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96.023

Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1996)

vom 18. März 1996

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten (Bauprogramm 1996) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. März 1996

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Delamuraz Der Bundeskanzler: Couchepin

1996-180

39 Bundesblatt 148. Jahrgang. Bd. II

1005

Ueb ersieht Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1996) beantragt der Bundesrat die folgenden Verpflichtungskredite:

Fr.

Militärische Bauten - Bauten für das Heer - Bauten für die Luftwaffe

189 706 000 70806000 118900000

Zusatzkredit - Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

Total der Verpflichtungskredite

Fr.

7200000

7200000

196 906 000

Die Zahlungen ßr diese Bauvorhaben gehen zu Lasten der Rubrik 510.3200.001, Bauten, des Eidgenössischen Militärdepartementes.

1006

Verzeichnis der neuen Verpflichtungskredite für militärische Bauten

Fr.

Bauten für das Heer Luzern; Waffenplatz Sanierung der bestehenden Kaserne und Ergänzungsbau für das Armeeausbildungszentrum (AAL)

49 231 000

Bière, Waffenplatz; Neubau Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH)

12 275 000

Worblaufen, ehemaliges Kasernen-Areal; Bauliche Anpassungen für die Einrichtung eines BereitschaftsMagazines der Einsatzformation ,, Bern "

9 300 000

Bauten für die Luftwaffe Meiringen, Militärflugplatz; Neubau und Erweiterung der Kavernenanlage Bautenfür das Kampfflugzeug FA-18, 3. Etappe

118900 000

Total militärische Bauten

189 706 000

1007

Botschaft I

Allgemeines

II

Die militärischen Bauten im Ârmeeleitbild 95

Das Armeeleitbild 95 (BB1 1992 l 850) enthält Grundsätze und Richtlinien für die militärischen Bauten. Durch die Verkleinerung der Armee wird auch bauliche Infrastrukrur frei. Mit gezielten baulichen Anpassungen, welche auch die Umstrukturierungen der Reform EMD 95 berücksichtigen, sollen frei werdende Räume für neue Bedürfhisse genutzt werden. Militärische Neubauten sollen nur dort erstellt werden, wo bestehende Anlagen nicht angepasst werden können.

Trotz diesen Feststellungen weist die redimensionierte Armee weiterhin Baubedürfhisse aus. Mit dem vorliegenden Bauprogramm wird die 1990 eingeleitete Umorientierung im Bauwesen des Eidgenössischen Militärdepartementes (EMD) weitergeführt. Bei einem sinkenden Anteil der Mittel für bauliche Investitionen kommt der Realisierung von Infrastrukturbauten für das neue Kampfflugzeug und Bauten für die Ausbildung prioritäre Bedeutung zu.

Ziel ist es auch, mit der Einfuhrung von Simulator-Anlagen die Ausbildung der Truppe effizienter zu gestalten. Diese Schwergewichte werden die künftigen Bauprogramme stark prägen und eine Verlagerung vor allem zu Lasten der Geländeverstärkungen und der logistischen Bauten bewirken.

12

Schwerpunkte und Hauptvorhaben

Das vorliegende Bauprogramm 1996 enthält vier Bauvorhaben, und einen Sammelkredit für teuenmgsbedingte Mehrkosten.

Die gesamte Verpflichtungskredit-Surnme beträgt 196 906 000 Franken und teilt sich auf in; - Bauten für das Heer - Bauten für die Luftwaffe - Zusatzkreditfür teuerungsbedingte Mehrkosten

1008

70,806 Millionen Franken

36,0 Prozent

118,900 Millionen Franken

60,4 Prozent

7,200 Millionen Franken

3,6 Prozent

Der Hauptanteil des Bauprogrammes 1996 bildet die dritte und letzte Etappe der Bauten für das Kampfflugzeug FA-18. Es handelt sich dabei um den Neubau und die Erweiterung einer bestehenden Kavernenanlage auf dem Militärflugplatz Meiringen.

Eine Staffel FA-18 Kampfflugzeuge soll dort geschützt stationiert werden.

Von den Bauten zugunsten des Heeres werden 49,231 Millionen Franken beansprucht für die Realisierung des Armee-Ausbildungszentrums in Luzern und 12,275 Millionen Franken fur ein Simulatorgebäude, das zur Schiessausbildung an den Panzerhaubitzen auf dem Waffenplatz Biere benotigt wird.

Zur Unterbringung der Korpsausrüstung des Bereitschaftsregimentes "Bern" soll die ehemalige Kasernen-Anlage in Worblaufen genutzt und entsprechend umgebaut werden. Die Kosten sind mit 9,3 Millionen Franken veranschlagt.

Für teuerungsbedingte Mehrkosten, hauptsachlich verursacht durch die Umstellung von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer, wird ein Sammelkredit von 7,2 Millionen Franken benötigt. Trotz einem rückläufigen Baukostenindex in den Jahren 1991 - 1993 (momentan steigt dieser wieder geringfügig an) fallen fur die vor dem.

Jahre 1991 bewilligten Bauten teuerungsbedingte Mehrkosten an.

Die Verpflichtungskreditsumme dieser Baubotschaft von rund 197 Millionen Franken liegt deutlich unter denjenigen der achtziger Jahre. Dies ist auch eine Folge der mehrmalsgekürztenn Zahlungskredite. Die im Bauprogramm 1996 enthaltenen Projekte sind zwingend notig. Sie entsprechen derPrioritätensetzungg nach Armee und EMD 95.

Im Rahmen des ca. 3,5-fachenVerpflichtungskredituberhangesskönnenn diese Objekte bei gleichbleibenden jahrlichen Zahlungskrediten finanziert werden.

13

Beschäftigungswirksamkeit

Die mit dieser Vorlage beantragten Bauvorhaben in der Hohe von 196,906 Millionen Franken ergeben eine Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von nahezu 1320 Personen fur ein Jahr.

Diese Berechnung basiert auf einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 149'300 Franken pro Beschäftigten im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe.

1009

2

Militärische Bauten

21

Bauten für das Heer

211

Luzern; Waffenplatz Sanierung der bestehenden Kaserne und Ergänzungsbau für das Ârmeeausbildungszentrum (ÂÂL) (49 231 000 Fr.)

211.1

Zusammenfassung

Die Schulung der höheren Kader der Armee soll neu, -wie im Armeeleitbild 95 dargestellt, in einem Armeeausbildungszentrum konzentriert-werden.

Als Standort ist der kantonale Waffenplatz Luzern vorgesehen.

Es sollen die baulichen Voraussetzungen für eine effiziente und zeitgemässe Kaderausbildung geschaffen werden. Das bauliche Konzept umfasst die Gesamtheit der Raumbedürfnisse für die im Armeeausbildungszentrum integrierten Schulen und Kommandostellen.

Zur Unterbringung der Stabs- und Kommandantenschulen soll die bestehende Kaserne saniert und ein Ergänzungsbau erstellt werden.

Die Finanzierung und der Betrieb wurden, unter Vorbehalt der Projektgenehmigung durch die eidgenössischen Räte und den Grossen Rat des Kantons Luzern, in Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern geregelt.

211.2

Ausgangslage

Historischer Rückblick Im Jahre 1819 wurde in Thun die ,,Eidgenössische Central-Militärschule" gegründet.

