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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Kanalisations-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für das Schweiz.

Archiv- und Landesbibliothekgebäude in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Archivbaute in Bern" bis und mit dem 8. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 25. Mai 1896 Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers wird anmit die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Infanterie zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Mitgabe des Gesetzes.

Offiziere, welche sieh um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldung dem unterzeichneten Departement bis zum 15. Juni nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 23. Mai 1896.

Schweiz. Militärdepartement.

331

Stellen-Ausschreibung.

Die Stellen der Grenzwachtchefs des II. und VI. Zollgebietes mit Sitz in Sehaffhausen bezw. Genf werden hiermit zur "Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung Fr. 2500 bis 3600, nebst Reiseentschädigung.

Die Bewerber müssen schweizerische Offiziere sein und sich über Kenntnis zweier Landessprachen ausweisen.

Anmeldungen, in zwei Sprachen abgefaßt, sind mit den Ausweisen über die bisherige Thätigkeit bis und mit 13. Juni 1896 an die zuständige Zolldirektion in Schaffhausen bezw. in Genf zu richten.

B e r n , den 23. Mai 1896.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer des Nebenzollamtes Madonna di Ponte (Tessin). Anmeldung bis und mit 13. Juni 189ö bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Briefträger in Avenches. Anmeldung bis zum 16. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postcommis in Lode.

4) Packer beim Postbureau Biel.

Anmeldung bis zum 16. Juni 5) Posthalter und Briefträger in Gene- 1896 bei der Kreispostdirektion in veys s. Goffrane (Neuenburg).

Neuenbnrg.

6) Bureaudiener und Briefkastenleerer beim Hauptpostbureau Neuenburg.

7) Bureaudiener beim Hanptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 16. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Herten (Thurgau). Anmeldung bis zum 16. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

332 9) Mandatträger beim Hauptpostbureau Chur.

Anmeldung bis zum 16. Juni 10) Posthalter in Silvaplana (Grau1896 bei der Kreispostdirektion in bünden).

Chur.

11) Postpacker, Briefträger und Bureandiener in Landquart.

12) Briefträger in Lugano. Anmeldung, bis zum 16. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

13) Telegraphist und Telephonist in Küsnacht (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst. Die Entschädigung für den Telephondienst wird später festgesetzt. Anmeldung bis zum 13. Juni 1896 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

14) Telegraph ist in Silvaplana (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Juni 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Posthalter in Lucens (Waadt). Anmeldung bis zum 9. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Äschi (Bern). Anmeldung bis zum 9. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger und Bote in Court (Bern). Anmeldung bis zum 9. Juni 1896 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Zwei Postcommis in St. Gallen.

l Anmeldung bis zum 9. Juni « D · Ä ·· · o -L- · /DÌ n n » t 1896 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger m Schanis (St. Gallen), l gt (jaiien.

6) Telephonchef in Chaux-de-Fonds. Der Gehalt wird bei der "W ahi festgesetzt. Anmeldung bis zum 6. Juni 1896 hei der Telegraphendirektion in Bern.

7) Telegraphist und Telephonist in Schlieren (Zürich). Jahresgehalt JFr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst. Die Telephonentschädigung wird später festgesetzt. Anmeldung bis zum 6. Juni 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV« 23.

Bern, den 3. Juni 1896.

III, Personen- und Gepaokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

397. (28/9e) Interner Personen- und Gepäcktarif der Schwein.

Nordostbahn, vom i. Februar 1896; Taxen für Luzern.

Verlängerung der Gültigkeit.

Die im Publikationsorgan 11/96, sub Position 161, gekündeten Taxen und Distanzen für den Verkehr mit Luzern bleiben noch bis auf weiteres in Kraft.

Zürich, den 1. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

398. (28/96) Personen- nnd Gepäcktarif Rhätische Bahn -- N 0 B, Bötebergbahn, S C B, GB, J S und J N, vom i. August 1892.

Verlängerung.

Der obgenannte im Publikationsorgan Nr. 10, vom 4. März 1896, unter Ziffer 129, auf 1. Juni 1896 gekündete Tarif bleibt bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

Zürich, den 1. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

177

399. ( 23 /96) Gepäck- und Expreßguttarif S C B -- Waldenburgerbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1896 an tritt ein Gepäck- und Expreßguttarif für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Schweiz. Centralbahn einerseits und solchen der Waldenburgerbahn anderseits in Kraft.

