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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung von Kasernen und Beamten Wohnungen in Andermatt, sowie Erwerbung des hierfür und für Exerzier- und Schießplätze etc. nötigen Terrains.

(Vom 1. Juni 1896.)

Tit.

Seit Erstellung der Befestigungsbauten am Gotthard ist Andermatt als Mittelpunkt derselben nicht nur der Sitz der ganzen Gotthardverwaltung geworden, sondern auch Hauptwaffenplatz der Gottharddivision, da die Mehrzahl dieser Truppen ihre Rekrutenschulen, Specialkurse und Wiederholungskurse daselbst zu bestehen hat.

Der Waffenplatz. Andermatt hat aber bis heute noch keinerlei Bauten oder Einrichtungen erhalten, wie solche für einen geregelten Dienst und ersprießlichen Unterricht notwendig sind. Die Truppen, sowie die Rekruten werden bis jetzt in einem primitiven, hölzernen, leichten und billig erstellten Barackenlager untergebracht, welches auf gemietetem Terrain erstellt ist, für die dortigen Witterungsverhältnisse aber ganz untauglich ist. Die Exerzierplätze und Schießplätze werden alljährlich gemietet und für den entstehenden Landschaden muß man sich mit teuern Entschädigungen abfinden.

Die Bureaux der Gotthardverwaltung und der Fortverwalter sind in Privathäusern und Gasthöfen eingemietet und die Beamten sind in die Unmöglichkeit versetzt, in der kleinen Ortschaft passende Wohnungen für sich und ihre Familien zu finden.

281 Wir halten es nun für dringlich, allen diesen bestehenden Übelständen abzuhelfen und die Waffenplatzverhältnisse in Andermatt zu ordnen, und beehren uns, Ihnen in vorliegender Botschaft Anträge zur Erstellung von Kasernen, Bureaux und Beamtenwohnungen, sowie für Erwerbung des hierzu und für Exerzier- und Schießplätze nötigen Terrains zu stellen.

Es wurden diese Anlagen und namentlich der Bau von Kasernen schon so oft vom Truppenkommando, von Mitgliedern der Behörden der Gemeinde Andermatt und des Kantons Uri, sowie in den eidgenössischen Räten selbst angeregt und empfohlen, daß wir unsere nachfolgenden Motivierungen der Vorlage kurz werden fassen können.

Kehl- und Defensionskaserne beim BUhlwerk.

Bei der Erstellung der Werke ,,Bühl a und ,,Bäzberg" bei Andermatt wurde vorläufig darauf verzichtet, in Zusammenhang mit denselben für Aufnahme der Besatzungsmannschaften, der Vorräte jeglicher Art und zur Unterbringung der Verwaltung eine kasemattierte Kaserne zu erbauen, wie dies beim Werke ,,Airolo" geschah; man begnügte sich mit einer für den Kriegsfall gerade noch ausreichenden Anlage.

Dieses hat nun aber zur Folge, daß den Verteidigungstruppen größere Leistungen und Anstrengungen zugemutet werden müssen, so daß die Mannschaft schneller ermüdet; es bedarf infolgedessen für den Kriegsdienst einer ganzen Ablösung mehr, was einer Vermehrung der artilleristischen Portbesatzung um einen Drittel ihrer Stärke gleichkommt.

Durch Erstellung einer kasemattierten, bombensichern Kehlkaserne beim Bühl, welche zürn Teil auch für die in Ruhe befindliche Mannschaft des Forts ,,Bäzberg tt dienen könnte, würde dem vorerwähnten Übelstande abgeholfen. Die Kosten des Baues würden zum großen Teil wieder eingebracht werden infolge der für cirka 130 Festungsartilleristen wegfallenden Kosten der Ausbildung in Rekrutenschulen und Wiederholungs- und Specialkursen. 130 Mann Festungsartilleristen, welche körperlich und geistig mehr als nur auf mittlerer Stufe stehen, würden der übrigen Armee und namentlich der Infanterie zu gute kommen. Mit dem Kasernenbau würden aber auch eine Menge anderer Vorteile erzielt werden.

Im Friedensdienste werden heute die Mannschaften der Festungscompagnie Bühl in Baracken untergebracht.

Diese Baracken sind äußerst billig, nur als Notbaracken, erstellt, sie dienen wohl zur Unterbringung der Mannschaften irgend welcher

282 Waffe im Wiederholungskurse, wo nur eine kurze Zeitdauer in Betracht fällt; nie und nimmer sind sie jedoch geeignet, die Mannschaften von Rekrutenschulen, sei es der Festungsartillerie, sei es der Infanterie, hier zu kasernieren.