Die Lehranstalt sollte höhere Kaderangehörige in die Lage versetzen, Zusammenzüge von Truppen aus mehreren Kantonen erfolgreich zu befehligen. Die im Nachgang zu den Napoleonischen Kriegen eröffnete Militärschule war allerdings keine Institution von Dauer. Nachdem 1863 beschlossen worden war, in Thun eine neue Kaserne zu errichten, wurde die Dezentralisierung der militärischen Kaderschulen definitiv eingeleitet.

Pläne für eine erneute zentrale militärische Ausbildungsstätte standen in letzter Zeit wieder vermehrt zur Diskussion. Vor zirka 20 Jahrea etwa gediehen die konzeptionellen Vorarbeiten für ein solches Vorhaben auf dem Waffenplatz Bern.

1010

Aus verschiedenen Gründen war es nicht möglich, die in langen Jabren gewachsene Dezentralisation der höheren Kaderschulung aufzuheben und diese wieder zentral zu fuhren. Erst der Schwung der Armeereform 95 brachte die Wende.

"Meilibau" Umnutzung und Sanierung der bisherigen Kaserne als Teil des neuen Armeeausbildungszentrums Luzern

Gesamtkonzept Gemäss Armeeleitbild 95 sollen die Kaderschulen neu als Stabs- und Kommandantenschulen in einem Ausbildungszentrum auf dem Waffenplatz Luzern zusammengefasst werden.

1011

In dieses Zentrum werden integriert:

- Generaîstabslehrgange -

Kommandantenlehrgänge Stabslehrgänge Technische Lehrgänge Computergestützte taktische Ausbildung (CTA)

Das Gesamtkonzept verlangt bauliche Massnahmen für die Durchführung einer effizienten und zeitgemässen Kaderausbildung. Das Projekt umfasst die Gesamtheit der Raumbedürfiiisse der im Ausbildungszentrum integrierten Schulen und Kommandostellen. Dabei wird ein hoher Grad an polyvalent verwendbaren Räumen und Einrichtungen angestrebt.

Das Gesamtkonzept des Armeeausbildungszentrums soll wie folgt realisiert werden:

- Mit dem Bauprogramm 1996 (Gegenstand dieser Vorlage) Bauten und Anlagen für das Kommando des Armeeausbildungszentrums und die Stabs- und Kommandantenschulen auf dem Waffenplatz Luzern. Hiefür übernimmt der Kanton Luzern die Bauherrschaft.

Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Kanton wurde, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die eidgenössischen Räte, abgeschlossen.

- Mit dem Bauprogramm 1995 Bauten für das Kommando der computergestützten taktischen Ausbildung mit den Führungssimulatoren 95, Stufen Kampfgruppe und Heereseinheit auf dem Areal des ehemaligen Eidgenössischen Zeughauses Kriens.

- Mit den Bauvoranschlägen 1996 und 1997

Bauten für die computergestützte taktische Ausbildung - Aussensteile West in Gebäuden des kantonalen Zeughauses und Waffenplatzes Colombier; - Aussenstelle Ost in der Kaserne Teuchelweiher der Stadt Winterthur mit je einem Führungssimulator 95, Stufe Kampfgruppe.

1012

Gesamtkonzept Armeeausbildungszentrum:

Armeeausbildungszentrum''.

Luzern ( A A L ) ; --,i B u n d ; : 4 9 231 000 Fr.: Kanton L U : · 2 2 509 000 Fr.--

Kommando Computerunterstutzte taktische ; I . ; ' B (CTA) a u p r o g r a m m i Ausbildung Kriens Bauprogramm 1995 Kosten: 17 000 000 Fr

Aussenstelle WEST Colombier

Aussenstelle OST Winterthur

Bauvoranschlag 1996 Kostenvoranschlag: 8 475 000 Fr.

Bauvoranschlag 1997 Kostenvoranschlag: 3 197 000 Fr.

Projektorganisation Fur die Projektierung des Armeeausbildungszentrums wurde eine mehrstufige Projektorganisation gebildet. Diese wird von einem Koordinationsausschuss geleitet, der gemeinsam durch den Militärdirektor und den Baudirektor des Kantons Luzern präsidiert wird. In der Projektorganisation. sind alle wichtigen Entscheidungsträger des Bundes sowie des Kantons und der Stadt vertreten. Die Detailarbeit wird in drei Projektgruppen (Planung/Bau, Betrieb und Verträge/Finanzen) geleistet. Auch in diesen,sind sowohl der Bund wie der Kanton und die Stadt Luzern vertreten.

Vertrag Im Frühjahr 1992 kamen der Bund (EMD) und der Kanton Luzern überein die Ausbildung der höheren Kader auf dem Waffenplatz Luzern zusammenzufassen. Die hierauf zwischen den beiden Partnerndurchgeführtenn Verhandlungenführtenn zueinerr Vereinbarung. Daraus die wichtigsten Punkte: - Der Kanton errichtet als Bauherr innerhalb von zehn Jahren auf dem Waffenplatz Luzern einArmeeausbildungszentruma und stellt dieses inklusive demGeländee auf der LuzernerAllmendd dem Bund zumilitärischenn Zwecken zur Verfugung.

1013

- Bis zur Vollendung wird das Projekt durch einen Koordinationsausschuss, bestehend aus Vertretern von Bund, Kanton und der Stadt Luzern, geführt.

- Von den Gesamtkosten tragen der Bund 70 Prozent und der Kanton 30 Prozent.

Diese Kostenaufteilung gilt auch für eine allfällige Bauteuerung und unvorhergesehene Mehrkosten.

- Für den Bund übernimmt das Amt für Bundesbauten die fachtechnische Begleitung.

Es gelten die Submissionsvorschriften des Kantons.

- Träger der Zentrumsverwaltung ist der Kanton. Details und Abgrenzungen zum Kommando des Ausbildungszentrums werden in einem separaten Betriebsreglement geregelt. In diesem sind ferner die Jahresentschädigungen für die Anlagen- und Terrainbenützung während und nach der Bauphase festgehalten.

- Die Vertragsdauer wird auf 99 Jahre festgesetzt. Für das Baurechtsgebiet gilt ehe Kündigungsfrist von zehn Jahren, für das übrige Terrain eine solche von 25 Jahren.

Der Vertrag fallt dahin, wenn keine militärische Nutzung mehr erfolgt.

- Bei Nichtrealisierung des Armeeausbildungszentrums gelten weiterhin die bisherigen Verträge.

211.3

Begründung des Bauvorhabens

Mängel im IST-Zustand Bis heute werden die Schulen und Kurse der höheren Kaderausbildung dezentral an immer wechselnden Standorten auf 10-12 Waffenplätzen durchgeführt. Die Infrastruktur derselben ist aber grundsätzlich auf die Bedürfhisse von Rekruten- und Unteroffiziersschulen sowie gegebenenfalls von Offiziersschulen ausgelegt.

Terminlich sind diese Schulen an fest vorgegebene Ausbildungsperioden gebunden.

Die Stammschulen gemessen denn auch auf ihren Waffenplätzen Priorität.

.

Für die Schulung der höheren Kader ist die vorhandene Infrastruktur der konventionellen Waffenplätze ungenügend. Es fehlt an fest eingerichteten Ausbzldungsräumen, welche mit modernen Hilfsmitteln ausgerüstet sind. Die neue Belegungszuteilung und der damit verbundene Organisationsaufwand stellen eine grosse Belastung für die Kursleitung und den Lehrkörper dar. Wiederkehrend müssen an den zugewiesenen Standorten Provisorien errichtet werden.

