866

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals für 1897 wird hiermit über die Lieferung nachbezeichneter Tücher freie Konkurrenz eröffnet: Bedarf.

m.

Breite Gewicht innert den per m.

Leisten.

cm.

Liefertermin 1897.

g.

9400 blaumeliertes Uniformtuch . . . . 135 750*) 1. März.

7500 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

1700 blaugrau Satin 140 750 1. April.

In Abänderung unseres bisherigen Verfahrens setzen wir die Preise zum voraus fest, und zwar wie folgt: Für das Uniformtuch auf Fr. 7. 40 per m.

,, das Manteltuch ,, ,, 6. 80 ,, ,, ,, den Satin ,, ,, 9. -- ,, ,, Schweizer-Fabrikanten, welche sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen bei dem Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Die Postverwaltnng behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die frankierten und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postbekleidungsmaterial'' versehenen Eingaben müssen, je von einem der Offerte entsprechenden Musterstück (cirka 20 m.) begleitet, bis zum 30. September 1896, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 13. August 1896.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

*) In der Ausschreibung vom 19. dies ist das Gewicht irrtümlich auf 700 g. angegeben.

867

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 5400 Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1897.

Muster können beim Materialbnreau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postblusen" versehen bis zum 30. September 1896, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 13. August 1896.

Die Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials : Diverse Metallgarnituren zur Infanteriepackung, Modell 1896, wie: Schnallen, Einge, Nietknöpfe, Nieten etc., Patronenschachteln, Seitenbrettchen, Tragstab, Patrontaschen, Kochgeschirre aus Aluminium, Feldflaschen aus Stahlblech, emailliert, mit Becher aus Aluminium, Putzzengtaschen, Kleider- und Schuhbürsten, Kämme, Nadelbüchschen etc.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eldg. KriegsmaterialVerwaltung zu verlangen.

Die Angebote sind ans verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Kriegsmaterial" franko bis zum 81. August einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind franko Packung und frei von allen Spesen auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren fallen zu Lasten der Lieferanten.

Einzelne Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der ausgeschriebenen Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Das Nähere besagt der Angebotbogen.

B e r n , den 19. August 1896.

Technische Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltniig.

868

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung von Walzeisen für das Kellergeschoß und die Bauschmiedearbeiten für das eldg. Archiv- und Landesblbllothekgebäude in Bern werden hiermit znr Konkurrenz ausgeschrieben.

Vorausmaße und Angebotformnlare können hei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Westhau, Zimmer Nr. 105, erhoben werden.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Archivgebände Bern" bis und mit dem 28. Anglist niichsthin franko einzureichen.

B e r n , den 20. August 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

1. Die Erd-, Maurer- und Schlosserarbeiten für die Erstellung eines Feuerweihers bei den Allmendstallungen bei T h u n ; 2. die Maurer-, Zimmer- und Schlpsserarbeiten für die Erstellung von Pferdeboxen und einer Scheidewand in der Reitbahn der eidg. Pferderegleanstalt in Thun und 3. die Verputz- und Gipserarbeiten zum Zeughaus Nr. V in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angehotformulare sind im eidg. Bauhureau in Thnn znr Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" bis und mit dem 28. August nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 20. August 1896.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Geh Ulfen II. Klasse bei der Alkohol ver waltung mit einer Minimalbesoldnng von Fr. 2000 jährlich wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Bewerbern mit schöner Handschrift und Kenntnis des Französischen wird nnter sonst gleichen Verhältnissen der Vorzug gegeben.

Eigenhändig geschriebene Anmeldungen sind bis zum 6. September nächsthin der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

B e r n , den 25. August 1896.

Eidgenössische Alkoholverwaltung.

869

Stellen-Ausschreibung.

Es werden hiermit vier vakant gewordene Stellen von Instruktoren II. Klasse der Infanterie zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 5. September nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 17. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Kücktrittes des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Obermechanikers der Befestigungen von 8t. Maurice (Savatan) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 5. September nächsthin unter Beisehlnß ihrer Zeugnisse schrifflich dem unterzeichneten Departement einzureichen und dabei den Nachweis zu leisten, daß sie den ·Grad eines Unteroffiziers in der schweizerischen Armee bekleiden.

B e r n , den 17. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines II. Unteroffiziers des Materiellen flir die äußere Verteidigung der Gotthardbefestigung wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die Besoldung derselben wird bei der Wahl festgesetzt werden.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldung dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 31. dieses Monats schriftlich einzureichen.

