überdurchschnittlich zu.

Dieser Trend hat mil Beginn der Rezession 1991 ein abruptes Ende gefunden. Obwohl in jüngerer Vergangenheit verschiedene Mehreinnahmen gesichert werden konnten (v.a. Treibstoffzollerhöhung 1993 um 20 Rappen pro Liter, Ablösung der WUSt durch die MWSt 1995), verharrt die Steuerquote praktisch auf dem Niveau von 1995. Die Steuereinnahmen vermögen mit anderen Worten die Leistungen des Bundes fur Gesellschaft und Wirtschaft bei weitem nicht zu finanzieren. Auch der Einbezug der nicht-fiskalischen Einnahmen ändert nichts Wesentliches an diesem Befund.

344

Lcgislaturfinanzplan 1997-1999

Unbefriedigend sind auch die anderen massgeblichen finanzpolitischen Kennziffern.

Kennzahlen des Bundeshaushalts

Tabelle 6

(neue Rechnungsdarstcllung)

1990

1995

1996

1997

1998

1999

Defizit (% BIP) +0,3 Schulden (% BIP) 12,9 Zinsausgaben (% Ausgaben) 5,8

-0,9 24,1 7,6

-1,1 24,6 0 , 7 10

--1,9 24,9

-2,2 - 25,4

-2,0 25,9

7>4

8,2

8,7

Kennzahlen

·

Die Defizitquote (Defizit in Prozent des BIP) bewegt sich in den Jahren 1997 bis 1999 zwischen 1,9 und 2,2 Prozent.-Das sind zwar tiefere Werte als im Rekordjahr 1993 (2,3%). Sie sind aber immer noch auf dem hohen Niveau der schweren Rezessionsperiode 1975 bis 1976.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den Legislaturfinanzplanjahren von einem günstigen-konjunkturellen Umfeld ausgegangen wird, müssen diese Defizitperspektiven als besorgniserregend bezeichnet werden. Zum gleichen Schluss kommt man bei einem Vergleich mit dem Maastrichter-Kriterium, wonach die Defizite der öffentlichen Haushalte maximal drei Prozent des BIP betragen dürfen. Weil in der Schweiz der Bundeshaushalt etwa einen Drittel des öffentlichen Bereichs ausmacht, muss eine Defizitquote des Bundes von zwei Prozent als zu hoch bezeichnet werden. Selbst bei einer weiteren Gesundung der Kantons- und Gemeindefinanzen dürfte es damit der Schweiz bis 1999 vermutlich kaum gelingen, diese Grenze zu unterschreiten.

Die Grenzen der Verschuldung, die ohne schwerwiegende Folgen nicht überschritten werden können, lassen sich - analog zur Staats- oder Steuerquote - nicht objektiv festlegen. Die Entwicklung der Verschuldungsquote (Schulden im Verhältnis zum BIP) zeigt allerdings eine beunruhigende Dynamik an. Von 1980 bis 1990 konnte der Bund die Verschuldungsquote von 18,6 auf 12,9 Prozent reduzieren. Von 1991 bis 1994 stieg sie dann explosionsartig auf 22,1 Prozent. Und eine Trendwende ist nicht in Sicht. Bis 1999 wird die Verschuldungsquote des Bundes gemäss Legislaturfinanzplan auf beinahe 26 Prozent zunehmen. Die Schulden des Bundes werden bereits 1998 die 100-MÜIiarden-Grenze überschreiten.

Die steigende Verschuldung bringt zunehmende Ausgaben für die Verzinsung der Staatsschuld mit sich und schränkt damit den finanzpolitischen Handlungsspielraum weiter ein. Indikator hierfür ist die Zinslast, der Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben. Trotz günstiger Zinssatzannahmen steigt die Zinslast weiter an und erreicht 1999 knapp neun Prozent. Mit gut vier Milliarden im Jahre 1999 entsprechen die Zinsausgaben den landwirtschaftlichen Ausgaben des Bundes oder den zukunftsträchtigen Ausgaben für Bildung und Forschung. Über die negativen Folgen einer überbordenden Neuverschuldung für Gesellschaft und Wirtschaft haben wir einlässlich in den Budgetbotschaften und im Vernehmlassungsbericht des Eidg. Finanzdepartementes über die Schuldenbremse vom Oktober 1995 orientiert.

345

Legìslaturfmanzplan 1997-1999

Der dringende Handlungsbedarf für weitere Schritte zur Haushaltsanierung zeigt sich auch bei einer Unterteilung des Haushaltsaldos in eine konjunkturelle und strukturelle Komponente.

Der konjunkturelle Saldo zeigt an, inwieweit Ausgaben- oder Einnahmenüberschüsse Folge eines rezessiven oder boomenden wirtschaftlichen Umfeldes sind. Konjunkturell bedingte Defizite und Einnahmenüberschüsse gleichen sich auf mittlere Frist aus. Der strukturelle Saldo zeigt an, wie der Haushalt bei Normalauslastung der Produktionsfaktoren abschliessen würde.

Strukturelle Defizite müssen entschieden bekämpft werden. Berechnungen zeigen, dass die Defizite in den Jahren 1997 bis 1999 struktureller Natur sind. Aufgrund der Wirtschaftsannahmen und der Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung, die keine strukturelle Verbesserung darstellen, verschwindet das konjunkturbedingte Defizit. Unter Ausklammerung der Darlehensrückzahlungen der AIV dürften die effektiv zu realisierenden Einnahmen 1999 etwa dem Potential bei ausgelasteter Wirtschaft entsprechen und die Ausgaben werden nur noch in geringem Ausmass durch konjunkturelle Altlasten geprägt. Der Sanierungsplan zielt deshalb zu Recht auf eine praktisch vollumfângliche Beseitigung der Defizite hin.

5

Der beschwerliche Weg zum Rechnungsausgleich

In den kommenden Jahren drohen gemäss Legislaturfinanzplan jährliche Defizite von rund sieben Milliarden. Diese Entwicklung darf im Interesse einer konkurrenzfähigen und sozialen · Schweiz nicht hingenommen werden. Von besonderer Bedeutung für die Erhaltung unserer Standortvorteile sind nicht zuletzt eine moderate Staatsquote, eine attraktive Steuerquote und eine massvolle Verschuldungsquote. Die noch verhältnismässig günstige Steuerquote ist einer der wichtigsten noch verbliebenen Vorteile des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dieser Trumpf darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb können die Bundesfinanzen nicht über Steuererhöhungen saniert werden. Ausnahmen sollen lediglich für die neuen Belastungen im Infrastrukturbereich (vgl. Ziel 4) sowie die demographischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Sozialversicherungen (vgl, Ziel 9) ins Auge gefasst werden.