Militärische Gründe Mit der Zusammenfassung aller Stabs- und Kommandantenschulen an einem Ort und unter einer Leitung wird eine ,,Militärische Akademie" geschaffen.

1014

Durch den gemeinsamen Standort aller Stabs- und Kommandantenschulen werden Synergien erzielt.

Insbesondere werden der Organisationsaufwand reduziert, die Kommando- und Betriebsführung vereinfacht und die . Arbeitsbedingungen far den Lehrkörper verbessert.

Bautechnische Gründe Die Kaserne Allmend, genannt "Meili-Bau", ist das grösste öffentliche Bauwerk der frühen Moderne in der Zentralschweiz. Der Architekt dieser Anlage, Armin Meili (1892 - 1981) gehort in der Schweiz zu den bedeutendsten Vertretern der Wendezeit vom Historismus zur Moderne.

Diese Kaserne erfüllt alle Voraussetzungen fur ein besonders schützenwertes Baudenkmal in der Zentralschweiz. Der "Meili-Bau" wurde im Sommer 1995 von der Eidgenossenschaft ins Inventar der Kulturguter von nationaler Bedeutung aufgenommen. Der Status eines solchen Bauwerkes erfordert eine architektonisch qualitätsvolle Gestaltung von baulichen Eingriffen.

Quantiiizierung des Baubedürfnisses

Das Armeeausbildungszentrum benötigt: - Ausbildungsräume, Unterkünfte und die Verpflegungsinfrastruktur fur eine maximale Belegung von 250 Teilnehmern, 50 Instruktoren und 60 Personen für den Betrieb.

- Raume fur die Schul- und Lehrgangkommandos und die Leitung des Armeeausbildungszentrums.

Geprüfte Alternativen

Zur Realisierung eines Armeeausbildungszentrums wurden die Standorte Bern, Aarau und Luzern geprüft. In Bern sind gemäss Armeeleitbild 95 weiterhin die Schulen der Versorgungstruppen untergebracht. In Aarau will der Kanton Aargau die Infanterie-

Rekrutenschulen beibehalten.

Aufgrund dieser Situation weist sich der Waffenplatz Luzern als der geeignetste Standort aus. Dies nicht zuletzt auch wegen der politischen Unterstutzung seitens des

Kantons und der Stadt Luzern.

Fur das geplante Bauprojekt wurde im November 1994 ein Projektwettbewerb abgeschlossen. Zwei junge Architektinnen errangen den ersten Preis und wurden mit

der Projektierung des Neubaus beauftragt.

1015

211.4

Beschreibung des Bauprojektes

Legende: 1. Neubau für Armeeausbildungszentrum 2. ,,Meilibau" Kasernensanierung für Armeeausbildungszentrum

Zielsetzung Das Armee-Ausbildungszentrum soll nach organisatorischen und wirtschaftlichen Grundsätzen wie ein ziviles Bildungs- und Schulungszentrum gefuhrt werden.

Die Zentrumsleitung umfasst eidgenössisches und kantonales Personal und soll wie die bisherige Kasernenverwaltung der Kantonalen Zeughaus- und Waffenplatzverwaltung obliegen. Sie schliesst die Funktionen Waffenplatzverwaltung, Waffenplatzkommando sowie Administration und Logistik ein.

1016

Zukunftige Nutzung / Belegung .

Das Armee-Ausbildungszentrum wird gegenüber der bisherigen Kasernenbelegung (jahrlich zwei Infanterie-Rekrutenschulen und einige militarische Kurse) wesentlich intensiver genutzt. Die Auslastung mit den militarischenFührungslehrgangenndürftee jahrlich mindestens 42 Wochen betragen. Zusatzlichistt gegen entsprechende Abgeltung die Nutzung fur zivile Zwecke in den truppenfreien Zeitraumen vorgesehen.

Die bestehende Kaserne "Meili-Bau" bildet das Hauptgebäude des Armeeausbildungszentrums. In diesem Gebäude sind untergebracht: - die Theorie- und Gruppenarbeitsräume; - die Unterkünfte fur die Kursteilnehmer - verschiedene Nebenraume wie Magazine, Archive und Installationsräume - die Räumlichkeiten fur die Kommandos der Schulen und Lehrgange, die Verwaltung und die Logistik.

Der Neubau (Ergänzungsbau) beherbergt: - den öffentlichen Bereich mit Restaurant; - den Bereich mit den allgemeinen Theorieräumen, der Aula und dem Foyer; - die Büros und Unterkünfte fur das Instruktions- und Lehrpersonal sowie die Unterkünfte fur das Betriebspersonal (Angehörige der Armee).

Beschrieb Bauprojekt Das vorliegende Bauprojekt wird in drei Elemente gegliedert: a. Kaserne "Meilibau" Aussensanierung; Um das Erscheinungsbild der Kaserne zu erhalten, soll folgendes Verfahren fur die Betonsanierung gewählt werden: - Etappenweiser Betonabtrag von zirka 2 - 3 cm; - Entrosten und wo notwendig ergänzen der Armierang und Auftrag eines Korrosionsschutzes; · - Etappenweises Vorbetonieren der Vertikalflächen von 5 - 6 cm Starke ; - Schutz der Vorbetonierung durch Auftrag einer farblosen Lasur.

Die bestehenden Holzfenster sollen unter Beibehaltung der heutigen Erscheinung saniert werden.

1017

b. Kaserne ,,Meilibau"Innensanierung, Die Kaserne ist dank einer klaren Baustruktur flexibel nutzbar. Die ehemaligen Rekrutenunterkünfte werden nach dem Entfernen der Zwischenwände im Grundriss den Anforderungen von Gruppenunterrichtsräumen entsprechen. Ebenso können sie auf den entsprechenden Geschossen in Unterkunftszimmer tur die Kursteilnehmer umgestaltet werden.

Die Sichtbeton-Rippendecken werden freigelegt und aufgehellt. Sämtliche Zwischenwände werden nach dem Trockenbausystem gefertigt und mit einer Glasfasertapete verkleidet. Die Abschlüsse zwischen den Korridoren und den Unterrichts-, Unterkünfte- und Büroräumen werden in unterschiedlichem Ausmass brandschutzkonform verglast.

In den Korridoren und Sanitärräumen ist ein fugenloser, gegossener Bodenbelag und in den Unterrichts-, Unterkunfts- und Büroräumen ein Linolbelag vorgesehen.

Gemäss Energiekonzept soll der Wärmebedarf der Gesamtanlage mit einer dualen Feuerung (Holzschnitzel/Gas) abgedeckt werden.

c. Neubau Der Neubau kommt rund 20 m westlich der bestehenden Kaserne,, am Rande der Allmend, zu stehen. Mit dem Neubau wird der sachlichen Architektur des "Meili Baus" aus den dreissiger Jahren ein funktionaler Bau aus der heutigen Zeit zur Seite gestellt.

Die geschlossenen Fassadenteile sind aus armiertem Beton bzw. in den oberen Geschossen aus Mauerwerk, die Aussenhaut besteht aus vorgehängten, hinterlüfteten geätzten Glasplatten.

Auf die künstliche Belüftung der grossen Räume und des Speisesaals wird aus Kostengründen verzichtet. Es werden planerische Vorkehrungen für eine spätere Nachrüstung getroffen.

1018

211.5

Umwelt und Raumordmmg

Der Um- und Neubau fur das Anneeausbildungszentrums unterliegt gemäss den Bestimmungen der UVP-Verordnung keiner Umweltvertraglichkeitsprüfung.