Es ist nicht oder nur mit äußerster Mühe möglich, die nötige strenge Zucht und Ordnung im inneren Dienst aufrecht zu erhalten, die soldatische Erziehung leidet sehr darunter.

Ferner geben diese Baracken für längere, bis 8 Wochen betragende Dienstdauer nicht den genügenden Schutz gegen die verschiedenen, hier streng auftretenden Witterungsverhältnisse.

Es ist daher für eine bessere Unterbringung der Mannschaften auch nach dieser Richtung hin ein Bedürfnis, bedingt durch die Verpflichtung des Bundes, für Gesundheit und soldatische Ausbildung und -Ordnung der Mannschaften zu sorgen.

Wir dürfen daher mit vollem Rechte sagen : Die Verhältnisse, wie sie thatsächlich in den Festungswerken Andermatt sind, verlangen für die Unterbringung der Rekruten der Festungsartillerie, wie der Infanterie, ein neu zu erstellendes Kasernement, welches billigen Anforderungen entspricht.

Es läßt sich ferner nicht leugnen, daß gegenwärtig die Fortwachen des Buhlwerkes nur sehr unzweckmäßig untergebracht sind.

Wenn auch die gerade dienstthuende Mannschaft im Fort selbst sich befindet, so ist doch alle übrige Mannschaft nur in der hölzernen Wachebaracke logiert. Bedenkt man hier die Feuergefahr, so ist dies an sich schon ein genügender Grund, welcher dringend dafür spricht, diese Mannschaften vor Lebensgefahr zu schützen und anderswo unterzubringen.

Soll nun aber die Fortwache in dem neuen Kasernement untergebracht werden, dann muß diese Anlage in zweckmäßiger Verbindung mit dem Fort stehen, was eine neue Anforderung an den Bau dieser Kaserne stellt.

Bei richtiger Unterbringung der Mannschaft könnte man den Bestand der Wache noch etwas reduzieren, etwa um 6 Mann.

Außer den bisher genannten Punkten, die die Erstellung eines kasemattierteu Kasernements schon für sich absolut verlangen, kommen noch folgende weitere Momente hinzu.

Wenn kein Kasernement gebaut wird, so muß man unter allen Umständen ein Gebäude in der Nähe erstellen zur Aufnahme der Fortverwaltung und des Festungsbureaus.

Der Fortverwalter muß in der Nähe der Wache wohnen; er ist Kommandant der Wache und hat alle Maßnahmen gegen Über-

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raschungen jeglicher Art zu treffen. Er muß also mit der For.twache im gleichen Räume wohnen. Das ist heute nicht der Fall.

Das Verwaltungsbureau der Forts Bühl, Bäzberg, Stöckli, Furka, sowie der diversen Magazine und Mannschaftsbaracken ist iu der hölzernen Wachtbaracke untergebracht mit ungenügendem Raum. Diesem muß abgeholfen werden.

Das Festungsbureau der Gesamtverwaltung der Gotthardbefestigungen ist bis heute im Dorf in einem Privathause mit unzureichenden Räumlichkeiten und gegen Bezahlung von Fr. 1500 eingemietet, in Zukunft müßte man mehr Räumlichkeiten mieten und Fr. 2000 bezahlen ; es muß aber namentlich gesicherter untergebracht werden.

Bei Erstellung der Kaserne würden die Festungsbureaux gesichert dariu untergebracht werden.

Es läßt sich weiter nicht leugnen, daß die Verbesserung der Sturmfreiheit des östlichen Teiles des Forts Bühl sehr notwendig sei. Für bessere Sturmfreiheit muß gesorgt werden. Will man diese für sich allein herstellen, dann ist hierzu wenigstens eine Ausgabe von Fr. 50--60,000 zu rechnen.

Allen diesen Anforderungen kann nur eine kasemattierte Wohnkaserne genügen, welche den Hügel des Forts Bühl östlich begrenzt, eine innere Verbindung mit dem Fort Bühl hat, bombensicher eingedeckt und direkt an den Forthügel angebaut ist.

Auf diese Weise bildet der Bau gleichsam die Kehlkaserne des Forts Bühl. Sie ist der Hauptangriffsrichtung abgewendet und auch gegen jede Beschießung von allfällig in Betracht kommenden ändern Gegenpositionen geschützt. Sie hat Margen- und Mittagssonne.

