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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Eidgenössische polytechnische Schule.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist eine Professur für Forstwissenschaften auf Beginn des nächsten Wintersemesters (1. Oktober 1896) neu zu besetzen.

Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldung, hegleitet von einem curriculum vitae, nebst Zeugnissen und Ausweisen über ihre Studien und bisherigen Leistungen, bis Ende dieses Monates an den Unterzeichneten «inzusenden, der auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Stelle -erteilen wird.

Z ü r i c h , den 7. Mai 1896.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Registrators und Kanzleisekretärs der administrativen Sektion der Abteilung Auswanderungswesen des eidgenössischen Departements des Innern wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich vor dem 31. Mai nächsthin beim eidgenössischen Departement des Innern (Abteilung Auswanderungswesen) schriftlich anzumelden.

B e r n , den 8. Mai 1896.

Eidg. Departement des Innern.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer des Nebenzollamtes in Maccagno (Tessin). Anmeldung bis zum 23. Mai 1896 bei der Zolldirektion in Lugano 2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau | Anmeldung bis zum 28. Mai Bern.

\ 1896 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Worblaufen (Bern), j Berjl4) Poathalter und Briefträger in Önsingen (Solothurn). Anmeldung bis zum 28. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Posthalter und Briefträger in Ì Anmeldung bis zum 28. Mai Lupfig (Äargau).

\ 1896 bei der Kreispostdirektion in 6) Postcommis in Baden.

J Aaran7) Postablagehalter und Briefträger in Schenken (Luzern). Anmeldung bis zum 28. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Postcomtnis in Zug. Anmeldung bis zum 28. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Briefträger in Mosnang (St. Gallen). Anmeldung bis zum 28. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Posthalter und Briefträger in Glaris (Granbünden). Anmeldung bis zum 28. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur.

11) Telegraphist in Bourg-St. Pierre (Wallis). Jahresgehalt Er. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Mai 1896 bei der Telographeninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Glaris (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Mai 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

1) Nebenzolleinnehmer in Ascona (Tessin). Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Postbureaudiener in Genf. Anmeldung bis zum 19. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postablagehalter und Briefträger Ì Anmeldung bis zum 19. Mai in Ecublens (Freiburg).

\ 1896 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Martigny-ville.

J Lausanne.

.92 5) Postcommis in Menziken (Aargau).

Anmeldung bis zum 19. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in 6) Postablagehalter, Briefträger und Aarau.

Bote in Öiglistorf (Aargan).

7) Paketträger in Zürich 7 (Enge).

8) Briefträger in Küsnacht (Zürich).

Anmeldung bis zum 19. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in 9) Postablagehalter, Briefträger und Zürich.

Bote in Äugsterthai (Zürich).

10) Postablagehalter iii Seebach (Zürich).

11) Kondukteur für den Postkreis Ctiur. Anmeldung bis zum 19. Mai 1896 bei der Kreispostdirektion in Chur.

12) Telegraphist in Grondo (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 bei der Telegrapheninspektion m Lausanne.

13) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Bern. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 beim Chef des Telegraphenbureaus in Bern.

·14) Ausläufer auf dem Telegraphenbnreau Aarau. Jahresgebalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 beim Telegraphenbnreau in Aarau.

15) Telegraphist in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

16) Telegraphist in Unteriberg (Schwyz). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

.17) Telegraphist in Poschiavo (Granbünden). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1896 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

·*»«·

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eiaeöbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 20.

Bern, den Ì3. Mai 1896.

III, Personen- und öepaokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

342. ( 20 /96) Sonn- und Festtagsbillete Thun-Stadt, Thun-Hofstetten, Schersligen und Interlaken (Thunersee) -- St. Beatenberg und retour, oder umgekehrt.

Vom 1. Juni 1896 an werden eintägige Sonn- und Festtagsbillete ThunStadt, Thun-Hofstetten, Scherzligen und Interlaken (Thunersee) -- St. Beatenberg und retour, oder umgekehrt, zu folgenden Preisen ausgegeben : n'acfuÄ *«·* ÄÄ*.