Im Abschnitt über die Finanzpolitik des zweiten Teils des vorliegenden Berichtes haben wir die Strategie des Bundesrates zur Beseitigung der Haushaltsdefizite vorgestellt.

Die absolute Höhe der Defizite im Bundeshaushalt würde eigentlich eine raschere und nachhaltigere Gangart für die Sanierung der Bundesfinanzen erfordern als vorgesehen. Nachdem sich die konjunkturelle Situation nun schon längere Zeit als sehr fragil erwiesen hat, gilt es allerdings, für die weitere Erholung der Wirtschaft nachteilige Schocks zu vermeiden. Der Bundesrat hat sich deshalb eine etwas längere Zeit eingeräumt, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen. Er ist sich dabei bewusst, dass der vorgeschlagene Kurs nicht einfach ·einzuhalten sein wird/MiUunseren direktdemokratischen Einrichtungen lässt sich eine über mehrere Jahre hinweg angelegte Sanierungsstrategie nur erfolgreich umsetzen, wenn alle massgebenden Kräfte am gleichen Strick ziehen. Sollte es nicht gelingen, die Bundesfinanzen innert nützlicher Frist auf Gleichgewichtskurs zu bringen, so droht spätestens mit dem nächsten Wirtschaftseinbruch der Absturz in die finanzpolitische Instabilität.

346

Bericht über Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

*

AI

Legislaturziele und Richtliniengeschäfte 1995-1999 im Überblick

Die institutionellen Voraussetzungen

I

Staatsleitungs- und Verfassungsrefom

Ziel l

Nachführung der Bundesverfassung; Reform der Staatsleitungsorgane, der Volksrechte und der Justizorganisation; Reform des Föderalismus Rl R2

Ziel 2

Reform der Bundesverfassung (mit Einschluss der Volksrechte und der Justizorganisation) Totalrevision des Bundesrcchtspflegegesetzes

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren R3 R4 R5

Verwaltungsreform (Umsetzung des Regienmgs- und Verwahungsorganisations geselzes) Totalrevision des Beamtengesetzes Vereinfachung und Beschleunigung von F-ntscheidfindungs- und Vollzugsverfahren und Abbau der Regelungsdichte

II

Finanzpolitik und Bundeshaushalt

Ziel 3

Rasche Realisierung von substantiellen Entlastungen und Sanierung des Bundeshaushaltes bis ins Jahr 2001 R6 R7 R8

Ziel 4

Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Verkehrs R9

Ziel 5

Sanierungsplan 2001 Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen Revision von Artikel 42 der Bundesverfassung und des Finanzhaushaltgesetzes (Schuldenbremse)

Finanzierungskonzept für den Öffentlichen Verkehr

Anpassungen im Steuersystem zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhaltung einer attraktiven Steuer- und Abgabenquote RIO

Reform der Untemehmcnsbesleuerung

347

Bericht über Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

s

Die wichtigsten Aufgabengebiete

I

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

Ziel 6

Abbau staatlicher Wettbewerbshemmnisse, Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, Stärkung der technologischen Kompetenz R11 R12

Ziel 7

Revision des PTT-Organisationsgesetzes, dcs Postgesetzes und des Fernmeldegesetzes Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, Stärkung der technologischen Kompetenz

Forderung einer leistungsfähigen, ökologischen und marktnahen Landwirtschaft R13

2. Etappe der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2002)

II

Forschung und Bildung in Wirtschaft und Gesellschaft

Ziel 8

Starkung des Forschungs- und Hochschulplatzes Schweiz - Stärkung der Berufsbildung - Optimierung des Ressourceneinsatzes durch verbesserte Koordination im Innern und internationale Zusammenarbeit R14

Abschluss eines Forschungsabkommens mil der EU, Aufnahme von Verhandlungen über die integrale Beteiligung an den EU-Bildungsund Jugendprogrammen

R15

Reform des Hochschulbereichs (Universitäten und Fachhochschulen) und der beruflichen Bildung

III

Soziale Sicherheit - Gesellschaftspolitik - Gesundheit

Ziel 9

Sicherung der finanziellen Grundlagen der AHV/IV und der ALV; Beseitigung kostentreibender Strukturen und Verfahren im Gesundheitswesen und in der Sozialen Sicherheit R16 RI7 R1S

Ziel 10

Gewahrleistung der Existenzsicherung durch bessere Koordination bestehender Instrumente (AHV/IV/EL/BVG), besserer Schutz der Mutterschaft R19 R20 R21

348

ll.AHV-Revision Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV Arbeitslosengesetzgebung: Anpassung der Verfassungsgrundlagen

3. Revision des Bundesgcsetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Gesetzesentwurf für eine Mutterschaftsversicherung

Bericht über Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

Ziel 11

Verbesserte Suchtprävention - Verhinderung von Missbräuchen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie R22 R23

Ziel 12

Verstärkte Eingliederung der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer qualitative Verbesserung im Personenverkehr mit der EU -Aufnahme von Flüchtlingen und Schutzbedürftigeh im Sinne unserer humanitären Flüchtlingspolitik - Reduktion des Zuwachses der ausländischen Wohnbevölkerung R24

Ziel 13

Ausführungsgcsetzgebung zu Art. 24novies BV Schaffung eines Suchtpräventionsgcsetzes und Revision des B etä'ubu n gs mi ttelgesetzes

Formulierung von Zielen, Inhalten und Instrumenten einer umfassenden Migrationspoiitik mit Einbezug aller Politikberciche

Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften R25

Massnahmcnpakel zur Förderung der Verständigung und des Austauschs unier den Sprachgemeinschaften

IV

Raumordnung^ Umwelt-jnfrastruktur

Ziel 14

Anpassungen beim Ausbau des Verkehrssystems - Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung und Zentrenstruktur sowie der Umwelt R26 R27

Ziel 15

Ziel 16

Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtverkehrspolitik, insbesondere auf der Grundlage der Kostenwahrheit R28 R29 R30

BG Über eine leislungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Umsetzung der Alpeninitiative BG über die Reduktion der C02-Emissionen

R31

Bericht Über lufthygienische Massnahmen des Bundes und der Kantone

Förderung der rationellen Energieverwendung und der einheimischen erneuerbaren Energien - Entscheide über die zukünftige Elektrizitätsversorgung des Landes und über die Liberalisierung des Energiemarktes R32 R33

Ziel 17

Bahnreform Verwirklichung des angepassten Konzepts Alptransit

Energicgesetz Energie 2000 und Entscheide über die zukünftige Elektrizitätsversorgung (Energiegeseiz, Atomgesetz)

Unterstützung der Regionen bei der Ausschöpfung ihres wirtschaftlichen Potentials zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit R34 R35