Die bombensichere Eindeckung, die Form des einspringenden Winkels, die vorliegende Reuß machen sie bombensicher und sturmfrei und sichern sie leicht gegen jede Überraschung.

Die Verbindung mit dem Innern des Forts durch einen unterirdischen Gang giebt der Bewachung des Forts im Frieden eine ganz bedeutende Stärkung und erlaubt eine Reduktion der Wache um einige Mann. Die Ablösungen für den Fortdienst können auf die einfachste Weise erfolgen.

Die Kaserne selbst bildet so den sturmfreien Abschluß des Werkes auf der östlichen Seite.

Die Kaserne muß fassen können : Raum für die Artilleriebesatzung, für die Fortverwaltung, für das Festungsbureau und Magazine aller Art. Sie würde zweistöckig ·erstellt mit Kasematten für Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten,

284 Krankenzimmer für Offiziere und Mannschaften, Proviant-, Ausrüstungs- und andere Magazine, Küche, Bäckerei, Keller, Aborte, Duscheneinrichtungen und sodann Bureaux des Fortkommandanten, der Fortverwaltung und die Lokalitäten des Festungsbureaus mit seinen Archiven etc.

Der Bau dieser Kehlkaserne mit Raum für cirka 340 eigentliche Schlafstellen kömmt ohne Möblierung, ohne Betten und ohne Kaserneninventar auf cirka Fr. 700,000 zu stehen und mit dein Kaserneninventar auf Fr. 775,000.

Diesen Bauausgaben, deren Verzinsung mit Unterhalt jährlich etwa auf Fr. 28,000 zu beziffern ist, stehen jedoch Ersparnisse gegenüber, die diese Jahresausgaben voll und ganz aufwiegen, nämlich;.

1. Wegfall des Unterhaltes der jetzigen Wachtbaracken, durchschnittlich jährlich Fr.

500 2. Verminderung der Wache um 6 Mann à Fr. 1800 per Mann, rund ,, 10,000 3. Wegfall der Bureaumiete für das Festungsbureau jährlich ,, 2,000 4. Jährlich sind 20 Mann Festungsartilleiisten weniger auszubilden à Fr. 7 Ersparnis pro Mann und Tag gegenüber Infanterie: 57 X 7 X 20 = rund . ,, 8,000 5. Alle zwei Jahre haben 130 Mann weniger den Wiederholungskurs zu machen, gegenüber Infanterie eine Ersparnis von Fr. 7 per Mann und Tag, was per zwei Jahre Fr. 20,000 ausmacht oder per Jahr ,, 10,000 Total Fr. 30,500 Durch den Bau der Kelîîkaserne wird demnach der Eidgenossenschaft für Unterhalt, Bewachung und Instruktion eine jährliche Ausgabe von Fr. 2500 (30,500 -- 28,000) erspart, und gleichzeitig werden gegenüber dem jetzigen Zustande, wie schon erwähnt, bedeutende Verbesserungen erzielt, denn : 1. dient die Kehlkaserne im Ernstfalle zur bequemen Unterbringung der Besatzung des Forts Bühl in bombensichern, abgedeckten Räumen; sie steht in direkter unterirdischer Verbindung mit dem Fort Bühl und gewährt sturmfreien Kehlabschluß; 2. die Räume der Kehlkaserne gewähren die Unterkunft der Schulen und Kurse der Festungsartillerie im Frieden ; 3. die Kaserne dient zur Unterbringung der Fortwachen im Frieden und birgt das Festungsbureau, sowie die Bureaux der Fortverwaltung und die Archive;

285 4. erleichtert sie die Verpflegung der Besatzung und der Mannschaften im Krieg und Frieden durch vermehrte Magazine, Küchen und Bäckerei ; 5. gestattet sie, als verteidigungsfähige Kaserne, allen Überraschungen entgegenzutreten.

Die Kehlkaserne wird nun schon wegen des beschränkten Bauplatzes nicht genügen, um neben den Räumlichkeiten für Verwaltungsbureaux, Magazine etc. noch den Portwachen und allen Truppen Unterkunft zu bieten, welche in Friedenszeit in Andermatt Übungen zu bestehen haben.