Thun-Stadt, Thun-Hofstetten und Scherzligen . .

4. 35 3. 55 Interlaken (Thunersee) 4. 55 3. 35 Interlaken, den 12. Mai 1896.

Direktion der Dainpfsckiffgosellschaft Thnner- und Brienzersee.

343. (20/9e) Sonn- und Festtagsbillete der Birsigthalbahn.

Ab 1. Juni 1896 gelangen an unserer Stationskassa in Basel Sonn- und Festtagsbillete zu ermäßigten Preisen für die Strecke Basel-Flühen, gültig für einen Tag für Hin- und Rückfahrt, zur Ausgabe. Die Taxe beträgt für die II. Klasse Fr. 1. 70, für die HI. Klasse Fr. 1. 20.

Basel, den 5. Mai 1896.

Betriebsdirektion der Birsigthalbahn.

153

3M. ( 20 /96) Tarif für die Beförderung von Gepäck und Expreßgut S C B -- Waldenburgerbahn, vom 4. Juni Ì896.

Der oben bezeichnete Tarif tritt mit 1. Juni 1896 in Kraft.

Basel, den 12. Mai 1896.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

3eö. ( 20 /96) Gütertarif LEB und H W B --- Ostschweig, vom i. Dezember 1895. Kündigung von Taxen.

Mit 15. August 1896 verlieren die Taxen des Specialtarifs II für den Verkehr zwischen den Stationen der Langenthal-Huttwilbahn und der HuttwilWolhusenbahn einerseits und den Stationen Münsterlingen bis Emmishofen, Dießenhofen bis Schaffhansen, sowie Singen loko und transit der Schweiz.

Nordostbahn anderseits ihre Anwendbarkeit auf Obst. Bezüglich der an deren Stelle tretenden Ausnahmetaxen für Obst wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen werden.

Zürich, den 9. Mai 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

3e6. ( 20 /96) Gütertarif J S, B R und R V T -- NOB (Heft IX der Gütertarife J S, B R und R V T -- übrige schweizerische Bahnen), vom i. Februar 4892. Kündigung von Taxen.

Am 31. Jnli 1896 tritt der im I. bezw. V. Nachtrag zum obgenannten Gütertarif enthaltene Ausnahmetarif Nr. 2 für frisches Obst in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. außer Kraft.

Gleichzeitig verlieren die Taxen des Specialtarifs II a und b für verschiedene Relationen ihre Gültigkeit für den Artikel ,,Obst, frisches".

Üher den Ersatz der aufgehobenen Taxen wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 9. Mai 1896.

Direktion der Jura-Siiuplon-Bahn.

154

Rückvergütungen.

20

347. ( /96) Taxermäßigung

für Steintransporte ab Staad nach Eschenz.

Für die Beförderung von Mauersteinen in Wagenladungen von 10000 kg.

ab Staad nach Escnenz wird im Rückvergüttmgswege eine reduzierte Taxe von 29 Cts. pro 100 kg. gewährt.

Zürich, den 12. Mai 1896.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

348. ( 20 /96) Taxermäßigung für Eisentransporte auf der Strecke Basel S C B -- Luzern.

Für den Transport von Eisen zu Konstruktionszwecken in Ladungen von mindestens 10 000 kg. pro zweiachsigen Wagen bewilligen wir auf der Strecke von Basel S C B nach Luzern die ermäßigte Taxe von 58 Cts. pro 100 kg. auf dem Wege der Rückerstattung gegen Vorlage der Prachtbriefe nach Luzern und gegen Nachweis des Versandes des entsprechenden Quantums der erstellten Konstruktionen.

Diese Ermäßigung wird nur für ein Gesamtquantum von höchstens 450 Tonnen gewährt.

Basel, den 12. Mai 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

20

349. ( /96~) Teil H, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom i. September 1886.

Teilweise Kündung.