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft hat aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes zum Projekt keine Bemerkungen anzubringen.

211.6

Kosten "Meilibau" Fr.

Neubau Fr,

Total Fr.

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Ausstattung

670 000 3 078 000 37 021000 465000 1260000 1485 000 2351000

1540 000 21 160 000 2110000 1200000 1260 000 1430000

670 000 4 618 000 58 181000 2575000 2460000 2 745 000 3781000

Gesamtkosten

46 330 000

28 700 000

75 030 000

./. Anteil Kanton Luzern

(30%)

22 50000OP

Verpflichtungskredit Bund

(70 %)

52 521 000

./. bereits bewilligter Projektierungskredit Bund ./. bereits bewilligter Detailprojektierungskredit Bund

Verpflichtungskredit

2 000 000 1 290 000

49 231 000

1019

212

Bière, Waffenplatz; Neubau Ausbildungsgebäude für die Schicssausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH) (12 275 000 Fr.)

212.1

Zusammenfassung

Mit dem Rüstungsprogramm 1996 werden zwei Anlagen für die Schiessausbildung an Panzerhaubitzen beschafft. Die aus sechs Einzelgeschütz-Simulatoren bestehenden Anlagen sind auf den Wqffenplälzen Frauenfeld und Bière für die Ausbildung der mechanisierten Artillerie bis Stufe Batterie vorgesehen. Mit der Schiessausbildung auf den Geschützsimulatoren kann die Ausbildung effizienter erfolgen. Zudem können Kosten ßr Munition und Material eingespart -werden. Nach Frauenfeld soll die zweite Anlage in einem neuen Ausbildungsgebäude auf dem Waffenplatz Bière aufgebaut -werden.

Waffenplatz Bière; Neubau Ausbildungsgebäude fìir die Schiessausbildung mit Panzerhaubitz-Simulatoren

1020

212.2

Ausgangslage

Standort In Anbetracht der fehlenden Infrastruktur fur die Aufhahme der Geschützsimulatoren auf dem Waffenplatz Biere, soll ein neues Ausbildungsgebäude im Bereich der bestehenden Ausbildungsbauten auf dem bundeseigenen Gelände realisiert werden.

Rahmenbedingungen Der Bau des Ausbildungsgebäudes auf dem Waffenplatz Biere ist eine bauliche Massnahme im Rahmen der Beschaffung von Schiessimulatoren mit dem Rüstungsprogramm 1996.

212.3

Begrundung des Bauvorhabens

Militarische Grunde Mit der Beschaffung der Panzerhaubitzen M-109 hat die Artillerie eine weitere Mechanisierung erfahren.

Dies führte zu einer überdurchschnittlichen Belastung der nur in einer geringen Anzahl vorhandenen Waffen-, Schiess- und Uebungsplätze fur die Truppen der Artillerie.

Zudem haben d i e zunehmendeSensibilitätt derBevölkerungg u n d d i e Auflagen Diese Umstande führen zu fehlenden Ausbildungsmöglichkeitenfur die mechanisierte Artillerie. Eine Verbesserung dieser Situation kann nur mit der Verlagerung der Ausbildung vom Gelande auf Simulatoren erreicht werden.

Auf dem Waffenplatz Biere "werden jahrlich neben den Schulen und Kursen der mechanisierten Infanterie zwei Artillerie-Rekrutenschulen sowie zwei Offiziersschulen ausgebildet. Zusatzlich befindet sich dort das Ausbildungszentrum der friedenserhaltenden Operationen.

In der Zwischenzeit werden die Ausbildungsanlagen und Unterkünfte durch Wiederholungskurse, Fortbildungskurse, technische Lehrgange, und taktisch-technische Kurse belegt.

212.4

Beschreibung des Bauprojektes

Zielsetzung Die Schiessausbildungsanlagen fiir Panzerhaubitzen mit je sechs Geschützsimulatoren sollen dazu dienen, im Batterieverband die Geschützbedienung zu schulen. Die Simulatoren werden dazu beitragen, die Ausbildung effizienter zu gestalten, Kosten fur Munition und Material einzusparen, die Immissionen zu reduzieren und den Forderungen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen.

4021

Zukünftige Nutzung und Belegung Die neue Ausbüdungsanlage soll als Ergänzung zur bestehenden Ausbildungsinfrastruktur, den Artillerie-Unteroffiziers- und -Rekrutenschulen sowie den Panzerhaubitzen-Abteilungen während den Wiederholungskursen zur Verfugung stehen. Dies ergibt eine nahezu ganzjährige Auslastung der Anlage.

Beschrieb Bauprojekt Das Projekt des Ausbildungsgebäudes umfasst im wesentlichen - den Raum zur Aufnahme der sechs Geschützsimulatoren sowie die dazugehörenden Räume für die Feuerleitstelle und die Uebungsleitung; - Räume für die Hydraulikaggregate und die Haustechnikinstallationen.

Legende: A: Neubau Simulator-Gebäude SAPH B: Bestehendes Gebäude mit Fahrsimulator für Panzerhaubitze

212.5

Umwelt und Raumordnung

Im Rahmen der Vorprojekt-Phase hat das Bundesamt für Umwelt, Wald- und Landschaft zum Vorhaben wie folgt Stellung genommen: Weder das Ausbildungsgebäude noch die Simulatoren stellen Anlagetypen dar, welche gemäss Anhang der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung der UVP-Pflicht unterstehen. Es handelt sich um ein Projekt, das keine wesentliche Aenderung der bestehenden Situation zur Folge hat.

1022

212.6

Kosten Fr.

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung Kostenvoranschlag

581544 8 449 217 2 320 300 504 918 361000 371521 361500

'

12 950 000

./. bewilligte Honorare für die Projektphasen 1-3 Verpflichtungskredit

213

675 000 12 275 000

Worblaufen, ehemaliges Kasernen-Areal; Bauliche Anpassungen fur die Einrichtung eines Bereitschafts-Magazins der Alarmformation "Bern" (9 300 000 Fr.)

213.1

Zusammenfassung

Nachdem die Schulen der Materialtruppen vom Waffenplatz Worblaufen nach Thun verlegt wurden soll in den freiwerdenden Gebäuden das neu gebildete Bereitschaftsregiment "Bern " stationiert werden Die grossen Raume der ehemaligen Kaserne eignen sich wegen der idealen Verkehrslage gut für diesen neuen Zweck. Von den Gesamtkosten in der Hohe von 9,3 Millionen Franken muss ein betrachtlicher Teilfürr den seit vielen Jahren hinausgeschobenenGebäudeunterhaltt eingesetzt -werden.

1023

213.2

Ausgangstage

Per 1. Januar 1995 sind die Rekrutenschulen der Materialtruppen vom Waffenplatz Worblaufen nach Thun verlegt worden. Der Grund dafür lag nebst der Umstrukturierung der Armee 95, auch im unzumutbar gewordenen Zustand der Gebäude. Das seit 1947 als Waffenplatz genutzte Areal diente ursprünglich dem Betrieb einer Papierfabrik. So glichen denn auch die Unterkünfte eher einem Provisorium. Ein Weiterbetrieb als Ausbildungsstätte für Rekrutenschulen wäre nur noch mit grossen Investitionen möglich gewesen.