B e r n , den 13. August 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

870

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle des Grenztierarzts bei den Zollämtern Verrieres-Bahnhof, Meudon und Ecrenaz zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Diese Zollämter sind wie folgt für die Einfuhr von Vieh geöffnet: Verrieres-Bahnhof : Jeden Montag, Donnerstag und Samstag von l bis 3]/2 Uhr nachmittags.

Meudon: Jeden Montag und Donnerstag von 4 bis 6 Uhr abends.

Ecrenaz: Jeden ersten Dienstag des Monats (Markttag in Mortean) von 3 bis 6 Uhr, sowie alle ändern Dienstage von 2 bis 4 Uhr abends.

Die jährliche Entschädigung für die Besorgung des grenztierärztlichen Dienstes während dieser Einfuhrzeit beträgt Fr. 2700 und für den wahrscheinlichen Fall, daß das Zollamt Ecrenaz vom Frühling 1897 an dem Dienstkreis des Grenztierarztes von Col-des-Koches zugewiesen werden wird, von diesem Zeitpunkt an Fr. 2000.

Der Grenztierarzt hat Domizil in Verrières zu nehmen.

Patentierte Tierärzte, welche auf die Stelle reflektieren, wollen ihre Anmeldungen bis Ende August an das unterzeichnete Departement gelangen lassen.

B e r n , den 7. August 1896.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, zum Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung und über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 5. September 1896 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse ; 2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatsch ein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

871 Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 17. August 1896.

Die Telegraphendirektion : Fehr.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer am Nebenzollamt in Seseglio (Tessin). Anmeldung bis und mit 5. September 1896 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 8. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

Anmeldung bis zum 8. Sept.

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4) Briefträger m Pampigny (Waadt). l Lausanne.

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Anmeldung bis zum 8. Sept.

5) Posthalter in Zweisimmen.

1896 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger und Bote in Münsingen. Bern.

7) Briefträger und Packer in Bremgarten (Aargau). Anmeldung bis zum 8. September bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Postcommis in Frauenfeld. Anmeldung bis zum 8. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 5. September 1896 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Echallens.

2) Postablagehalter und Briefträger in Autigny (Freiburg).

3) Postablagehalter und Briefträger in Wallenned (Freiburg).

Anmeldung bis zum 1. Sent.

1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

872 4) Posthalter und Briefträger in Bümpliz (Bern). Anmeldung bis zum 1. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postpacker in Delsberg.

l Anmeldung bis zum 1. Sept.

,,v _ . ,, , . .

. ~ , , ._ ,, i 1896 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger m Corgemont (Bern). J Neuenbnrg.

7) Briefträger und Postpacker in Bpgg. Anmeldung bis zum 1. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Bureauchef beim Hauptpostbureau Luzern. Anmeldung bis zum 1. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

9) Briefträger in Neunkircb. tSchaffhausen).

10) Posthalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 1. Sept.

Ossingen (Zürich).

1896 bei der Kreispostdirektion in 11) Briefträger beim Postbureau Zürich.

Zürich 12 (Neumünster).

12) Postpacker in "Winterthur.

13) Postpacker und Bureaudiener in Locamo. Anmeldung bis zum 1. September 1896 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

14) Telegraphist in Brig. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 29. August 1896 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

15) Telegraphist und Telephonist in Bümpliz (Bern). Jahresgehalt Pr. 200 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 500 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 29. August 1896 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

16) Telegraphist in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 29. August 1896 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

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der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahudepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

j\fs 35.

Bern, den 26. August Ì896.

u, Eeglemente und Tarifvorsohriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

(3B/9«) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. Januar 1895.

Ergänzung.

Das Verzeichnis der nach dem Specialtarif III tarifierenden Steine (deutsch Position 555, französisch Position 516 und italienisch Position 433 der obgeaannten Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation) ist in litt, f durch Aufnahme des Artikels ,,Hourdis" ergänzt worden.

Bern, den 25. August 1896.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eiseribahnverliandes.

601.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 85 /9e) Deutscher Eisenbahngütertarif, Teil I. Nachtrag IV.

Zum deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, vom 1. April 1894, wird am 1. September 1896 der Nachtrag IV eingeführt.

Karlsruhe, den 15. August 1896.

tJeueraldircktlou der grossherzoglich badischen Staatseisenbahncn.

Straßbwg, den 14. August 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in EIsass-Lothringen.

602.

273

Hl. Personen- und öepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

603.

35

( /9e) Specialbillete für den Verkehr Weesen und Schännis bis Rappersiüil mit St. Gallen, gültig nur Hinfahrt via Sargans und zur Rückfahrt via Winterthur.

