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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Veröffentlichung der Namen der Inhaber von Ausweiskarten für Handelsreisende.

(Vom 8. Juni 1896.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat ist dieser Tage der Wunsch geäußert worden, es möchten, um den Behörden sowohl als dem Publikum eine wirksamere Kontrolle über die Beobachtung des Gesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden zu ermöglichen, in den kantonalen Amtsblättern und im ,,Schweizerischen Handelsamtsblatt" die Namen aller derjenigen Personen veröffentlicht werden, welche eine Patenttaxe entrichtet, d. h. eine rote Karte gelöst haben.

Wir halten eine solche Veröffentlichung für sehr wünschenswert, und zwar müßte sie nach unserer Ansicht jeweilen sofort nach Ausstellung der Karten erfolgen, wie dies bei der Veröffentlichung der Einträge im Handelsregister geschieht.

Wir ersuchen Sie daher, den mit der Aushingabe der Ausweiskarten für Handelsreisende in Ihrem Kantone betrauten Beamten die bestimmte Weisung erteilen zu wollen, dem eidgenössischen Sekretariat für die Patenttaxen der Handelsreisenden in Bern vom heutigen Tage an unverzüglich ein Doppel von jeder ausgestellten taxpflichtigen Ausweiskarte zu übermitteln.

548 Was die seit dem 1. Januar 1896 aushingegebenen Taxkarten anbelangt, so wird ein alphabetisch und nach den Geschäftszweigen geordnetes Verzeichnis Ihnen zugestellt und auch als Beilage des.

^Schweizerischen Handelsamtsblattes11 veröffentlicht werden.

Sollten Sie mit der beabsichtigten Veröffentlichung nicht einverstanden sein oder ein anderes Verfahren für zweckmäßig erachten, so bitten wir Sie um gefällige baldige Mitteilung.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 8. Juni 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident: A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ein gier.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Veröffentlichung der Namen der Inhaber von Ausweiskarten für Handelsreisende. (Vom 8.

Juni 1896.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.06.1896

Date Data Seite

547-548

Page Pagina Ref. No

10 017 474

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