Grundzüge der Raumordnung Schweiz/Rcalisierungsprogramm Neuorientierung der Regionalpolitik

Bericht über Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

V

Aussenbeziehungen

Ziel 18

Abschluss der bilateralen, sektoriellen Verhandlungen mit der EU. Neubeurteilung der Lage im Sinne des aussenpolitischen Berichts R36

Ziel 19

Bericht über die sektoriellen Verhandlungen Schweiz/EU unter Einschluss von Botschaften über verschiedene, vom Parlament zu genehmigende Vereinbarungen und innerstaatliche Rechtsanpassungen

Sicherstellen der schweizerischen Präsenz durch Ausbau und Vertiefung der weltweiten bilateralen und multilateralen Beziehungen R37

Rahmenkredite betreffend die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe, die Handels- und wirlschaftspolitischen Massnahmen, die humanitäre Hilfe sowie die Hilfe für Ost- und Mitteleuropa

VI

Sicherheit

Ziel 20

Mitwirkung an internationalen Bemühungen mit dem Ziel der Konfliktvorbeugung

Ziel 21

R38

Massnahmenpaket zur Mitwirkung der Schweiz an friedensfördernden Aktionen

R39

Partnership for Peace

Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Verstärkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern - Verhinderung des Waffenmissbrauchs R40 R41 R42

350

Massnahmenpaket zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Bundesgesclz über die Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor Waffengesetz

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

A2

Parlamentsgeschäfte 1995-1999 nach Aufgabengebieten

Aufgenommen sind Geschäfte, die der Bundesrat in der Legislaturperiode 1995-1999 (Dezember 1995-Nov./Dez. 1999) zuhanden des Parlaments zur Verabschiedung vorsieht.

Die Liste stellt keine umfassende Zusammenstellung aller seitens des Bundesrates geplanten Parlamentsgeschäfte dar. Nicht aufgenommen sind namentlich: 1.

periodisch/jährlich wiederkehrende Geschäfte (wie Voranschlag, AussenwirÊschaftsbericht, Rüstungsprogramme etc.)

2.

Botschaften zur Genehmigung von Verwaltungsakten, zur Gewährleistung von Kantonsverfassungen, zu völkerrechtlichen Verträgen betr. Doppelbesteuerungsabkommen

3.

Berichte von untergeordneter Bedeutung in Erfüllung von Postulaten

4.

botschaftspflichtige Verpflichtungskredite im Baubereich, die über zivile Investitionsplanungen/ militärische Baupianung gesteuert sind; Zusatzkredite

Entsprechend den Zielsetzungen für die Legislaturperiode bezwecken verschiedene Gesetzgebungsvorhaben einen Abbau der Regulierungsdichte oder der finanziellen Aufwendungen (+). Ferner besteht in verschiedenen Gebieten ein Koordinationsbedarf mit dem Reformprojekt 'Neuer Finanzausgleich' (·).

Staatsleitungs- und Verfassungsreform Richtliniengeschäfte - Reform der Bundesverfassung (mit Einschluss der Volksrechte und der Justizorganisation) - Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) - Totalrevision des Beamtengesetzes

* *

Weitere Geschäfte - 'BG über die Schweiz. Rüstungsbetriebe

-

- Totalrevision der EVK-Statuten

* Geschäft mil Slossrichlung Abbau (der Regulierungsdichtc und/oder derfinanziellenAufwendungen) · Geschäft mit speziellem Abstimmtingsbedarf betr. Projekt 'Neuer Finanzausgleich'

*

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

Finanzpolitik und Bundeshaushalt Richtliniengeschäfte

- Sanierungsplan 2001

4

- Neuer Finanzausgleich

*

- Revision Art. 42 BV und Finanzhaushaltgesetz (Schuldenbremse)

»

- Botschaft mit BB zu Bau und-Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs - Reform der Unternehmensbesteuerung Weitere Geschäfte - Überprüfung der Bundessubventionen (Bericht) - Teilrevision des Gesetzes über die Direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) - Revision Biersteuergesetz - Zollgesetz

- Revision der Alkoholartikel in der BV

*

- Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Richtliniengeschäfte - Totalrevision des PTT-Organisationsgesetzes

*

- Neues Postgesetz

*

- Revision Fernmeldegesetz - 2. Etappe der Agrarreform (Agrapolitik 2002)

* ·

Weitere Geschäfte - Bankenliquidationsgesetz - BG über die Finanzdienstleistungen - Gewerbliches Bürgschaftswesen; Revision

Geschäft mit Stossrichtung Abbau (der Regulierungsdichte und/oder der finanziellen Aufwendungen) ·

Geschäft mit speziellem Abstimmungsbedarf betr. Projekt Neuer Finanzausgleich

352

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

-

Revision des Handelsreisendengesetzes * Totalrevision des BG über den Verkehr mit Giften Revision BG betr. die gewerblichen Muster und Modelle Haager Abkommen vom 28. H. 1960 über die internat. Hinterlegung gewerblicher Muster Revision. Genehmigung BG über die Spielbanken Revision des Rechts der GmbH (OR) Neuregelung der Rechnungslegung von Unternehmen (OR) BG über Fusion, Spaltung und Umwandlung von Gesellschaften Änderung des BG über eine Finanzhilfe an die OSEC Revision Tierseuchengesetz BG über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz)

*

- Tierschutzgesetz - Revision Konsumkreditgesetz - Bau'produkte: Schaffung eines BG über das Inverkehrbringen von Bauprodukten - Liberalisierung und Neuausrichtung der Versicherungsaufsicht -- Freizügigkeit der Anwälte

Forschung und Bildung in Wirtschaft und Gesellschaft Weitere Geschäfte.