Die Taxen für die vorerwähnten Specialbillete werden mit Gültigkeit vom 1. September 1896 an abgeändert wie folgt: nach St. Gallen und zurück II. Kl. III. Kl.

VOn

ïr.

Weesen Schännis Kaltbrunn-Benken Uzuach Schmerikon Rapperswil

13.

13.

13.

13.

12.

12.

10 55 40 10 85 85

Fr.

9.

9.

9.

9.

9.

9.

20 50 50 25 10 10

St. Gallen, den 25. August 1896.

Direktion der Vereinigten Schwei/crbahneu.

604.

C35/««) Interner Personen- und Gepäcktarif der N 0 D, vom i. Febrvar Ì896. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den Verkehr zwischen Dießenhofen einerseits und den Stationen der Strecke Oberwinterthur-Sulgen-Goßau anderseits Taxen über Schaffhausen-Winterthuv in Kraft.

Zürich, den 25. August 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbaün.

605. (35/96) Distanzenzeiger S C B -- S TB, vom 45. Februar 1892.

Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1896 tritt für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Kranken, Leichen, Reisegepäck und Expreßgut etc. im Verkehr zwischen der S G B einerseits und der STB anderseits ein neuer Distanzenzeiger in Kraft, wodurch derjenige vom 15. Tebruar 1892 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 22. August 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

274

(38/9e) Plakattarif der J S für Sonntags-, Lust- und Bnndfahrlsbillete im direisten schweizerischen Verkehr, vom 1. Juni 1896.

Taxberichtigung.

Die in obgcnanntem Tarif enthaltenen Taxen des Rundfahrtbilletes Nr. 79 für die Tour Meiringen-ßrienz-Interlaken (Ost)-Lauterbrunnen-\VengernalpGrindelwald-lnterlakeu (Ost)-ßrienz-Heiringen sind mit sofortiger Gültigkeit wie folgt zu berichtigen: II. Klasse Fr. 25. 85, III. Klasse Fr. 14. 85.

Bern, den 20. August 1896.

Direktion der Jura-SimpIou-îînliu.

606.

(35/9e) Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif J S etc. -- S C B etc., vom 1. August 1896.

Ergänzung.

Mit 15. September 1896 treten direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Kelationen Zäziwü GH -- Aarau, Basel, Burgdorf, Hereogenbuchsee, Langenthal und Ollen via Bern, sowie Versoix-Thun in Kraft, welche bei den betreffenden Stationen und bei unserm kommerziellen Dienste in Erfahrung gebracht werden können.

Bern, den 25. August 1896.

Direktion der Jnra-Siinplon-Bahn.

607.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(35/9e) Gütertarif SCB -- HOB, V SB und R H B, vom 1. Oktober 1894. Nachtrag III.

Mit 15. September 1896 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag 111 in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen zum flaupttarif, sowie einen Ausnahmetarif für Obst. Soweit der letztere Taxen enthält, verlieren die einschlägigen Taxen des Specialtarifs II ihre Anwendbarkeit auf Obst.

Exemplare des Nachtrags können bei den beteiligten Verwaltungen direkt oder durch Vermittlung der Stationen zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

Zürich, den 22. August 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

608.

(35/96) Gütertarif J S, B R und R V T -- N OB (Heft IX der Gütertarife J S, B R und R V T -- übrige schweizerische Bahnen), vom 1. Februar 1892.

Unter Bezugnahme auf die Mitteilungen unter Ziffer 534 des Publikationsorgans Nr. 30/96, sowie unter Ziffer 346 des Publikationsorgans Nr. 20/96 wird hiermit bekannt gemacht, daß die Gültigkeitsdauer des Ausnahmetarifes 609.

275

Nr. 2 für frisches Obst in Wagenladungen von 5000 September 1896 verlängert wird.

Ebenso behalten die Taxen des Specialtarifes II für den Artikel ,,Obst, frisches" bis zum genannten Bern, den 20. August 1896.

Direktion der

610.

und 10 000 kg. bis Ende a und 6 ihre Gültigkeit Zeitpunkt bei.

Jura-Simplon-Bahn.

(35/96) Interner Ausnahmetarif Nr. 44 für Dünger etc. der Neuenburger Jurabahn. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1896 wird der Artikel ,,SteinkohlenSchlacken" in den internen Ausnahmetarif Nr. 44 für Dünger etc. aufgenommen.

Neuenburg, den 25. August 1896.

Direktion der Neuenburger Jnrabnhu.

611. (85/96) Exporttarif für frisches Obst aus der Schweiz nach dem Auslande.