Gleichzeitig mit der Aufhebung dieses Waffenplatzes wurde mit der Armee 95 das neue Bereitschafìsregiment Bern geschaffen. Es galt nun, für diese Formation einen geeigneten Standort in Stadtnähe zu finden. Worblaufen erwies sich im Vergleich zu anderen Standortvarianten im Räume Bern als der Idealste. Mit Ausnahme der Fahrzeuge kann das ganze Regiment hier untergebracht werden. Für den Stab und die Stabskompanie stehen die Unterkünfte, die Küche und die Verpflegungsräume des bisherigen Warfenplatzes zur Verfügung.

Für das Einrücken der Truppe ist Worblaufen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen. Zudem ist die Verkehrserschliessung für die möglichen Einsätze dieser Formation am Standort Worblaufen optimal.

EMD-Areal Worblaufen; Umnutzung der ehemaligen Kasemengebäude zu einem Bereitschaftsmagazin

1024

213.3

Begründung des Bauvorhabens

Die Alarmformationen in Kloten, Genf und Bern sind als rasch verfugbare Verbände konzipiert. Die hier eingeteilten Wehrmänner können kurzfristig aufgeboten werden und rücken in solchen Alarmsituationen direkt von ihrem Arbeitsplatz aus ein. Sie verfugen an ihrem Einrückungsort über die persönliche Ausrüstung.

Dies setzt voraus, dass der Standort des Bereitschaftsverbandes nicht nur zentral gelegen und gut erschlossen ist, sondern dass auch der notwendige Platz für die Unterbringung des Materials zur Verfugung steht. Dazu gehören neben der persönlichen Ausrüstung auch die Kollektivwaffen und ein Teil der Fahrzeuge. Die Verhältnisse in Worblaufen gestalten es, darüber hinaus auch den Regimentsstab und die Stabskompanie am selben Ort unterzubringen.

Da diese Truppenteile in der Regel auch im Alarmfall am Einrückungsstandort bleiben, sollen für deren Bedürfnisse ein Teil der bestehenden Unterkünfte sowie die Küche und die Essräume mit bescheidenen Mitteln renoviert werden. Dadurch können bei Bedarf auch andere Truppen untergebracht werden.

Situationsplan EMD-Areal Worblaufen

Legende: l : Korpsausrüstung/ Truppen-Unterkunft 2 : Kommandogebäude

3 : Kantinengebäude X : Abbruchgebäude

1025

213.4

Beschreibung des Bauprojektes

Die Arbeiten umfassen im wesentlichen drei zu sanierende Gebäude: das Haupt-, das Kommando- und das Kantinengebäude. Dazu kommen diverse Umgebungsarbeiten.

Im Hauptgebäude wird sämtliches Material des Regimentes sowie ein Teil der Fahrzeuge untergebracht.

Zu diesem Zwecke wird ein neues Galeriegeschoss in die überhöhten Räume des Erdgeschosses eingebaut und mit sechs neuen Stahltreppen erschlossen.

Ein neuer Warenlift erschliesst die drei Geschosse. Ebenfalls im Hauptgebäude befindet sich die Unterkunft für rund 100 Angehörige der Armee.

Im Westflügel steht ein Mehrzweckraum zur Verfügung, der durch ein bereits bestehendes Treppenhaus zugänglich ist. Grosse Aufwendungen sind nötig um am ganzen Gebäude den lange aufgeschobenen Unterhalt am Dach und an den Fassaden nachzuholen. Zudem muss der Worble-Kanal, der auf weite Strecken unter diesem ehemaligen Fabrikgebäude durchfliesst, aus Sicherheitsgründen saniert werden.

Im Komraandogebäude wird der Regimentsstab untergebracht. Die baulichen Massnahmen beschränken sich auf Renovationsarbeiten im Innern, nachdem die Fassaden und das Dach bereits 1994 im Rahmen des Gebäudeunterhaltes renoviert worden sind.

Im Kantinengebäude sind nur die notwendigsten Renovationsarbeiten vorgesehen.

Zudem soll das Dach isoliert werden. Die äussere Renovation musste auch hier schon 1993 im Rahmen des Gebäudeunterhaltes vorgezogen werden.

Recht bedeutend sind die Umgebungsarbeiten. Das relativ neue, aber bereits sanierungsbedürftige Wachtgebäude beim Eingang wird abgebrochen. Es wird nicht mehr benötigt für das Bereitschaftsregiment. Hier entstehen einige Parkplätze für die oberhalb des Areals gelegenen Wohnhäuser des Bundes. Ferner müssen auch Terrainanpassungen vorgenommen, Werkleitungen saniert und die Umzäunung angepasst werden.

1026

213.5

Umwelt und Raumordnung

Die geplante Sanierung der Gebäude wird zur Verbesserung der Umweltsituation beitragen. Die beheizten Teile der Gebäude werden isoliert. Dem. Anliegen der kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen, welche diese Anlage aus der Frühzeit der Industrialisierung als erhaltenswert bezeichnen, wird mit der Sanierung und Neunutzung ebenfalls entsprochen.

Der Gemeinder-at von Ittigen ist über das Vorhaben informiert und stimmt ihm zu. Er bedauert, dass mit der Aufhebung des Waffenplatzes einige Arbeitsplätze verloren gehen. Zur Zeit laufen Verhandlungen mit der Gemeinde und dem Kanton, um den Worble-Kanal im Rahmen eines Hochwasserschutzprojektes längerfristig an die Grenze des Areals zu legen.

Diese Verhandlungen werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen, so dass kurzfristig nicht auf die bereits erwähnten Sicherungsmassnahmen am bestehenden Kanal verzichtet werden kann.

213.6

Kosten Fr.

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

Verpflichtungskredit

.

480 000 6 819 000 l 210 000 38 000 253 000 500 000

9 300 000

1027

22

Bauten für die Luftwaffe

221

Meiringen, Militärflugplatz Neubau und Erweiterung der Kavernenanlage Bauten für das Kampfflugzeug FÂ-18, 3. Etappe (118 900 000 Fr.)

221.1

Zusammenfassung

Im Rahmen der dritten und letzten Etappe der Bauten für das Kampfflugzeug FA-18 -wird der Forderung nach einem angemessenen Schutz von einem Teil der neuen Kampfflugzeuge stattgegeben und die Kavernenanlage auf dem Militärflugplatz Meiringen ausgebaut. Das Ausbauprojekt erfüllt alle Forderungen hinsichtlich Einsatz und Betrieb von je einer Staffel FA-18 und TIGER-Kampjflugzeugen. Der Untertagbau genügt den aktuellen Anforderungen an den Schutz gegen die derzeit bekannte und anzunehmende Waffenwirkung, Die bauliche Konzeption entspricht in Auslegung und Dimensionierung der Optimierung von effektiver Schutzwirkung und Kosten.

Der Ausbau wird vorwiegend unter Fels vollzogen, so dass nach Fertigstellung und Wiederaufforstung der Baustellenflächen -wenig davon zu sehen sein wird.

Oberhalb der Kavernenportale werden zwei neue Lüftungsbauwerke erstellt. Etwa ein Kilometer westlich des Kavernenvorplatzes wird an der Talflanke das nicht mehr verwendete Ausbruchmaterial deponiert und die Aufschüttung anschliessend begrünt.

221.2

Ausgangstage

Vorgeschichte · Die bestehende unterirdische Flugplatz-Operationsbasis mit zwei Flugzeugkavernen sowie Führungs- und Versorgungseinrichtungen wurde in den fünfziger Jahren für das damalige Kampfflugzeug VENOM erstellt und diente seither auch den später eingeführten Kampfflugzeugen HUNTER und TIGER.