- Botschaft über die Änderung des Hochschulförderungsgesetzes - Bericht über die Berufsbildung Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen - Ergänzungsbotschaft über die EU-Wissenschaftsprogramme (Verlängerung des BB über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der höheren Bildung und der Mobilitätsförderung; Finanzierung der Beteiligung an den Forschungsund Bildungsprogrammen der EU (1999-2003) - Botschaft über die Förderung der Wissenschaft in den Jahren 2000-2003 (Kredite für die Hochschul- und Forschungsförderung) - Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technolo- · gie und Innovation KTI im nationalen und europäischenRahmen (EUREKA) 2000r-2003

* Geschäft mit Stossrichtung Abbau (der Regulierimgsdichlc und/oder der finanziellen Aufwendungen) · Geschäft mit speziellem Abslimmuugsbechrf beli1. Projekt 'Neuer Finanzausgleich'

* *

Berichtüberr die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

Soziale Sicherheit - Gesellschaftspolitik - Gesundheit Richtliniengeschäfte - ll.AHV-Revision - Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV/IV - Änderung der Verfassungsgrundlagen im Hinblick auf die 3. Revision des Arbeitslosengesetzes - 3. EL-Revision - l.BVG-Revision - BG über die Mutterschaftsversicherung - Ausführungsgesetzgebung betr. Fortpflanzungs- und Gentechnologie im Humanbereich (Humanmedizingesetz und Gesetzgebung im Bereich Genomanalyse) - Schaffung eines Suchtpräventionsgesetzes und Revision des Betäubungsmittelgesetzes - Anpassung von Rechtsgrundlagen im Hinblick auf eine umfassende Migrationspolitik - Förderungsgesetz betr. die Verständigung und den Austausch unter den Sprachengemeinschaften Weitere Geschäfte - Kulturgütertransfer.Regelung der Bin- und Ausfuhr von Kulturgütern - Amtssprachengesetz - Revision Filmgesetz - Revision Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz - BG über Heilmittel - Revision des Epidemiengesetzes - Verfassungsartikel über Organtransplantationen - BG iiber Organtransplantationen - BG iiber die Weiterbildung der Medizinalberufe - BG bezüglich Bedarfsleistungen für Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhaltnissen - Erhöhung des IV-Beitragssatzes - 4. IVG-Revision - 6. Revision des Bundesgesetzes iiber die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz - Teilrevision des BG über die Militärversicherung

·

Gcschaft mil Stossrichtung Abbau (der Regulierungsdichte und/oder der finanziellen Aufwendungen) Gcschaft mil speziellen Abstimmungsbedarf betr. Projckt Neuer Finanzausgleich

354

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

- Neukonzeption der freiwilligen AHV/IV für Auslandschweizer - Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen - Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 - Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003 - Botschaft über einen BB über Beiträge sowie eine Defizitgarantie an die Landesausstellung 2001 - Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für die Kantone für die Jahre 2000 - 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 04.10.74 (WEG). Botschaft für Rahmenkredite ab 1997 - Verpflichtungskredit im Rahmen eines Nationalen Sportanlagenkonzepts

Raumordnung - Umwelt - Infrastruktur Richtliniengeschäfte - Bahnreform (mit Revision weiterer Rechtsgrundlagen im Bereich Eisenbahngesetzgebung)

·

- BG über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe - Ausführungsgesetzgebung Alpenschutzartikel (Art. 36sexies BV) - BG über die Reduktion der CO2-Emissionen - Totalrevision des Atomgesetzes und des BB vom 06.10.1978 zum Atomgesetz - Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone - Energiegesetz - Grundzüge der Raumordnung Schweiz/Realisierungsprogramm - Neuorientierung der Regionalpolitik

· · ·

Weitere Geschäfte - Revision Gewässerschutzgesetz (mit evt. Weiteren Rechtsgrundlagen) betr. verursachergerechte Finanzierung der Massnahmen im Gewässerschutz und Abfallbereich

· «·

+ Geschüft mit Stossrichtung Abbau (der Rcgulicrungsdichte und/oder der finanziellen Aufwendungen) · Geschäft mit speziellem Abstimmungsbedarf betr. Projekt 'Neuer Finanzausgleich 1

355

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

- Revision des BG über die Wasserbaupolizei - Aufhebung der BG über den Unterhalt der Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen - Bericht über die Tourismuspolitik des Bundes - Revision des BG über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten - BG über die Verbesserung, der Wohnverhältnisse in Berggebieten - Haftpflicht für Stauanlagen - Teilrevision des RPG in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft - Revision des Luftfahrtgesetzes - Koordination der Entscheidverfahren - Bericht über die 2. Etappe von Bahn 2000 - Ergänzung des Nationalstrassennetzes durch Zubringerstrassen zu den NEATAutoverladeanlagen am Lötschberg Verpflichtungskrediteund Zahlungsrahmen - 3. Verpflichtungskredit zur Verwirklichung des Konzepts Alptransit - 1. Verpflichtungskredit betr. Lärmsanierung des Eisenbahnnetzes

Aussenbeziehungen Richtliniengeschäfte - Bericht über die sektoriellen Verhandlungen Schweiz/EU unter Einschluss von Botschaften über verschiedene, vom Parlament zu genehmigende Vereinbarungen und innerstaatliche Rechtsanpassungen Weitere Geschäfte - Gesetz über die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik - Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten Erklärung gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zur Anerkennung des Individualbeschwerderechts - Ratifikation des ersten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Individualbeschwerderecht)

·

Geschäft mit Stossrichtung Abbau (der Regulierungsdichte und/oder der finanziellen Aufwendungen) Geschäft mit speziellem Abstimmungsbedarf betr. Projekt Neuer Finanzausgleich

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Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

- Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von 1984 - Botschaft zum Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes - Ratifikation des Protokolls vom 4. Oktober 1991 über die antarktische Umwelt - Ratifikation der von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen ausgearbeiteten Kodifikationskonventionen über - die Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs - die Benützung der internationalen Wasserwege zu anderen als zu Schifffahrtszwecken - die Immunität der Staaten und ihrer Vermögen - Botschaft betr. das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen von 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebjetskörperschaften und Behörden - Verschiedene Abkommen mit Deutschland und Frankreich über Bereinigungen und Änderungen der Landesgrenze - -Abkommen mit Österreich über die gegenseitige Katastrophenhilfe - Abkommen mit Italien über Durchgangsrechte für Militärpersonen - Staatsvertrag mit Italien betr. die Enklave Campione - Botschaft über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf sowie über die Aenderung der Rückzahlungsbedingungen für die der FIPOI gewährten Darlehen - Abkommen Schweiz-Russische Föderation über den Austausch von Grundstükken - Ratifikation der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 und der Ausführungsvereinbarung vom 28. Juli 1994 - Botschaft betreffend das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von Abfallen - Botschaft betreffend das Internationale Übereinkommen über die Haftung und Entschädigung beim Transport gefährlicher Güler zur See - Übereinkommen zum Schutz des Rheins - Botschaft betreffend das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschiffahrt - Botschaft über die Durchführung von Slrukfurbereinigungsmassnahmen in der Rheinschiffahrt - Ratifikation Europäische Charte der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992 - Revision des Übereinkommens des Europarates zum grenzüberschreitenden Fernsehen - Abkommen über Soziale Sicherheit: Abschluss von Verträgen mit neuen Staaten oder Total-yTeil-Revision bestehender Verträge - Geschäft mit Slossrichtung Abbau (der Regulicrungsdichtc und/oder der finanziellen Aufwendungen) - Geschäft mit speziellem Abstimmungsbedarf beir, Projekl 'Neuer Finanzausgleich' 357

Bericht über die Lcgislaturplanung 1995-1999: Anhang

Normative Instrumente des Europarats, der IAO im Bereiche der Sozialen Sicherheit (Konventionen, Übereinkommen, Ordnungen u.a. ) Bericht/Botschaft über die 80, - 85. Tagungen der Internationalen Arbeitsorganisation EUMETNET (Konferenz der Westeuropäischen nationalen Wetterdienste) Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) Ratifizierung der Änderung vom 25, II.92 des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen ECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrie-Unfällen vom 17.03.1992.