Basel, den 1. Juni 1896.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

400. ( 23 /9e) Personen- und Gepäcktarif Brünigbahn -- Schwein, vom 1. Juli Ì891. Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 1. September 1896 gekündigt.

Über den Ersatz desselben wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 29. Mai 1896.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahu.

401. (2s/96) Prospekt der Lust- und Rundreisebillete, welche durch die Stationen der Neuenburger Jurabahn, der Ponts-SagneChaux-de-Fonds-Bahn und der Neuchâtel-Cortaiiïod-BoudryRegionalbahn ausgegeben werden. Neuausgabe.

Obgenannter Prospekt wird mit dem 15. Juni 1896 in Kraft treten, unter Aufhebung und Ersetzung des vorherigen Plakates.

Neueribwg, den 2. Juni 1896.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

402. ( 23 /9e) Tarif für den deutsch-schweizerischen RundreiseverJcehr (ausschließlich Bayern), vom i. Juli Ì893. Taxänderungen.

Mit Bezugnahme auf die Publikationen 5/96, Position 48, 6/96, Position 73, und 19/96, Position 330, bringen wir zur Kenntnis, daß für alle Kundreisen, welche Strecken der Thunerseebabn, des Thuner- und Brienzersees und des Vierwaldstättersees in sich begreifen, mit dem 1. Juli 1896 neue erhöhte Fahrpreise in Kraft treten.

Basel, den 2. Juni 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

178

403. ( 23 /»e) Mitteldeutsch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom 1. Januar Ì89Ì. Ergänzungen und Kündigung von Taxen.

Mit 15. Juni 1896 treten für den Personen- nnd Gepäckverkehr zwischen Berlin einerseits nnd Glarus, Ragaz, Landquart, Chnr, Klosters, Davos-Platz, "Winterthur und St. Gallen neue Taxen in Kraft.

· Die im oben genannten Tarif enthaltenen Taxen im mitteldeutsch-schweizerischen Verkehr mit Zürich werden auf den 1. August 1896 gekündet.

Über deren Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 2. Juni 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

404. (23/9e) Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr MainNeckarbahn -- badische Bahn. Neuauflage.

Auf 1. April 1896 wird der Main-Neckarbahn -- badische Personen- und Gepäcktarif nen erstellt. Neben der bei dem Bahnweg über BlankenlochSchwetzingen eintretenden Ermäßigung treten infolge der Aufrundung teilweise kleine Erhöhungen (um 5 Pf.) der Fahrpreise ein; auch werden einige nicht gangbare Fahrkartensorten eingezogen. Nähere Auskunft hierwegen erteilt unser Personentarifbureau.

Die in den Tarif aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I (2) genehmigt worden.

Karlsruhe, den 15. Februar 1896. *)

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

*) Eingelangt am 29. Mai 1896.

405. (23/96) Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr MainNeckarbahn -- badische Bahn. Neuauflage.

Der mit ßekaantmachung vom 15. Februar 1896 auf 1. April 1896 angekündigte Main-Neckarbahn -- badischer - Personen- und öepäcktarif wird erst auf 1. Juni 1896 eingeführt.

Karlsruhe, den 27. März 1896. *)

Oeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

*) Eingelangt am 29. Mai 1896.

179

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

28

é06. ( /9e) Ausnahmetarif für Steine etc. GB -- Central- und Westschweiz, vom i. September Ì89Ì. Nachtrag IV.

Mit 1. Juli 1896 tritt zu obigem Ausnahmetarif ein Nachtrag IV -in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 2. Juni 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

407. (23/9e) Schweizerischer Ausnahmetarif Nr. iO, betreffend den Transport von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen, vom i. Oktober 4886. Neuausgabe des Nachtrages I.

Am 15. Juni 1896 tritt eine Neuausgabe des Nachtrages I zum obgenannten Ansnahmetarif in Kraft, enthaltend eine abgeänderte Fassung der Ziffer 9 der Bestimmungen des Haupttarifes.

Der Nachtrag I vom 1. August 1894 wird dadurch aufgehoben und ersetzt.