Die in den Nachträgen II bis V zu obengenanntem Tarifheft enthaltenen Frachtsätze und Kursdifferenzen des Ausnahmetarifes Nr. IX für Zucker treten auf 15. August 1896 außer Kraft. Die an deren Stelle tretenden Taxen werden seiner Zeit in den neuen Ausnahmetarif für Zucker ans Böhmen und Mähren nach der Schweiz (vergleiche unsere Publikation unter Nr. 315, vom 25. April) aufgenommen.

Zürich, den 8. Mai 1896.

Namens der Verbandsverwaltwngen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

350. (20/96) Ausnahmetarif für Getreide etc. Regensburg Donaulände -- Schwein, vom i. September Ì890. Teilweise Kündung.

Die in obengenanntem Tarif enthaltenen Prachtsätze für den Verkehr mit den Stationen der Centralbahn (inkl. A S B und Wohlen-Bremgarten), Emmenthalbahn, Neuenburger Jnrabahn und Jura-Simplon-Bahn treten auf 15. August 1896 ohne Ersatz außer Kraft. Dagegen bleiben die Taxen für 155

den Verkehr mit der Nordostbahn und Bötzbergbahn bis auf weiteres noch in Wirksamkeit.

Zürich, den 6. Mai 1896.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

351. ( 20 /96j Teil 11, Heft Q, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit V S B], vom i. August 1895.

Nachtrag I.

Mit 1. Juni tritt .zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, welcher neben verschiedenen Änderungen und Ergänzungen neue Ausnahmetarife für Cernent, Eisen und Stahl, Bruchsteine und Knochenmehl enthält.

St. Q-aMen, den 11. Mai 1896.

Direktion der Vereinigten Schwei/erbahnen.

352. (20/96) Teil II, Heft l A, der südwestdeutsch-schweisierischen Verbandsgütertarife, vom 4. September 1892. Nachtrag VII.

Mit 1. Juni 1896 tritt zu Heft I A ein Nachtrag VII in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes, sowie der seither erschienenen Nachträge enthält.

Basel, den 11. Mai 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

353. ( 2 %6) Teil II, Heft III, aweite Abteilung, der norddeutschschweiserischen Gütertarife, vom 1. Juli 1893.

Mit 15. Angnst 1896 wird die Taxe des Ausnahmetarifes Nr. 17, Rohzucker, Friedberg i. Hessen -- Monthey, ohne Ersatz aufgehoben.

Basel, den 11. Mai 1896.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

354. (20/96) Teil H, Heft l, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife. Nachtrag 6.

Auf 1. Jnni 1896 tritt zum Heft l, erste Abteilung, des Teiles II der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Novemoer 1890, ein Nachtrag 6 in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Hauj>ttarifs, von welch letzteren die Aufnahme der Station Zürich-Wollishofen in den Ansnabmetarif Nr. 6 für Metalle hervorzuheben ist, nnd Berichtigungen des Nachtrages 5.

Zürich, den 11. Mai 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

156

355. (20/9e) Teil H, Heft S, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife.

Auf 1. Juni 1896 tritt das Heft 2, erste Abteilung, des Teiles II der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife in Kraft, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen, Braunkohlen, Stein- und Braunkohlenkokes und Stein- und Braunkohlenbriquettes von Stationen des Rnhreehiets, sowie von Epterode, Frielendorf und Bungen nach Stationen der ostschweizerischen Eisenbahnen. Dasselbe kann zum Preise von 65 Centimes pro Exemplar hei unsem Dienststellen bezogen werden.

Zürich, den 11. Mai 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

356. ( 30 /96) Teil II, Heft 5, erste Abteilung, der norddeutschschweiserischen Gütertarife. Nachtrag 4.