Am 1. September 1896 tritt für die Beförderung von frischen Äpfeln und Birnen, unverpackt oder in Säcken verpackt, in Ladungen von 10000 kg.

pro verwendeten zweiachsigen Wagen ab den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlieh der Toggenburgerbahn und der Linie WaldRüti), der Tößthalbahn, der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn und der Linie Koblenz-Stein), der Sihlthalbahn, der Schweizerischen Südostbahn, der Gotthardbahn (ausgenommen die Stationen südlich von Amsteg), der Schweizerischen Centralbahn (einschließlich der Aargauischen Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten), der Schweizerischen Seethalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwïl-Wolhnscn-Bahn, der Emmenthalbahn, der Thunerseebahn, der Bödelibahn, der Jura-Simplon-Bahn (ausgenommen die Brüuigbahn, Bulle-Romont-Balm und Regionalbahn des Traversthales) und der Nenenburger Jurabahn nach Buchs transit, St. Margrethon transit, Rorschach transit, Romanshorn transit, Konstanz transit, Singen transit, Schaffhausen transit, Waldshut transit, Basel S C B transit, Basel badischer Bahnhof transit, Delle transit, Lode transit, Verrières transit, Vallorbes transit, Genf transit und Bouveret transit mit Bestimmung nach dein Auslande ein Exporttarif in Kraft.

Exemplare dieses Exporttarif es, dessen Gültigkeitsdauer im Gegensatz zu denjenigen der in den Jahren 1893 und 1894 während der Monate September bis und mit Dezember eingeführten analogen Tarife eine unbeschränkte ist, können bei den beteiligten Verwaltungen und Stationen zum Preise von 20 Cts. per Exemplar bezogen werden.

Bern, den 20. August 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

276

B. Verkehr mit dem Auslande.

Ausnahmetaxen.

35/96)

612. (

Zuckertransporte Romanshorn transit (Böhmen etc.) -- Tessin. Kündigung der Ausnahmetaxen.

Die auf Seite 20 der Zusammenstellung der Rückvergütungen nnd Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen, vom Januar 1895, unter Nr. 84 enthaltenen Ausnahmetaxen treten mit 30. November 189(5 außer Kraft.

Über die an deren Stelle tretenden neuen Taxen wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 22. August 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

613.

(85/96) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife.

Ergänzungsblatt.

Am 1. September 1896 tritt ein Ergänzungsblatt in Kraft, enthaltend Schnittsätze für die direkte Abfertigung im Verkehr mit der Station Milano Porta Romana. Exemplar« desselben können bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Eisenbahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 24. August 1896.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

611. (35/96) Notstandstar.if für Düngemittel.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 8. August 1896 wird der Artikel ,,Schlempekompostdünger (Gemisch von Schlempe und Torfmull)" unter Ziffer I des Notstandstarifs für Düngemittel, vom 15. Juni 1896, aufgenommen. Ausgenommen bleibt der Verkehr mit der Großherzoglich Mecklenburgischen FriedrichFranz-Eisenbahn und mit den bayerischen Staatsbahnen.

Straßburg, den 18. August 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

277

( 35 /96) Heft 1 des belgisch-sùdwestdeutschen Gütertarif es.

Ergänzung.

Für die ausweislich des Gleichstellungsverzeichnisses der nicht tarifierten belgischen Stationen in Heft l des belgisc.h-siidwestdeutschen Tarifes, vom 1. Januar 1893, gegenwärtig mit fluy (Nord) gleichgestellte Station Auipsin der belgischen Nordbahn kommen vom 1. Oktober 1896 ab die Sätze der Station Amay zur Anwendung.

Diese Änderung der Gleichstellung bedingt für einen Teil des Verbandsverkehrs geringfügige Frachterhöhungcn.

Nähere Auskunft erteilen die Tarif bureaux der beteiligten Verwaltungen.

Straßlivrg, den 17. August 1896.

Oeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Loüiringen.

615.

(8B/96) Belgisch-südwestdeutsches Tarifheft 2 a für de.n überseeischen Verkehr der belgischen Seehäfen und Terneuzen mit Basel und Delle.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 9. Juni und 18. Juli 1896 bringen wir zar Kenntnis, daß Aas neue am 1. September 1896 in Kraft tretende, belgisch-südwestdeutsche Tarif heft 2 d (für den überseeischen Verkehr der belgischen Seehäfen und Terneuzen mit Basel loco und transit und Delle transit) für eine Anzahl Waren im Verkehr mit bestimmten westschweizerischen Stationen noch besondere Ermäßigungen aufweist. Das Tarifheft ist bei unserer Drucksachenkontrolle hier erhältlich.