Bern, den 28. Mai 1896.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eiseribahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande, 23

408. ( /9e) Teil H, Heft I A, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September Ì892. Nachtrag VII.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Position 352 des Publikationsorgans Nr. 20/96 teilen wir mit, daß die Einführung des Nachtrages VII zum Heft I A erst auf den 1. Juli 1896 erfolgen kann.

Basel, den 29. Mai 1896.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

e09. ( 28 /96) Teil H, Heft 2, der belgisch-Basler Gütertarife, vom 4. September 1S90. Taxierung von Baumwollabfällen.

Mit sofortiger Gültigkeit werden die im Ausnahmetarif 6 des obgenannten Tarifheftes enthaltenen Frachtsätze für rohe Baumwolle auch auf Sendungen von Baumwollabfällen angewendet.

Bern, den 2. Juni 1896.

Direktion der Jura-Sünplon-Bahn.

180

C. Transitverkehr.

28

410. ( /96) Teil III, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-franeösischen Gütertarife. Nachtrag I.

Mit 1. Juli 1896 tritt zum Heft 2 der österreichisch-ungarisch-französischen Getreidetarife, vom 1. Oktober 1894, ein Nachtrag i in Kraft.

Derselbe ,,enthält den Inhalt des Berichtigungsblattes vom 15. Oktober 1894, sowie Änderungen von Stationsnamen und ermäßigte Frachtsätze für einige ungarische Stationen.

Zürich, den 29. Mai 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

411. (28/9e) Teil HI, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife. Nachtrag 1.

Mit 1. Juli 1896 tritt zum Heft 3 der österreiohisch-ungarisch-französischen Getreidetarife, vom 1. November 1894, sowie zum zugehörigen Anhang je ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen des Hanpttarifes und der Kursdifferenzen.

Zürich, den 29. Mai 1896.

Namens der Verbandsvcrwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

412.

(23/96) Hefte 6 a, 6 b und Ausnahmetarif für Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquettes des belgisch-badischen Güterverkehrs. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1896 werden die direkten Tarife für den belgisch-badischen Güterverkehr, nämlich Hefte 6 a, 6 b und Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquettes, neu ausgegeben und treten die bisherigen Tarifhefte mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Die neuen Tarife enthalten außer vielen geringen Frachtermäßigungen auch in verschiedenen Fällen unbedeutende Frachterhöhungen.

Durch die Tarife ist eine weitere Anzahl badischer Stationen in den direkten Verkehr einbezogeu worden. Das Heft 6 a ist zum Preise von 0,65 M., das Heft 6 6 zu 1,40 M. und der Kohlentarif liebst Nachtrag zu 0,45 M. für das Stück von den Verbandsstationen and dem Gütertarif bureau zu beziehen.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1896 finden die Ausnahmefrachtsätze für rohe Baumwolle im belgischen Verkehr mit Basel und den betreffenden hadischen Stationen, ausgenommen jene für Heidelberg, Karlsruhe und Pforzheim, auch für Sendungen von Baumwollahfällen Anwendung.

Karlsruhe, den 27. Mai 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatselsenbahnen.

181

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 1. Juni 1896: 1. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für die Beförderung von frischen Beeren aller Art, frischem Stein- nad Kernobst und frischen Weintrauben als Stückgut im Verkehr zwischen Stationen der großherzoglich hadischen Staatseisenhahnen, der Kaiserstnhlbahn, der Eisenbannen in Elsaß-Lothringen und der pfälzischen Bahnen einerseits und Stationen der Schweiz. Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Küti-Bahn), und der Tößthalbahn anderseits.

2. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Schaff hausen -- Bludenz, Bregenz, Feldkirch, Innsbruck und Landeck via Konstanz-St. Margrethen.

3. Erhöhung der schweizerischen Einrechnnngstaxen für die im Tarif für den deutsch-schweizerischen Kundreiseverkehr enthaltenen Rundreisetonren bezüglich der Anteile der Thunerseebahn, der Dampfschiffahrtgesellschaft für den Thuner- und Bnenzersee, sowie für den Vierwaldstättersee.

4. Taxen für Rundreisebillete Kigikaltbad-Rigistaffel-Bigiklösterli und Rigifirst-Rigikaltbad oder umgekehrt mit den Ausgabestellen Kigikaltbad, Rigistaffel, Rigiklösterli und ßigifirst.

