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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg.

(Vom 8. Dezember 1896.)

Tit.

Nachdem wir mit Botschaft vom 16. Juni 1894 die Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg beantragt hatten, bewilligten Sie am 17. Dezember desselben Jahres einen Kredit von Fr. 200,000 für den Ankauf eines vom Stadtrat von Freiburg anerbotenen, am ,,Square des Places" gelegenen Bauplatzes. Der bezügliche Kaufvertrag konnte indessen erst am 27. Juli 1896 definitiv abgeschlossen werden, da die vom Stadtrat inzwischen mit einem an dem Platze mitbeteiligten Privateigentümer gepflogenen Unterhandlungen auf dem Prozeßwege erledigt werden mußten.

Wir sind nunmehr im Falle, Ihnen ein ausgearbeitetes Bauprojekt vorlegen zu können, aus welchem ersichtlich ist, daß die Anlage sich in ein Hauptgebäude und eine auf der Rückseite selbständig disponierte Remise zerlegt. Zwischen beiden Gebäuden liegt ein geräumiger Posthof und die ganze Gruppe wird auf allen vier Seiten von Plätzen und Straßen umgrenzt, so daß eine abgeschlossene und nach jeder Richtung zweckmäßige Anordnung entstehen wird.

Mit Rücksicht auf eine später eventuell notwendig werdende Vergrößerung der Postlokale ist das Hauptgebäude auf dem ohnehin günstigen Bauplatze so projektiert worden, daß eine Erweiterung desselben stattfinden kann, ohne dienstliche oder architektonische Rücksichten zu verletzen. Diese Vergrößerung ist in den Plänen bereits angedeutet worden.

1086 Die Post-, Telegraphen- und Telephonräume werden bis auf weiteres nur das Erdgeschoß und den ersten Stock in Anspruch nehmen, allein die ganze Umgebung des Platzes im Verein mit dem Charakter der in der Nähe stehenden anderweitigen Gebäude bedingen die Erstellung eines zweiten Stockwerkes, sofern das Postgebäude nicht erdrückt werden, sondern eine irgend dominierende Stellung einnehmen, wie dies einem öffentlichen Bau geziemt. Die Verwendung dieses Stockwerkes wird voraussichtlich auf keine Schwierigkeiten stoßen, da die Regierung des Kantons Freiburg schon anläßlich der Unterhandlungen über Erwerbung des Bauplatzes die Frage angeregt hat, ob ihr in dem zu erstellenden Neubau nicht Lokale vermietet werden könnten zur Unterbringung öffentlicher Sammlungen. Eventuell stünde auch der Verwertung des zweiten Stockes zu Mietwohnungen nichts im Wege.

Die in Aussicht genommenen hauptsächlichen Räume sollen nach dem vorliegenden Entwurf folgende Abmessungen erhalten : Hauptgebäude.

Untergeschoß.

Centralheizung mit Kohlenraum Magazin für Werkzeug und Linienmaterial der Telegraphenund Telephonabteilung Archiv Magazin für Postmaterial Disponible Kellerräume mit Inbegriff eines Kellers für die Hauswartwohnung

180 ,,

Erdgeschoß.

Schalterhalle Fahrpostbureau Brief'postbureau mit Abteilung für den Mandatverkehr Bureau des Postverwalters Wartezimmer für Postreisende Genügende Treppen und Aborte .

Posthof . . . "

700 ,,

I. S t o c k w e r k .

Telegrammaufgabelokal Telegraphenapparatensaal . · Nachtdienstzimmer Telephoncentralstation Apparaten magazin

65 m 2 70 ,, 50 ,, 60 ,,

65 m 2 201 ,, . 160 ,, 22 ,, 28 1)

17,4o '. . 90,50 18 29 35,60

m2 ,, fl

,, ,,

1087

Batterieküche Laboratorium Zimmer des Telegraphenchefs Kleiderzimmer Disponible Räume Genügende Treppen, Gänge und Aborte

17,eo m 2 28 ,, 17,BÖ ,, 17,50 ,, 80 ,, --

II. S t o c k w e r k .

Räume zum Vermieten

431 m 2

Dachstock.