Ratifikation des revidierten NOx-Protokolls der ECE/UNO Konvention des Europarates über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch umweltgefährdende Tätigkeiten vom 26.6.1993 Ratifikation Madrider Protokoll über internationale Marken Markenharmonisierungsabkommen: Ratifikation Zusatzprotokoll (Nr. 13?) zur europäischen Menschenrechtskonvention, durch das klagbare Individualrechte im kulturellen Bereich gewährleistet werden Botschaft über den Rückzug von Vorbehalten und auslegenden Erklärungen zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Beteiligung der Schweiz am intergouvernementalen Uebereinkommen (IGA) betreffend die Internationale Weltraumorganisation (ISSA) Zusatzprotokoll (Nr. 12?) zur europäischen Menschenrechtskonvention durch das gewisse Rechte von Personen im Freiheilsentzug gewährleistet werden Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogenen Daten Vertrag mit Thailand über die Überstellung verurteilter Personen / Verbüssung einer ausländischen Freiheitsstrafe im Heimatstaat Haager Trustübereinkommen - Haager Abkommen über das internationale Adoptionswesen - Verträge mit Ecuador / Mexiko / Peru / Kolumbien / Singapur / Südafrika / Thailand / Hong Kong / Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen und/oder Auslieferung und/oder Überstellung verurteilter Personen bzw. Ver- .

büssung einer ausländischen Freiheitsstrafe im Heimatstaat - Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit: Ecuador / Mexiko / Peru / Singapur / Südafrika/Thailand - Zusatzvertrag mit Italien zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen - Zusatzvertrag mit Italien zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen - Zusatzvertrag mit Frankreich zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen *
Geschäft mit Slossrichlung Abbau (der Rcgulierungsdichte und/oder der finanziellen Aufwendungen) · Geschäft mît speziellem Abstîmmungsbcdarf betr. Projckl 'Neuer Finanzausgleich'

358

Bericht über die Lcgislaturplanung 1995-1999: Anhang

- Zusatzvertrag mit Frankreich zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen - Massnahmen zur Entlastung der Exportrisikogarantie (ERG): Ablösung des BB vom 14. Dezember 1990 - Revision des schweizerischen Zollpräferenzen-Schemas - Vertrag II über eine Europäische Energie Charta - Ratifikation von Abkommen über Handels- und wirtschaftliche Zusammenarbeit (GUS-Staaten. Länder des Mittelmeerraums) - Kapitalerhöhung bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD) - Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen - Abkommen Schweiz-EU über Amtshilfe in Zollsachen - Internationale Übereinkommen zu TGV-Anschlüssen -

1) Änderung des internat. Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) 2) Änderung der mehrseitigen Vereinbarung über Flugsicherungsstreckengebühren (Eurocontrol)

- Abkommen mit Frankreich über die Schaffung eines binationalen (später multinationalen) Flugsicherungszentrums in Genf - Botschaft zur "Convention on Joint Aviation Authorities (JAA)" - Gründung des "European Télécommunications Office" (ETO), Sekretariat des CEPT-Komitees "European Comitee for Télécommunications Regulatory Affairs" (ECTRA) - Übereinkommen über die nukleare Sicherheit - Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik betreffend das Wasserkraftwerk La Goule am Doubs - Abkommen zwischen der Republik Oesterreich und der CH über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen - Botschaft zur Teilnahme der Schweiz an der Spezial-Weltausstellung in Lissabon 199S - Botschaft zur Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung Hannover 2000

- Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft - Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern - Botschaft über die Weiterführung und Neuausrichtung der wirtschafts- und handelspolitischen Masnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

* Geschäft mit Stossrichtung Abbau (der Regulierungsdichte und/oder der finanziellen Aufwendungen) · Geschäft mit speziellem Abslimmungs bedarf belr. Projekt 'Neuer Finanzausgleich'

359

Bericht über die Legislaturplanung1995-1999: Anhang

- Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mil ost- und mitteleuropäischen Staaten (3. Rahmenkredit) .

- Botschaft iiber die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftungfürr die internationalen Organisationen (FIPOI) zugunsten desBürosi der Vereinten Nationen in Genf ~ Botschaft über die Gewahrung eines FIPOI-Darlehens an die Weltorganisation fur geistiges Eigentum (WIPO) zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes - Botschaft über die Gewahrung eines FIPOI-Darlehens an die internationale Fernmeldeunion (ITU) zum Bau eines neuenVerwaltungsgebäudess - Botschaft iiber die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuzund Rothalbmondmuseum in den Jahren 1998 - 2001 - Botschaft über die Weiterführung der Uebernahme der Mietkosten und der laufenden Auslagen für die Räumlichkeiten des OSZE-Gerichtshofs in Genf sowie deren Ausstattung, Unterhalt, Versicherung und Sicherheit

Sicherheit Richtliniengeschäfte - Massnahmenpaket zur Bekampfung der organisierten Kriminalität (gesetzliche Grundlage für zusatzliche Emittlungskompetenzen des Bundes, Ausbau der Verteidigungsrechte im Bundesstrafprozess, BG iiber die verdeckte Ermittlung) - BG über die Bekampfung der Geldwascherei im Finanzsektor - BG über Waffen, Waffenzubehör und Munition Weitere Geschäfte - BG übertiberwachungdes Post- und Fernmeldeverkehrs - Ratifikation eines allfälligen Zusatzprotokolls fur die Verifikation des B-Waffenübereinkommens (und internes Durchführungsgesetzgebung) - Ratifikation eines allfalligen Abkommens iiber ein vollständiges Verbot der Kernwaffenversuche (und internes Durchführungsgesetz) - Ratifikation der Revision UNO-Waffenverbotskonvention 1980(einschliesslich Laserwaffenprotokoll) - Ratifikation eines allfälligen Abkommens über die Einstellung der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke (und internes Durchführungsgesetzgebung)

·

Geschäft mil Slossrichtung Abbau (der Regulierungsdichte und/oder der finanziellenAufwendungen)) Geschäft mit speziellemAbstimmungsbedarfbetr.rProjektkNeuercFinanzausgleichir