5. Direkte Personentaxen für die Relation Wetzikon (V S B) -- Gurtnellen (GB) via Zürich-Zng-Rothkreuz und via Rapperswil-Arth Goldan.

6. Tarifierung des Artikels Stahldraht im belgisch-italienischen Gütertarif, vom 1. April 1891, wie folgt: Klassifikation ausseritalienische

italienische

GeAusnahmetarife wi chtsfür Ladungen bedin- Klassen von mindestens gaag per und Wagen Tarife 5000 kg. 1 10000 kg. Tonnen

·

Draht von Stahl, auch verkupfert, verzinnt oder verzinkt, in Ringen oder Bündeln, unverpackt .

. . .

-- wie vorstehend, verpackt

23 o

23 d 23 c

1 1

7. Nachtrag V zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Waldshut, Station der hadischen Bahn, einerseits und den Stationen der Schweiz.

Nordostbahn (einschließlich der ßötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen, der Tößthalbahn und der Schweiz. Südostbahn anderseits, enthaltend verschiedene Tax- und Distanzänderungen.

182

8. Nachtrag VI zum Gütertarif der Station Basel Centralbahnhof für den internen Verkehr derselben mit den Stationen der Bötzbergbahn und deren direktem Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bodenseeuferplätze Bregenz und Fried riehshafen), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn, der Rorschach-Heiden-Bergbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und der Schweiz. Südostbahn, enthaltend verschiedene Änderungen.

9. Nachtrag V zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Basel, Station der badischen Bahn, einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen, der sckweiz. Südostbahn und der RorschachHeiden-Bergbahn, enthaltend verschiedene Änderungen.

Genehmigt am 2. Juni 1896: 1. Nachtrag IV zum Ausnahmetarif für den Transport von Steinen, Kies, Sand, Mergel und Lehm im gegenseitigen direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn (inkl. aarg. Südbahn nnd Wohlen-Bremgarten), der Schweiz. Seethalhahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Huttwil-WolhusenBahn, der Emmenthalbahn, der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies, der Thunerseebahn, der Bödelibahn und der Neuenbnrger Jnrabahn einerseits und der Gotthardbahn anderseits, enthaltend verschiedene Ändernngen und Ergänzungen.

2. Tarif für den internen Güterverkehr der Rhätischen Bahn.

3. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Rhätischen Bahn.

4. Personen-, Gepäck- und Gütertarif der elektrischen Straßenbahn Aubonne-Allaman.

5. Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderungvon Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Bötzbergbahn einerseits und der Schweiz. Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits.

6. Verzeichnis der Rundreisebillete für den Verkehr zwischen Stationen der Neuenburger Jurabahn, der Regionalbahn Brenets-Locle, der Eisenbahnen Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds, Saignelegier-Chaux-de-Fonds und NeuchâtelCortaillod-ßoudry, sowie der Dampfschiffgesellschaft für den Neuenburgerund Murtensee.

7. Übertragung der im Ausnabmetarif Nr. 6 des Heftes 2 des Teiles II der belgisch-südwestdeutschen
Gütertarife (Verkehr mit Basel) enthaltenen Frachtsätze für rohe Baumwolle auf Sendungen von Banmwollabfällen.

8. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen Berlin einerseits und Glarus, Ragaz, Landquart, Chur, Klosters, Davos-Platz, Winterthur und St. Gallen anderseits via ^Frankfurt a/M. -- Straßburg oder Offenburg-Basel oder Waldshut oder Schaff hausen-Winterthur.

183

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitztrag vom 29. Mai 1896 die Eröffnung des Betriebes der 4,6 km. langen elektrischen Straßenbahn Lugano (Palazzo civico) -- Paradiso.

,, u n -- Station d e r Salvatorebahn, ,, r n -- Cassarate, ,, n n -- Molino nuovo für den Personenverkehr auf den 1. Juni 1896 unter einigen Vorbehalten gestattet.

2. Mit Zustimmung des schweizerischen Eisenbahndepartements ist der Stationsname ,,Aftoltern bei Höngg" in ,,Affoltern bei Zürich" abgeändert worden.

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1896

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23

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03.07.1896

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330-332

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10 017 461

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