Von den Truppen, welche am Gotthard ihre Rekruten- und Wiederholungskurse oder nur letztere zu bestehen haben, werden: a. die Infanterie, die Feld- und Positionsartillerie, die Beobachter, die Maschinengewehrschützen, Genie und Sanität im Kriege die mobile Verteidigung des Gotthardgebietes zu übernehmeu haben, während b. die Festungsartillerie in den Werken und deren Umgebung zur Verwendung kommt.

Hierauf beruhen auch die Grundlagen der technischen und taktischen Ausbildung der beiden Gruppen.

Sind die Truppen der ersten Gruppe einmal über den Rekrutenunterricht hinaus, so wäre es ganz verfehlt, dieselben auch in den Wiederholungskursen stets in einer bequemen Kaserne ihren Dienst bestehen zu lassen.

Im Ernstfall wird ein großer Teil dieser Truppen selten einem so guten Kantonnement begegnen, wie dies die Baracken und Unterkunftsgebäude in Andermatt, Oberalp, Furka und Hospiz sind. Sie sollten daher in ihren verhältnismäßig kurzen Wiederholungskursen mit der Unterbringung in Baracken vollständig vertraut gemacht werden. In diesen Baracken haben letztes Jahr vier Land wehrinfanteriebataillone (zwei auf Oberalp, zwei auf FurkaJ ihre Wiederholungskurse ohne besondere Zwischenfälle bestanden. Diese Unterkunft behagte den unverwöhnten Landwehrmännern der Gebirgskantone recht gut. Was nun bei der Landwehr ohne Bedenken durchgeführt worden ist, nehmen wir für den Auszug als selbstverständlich an.

Aus dem Obigen geht hervor, daß wir für die Wiederholungskurse der Infanterie, der Feld- und Positionsartillerie, der Beobachter und der Maschinengewehrschützen keine Friedenskaserne beanspruchen sollen und dürfen.

Anders verhält es sich mit der zweiten Gruppe, der eigentlichen Festungsartillerie.

286 Es müssen schon im Frieden kriegsgemäße Portdienstübungen vorgenommen werden, um die Kenntnis des Fortdienstes im Kriege den Rekruten und Soldaten der Festungsartillerie beizubringen, respektive deren Kenntnisse in nachhaltiger Weise aufzufrischen.

Bei längerem Aufenthalte in den unterirdischen Räumen der Forts würde aber die Gesundheit der Mannschaft schwer leiden.

Durch Anlage der Defensions- oder Kehlkaserne in Verbindung mit dem Werke wird diesen Truppen nicht nur im Frieden gute Unterkunft geboten, sondern diese Unterkunft wird auch eine ungemein bessere für den Krieg, so daß der Wert der Werke dadurch bedeutend erhöht wird und die Übungen iin Frieden den gleichen Charakter erhalten können wie der Dienst während des Krieges.

Die Kehlkaserne wird im Frieden für alle Rekrutenschuleu, Wiederholungskurse, Specialkurse und Schulen der Festungsartilleristen dienen und wird hierdurch voll in Anspruch genommen.

Friedenskaserne.

Für die Rekrutenschulen der Infanterie und Positionsartillerie, welche in der Kehlkaserne nicht untergebracht werden können, muß eine Friedenskaserne erbaut werden, die 400 Mann (Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten) fassen kann, denn es ist auch für diese Rekruten absolut unzulässig, dieselben ferner in den Baracken zu belassen. Wir nehmen für die Friedenskaserne ein Emplacement bei Altkirch, gegenüber dem jetzt bestehenden Barackenlager, in Aussicht.

Die Kaserne ist so orientiert, daß ihre Langseite ungefähr gegen Süden liegt. In die Südfront sind in zwei Vollgeschossen die Mannschaftszimmer gelegt; im Erdgeschoß sind die Theoriesäle, Offiziersund Mannschaftskantine, die Truppen- und Schulkommandanten samt dem Kasernier untergebracht. In den Seitenflügeln des ersten Stockes sind die Offizierszimmer vorgesehen. Im Keller finden sich die Centralheizung, Küchen, Bäder und Vorräte aller Art. Gegen Norden liegt ein Hof vor der Kaserne; der Ausgang aus dem geschlossenen Hof gegen die Gotthardstraße liegt gegenüber der Nordeinfahrt ins Barackenlager.

Kaserne und Hof wären eventuell unter Beanspruchung des Baches, welcher auf die westliche Peripherie des Kasernenhofes verlegt werden könnte, zu kanalisieren, wahrscheinlich aber ist die Kanalisation bis zur Reuß auszuführen.