360

Bericht tiber die Legislaturplanung 1995-1999: Anhang

Allgemeine Rechtsordnung/Sammelkategorie - Bericht tiber die Legislaturplanung 1995-1999 - Aktionsplan fur nachhaltige Entwicklung (Bericht, evt. Botschaft) - Statistische; Mehrjahresprogramm - Revision des Allgem. Teils des Strafgesetzbuches (StGB, AT, 3. Buch und BG über Jugenstrafrechtspflege) - Teilrevision Militärstrafprozess - Revision D sziplinarstrafrecht - Revision des s Art. 80 ff. ZGB (Stiftungsrecht undEröffnungg von Ehe- und Erbvertrage n) - Revision des s Medienstrafrechts - Revision Art. 59 BV, Gerichtsstandgesetz - Revision des BG uber die eidgenossische Volkszahlung - BG über die Archivierung - Television der Gesetzgebung der amtlichen Vermessung - Botschaft uber die Erneuerung des ausschliesslichen Rechts der Schweizerischen Nationalbank zur Herausgabe von Banknoten - Revision B 3 uber das Münzwesen - Teilrevision Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Revision des BG vom 19.03.1976 Uber die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geraten (STEG)

* Geschäft mil Stossrichtung Abbau (der Regulierungsdichte und/odcr der finanziellen Aufwendungen) · Geschäft mit spezielleAbstimmungsbedarfrf bctrProjektkNeuer Finanzausgleichh'

361

Legislaturfinanzplan 1997-1999: Anhang

A3

Legislaturfinanzplan 1997-1999 (tabellarisch) Übersicht Alte Rechnungsdarstellung mit Finanzierungskonzept öffentlicher Verkehr (FöV) ' "' ·' '"'' - '

Ausgaben (in Mia) FöV*(in Mia) Ausgaben mit F6V (in Mia) Vorjahr(in%) Einnahmen (in Mia) RöV* (in Mia) Einnahmen mit F6V (in Mia) Vorjahr(in%) Defizite (in Mia)

2

Voranschlag 1996 44,0 - ' 44,0 3,7 39,9 39,9 9,9 4,1

Legislaturfinanzplan 1997 1998 1999 44,3 46,0 47,4 -0,1 -0,3 -0,5 44,2 45,7 46,9 0,5 3,4 2,6 39,1 41,5 41,7 0,4 0,9 0,9 39,5 42,4 42,6 -1,0 7,3 0,5 4,7 3,3 4,3

Neue Rechnungsdarstellung m i t

Ausgaben (in Mia) SBE-Darlehen,Bahnreform (in Mia) Augaben Finanzplan (in Mia) FöV (in Mia) Ausgaben mit F6V (in Mia) A Vcrjahr (in %) Einnahmen (in Mia) Zinsen Darlehen SBB (in Mia) Pensionskasse (in Mia) Einnahmen Finanzplan (in Mia) F6V (in Mia) Einnahmen mit F6V (in Mia) Vorjahr(in%) Definite (in Mia) .

-2,5

4,1

Finanzieru

Voranschlag Legislaturfinanzplan , 1996 1997 1998 1999 44,0 44,3 46,0 47,4 1,0 2,7 1,1 44,0 .

44,0 3,7 39,9 3.9,9 39,9 9,9 4,1

A0 % - 95-99

45,3 -0,1 45,2 2,7 39,1 -0,9 38,2 0,4 38,6 -3,3 6,6

48,7 -0,3 48,4 7,1 41,5 -0,4 -1,0 40,1 0,9 41,0 6,2 7,4

48,5 -0,5 48,0 -0,8 41,7 --0,4 -0,9 40,4 0,9 41,3 0,7 6,7

A0 % 95-99

3,2

3,3

B e i d e n Ausgaben u n d Einnahmen gemäss F 6 V wurden jeweilIDurchschnittswertetbezüglichch

363

Legislaturfinanzplan 1997-1999: Anhang

Ausgaben nach Aufgabengebieten in Millionen Franken

TOTAL AUSGABEN 0 11

2

5

20

Allgemeine Verwaltung Justiz, Polizei

Beziehungen zum Ausland

Voranschlag

1996

Finanzplan 1997

1998

1999

43972

45 331

48663

48542

1448

1465

1522

. 477

516

538

1546 546

2141

2258 729 205 1324 1

2308 735 207 1364 1

Politische Beziehungen Wirtschaftliche Beziehungen Entwicklungshilfe Übriges

1249 1

2223 733 206 1284 1

Landesverteidigung Militärische he Landesverteidigung Zivile Landesverteidigung

5653 5486 167

5793 5618 175

5909 5731 178

6005 5834 171

Bildung und Grundlagenforschung Berufsbildung Hochschulen G ru undl agen Co rschung Verschiedenes

3233 537 1822 695 179

3420 561 1905 758 195

3516 592 1941 776 206

3613 632 1982 779 220 471

706 186

30

Kultur und Freizeit

402

434

469

40

Gesundheit

185

179

176

177

50

Soziale Wohlfahrt Altersversicherung Invalidenversicherung Kranken versiche ru ng Sonstige Sozialversicherungen

11988 4313 2792 2485 1267 173 959

11660 4721 2966 1606 1199

11825 4835 3078

174 994

1042 174 1016

12427 5142 3269 1752 1065

6280 2748 3291 101 68 73

7485 2704 4533 97 71 82

9379 2921 6212 88 72 85

8132 2940 4944 90 74 85

634

671

340 86

368 90 74 141

684 373

694 378 92 77 147

Sozialer Wohnungsbau Verschiedenes 60

Verkehr Strassen Öffentlicher Verkehr Luftfahrt Raumfahrt Verschiedenes

70

Umwelt und Raumordnung Umweltschutz Gewässerverbauungen Lawinenverbauungen Vets chi edenes

SO

Landwirtschaft undErnährungg

Verbesserung der Produktionsgrundlagen Preis- und Absatzsicherung Direktzahlungen und soziale Massnahmen Verschiedenes 85

90

Übrige Volkswirtschaft Forstwirtschaft Industrie, Gewerbe, Handel Verschiedenes Finanzen und Steuern Kantonsanteile an Bundeseinnahmen Vermögens- und Schuldenverwaltung Verschiedenes

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt

364

73 134

3730 174 1251 2089 216

3931 175 1 161 2373

960

744

21 27 47

217 279 24

684 325 354 4

223

680 332 345

3

1681

89 75

146

168 1031

4035 176 1 114 2518 227

4018

773 221 303 249

790 225 313 251

7580 3435 4095 50

7 815 3467 4308 40

177 962 2649 -230

Legislaturfinanzplan 1997-1999: Anhang

jährl.