Gesamtkonzept Die Einführung von 34 Kampfflugzeugen des Typs FA-18 hat eine Serie von baulichen Anpassungen auf bestehenden Militärflugplätzen zur Folge. Im Rüstungsprogramm wurde der Kostenrahmen für Bauten mit 250 Millionen Franken beziffert.

1028

Mit dem Bauprogramm 1994 wurde für die erste Bauetappe ein Verpflichtungskredit von 62,35 Millionen Franken ausgelöst. Damit können auf dem Militärflugplatz Payerne ein Simulatorgebäude für die Pilotenausbildung, acht Einstellzellen für die Bereitstellung der neuen Kampfflugzeuge und eine Reihe weiterer Bauten und Anpassungen realisiert werden.

Mit dem Bauprogramm 1995 haben die eidgenössischen Räte die zweite Bauetappe mit einem Verpflichtungskredit von 57,89 Millionen Franken gutgeheissen. Ziel der zweiten Etappe ist es, bauliche Anpassungen an den Werkstätten in Interlaken und Buochs-Ennetbürgen vorzunehmen, welche für den Unterhalt von Geräten und Subsystemen des FA-18 benötigt werden. Ferner sollen bauliche Anpassungen auf den fünf Militärflugplätzen Payerne, Sion, Meiringen, Dübendorf und Emmen vollzogen werden, die für den Einsatz und den Trainingsbetrieb der FA-18 notwendig sind.

Weitere Anpassungen sind infolge der Umstationierung von TIGER-Kampfflugzeugen auf den beiden Flugplätzen Mollis und Turtmann erforderlich.

Portaleingänge zur neuen Kavernenanlage auf dem Militärflugplatz Meiringen

1029

Mit der vorliegenden dritten und letzten Etappe soll für einen angemessenen Schutz eines Teils der neuen Kampfflugzeuge gesorgt werden.

Hierzu .wird die Kavernenanlage auf dem Flugplatz Meiringen mit einem Kostenaufwand von 118,9 Millionen Franken ausgebaut.

Die Gesamtkosten der drei Bauetappen für den Einsatz, den Betrieb und den Unterhalt der FA-18-Fìotte sowie der Bauten für die Ausbildung am Waffensystem FA-18 belaufen sich somit auf 239,14 Millionen Franken. Der im Rahmen der Rüstungsvorlage verbindlich festgelegte Kostenrahmen von 250 Millionen Franken kann demnach unterschritten werden.

221.3

Begründung des Bauvorhabens

Mängel im Ist-Zustand Die bald vierzigjährige Kavernenanlage befindet sich baulich in einem guten Zustand.

Sie wurde im Laufe der vergangenen Jahre stets an die Erfordernisse von Truppe und Flugzeugtypen angepasst. Effektive Mängel bestehen in der Schutzwirkung gegen moderne Präzisionswaffen, wie sie seit dem Bau der Anlage, insbesondere im Bereich der ferngelenkten Waffen, in fremden Heeren entwickelt und eingeführt worden sind.

Militärische und betriebliche Gründe Die bestehende Kavernenanlage ist nicht geeignet für den Betrieb und den Einsatz der FA-18 Kampfflugzeuge, Auch die Stollenprofile gestatten nicht das Anheben und Wenden eines FA-18 wegen seiner grösseren Abmessungen. Ausserdem ist das Manövrieren und Bereitstellen der Flugzeuge in der Kaverne mit Hilfe des Stollenkrans, wie dies mit den TIGER-Raumschutzfiugzeugen noch praktiziert wird, nicht möglich. Gefordert ist ein Kavernensystem, das ein Zirkulieren der Flugzeuge zum Auftanken und Munitionieren im Umlaufbetrieb zulässt. Damit soll eine rasche Einsatzbereitschaft der Flugzeuge ermöglicht werden.

Anforderungen Die ausgebaute Kavernenanlage soll eine vollständige Versorgungsbasis für die beiden von hier aus operierenden FA-18 und TIGER-Kampfflugzeugstaffeln bilden. Der auszubauende Kavernenteil soll für eine Staffel FA-18 Kampfflugzeuge ausgelegt werden, damit ausreichend Raum für das Manövrieren und die Reparaturarbeiten zur Verfügung steht.

1030

Die ausgebaute Versorgungsbasis soll der Führung und den Angehörigen der hier stationierten. Fliegertruppe erlauben, die vom Einsatz zurückkehrenden Kampfflugzeuge aufzutanken, aufzumunitionieren und für den nächsten Kampfeinsatz bereitzustellen.

Flugzeuge mit technischen Störungen oder Beschädigungen müssen an den daftir vorgesehenen Standplätzen von der Truppe repariert werden können. Das Wiederbereitstellen ab Eintreffen in. der Kaverne bis zum Ausrücken der Flugzeuge muss innert kurzer Zeit möglich sein.

Geprüfte Alternativen In der Phase des Vorprojektes wurde 1989 als Alternative zu einem Ausbau der Kaverne der Bau von frei auf dem Flugplatz stehenden Unterständen geprüft. Nach dieser Variante wären drei dezentral situierte Unterstände notwendig gewesen. Diese drei Unterstände, dimensioniert nach den derzeit geltenden Anforderungen zum Schutz gegen die anzunehmende Waffenwirkung, hätten zum Preisstand von 1991 Kosten von rund 95 Millionen Franken verursacht. Gegenüber den damals geschätzten Kosten eines Kavernenausbaus von 119 Millionen Franken-hätte diese Lösung immerhin eine Einsparung von 24 Millionen Franken bedeutet. Auf die Weiterverfolgung dieser auf den ersten Blick günstigeren Variante wurde aber" aus folgenden Gründen verzichtet: Die Nachteile für die Kommandoruhrung und die Logistik bei der dezentralen Lösung überwogen die Vorteile der kürzeren Distanzen vom Schutzbau zur Piste. Die freistehenden Unterstände boten, auch wenn sie noch so gut und raffiniert dimensioniert sein mochten, trotzdem einen geringeren Schutz als die Kaverne unter Fels zu bieten hat. Zudem wären neue Schutzbauwerke mit den enormen Ausmassen von jeweils 70 x 100 m Grundfläche und 10 m Höhe mit Rücksicht auf den Landschaftsschutz und aus regionalpolitischen Gründen kaum realisierbar gewesen.

Personalsituation Der Ausbau der Kaverne fuhrt zu einer Verdoppelung des unterirdischen Raumangebots, nicht aber zu einer Vermehrung der stationierten Flugzeuge und auch nicht zu einer VergrÖsserung des notwendigen Truppenbestaudes.

Dem vergrösserten Aufwand für den Unterhalt des grösseren Raumangebots steht die Modernisierung der haustechnischen Anlagen gegenüber, verbunden mit einer Verminderung des Steuerungs- und Wartungsaufwandes. Das Bauvorhaben hat keine Erhöhung des ständigen Wartungspersonalbestandes zur Folge.

1031

221.4

Beschreibung des Bauprojektes

Zielsetzung Das Projekt für den Neubau und die Erweiterung der Kavernenanlage Meîringen hat zum Zieî, der Fliegertruppe eine optimal geschützte Opérations- und Versorgungsbasis für eine Staffel der neuen Kampfflugzeuge, entsprechend einem Drittel der gesamten FA-18-Flotte, bereitzustellen. Die Anlage ist so angelegt, dass Kampfeinsätze rasch erfolgen können und die Aufenthaltsdauer zwischen den Einsätzen dank dem Umlaufbetrieb kurz sind.