Als Centralheizung stellen wir uns eine Warmwasserheizung vor. Die Wasserversorgung läßt sich sehr leicht erstellen durch Anschluß an die Wasserversorgung des Barackenlagers.

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Wird der von uns weiter unten beantragte Landerwerb effektuiert, so stände die Kaserne so ungefähr in der Mitte der Grundlinie des gleichschenkligen Dreieckes, welches Exerzier- und Schießplatz bilden. Die Fenster der Bureaux von Schul- und Truppenkommandanten beherrschen den größten Teil der Übungsplätze.

Es sind mit diesen Vorkehren wohl alle Bedingungen erfüllt, die eine bequeme und gesunde Kaserne erfüllen soll ; es ist in der Anlage auch für Handhabung einer guten innern Dienst- und Polizeiordnung gesorgt und ebenso gut für alles, was eine prompte und ersprießliche Unterrichtsabwicklung fördert.

Die approximative Berechnung für die Friedenskaserne ergiebt eine notwendige Ausgabe von Fr. 500,000.

Für Mobiliar, Betten und Kaserneninventar sind Fr. 100,000 hinzuzurechnen.

Bei der Anlage von zwei Kasernen käme man also zu einer Unterkunft für 740 Mann, was dem Ansätze zu einer zuerst in Aussicht genommenen Friedenskaserne für 800 Mann ziemlich gleichkommt, dagegen den hochwichtigen Faktor aufweist, daß hiervon 340 Mann auch für den Krieg sicher und zweckmäßig logiert sind.

Erfahrungsgemäß ist es schwer, neuere Kasernen zu erstellen, wobei die Kosten per Mann (ohne Inventar) unter Fr. 1200 zu stehen kommen. (In Bern und Zürich beliefen sich die Kosten per Mann auf Fr. 1400--1500.)

Würde man in Andermatt Kehlkaserne für 340 Mann und Friedenskaserne für 400 Mann vereinigen und auch nur Fr. 1200 per Mann rechnen, so käme die eine große Kaserne für 740 Mann auf cirka Fr. 900,000 zu stehen.

Die Baukosten der von uns beantragten zwei getrennten Kasernen sind devisiert zu Fr. 700,000 für die Kehlkaserne für 340 Mann und Fr. 500,000 für die Fviedenskaserne für 400 Mann oder total Fr. 1,200,000, was eine Mehrausgabe von Fr. 300,000 evgiebt, wobei jedoch wiederum nicht zu vergessen ist, daß 340 Mann auch für den Krieg in bombensichern Räumen untergebracht sind, daß die Fortwachen in Friedenszeit ganz in der Nähe des Werkes gute Unterkunft erhalten, daß das Fort eine sturmfreie Kehle erhält und daß der Bau eines umfangreichen Verwaltungsgebäudes, das ebenfalls große Kosten verursachen würde, überflüssig wird.

Ein Einheitsbau würde unter diesen Gesichtspunkten einem Doppelbau gegenüber keinen finanziellen Vorteil bieten und man würde doch innerhalb kürzester Zeit auf die verlangte und als dringlich bezeichnete Kehl- und Defensionskaserne beim Bühl zurückkommen müssen.

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Beamtenwohnungen.

Die bisherigen Unterkunftsverhältnisse der eidgenössischen Beamten in Andermatt sind derartige, daß sie auf die Dauer absolut nicht so belassen werden können. Im Dorfe Aüdermatt, wo die liablichern Leute ihre Familienhäuser selber vollständig bewohnen, ist es höchst schwierig, eine halbwegs passende Wohnung zu finden.

Die ganz wenigen disponibeln Mietwohnungen entbehren zudem aller Bedingungen einer gesunden, heimeligen Wohnung; von Ausstattung, wie sie in mittlern städtischen Wohnungen gegenwärtig gebräuchlich ist, ist gar nicht zu reden.

Es durfte hier in Erinnerung gebracht werden, daß beim Orkan im letzten Dezember das Dach des Hauses, welches ein Beamter des Festungsbureaus bewohnt, fortgerissen wurde und daß die Nachbarn auf die Notlage aufmerksam gemacht werden mußten.

Und doch zählt dieses Haus zu den bessern in Andermatt.