Wachstumsrat

Ausgaben nach Aufgabengebieten in Millionen Franken

TOTAL AUSGABEN .0

Allgemeine Verwaltung

995/96

'

997/98

996/97

1995/99 in%

998/99

1573

1359

3332

-121

I

17

57

24

1,7

3,4

11

Justiz, Polizei

-17

39

23

8

2,6

12

Beziehungen zum Ausland Politische Beziehungen Wirtschaftliche Beziehungen Entwicklungshilfe Übriges

1 23 -23 4 -1

82

35 -4 -I 40 -

50 6 2 40 -

1,9 1.8 -.2 2,3 -16.2

116

96 103 -7

0,2 0,3 -2,6 2,8 3,6 2,1 4,1 2,1 5,5

15

20

Landesverteidigung Militarische Landesverteidigung Zivile Landesverteidigung Bildung und Grundlagenforschung Berufsbildung Hochschulen Gru ndlagenforschung Verschiedenes

30

Kultur und Freizeit

40

Gesundheit

50

Soziale Wohlfahrt Altersversicherung Invalidenversicherung K ranke n versicherung Sonstige Sozialversicherungen Sozialer Wohnungsbau Verschiedenes

60

70

SO

85

90

27 20 35 -

-299 -276 -23

140 132 8

-10 -3 31 -18

187 24 83 63 16

ii

97 40 41 3 14

22'

32

35

2

4



I

-.7

602 307

3,2 5,4

17 -87

-3 165 -114 112 75

191 71

6,5 -.9

-6

-157

3

22

23 -6 15

-4.9 -4.7 2,7

1033 142 255

669 -33 -30 31

113 3 96 31 36

18

-328 40

1894 217 1679 -9 1 -.

-1247

-4 124 -

19

6,4 0,9

-1268 2 2 -

12,9 -27,9 3,7 15,7

19 14 -1 5

3 2

13

10 5 3 2 1

3,1 3,7 1.7 1.1 13,2

Landwirtschaft und Ernährung Verbesserung der Produktionsgrundlagen Preis- und Absatzsicherung Direktzahlungen und soziale Massnahmen Verschiedenes

269 -8 -6 282 1

20

104 1

-9 28

-47 145 i

-17 1 -152 131 3

3,8 -.7 -6,5 10.0 4,1

Übrige Volkswirtschaft Forstwirtschaft Industrie, Gewerbe, Handel Verschiedenes

178 1

-21

29 i

17 i

2'

K 2

0,2 1,4 .,7

Finanzen und Steuern Kantonsanteile an Bundeseinnahmen Vermögens- und Schul den verwal lung Verschiedenes

433 338 84 1

77 11 64 1

235 32 213 -10

Verkehr Slrassen Öffentlicher Verkehr Luftfahrt Raumfahrt Verschiedenes Umwelt und Raumordnung Umweltschutz Ge wässerverb auungen La wi nen verbau u n gen Verschiedenes

-71 -87 244 -232 4 1

-47 224

120

<

-1 1

;

-22: -326

-9 ·

·

0.9 5,1 4,4 5,6 4,1

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt 15 Bundesblalt 148. Jahrgang. Bd. II

365

Legislaturfinanzplan 1997-1999: Anhang

Ausgaben nach Sachgruppen in Millionen Franken

y&*-A'^

Voranschlag 1996

1997

1998

1999

43972

45331

48663

48542

39498

39685

41937

41392

Personalausgaben

4951

5066

5239

5317

Sachausgaben

3035

2884

2960

2988

32

Rüstungsausgaben

2361

2424

2465

2528

33

Passivzinsen

3451

3370

4010

4227

34

Kantonsanteile an Bundeseinnahmen

3254

3320

3435

3467

35 3522 3523

Entschädigungen an Gemeinwesen Kantone Gemeinden

78 69 9

79 70 9

78 70 8

81 72 9

36 3611 3612 3613 3621

Beiträge an laufende Ausgaben Private Haushalte Private Institutionen Private Sozialversicherungen Bundeseigene Anstalten

22369 308 2060 1200 403

22541 326 2064 50 375

23749 326 2164 40 305

22784 327 2124 10 244

3622 3623 3631

Kantone Gemeinden Bundeseigene Sozialversicherungen

5892

6528

2

2 8391

6810 3 8644

7105 3 9157

3641

Bundeseigene Unternehmungen

817 1712

2861 824 1773

1174

Übrige, öffentliche Unternehmungen Ausland, InternationaleOrganisationenn

2165 875 1644

2276

3642 3691

Investitionsausgaben

4474

5646

6725

779 459

792 470

7149 786 449

320

322

787 457 331

636

1787

1968

2385

3059

3068

3970

3979

81

TOTAL AUSGABEN 3

Laufende Ausgaben

30 11

4 40 4000 4010 42 46

Investitionsgüter Grundstücke und Bauten Mobilien,nMaschinen,n, Fahrzeuge, Einrichtungen Darlehen und Beteiligungen Investitionsbeiträge

4612 4622 4623 4641

Private Institutionen Kantone Gemeinden Bundeseigene Unternehmungen

4642 4691

Obrige, öffentliche Unternehmungen Ausland, Internationale Organis ationen

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungenbedingtl

366

7820

829 1 811

337

103

78

81

2648

2686

2860

2855

14 12

14 12

16 727

16 767

267

260 19

272 15

252

10

8

Legislaturfinanzplan 1997-1999: Anhang

0 jährl.

' · . Wachs-

Ausgaben nach Sachgruppen in Millionen Franken

TOTAL AUSGABEN 3

Laufende Ausgaben

30

Personal ausgaben

31

Sachausgaben

32

Rüstungsausgaben

33

1995/36

1996/97

1997/98

1998/99

tumsrate 1995/99 in%

1573

1359

3331

-121

3,4

1888

187

2252

-545

2,4

13

116

173

78

1,9

3

-151

76

29

-.4

-254

63

41

63

-.8

Passivzinsen

128

-80

640

216

6,2

34

Kanto nsanteile an B undeseinnah men

338

66

115

32

4,4

35 3522 3523

Entschädigungen an Gemeinwesen Kantone Gemeinden

-1

2 2 -

-1,7 -1,0 -6,3

36 3611 3612 3613 3621

Beitrage an laufende Ausgaben .