Proj ektbeschrieb Der Neubau und die Erweiterung der Flugzeugkaverne werden erreicht durch den Ausbruch eines im Abstand von zirka 50 m angesetzten Parallelstollens und den Vortrieb von vier Querstollen, die den bestehenden mit dem neuen Flugzeugstollen verbinden. An den Aussenwänden der beiden Hauptstollen entstehen Nischen, die entweder als Flugzeugstandplätze, als Materialdepot oder als Technik- und Kommandoräume dienen. Die Kaveraenanlage wird durch je ein Panzertor bei den Hauptstollen gegen Aussen abgeschlossen sein.

Ausserhalb der Panzertore fuhren die beiden Vorstollen zu den neuen Portalen, die mit sogenannten ,,Polizeitoren" geschlossen werden können. Die derart erweiterte Kavernenanlage erlaubt, den geforderten Umlaufbetrieb der zu wartenden Kampfflugzeuge im Einbahnverkehr zu fuhren.

Zum Schutz vor Felsabbrüchen wird der Vorstollen im Neubauteil über die heutige Hanglinie nach Aussen verlängert, so dass das Portal zirka 30 m vor die heute sichtbare Torfront zu liegen kommt.

Dadurch entsteht über dem Vorstollen eine künstlich erzeugte Geländemulde, die abstürzendes Felsmaterial aufnimmt. Die Verlängerung des bestehenden Vorstollens ist aus Kostengründen im Projekt nur als Option enthalten. Das an sich sehr nützliche Vorstollenbauwerk wird deshalb erst ausgeführt, wenn sich nach Vergabe der Hauptarbeiten zeigt, dass der dafür aufzuwendende Kostenbetrag von zirka 3,8 Millionen Franken im Gesamtkredit aufgefangen werden kann.

Unmittelbar vor den Stollenportalen wird der Vorplatz erweitert, so dass mehrere Standplätze für Flugzeuge ausserhalb der freizuhaltenden Rollstrasse benützt werden können.

Die ausgebaute Kavernenanlage profitiert von den bereits bestehenden Anlagekomponenten wie der Unterfelstankanlage und der Munitionsanlage.

1032

Um die Betankungseinrichtung der erweiterten Kaverne mit Brennstoff zu versorgen, genügt es, das Rohrleitungssystem zu ergänzen und an die bestehende Unterfelstankanlage anzuschliessen. Ein neuer Verbindungsstollen zwischen Munitionsanlage und Flugzeugkaverne gewährleistet die geforderte speditive Versorgung mit Munition, Die Sicherheit der Anlage ist durch alternativ schliessende Drucktore gewährleistet.

Wichtigste Komponente unter den haustechnischen Einrichtungen bildet die Lüftungsanlage. Der permanente Luftaustausch in der Kavernenanlage erfolgt unter stets leicht gehaltenem Überdruck. Dieser sorgt bei geschlossenen Panzertoren für den geforderten Schutz gegen chemische Kampfstoffe. Für die Frischluftzufuhr wird oberhalb der Portale ein neues Lüftungsbauwerk erstellt.

Projekt-Ausführung Der neu auszubrechende Stollen erhält ähnliche Profile wie der bestehende Hauptstollen. Nach Erstellung der Betonauskleidung beträgt die lichte Weite an der Basis im neuen Hauptstollen 15,30 m und die lichte Höhe 8,20 m.

Das vom Stollenvortrieb anfallende Ausbruchmaterial kann aufgrund der durchgeführten geologischen Abklärungen zum grössten Teil wiederverwendet werden. Der Anfall an nicht mehr verwendbarem, schlechterem Material wird auf ca. 35 000 m3 geschätzt. Dieses Material wird auf einem geeigneten Deponieplatz, zirka l km talauswärts, deponiert. Dieser Deponieplatz enthält schon das vom Bau der bestehenden Kavernenanlage aus den fünfziger Jahren stammende Ausbruchmaterial.

Die vergrösserte Deponie wird naturnah gestaltet und anschliessend begrünt. Für das während dem Stollenvortrieb und den Betonarbeiten anfallende Baustellenabwasser wird ausserhalb der Portale ein spezielles Absetzbecken erstellt. Das dort von Sandund Feinmaterial befreite Wasser wird anschliessend der bestehenden Entwässerung zugeleitet.

Im Bereich der beiden neuen Stollenportale müssen zirka 6000 m2 Wald gerodet werden. Die Wiederaufforstung an Ort und Stelle sowie auf Ersatzflächen ist sichergestellt. Nach der Krediterteilung und der Vergabe des Bauunternehmerauftrages werden die Ausbruch- und Betonarbeiten voraussichtlich zweieinhalb Jahre dauern.

Die anschliessenden Ausbau- und Installationsarbeiten vollziehen sich weitgehend im Berginnern und nehmen zwei weitere Jahre in Anspruch.

1033

221.5

Umwelt und Raumordnung

Das Vorhaben untersteht gemäss Anhang Ziffer 51.3 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung der UVP-Pflicht. Die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Projektes ist auf Stufe Voruntersuchung abgeschlossen. Die Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft vom 10. Mai 1993 liegt in zustimmendem Sinne vor.

Gemäss Ergebnis des Berichtes über die Hauptuntersuchung vom August 1995 wird das Gesamtvorhaben als umweltverträglich bezeichnet, sofern die empfohlenen Massnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden.

Im Rahmen dieser Hauptuntersuchung wird auch das Störfallrisiko, ausgehend von der bestehenden Munitionsanlage und der Unterfelstankanlage, bewertet.

In einem Anhang zum Umweltbericht wird die Durchführung von oekologischen Ausgleichsmassnahmen auf dem Flugplatzareal vorgeschlagen.

Diese zielen auf eine Aenderung der Nutzungsart einzelner Grünflächen des Flugplatzes in Richtung weniger intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie auf die Pflanzung von Hecken an geeigneten Standorten hin. Die Kosten der Durchführung dieser oekologischen Ausgleichsmassnahmen sind im Kostenvoranschlag enthalten.

Die Beurteilung des UVP-Hauptuntersuchungsberichtes durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ist noch in Erarbeitung. Es ist sichergestellt, dass allfallige Auflagen des BUWAL bei der weiteren Projektierung und Realisierung des Vorhabens angemessen berücksichtigt werden.

1034

221.6

Kosten Fr.

Grundstuck ' Vorbereitungsarbeiten Ausbruch/Gebäude Umgebung Baunebenkosten Spezialeinrichtungen Oekologische Ausgleichsmassnahmen Unvorhergesehenes Ausstattung

.

Total Verpflichtungskredit

3

Zusatzkredit

31

Zusatzkredit fur teuerungsbedingte Mehrkosten

245 000 2 588 000 99 168 000 310 000 495 000 8 190 000 106 000 7 362 000 436 000

118 900 000

Obwohl wahrend der letzten drei Jahre ein rückläufiger Trend beim Baukosten-Index festgestellt werden kann, ist die Bauteuerung seit dem Jahre 1988 um mehr als 20 Indexpunkte angestiegen. Aus diesem Grund müssen zu früher bewilligten Bauprojekten noch teuerungsbedingte Mehrkosten beantragt werden.