Wenn bisanhin die Frage einer passenden Unterkunft für die Militärbeamten nicht akut wurde, so hatte das seinen Grund in der zufälligen Thatsache, daß der allergrößte Teil der Beamten entweder keine Familien hatte, oder daß dieselben nicht nach Andermatt zogen aus den oben angegebenen Gründen. Man wird aber für die Zukunft auf diese Zufälligkeit nicht bauen dürfen und wollen. Die meisten bisherigen Beamten waren infolge des Wohnungsmangels zum Hotelleben gezwungen, sowie auch bisanhin die Verwaltuagsbureaux nur in einem Hotel provisorisch Unterkunft fanden.

^Nun ist es aber nicht gerecht, die Beamten auf die Dauer zu dem teuern Hotelleben zu veranlassen, sowie es anderseits aus mancherlei ·Gründen den Interessen einer geordneten und sichern Verwaltung zuwiderläuft, Verwaltungsbureaux (mit Kassen und Archiven) in Hotels untergebracht zu lassen, wo jedermann, hauptsächlich im jSommer, nach Belieben aus- und eingeht.

Wenn aber bisanhin unsere Beamten es als eine patriotische Pflicht erachteten, sich Opfer aufzuerlegen bezüglich der Unterkunft, so darf diese sehr anerkennenswerte Leistung von selten der Oberbehörde nicht als eine s e l b s t v e r s t ä n d l i c h e angenommen werden.

Die Beamten, welche in Andermatt dauernd mit Wohnung versehen werden sollten, sind : a. Der Artilleriechef; b. der Geniechef; c. der Chef des Materiellen; d. der Fortverwalter; e. der Adjunkt des Fortverwalters; f. der Instruktionsoffizier der Infanterie; g. der Sekretär des Festungsbureaus.

289 Mit Ausnahme des Instruktionsoffiziers der Infanterie sind alle diese Beamten das ganze Jahr an den Waffenplatz Andermatt gebunden ; die vier ersten werden voraussichtlich meistens verheiratet sein, während von Adjunkt und Sekretär das vielleicht weniger anzunehmen ist. Es existieren also verschiedene Bedürfnisse, welche zu gruppieren sind.

Durchaus unstatthaft will uns erscheinen, alle Beamte in einem Gebäude unterzubringen. Ein solches müßte notwendig entweder übermäßig lang oder dann dreigeschossig sein. Allein es sind nicht ausschließlich bauliche Rücksichten, welche hier die Gruppierung der Amtswohnungen beeinflussen sollen. Es giebt auch persönliche Rücksichten, die hier in Betracht fallen.

Wir ziehen es daher vor, verschiedene Häuser zu erstellen und dieselben auf einem Platze von cirka 150 auf 70 Meter zu gruppieren, und zwar in einer Weise, welche unter Berücksichtigung größter Ökonomie auf die hierarchisch-dienstlichen Erfordernisse Rücksicht nimmt.

Die Beamtenwohnungen sind in die Südostecke des zum Ankauf für den Waffenplatz Andermatt vorgeschlagenen Landes verlegt. Der Platz grenzt einerseits an die Gotthardstraße und anderseits an die Besitzung des gegenwärtigen Hotels Bellevue.

Der Artilleriechef, als Chef vom Festungsbureau und Platzkommandant von Andermatt, erhielte ein freistehendes Wohnhäuschen mit kleinem Garten.

Die übrigen Funktionäre wären in zwei Doppelhäusern untergebracht, und zwar im südlichen Doppelhaus der Geniechef und der Fortverwalter; der Chef des Materiellen, Adjunkt, Sekretär und Infanterieinstruktor im nördlichen Doppelhaus.

Eine bereits bestehende Scheune würde als Stallung für die Dienstpferde und als Wohnung für die Pferdewärter verwendet.

Diese Kombination hat für sich, daß die höhern Beamten, welche das ganze Jahr in Andermatt stehen, jeweilen ihre besondere Wohnung haben, was in dieser abgeschlossenen Gegend und bei den ohnedies harten Dienstverhältnissen gewiß kein unverdienter Vorteil ist. Von den subalternen Beamten hätten der Adjunkt und der Sekretär mit dem Infanterieinstruktor sich in die Hälfte eines Doppelhauses zu teilen.

Alle drei Bauten sind in Mauerwerk ausgeführt gedacht, mit einfachem Ziegelpultdach, ohne irgend welchen Luxus an architektonischer Gliederung, dagegen ist auf eine wohnliche Einteilung des Innern das Hauptgewicht gelegt.

ßnndesblatt. 48. Jalirg. Bd. III.