Auf 1. Juni 1896 tritt zum Heft 5, erste Abteilung, des Teiles II der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife vom 1. Juni 1891 ein Nachtrag 4 in Kraft. Derselbe enthält neben einigen weniger wichtigen Ergänzungen und Änderungen neue Taxen für Géra (Reuß), Görlitz, Kamenz, Leipzig, Eilenburger, Magdeburger und Thüringer Bahnhof, Plagwitz-Lindenan und Zeitz, Stationen aer preußischen Staatseisenhahnen; Frachtsätze tür Braunkohlen, Braunkohlenkokes und Braunkohlenhriquettea ah den Stationen Luckenau, Naumhurg, Teuchern und Weißenfels; Aufnahme der Stationen Gotha, Schmalkalden, Suhl und Zella-St. Blasii in den Ansnahmetarif Nr. 6 a für Metalle und Metallwaren als Stückgut; Taxen für Sprit und Spiritus ab Posen nach Romanshorn; Taxen für Eisen und Stahl, sowie Bisen- und Stahlwaren des Specialtarifs I, einschließlich Maschinen, in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. zur Ausfuhr üher See von schweizerischen Stationen nach Stettin.

Der Nachtrag kann vom 20. Mai an hei unsern Dienststellen hezogen werden.

Zürich, den 11. Mai 1896.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

357. (20/96) Ausnahmetaxen für Weintransporte aus Rumänien nach der Schweiz.

Mit Bezug auf die Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze vom Januar 1895 -- Seite 16, Position 54 -- bringen wir zur Kenntnis, daß für Weintransporte aus Rumänien nach der Schweiz bei der Weiterbeförderung ab Bomanshorn nicht die Schnittsätze B des Heftes 2 der österreichisch-nngarisch-schweizerischen Weintarife, sondern die Besttaxen aus diesem Tarif, znr Berechnung gelangen. Die letztern sind

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um den Betrag der Bodenseefracht (30 Cts. pro 100 kg. für Ladungen von 10 000 kg.) niedriger als die erwähnten Schnittsätze.

Zürich, den 7. Mai 1896.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Mordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

358. (20/9e) Heft 6 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes.

Nachtrag II.

Zum Heft 6 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes (Baden-MainNeckarbahn) ist mit Gültigkeit vom 1. Mai 1896 der Nachtrag II ausgegeben worden. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen der Vorbemerkungen, Entfernungen und Frachtsätze für die in den direkten Verkehr neu einbezogenen Stationen der großherzoglich hessischen Nebenbahnen WeinheimFürth im Odenwald und Ingenheim-Seebach; ferner Ergänzungen und Änderungen in den Ausnahmetarifen und Berichtigungen von Tarifentfernungen.

Karlsruhe, den 3. Mai 1896.

Generaldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen.

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359. ( /96) Ausnahmetaxen für Getreide und rohe Baumwolle ab Speyer Hafen transit be/sw. Worms Hafen transit (Belgien und Holland) nach Basel.

Für die Beförderung von Getreide und roher Baumwolle mit Herkunft von einem belgischen oder holländischen Schiff ab Speyer Hafen transit bezw.

Worms Hafen transit nach Basel Reichsbahn kommen vom 1. Juni 1896 ab folgende Ausnahmefrachtsätze zur Einführung: Von Speyer Hafen nach Basel : für 100 kg.

a. für rohe Baumwolle nach Basel loco (Reichsbahn) . . .

0,81 M.

b. für Getreide nach Basel transit (Reichsbahn) 0,81 ,, c. für Getreide nach Basel transit (Reichsbahn) Westsehweiz 0,68 ,, Von Worms Hafen nach Basel: a. für Getreide nach Basel transit (Reichsbahn) 0,92 ,, b. für Getreide nach Basel transit (Reichsbahn) Westschweiz 0,77 ,, Für die Anwendung dieser Ausnahmefraehtsätze sind im übrigen die Beförderungsbestimmungen in den Transittarifen vom 15. Juli 1894 zu dem Heft l und 3 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes maßgebend.

Straßbwg, den 4. Mai 1896.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 9. Mai 1896: 1. Tarif für die Beförderung von Reisenden, Gepäck und Gütern im internen Verkehr der Eisenbahn Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds.