Private Haushalte Private Institutionen Private Sozialversicherungen Bundeseigene Anstaltcn

1669 -4

-965 1 ' -40

2,4 1,2 1,5 -70,4 -12,0

3622 3623 3631

Kantone Gemeinden Bundeseigene Sozialversicherungen

3641

Bundeseigene Untemehmungcn

3642 3691 4

1208 101 -10 -70

1080 - · 361

635 571

282 252

-30 -60 295 513

-120

111

585

-1687

-15,3

Übrige, öffentliche Unternehmungen Ausland, Internationale Organisationen

397 -

-58 68

7

5

14,8

61

37

2,4

Investitionsausgaben

-315

1173

1079

424

10,5

-68 -20 -49

13 11 2

-4 -13 9

-2

-1,9 -1,6

Investitionsgüter

4000

Grundstücke un Bauten

4010

Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen

46

-1

172 18 4 -1150 -28

40

42

-8 -7 -2

1 1 ' -

Darlehen und Beteiligungen Investitionsbeiträge

4612 4622 4623 4641

Private Institutionen Kantone Gemeinden Bundeseigene Unternehmungen

4642 4691

Übrige, öffentliche, Unternehmungen Ausland, i ntemat ion ale Organ isationen

59 -100 -4

-8 6

-137

1150

181

417

-110

9

902

9

23 -114 -21 -

-30 38 .

-

-3 5

-8 9

10,2 0,6 5,3

-2,2 32,5 5,9

.

-5 -

-1,2 0,8 -17,7

715

40

185,7

12 -4

.20

-1,7

-7

12,5

3 . 174 2

AllfälligeAbweichungen sind durch Rundungen bedingt

367

Legislaturfinanzplan

1997-1999: Anhang

-

Einnahmen

Voranschlag

in Millionen Franken

1996

J

TOTAL EINNAHMEN

1997

1998

1999

39924

38207

40097

40381

5

Laufende Einnahmen

38817

37076

38903

39637

SO

Fiskaleinnahmen

35047

34304

36450

37142

5000

Direkte Bundessteuer

9400

9500

9400

9600

5010

Verrechnungssteuer

4050

3000

4200

3800

5020

Stempelabgaben

1800

1950

2050

2150

5050

Verbrauchssteuern

14100

14700

12600 1400 100

13200 1400

480 185

495 190

13205 13500 r M e h r w e r 125 t s t e u e r r 11600 12000 1380 1400 100 100

Warenumsatzsteuer Tabaksteuer Biersteuer 5060

Verkehrsabgaben Schwerverkehrsabgabe

5070

Zölle Einfuhrzölle Treibstoffzölle Zollzuschlag auf Treibstoffen

450 175

Nation al s t rassenabgabe

Tabakzölle 5080

Landwirtschaftliche Abgaben an der Grenze von den Produzenten

5090

Lenkungsabgabe Umweltschutz

51

Regalien und Konzessionen

5100

Anteil a m Reingewinn d e r

5110

Gewinnabliefung der

5120

Erlös aus Münzprägungen

5150

Spielbetrieb in Kursälen

52

Vermögenserträge

Übrige

5200

PTT-Betriebe

Kapitalertrag

5210

Liegenschaftsertrag

5220

Betriebsüberschüsse

53

Entgelte

54

Einnahmenüberschuss EVK

6

In vesti lions einnahmen

60

Veräusserungen von Invest itionsgütern

62

RUckzahlung von Darlehen und Beteiligungen

64

Rückerstattung von Investitionsbeiträgen

Allfällige Abweichungen sinddurchhRundungenn bedingt

368

465 180

100

275

285

295

305

5 803 1206 2700 1890

5358 1121 2470 1760

5703 1096 2690 1910

5768 1071 2740 1950

7

7

7

7

339 196 72 71

356 213 72 71

352 209 72 71

349 206 72 71

-

175

165

280

659

715

736

776

A l k o h v e r w a l t u n g t u n g

166

162

180

180

205

250

250

250

87 j

102

104

94

2

2

52

1369

1235

888

866

1324

1 189

841

817

45 -

45 1

46 1

47

810

822

829

854 -

933

-

1106 7

1131

1099

1126

i

-

-

1194

;

1

744 5

1190

739

-

-

Legislaturfinanzplan 1997-1999: Anhang

jährl.

Einnahmen tumsrate in Millionen Franken

1995/95

TOTAL EINNAHMEN i

Fiskaldnnahmen

5000

Direkte Bundessteuer

5010

Verrechnungssteuer

5020

Stempelabgaben

5050

VerbrauchssteuernWarenums

atzs leuer

Mehrwertsteuer TabaksteuerBiersteuerr 5060

Verkehrsabgaben Schwer verkehrsabgabe

-1717

1890

284

2,7

-1741

1827

2,3 2.6

-743

2146

734 692

750

100

-100

200

1 150

-1050

1200

-50

150

100

100

1053 -2875 3900 20 8

295 -125 400 20

600

600

4,9

600

600

14,4 0,7 2.1

15 5

15 5

15 5

2,4 2,1

_

Zölle Bin fuh rzölle Treibstoffzölle Zollzuschlag auf Treibstoffen

Tabakzölle 5080

Landwirtschaftliche Abgaben an der Grenze von den Produzenten Übrige

5090

Lenkungsabgabe Umweltschutz

51

Regal i en und Konzessionen

5 100

Anteil am Reingcwinn der Alkoholverwaltung

10

10

10

2,6

345 -25 220 150

65 -25 50 40

0,4 -2,7 1,0 1,5

-

-

-

-

-38 -32 -3 -4

17 17

-4 -4

-3 -3

-1,9 -2.5

'

-1,0 -1,3

-

175

-10

-57

56

21

115 40

2,0

20

-4

18

-

5,3

-10

-1,0

Gewinnablieferung dcrPTT-Betriebee

-65

45

-

-11

15

2

Spielbetrieb in Kursälen

3.8

-445 -85 -230 -130

Erlös aus Münzprägungen Vermögenserträge

7.0

-400

-

5120 52

3,8

130 10 70 50

5 1 10

5150

1995/99

1998/99

2 644 2994

Nationalstrassenabgabe 5070

1997/98

3605

Laufende Einnahmen

50

1996/97

-

-1,9

-

-

-

50

131,3

22

-134

-347

-22

-10,5

20

-135

-348

-24

-11,0

1

1

-

2

-

7

25

-5,8

5200

Kapitalertrag

5210

Liegenschaftsertrag

2

5220

Betriebsüberschüsse

-

1

53

Entgelte

-275

12

54

Einnahmenüberschuss EVK

-38

-933

-

-

-

960

25

-450

50,2

-

5,3

-451

51,0

6

Investitionseinnahmen

60

Veräusserungen von Investi tionsgü tern

62

Ruckzahlung von Darlehen und Beteiligungen

64

Rückerstattungvon Investitionsbeiträgen

3

-3

63 1

957

27

64

1,9

Allfällige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt 8272

369

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 vom 18. März 1996

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1996

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.04.1996

Date Data Seite

293-369

Page Pagina Ref. No

10 053 833

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