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290 Die Wohnungen halten durchwegs 6 Zimmer mit den nötigen Nebenräumen. Im Erdgeschoß eines jeden Hauses ist ein Bureau vorgesehen für den jeweiligen Beamten, wo er seine persönliche Dienstkorrespondenz besorgt und sein Handarchiv aufbewahrt. Für Dienstboten ist im Dachraum bescheidene Unterkunft gefunden.

Wohn- und Schlafräume sind möglichst gegen Süden orientiert.

Bei der projektierten Lage der Beamtenwohnungen befinden sich dieselben von allen Militäranstalten z u n ä c h s t am Dorfe Andermatt, was bezüglich Post und Telegraphenverkehr zweckmäßig sein dürfte.

Gegenüber dem Nordeingang in den Hof der Beamtenwohnungen befindet sich der Haupteingang ins Barackenlager.

Von der projektierten Friedenskaserne ist das Platzkommando 210 m., vom Fort Bühl 850 m., vom Barackenlager 110 m. entfernt.

Es dürfte schwer halten, unter den gegebenen Verhältnissen eine Anlage von Beamtenwohnungen zu finden, welche allen dienstlichen und hierarchischen Anforderungen besser entgegenkommt.

Es bleibt uns noch übrig, den Kostenpunkt zu beleuchten.

Der Kostenpreis für die einzelnen Bauten ergiebt sich durch die Multiplikation des Kubikinhaltes eines Gebäudes mit dem durchschnittlichen Erstellungspreis per Kubikmeter. Es sind Fr. 23 angenommen pro m8, wobei Keller und Dach mitgerechnet sind.

Die Zusammenstellung der Baukosten ergiebt: a. Amtswohnung des Artilleriechefs Fr. 36,000 b. Doppelhäuser für die übrigen Funktionäre 2 X 47,000 ,, 94,000 Total für Beamtenwohnungen Fr. 130,000 Hierzu käme noch für Kanalisation, Wasserversorgung, Einfriedungen, Straßen, Umbau der Scheune, inklusive Fortsetzung der Kanalisation für die Friedenskaserne, Fr. 35,000.

Die einmalige Auslage obiger Summe hat indessen nicht den Charakter einer zinslosen Anlage für den Bund. Die Beamten der Gotthardverwaltung haben für ihre Unterkunft aufzukommen und werden daher gerne bereit sein, für ihre Behausung, mit Ausschluß der Bureaux, einen angemessenen Mietzins an die Militärverwaltung zu entrichten.

Wir glauben diesfalls als erreichbaren Mietzins, nach Abzug der Ausgaben von Fr. 650 für Unterhalt und Steuern, netto Fr. 3000 annehmen zu dürfen; das ist cirka 2Vz °/o vom Anlagekapital.

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Landerwerb.

Der zu allen vorerwähnten Bauten nötige Landerwerb würde in Verbindung mit ändern für den Waffenplatz Andermatt notwendigen Landerwerbungen stattfinden.

Die Militärverwaltung besitzt in Andermatt kein Terrain, das sich als Bauplatz für die verlangten Bauten eignet. Sie besitzt aber auch keinen Exerzier- und Infanterieschießplatz. Das Land, auf welchem das Barackenlager steht, ist gepachtet; alljährlich müssen gegenwärtig als Landentschädigung für Benutzung der Wiesen um Andermatt erhebliche Summen bezahlt werden.

Das Land, welches für Bauzwecke bestimmt ist, muß angekauft werden; was das übrige Land für Exerzier- und Schießplätze, sowie für das bereits erstellte Barackenlager betrifft, so sollte dies nun ebenfalls erworben werden, andernfalls bliebe heute nichts anderes übrig, als dasselbe auf eine lange Reihe von Jahren zu mieten, was aber mit all den Inkonvenienzen, die damit verbunden sind, zu großen jährlichen Ausgaben fuhrt.

Da sich jetzt in Andermatt die Waffenplatzverhältnisse klar gestalten, so kommt nun die Privatindustrie in Anregung, und es ist sicher, daß, wenn wir das Land nicht erwerben, in kurzer Zeit um das Fort Buhl herum Privathäuser und Wirtschaften entstehen.

In dieser Beziehung hatten wir schon viel Mühe, zu verhindern, daß nicht alle Stallgebäude bei Altkirch zu Ausschanklokalen eingerichtet wurden. In einem derselben wird jetzt schon während der Zeit der Schulen und Kurse Wein, Bier und Schnaps ausgeschenkt.