2. Entwurf II eines Tarifes für die Beförderung von Reisenden und Gepäck im internen Verkehr der Nenenhurger Jurabahn.

3. Taxen für Sonn- nnd Festtagsbillete für die Relation Basel-Flühen der Bitsigthalbahn.

4. Nachtrag II zum Heft III der Tarife für den Güterverkehr der Stationen der Thunerseehahn und der Bödelibahn mit den übrigen schweizerischen Bahnen (Vorkehr mit der Schweiz. Nordostbahn [einschließlich Bötzbergbahn und I/iaie Koblenz-Stein], den Vereinigten Schweizerbahneii [einschließlich Togganburgerhahn und W ald-Rüti-Bahn], der Tößthalbahu, der Sihlthalbahn und der Rorschach- Heiden -Bergbahn), enthaltend verschiedene Änderungen.

5. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für die Beförderung von totem Wild und totem Geflügel zwischen Stationen der a. priv. Buschtenrader Eisenbahn, der k. k. priv. österr. Nordwestbahn und der südnorddentschen Verbindungsbahn, der priv. österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft, der k. k. priv. Kaiser Ferdinands Nordbaha, der k. k. österr. Staatsbahnen und der k. k. priv. Südbahngesellschaft (östarr. Linien) einerseits nnd Paris (Donane und Beuilly), Stationen der französischen Ostbahn, anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

6. Nachtrag I üum Anhang zu vorstehend genanntem Ansnahmetarif, enthaltend Ergänzungen der Kursdifferenzen.

7. Direkte Distanzen und Taxen für die Beförderung von Fleischsendungen als Eilgut ah Dießenhofen nach Winterthur, Zürich, Luzern, Lausanne und Öenf via Schaff hausen.

Genehmigt am 11. Mai 1896: Plakattarif für Sonntags-, Rundreise- und Lustfahrtbillete zu ermäßigten Preisen der Emmenthalbahn im Verkehr mit andern Transportanstalten.

Genehmigt am 12. Mai 1896: 1. Nachtrag 3 gu Teil II, Heft 5, zweite Abteilung, der norddeutschächweizerisohen Verbaudsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Plakattarif für Sonn- und Festtagshillete zu ermäßigten Preisen der Schweiz. Centralhahn und aarg. Südbahn.

3. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten, Malz, sowie Ölsaaten von Stationen der k. k. priv.
Südbahngesellschaft (ungarische Linien), der königl. ungarischen Staatseisenbahnen (einschließlich der k. priv. Pünfkirchen-Barcser Eisenbahn) nnd der k. k. priv. Kaschau - Oderherger Eisenhahn (ungarische Linien) nach Genf transit, Station der Jura-Simplon-Bahn.

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4. Tarif für die Beförderung von Gepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen Stationen der Schweizerischen Centralbahn einerseits und solchen der Waldenburgerbahn anderseits.

5. Nachtrag Nr. 2 zum Tarif Commun (G V) Nr. 205 für ßundreisebillete zu festen Preisen im französisch-schweizerischen Verkehr, enthaltend verschiedene geänderte Taxen.

6. Ermäßigte Ansnahmetaxe für den Transport von Mauersteinen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Staad (V S B) nach Eschenz (N OB).

7. Ermäßigte Ausnahmetaxe für den Transport von Eisen zu Konstruktionszwecken in Wagenladungen von 10000kg. ab Basel S OB nach Luzern.

8. Ausnahmetarif für die Beförderung von Cément ab Kirchheim bei Heidelberg und Kuppenheim, Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, nach Stationen der schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der schweizerischen Südostbahn, der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn).

9. Taxen für Sonn- und Festtagsbillete für die Kelationeri Thun-Stadt, Thun-Hofstetten, Scherzligen und Interlaken-Thunersee -- St. Beatenberg und zurück.

10. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für den Transport von Steinkohlen, Coaks und Briquettes aus Belgien nach Stationen der Schweizerischen Nordostbahn, der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen, enthaltend Änderungen zum Haupttarif.

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