Blitzplattenkatnmer und Raum für die Linienverteilung des Telephons.

Hauswartwohnung von 3 bis 4 Zimmern und Dependenzen.

Leere Dachräume, welche successive zu Magazinzwecken ausgenützt werden können.

Remisengebäude.

Wagenremise und Magazin für Trainmaterial Postillonzimmer Lampisterie

. . . . 270 m 2 20 ,, 17 ,,

Für die Größen der beiden Bauten ergeben sich folgende Zahlen : Überbaute Fläche des Hauptgebäudes 685 m 2 Überbaute Fläche der Remise 346 ,, Umbauter Raum des Hauptgebäudes samt Keller und Dach 15,500 m 3 Umbauter Raum der Remise 2,080 ,, Für den Kubikmeter des ersteren müssen nach den bisherigen Erfahrungen Fr. 32, für den Kubikmeter der letzteren aber Fr. 18 angesetzt werden, so daß sich für die Baukosten nachstehende Berechnung ergiebt: Hauptgebäude 15,500 m 8 zu Fr. 32 Fr. 496,000 Remise. 2080 m 8 zu Fr. 18 ,, 37,440 zusammen Fr. 533,440 oder rund Fr. 534,000.

Dem Begehren um den Baukredit lassen wir noch eine weitere Mitteilung und einen damit in Verbindung stehenden Antrag nachfolgen.

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg ist nämlich unterm 3. November 1896 mit dem Vorschlage an den Bundesrat gelangt, es möchte die Eidgenossenschaft den der Stadt Freiburg gehörenden Bauplatz hinter dem zukünftigen Postgebäude um den Preis von

1088 Fr. 40,000 noch erwerben, um denselben für allfällige spätere Baubedürfuisse des Bundes zu reservieren. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die Stadtgemeinde, welche den Postgebäudeplatz dem Bunde für Fr. 200,000 verkauft habe, in der Erwartung, gegen Erlegung einer gleich großen Summe die betreffenden Grundstücke erwerben zu können, nunmehr durch gerichtliche Urteile in den Expropriationsstreitigkeiten zu einer Gesamtleistung VOD rund Fr. 240,000 verhalten werde. Die Stadtgemeinde sei demnach genötigt, ein Opfer von Fr. 40,000 zu bringen, und wünscht nun, diese Summe auf dem disponiblen Bauterrain zu realisieren. Da das bereits erworbene. Bauterrain ohnehin so groß bemessen ist, daß eine spätere Verlängerung der beiden Flügel des Hauptgebäudes ermöglicht wird, sind wir nicht auf das Gesuch des Gerneinderates eingetreten, glauben dagegen, den berührten Verhältnissen einige Rechnung tragen und der Stadt Freiburg in dem Sinne entgegenkommen zu sollen, daß der Bund der Stadtgemeinde Freiburg die Hälfte der ihr auffallenden Mehrleistung, nämlich Fr. 20,000, aus freien Stücken vergütet.

Die Ausführung der Bauten wird zwei Jahre in Anspruch nehmen, so daß die Vollendung derselben auf Eode des Jahres 1898 zu erwarten ist, sofern mit den Fundationen im nächsten Frühjahr begonnen werden kann. Der Bezug des Gebäudes durch die beteiligten Verwaltungen würde alsdann ins Erühjahr 1899 fallen.

Die zur vollständigen Erläuterung des Entwurfes notwendigen Einzelheiten sind im übrigen aus den Plänen ersichtlich, welche auch über die gewählte Architektur Auskunft geben.

Indem wir Sie ersuchen, dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlußes Ihre Genehmigung erteilen zu wollen, benutzen wir den Anlaß, Sie unserer besonderen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 8. Dezember

1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

1089 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Kredites für den Bau eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom S. Dezember 1896, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines neuen Post-, Telegraphenund Telephongebäudes in Freiburg, Inbegriffen eine Nachvergütung für den Bauplatz, wird eine Summe von Fr. 554,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg.

(Vom 8. Dezember 1896.)

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16.12.1896

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