#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

48. Jahrgang. I.

Nr. 4.

22. Januar 1896,

Jahresabonnement (portofrei in der ganzes Schweiz) : 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Kp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrates au sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Erfüllung der den Kantonen für das Alkoholwesen obliegenden Pflicht der Monopolpolizei.

(Vom 17. Januar 1896.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Am 5. Dezember 1895 hat die Bundesversammlung den Bundesrat eingeladen, durch Konferenzen mit den Kantonsregierungen die Mittel und Wege festzustellen, wie die den Kantonen für das Alkoholwesen obliegende Pflicht der Monopolpolizei in einheitlicher und wirksamer Weise erfüllt werden könne.

Zur Durchführung dieses Bundesbeschlusses und in Anwendung der Art. 9 und 10 des eidgenössischen Alkoholgesetzes haben wir beschlossen, die erste dieser Konferenzen auf Mittwoch den 26. Februar 1896 einzuberufen.

Die Sitzungen sollen im Konferenzsaal des neuen Bundesrathauses unter der Leitung des Chefs unseres Finanzdepartements stattfinden und an dem genannten Tage morgens 9 Uhr beginnen.

Als Traktanden sehen wir vor : 1. die Bezeichnung bestimmter kantonaler Amtsstellen für die Monopolpolizei und die Organisation des Verkehrs dieser Stellen mit der eidgenössischen Finanzverwaltung ; 2. die Diskussion der Monopolpflicht an Hand des Bundesratsbeschlusses vom 20. November 1894 (siehe Beilage) ; Bundesblatt. 48. Jahrg.

Bd. 1.

8

90 3. die Durchführung einer kantonalen Kontrolle über die monopolfreie Brennerei; 4. die Prüfung der Frage, wie Mißbräuchen in der Verwendung denaturierten Sprits zu begegnen sei.

Wir ersuchen Sie, zu dieser Konferenz Ihre Delogierten zu bezeichnen und uns deren Namen bis spätestens Mitte Februar zur Kenntnis zu bringen. Auf den gleichen Zeitpunkt wollen Sie uns mitteilen, ob Sie mit Bezug auf die angeführten Traktanden Wünsche betreffend Änderungen oder Ergänzungen geltend zu machen im Falle sind.

Wir. benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 17. Januar 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrates au sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Erfüllung der den Kantonen für das Alkoholwesen obliegenden Pflicht der Monopolpolizei.

(Vom 17. Januar 1896.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.01.1896

Date Data Seite

89-90

Page Pagina Ref. No

10 017 308

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.