311

Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

Fur die Abdeckung von künftigen Zusatzkreditbegehren für ausgewiesene, teuerungsbedingte Mehrkosten und insbesondere die Auswirkungen der Umstellung von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer wird ein Sammelkredit gemäss Artikel 27 der Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 anbegehrt. Es betrifft vor allem Bauprojekte aus den Bauprogrammen 1988,1989 und 1990.

1035

Die Freigabe des Kredites liegt in der Kompetenz der Koordinationsstelle Bauwesen Militär des Generalstabs und wird nur objektweise eröffnet.

Fr.

Beantragter Sammelkredit

4

7 200 000

Zusammenstellung der Verpflichtungskredite

Die beantragten Verpflichtungs- und Zusatzkredite setzen sich wie folgt zusammen; Fr.

a. Militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang (Seite 37) b. Zusatzkredit

7200 000

Total Verpflichtungskredite

5

189 706 000

196 906 000

Zahlungskreditbedarf pro Jahr

Die Realisierung der Projekte zieht sich über mehrere Jahre hinweg. Im laufenden Jahr werden rund 4 Millionen Franken für Objekte des Bauprogrammes 1996 benötigt. In den kommenden Jahren werden für diese Bauvorhaben voraussichtlich folgende Zahlungskredite beansprucht: 1997 1998 1999

13 000 000 Franken 47 000 000 Franken 60 000 000 Franken

2000 ff

72 906 000 Franken

1036

6

Natur und Umweltschutz sowie Baubewilligungsverfahren

Den Erfordernissen des Umweltschutzes wird bei allen Vorhaben soweit als möglich Rechnung getragen. Um Nutzungskonflikte auf ein Minimum zu reduzieren, wird der Eingliederung der Bauten in die Landschaft durch geeignete Standortwahl und sorgfaltige Projektgestaltung grosse Beachtung geschenkt.

Dies gilt auch für die Anpassung militärischer Objekte und Anlagen an die Ausfuhrungsvorschriften des Gewässerschutzgesetzes vom 24. ' Januar 1991 (SR 814.20} und des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01}. In zunehmendem Masse wirken sich die Luftreinhalte- und die Lärmschutzverordnung sowie die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe auch finanziell auf die Baukosten aus.

Die zuständigen Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden im Rahmen der Projektbearbeitung beigezogen. Die aus den Voruntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse werden laufend bei der Projektierung und Ausführung mitberücksichtigt.

Am 1. Januar 1996 trat das neue Militärgesetz und die Verordnung über das Baubewilligungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen in Kraft.

Gemäss den Übergangsbestimmungen benötigen die Bauten und Anlagen des Bauprogrammes 1996 noch keine militärische Baubewilligung.

7

Prioritätskriterien und Nutzwertanalyse

Die Vorhaben des Bauprogrammes 1996 wurden mittels einer Nutzwertanalyse bewertet. Dabei wurde überprüft, ob und in welchem Masse die einzelnen Bauvorhaben verschiedene Zielkriterien erfüllen. Die Ermittlung dieser Kriterien basiert auf der angepassten- Prioritätenordnung, wonach jenen Objekten hohe Priorität zukommt, die zur Anpassung und Ergänzung der baulichen Infrastruktur für das Kampfflugzeug FA-18 erforderlich sind.

8

Vergabe der Aufträge und Kostengliederung

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen und nach dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses.

40 Bundesblatt 148. Jahrgang. Bd. II

'

1037

Für die Ausschreibung und die Vergabe der Aufträge sind gemäss Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 die Dienstleistungsorgane für das Bauwesen zuständig.

In der Regel liegt den Berechnungen in diesem Bauprogramm der ZürcherBaukostenindex vom 1. April 1995 mit 115,5 Punkten zugrunde.

Die Kostenvoranschläge für die Hochbauten sind nach dem Baukostenplan der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert und umfassen folgende Hauptgruppen: - Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstückgrenze. Darin nicht enthalten ist der Landerwerb; - Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten; - Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen; - Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen samt den dazugehörigen speziellen Installationen; - Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen, Plätze, Umgebungsgestaltung und sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücke* enthalten; - Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachung und dergleichen; - Zentrale Versorgung Zusammenfassung aller Kosten der Energieversorgung aus einer Zentrale;

1038

- Unvorhergesehenes Reserve fur unvorhergesehene Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang nut Bauerschwernissen; - Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungsgegenständen.

9

Personelle Auswirkungcn

Für den Betrieb der beantragten Vorhaben ist kein zusatzliches Persona! notwendig.

10

Legislaturplanung 1996 -1999

Die beantragten Vorhaben sind Teil des Erneuerungsbedarfs der Armee, wie er im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlungüberr die Konzeption der Armee in den neunziger Jahren (Armeeleitbild 95) vom 27. Januar 1992 dargelegt wurde.

11

Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

12

Zusatzinformationen

Den Mitgliedern der sicherheitspolitischen Kommissionen werden bei der Behandlung des Bauprogrammes eine Zusatzdokumentation zum Bauprogramm 1996 abgegeben.

1039

Bundesbeschluss

Entwurf

über militarische Bauten (Bauprogramm 1996)

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. März 1996 1) beschliesst: Art 1 Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Dem Bundesrat werden folgende Verpflichtungskredite bewilligt: a. Luzern, Waffenplatz; Sanierung der bestehenden Kaserne und Ergänzungsbau für das Armeeausbildungszentrum (AAL) b. Meiringen, Militärflugplatz Neubau und Erweiterung der Kavernenanlage Bauten fur das Kampfflugzeug FA-18,.3. Etappe

Art. 2

Franken 49 231 000 118 900 000

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Dem Bundesrat werden folgende Verpflichtungskredite bewilligt: a. Bière Waffenplatz; Neubau eines Ausbildungsgebäudes für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH) b. Worblaufen, ehemaliges Kasernen-Areal; Bauliche Anpassungen fiir die Einrichtung eines Bereitschafts-Magazines fiir die Einsatzformation «Bern» c. Zusatzkredit

Franken

12 275 000

9300000 7200000

Art3 1 Der Bundesrat kann zwischen den neu anbegehrten Verpflichtungskrediten nach Artikel 1 und Artikel 2 (ausser Zusatzkredite) geringfügige Verschiebungen vornehmen, 2 Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen, Art 4 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

1) BBl 1996 II 1005

1040

Militärische Bauten. BB

Anhang

Verzeichnis der militärischen Bauten Verpflichtungskredit Fr.

2

Militärische Bauten

21 211

Bauten für das Heer Luzern, Waffenplatz Sanierung der bestehenden Kaserne und Ergänzungsausbau für das Armeeausbildungszentrum (AAL) Bière, Waffenplatz Neubau Ausbildungsgebäude für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitz-Simulatoren (SAPH) Worblaufen, ehemaliges Kasernen-Areal.

Bauliche Anpassungen für die Einrichtung eines Bereitschafts-Magazines der Einsatzformation «Bern»

212

213

22 221

49231000

12275000

9300000

Bauten für die Luftwaffe Meiringen, Militärflugplatz Neubau und Erweiterung der Kavernenanlage Bauten für das Kampfflugzeug FA 18, 3. Etappe

118900000

Total militärische Bauten

189 706 000

8324

1041

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1996) vom 18. März 1996

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1996

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

96.023

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.06.1996

Date Data Seite

1005-1041

Page Pagina Ref. No

10 053 866

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