Stmßlurg, dea 13. August 1896.

Oeneraldirektiou der Eisenbahnen in Elsass-Lothringcu.

616.

[ 35 /o6~) Teil H, Hefte 1 und 2, für den deutsch-sosnowicer Güterverkehr. Neuausgabe.

Mit dem 15. Augast 1896 werden die bisherigen Tarife für den deutschsosnowicer Verkehr Teil II, Heft l, vom ^I^^La^: 1893, und Heft 2 ' 10. März n. St.

' -- für die elsaß-lothringischen Stationen Nachtrag II, vom ,, . !ct--' 1896 -- dui-ch die ebenfalls heute neu zur Einführung gelangenden Hefte l und 2 aufgehoben.

Für die elsaß-lothriugischen Stationen sind diese Tarif hefte im Auszüge hergestellt wordeo und itn Preise von zusammen 0,50 M. durch unsere Drucksachenkontrolle zu beziehen.

Straßburg, den 13. August 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotkriugen.

617.

278

618. (3B/96)5 Ausfuhrtarif

für die direkte Güterbeförderung

nach

Eydtkuhnen transit, Prostken transit, Illowo transit zur Aus-

fuhr nach Rußland.

Zu dem Ausfuhrtarif nach Eydtkuhnen, Prostken und lllowo transit ist mit Gültigkeit vom 13. August l896 der dritte Nachtrag erschienen. Derselbe euthält Ergänzungen der besonderen Bestimmungen zu den Teilen [ bis 111 des Tarifs und ermäßigfo Gebühren für die Überführung der Sendungen von der deutschen nach der russischen Grenzstation. Dabei wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß durch die am IM. August 1896 in Rußland erfolgte Erachtherabsetzung für alle Eisen-. Blech-, Stahl- und Gußeisenwaren und Maschinen aller Art (ausgenommen landwirtschaftliche) und deren Teile und Zubehör, die Tarifierung dieser Artikel im direkten deutsch-russischen Verkehr durch die Umkartierung an der Grenze unterboten ist. Für Sendungen der genannten Art wird daher die billigste Frachtberechnung erzielt, wenn sie mit der Vorschrift ,,zur Umkartierung an der Grenze" aufgeliefert werden.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 17. August 1896.

fcfcneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 25. August 1896 : 1. Nachtrag VII zum Tarif für die Beförderung von Personen im internen Verkehr der Vereinigten Schweizerbahnen, enthaltend in Hauptsache neue Taxen für die Stationen Staad bis Chur und Mels bis Dübendorf, sowie verschiedene Berichtigungen.

2. Nachtrag III zu Teil II des Tarifes für die direkte Güterbeförderung zwischen Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen einerseits und Stationen der k. bayr. Staatsbahnen anderseits, enthaltend Ergänzungen und Berichtigungen des Haupttarifes.

3. Nachtrag I zum Transittarif für die Beförderung von Getreide und roher Baumwolle, sofern die Sendungen von belgischen oder holländischen Seehäfen zu Schiff nach Mannheim, Lndwigshafen a/B,., Frankfurt a/M. etc.

und von da nach den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbah und der Wald-RütiBahn) befördert werden, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Distanzenzeiger in Metern, effektiven Kilometern und Tarifkilometern der Gotthardbahn.

5. Aufnahme des Artikels ,,Steinkohlenschlacken" in den Ausnahmetarif Nr. 44 für die Beförderung von Dünger, Kehricht und Straßenkot, enthalten im Gütertarif für den internen Verkehr der Neuenburger Jurabahn.

279.

6. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Zäziwil-Großhöchstetten -- Aarau, Basel, Burgdorf, Herzogenbuchsee, Langenthal und Ölten via Bern und für die Relation Versoix-Thun.

7. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen Dießenhofen einerseits und den Stationen der Linie Oberwinterthur-Sulgen-Goßau anderseits via Schaffhausen-Winterthur.

8. Ermäßigte Taxen für die Specialbillete für den Verkehr zwischen den Stationen Weesen und Schännis bis Rapperswil einerseits und St. Gallen anderseits, gültig zur Hinfahrt via Sargans und zur Rückfahrt via Winterthur.

9. Aufnahme dos Artikels ,,Hourdis" iu das Verzeichnis der Waren des Specialtarifes III (deutsch Position 555, französisch Position 516 nnd italienisch Position 433) der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen.

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1896

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35

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26.08.1896

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866-872

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