Wir bedürfen heute an Terrain: 1. Den Platz bei der Altkirche, auf welchem das Barackenlager steht. Dieser gesamte Platz kostet heute eine Miete von rund Fr. 1700.

2. Einen Platz als Scheibenstand. Hierzu kann nur das auf dem linken Reußufer, westlich vom Fort Bühl gelegene Land in Aussicht genommen werden.

3. Zum Schießen, als Schießplatz, einen Streifen Land von wenigstens 200 m. Breite und 600 m. Länge, zwischen Hotel Bèllevue und dem Scheibenstand neben Fort Bühl.

3 a. Als Exerzierplatz einen Platz zwischen Bellevue und den Stallungen Altkirch, längs der Straße von Bellevue nach Urnerloch.

4. Einen Platz für die Beamtenwohnungen und einen Platz für die Friedenskaserne.

292 Von diesem Terrain muß jedenfalls angekauft werden: 1. Das Terrain, auf dem das jetzige Barackenlager steht, mit 2 ha. 59 a.

2. Der Exerzierplatz mit einer Gesamtfläche von wenigstens 10 ,, -- ,, 3. Der Scheibenstand nebst dem hinten gefährdeten Terrain 7 ,, 66 ,, 4. Für Friedenskaserne und ßeamtenwohnungen mit Umschwung etc l ,, -- ,,

10 m 2 -- ,, 14 ,, -- ,,

Unter allen Umständen wären daher total 21 ha. 25 a. 24 rn2 anzukaufen.

Der ganze Landkomplex zwischen Bühl, Reuß, Hotel Bellevue und Gotthardstraße inkl. Land für Scheibenstand und für Barackenlager hat eine Ausdehnung von 37 ha., von welchen wir also cirka 2 /a kaufen müssen.

Außerdem wären noch cirka 8 ha. fllr den Schießplatzstreifen zu mieten.

Halten wir obige Zahlen fest, so ergiebt sich nachfolgende Kosten- und Ertragsberechnung:

i. Ankauf.

Wir rechnen zum Ankauf der 22 ha. Landes durchschnittlich 50 Cts. per Quadratmeter. Wir setzen diese Summe an, obwohl wir glauben, daß ein Teil des Landes zu bedeutend billigerem Preise erhältlich wäre, der andere Teil davon jedoch diesen Anschlag wohl erreichen werde.

Dies macht für den vorgesehenen Landerwerb eine Ausgabe von Fr. 110,000.

Rechnen wir die Verzinsung à 3V2 °/o, so kommt dies einem jährlichen Zins von Fr. 3850 gleich.

2. Miete.

Wir rechnen, daß wir für Miete durchschnittlich 5 Cts. per Quadratmeter zu zahlen haben, hierbei allfällige Inkonvenienzen etc.

eingeschlossen. Kleine Abschnitte müssen mitgemietet werden, so daß die Miete sich dann wohl über 8 ha. erstrecken wird.

Dies würde eine jährliche Miete von Fr. 4000 ergeben.

Wir haben somit bei Ankauf von 22 ha. Land und Miete von 8 ha. Jahreszins für die Barsumme des Ankaufs . . . Fr. 3850 Mietzins für das gemietete Land mit allen Inkonvenienzen ,, 4000 Total

Fr. 7850

293 Dieser Totalausgabe steht dann eine Einnahme aus dem Erlös des Raubes entgegen.

Wir rechnen : 6 ha. des gekauften und gemieteten Landes (Bauplätze etc.) geben keinen Ertrag. Das übrige Land giebt einen Ertrag, der nur noch */5 vom Normalertrag beträgt. Der Normalertrag pro Hektare ist hier zu 50 q.° Heu anzuschlagen, somit kann der nutzbare Ertrag pro Hektare zu 40 q. angenommen werden. Der Reinerlös pro Kilocentner sei Fr. 4. 50. Der Erlös berechnet sich demnach für 22 -j- 8 -- 6 oder für 24 ha. mit 24 X 40 X 4. 50 = Fr. 4320, und die Kosten würden somit betragen : Fr. 7850 -- 4320 = cirka Fr. 3500.

Unter den heutigen Verhältnissen, wobei wir noch ohne eigenes Land sind, haben wir folgende Ausgaben auf Schulen und Kurse zu nehmen: Landmiete Fr. 1700 Landentschädigung, soweit solche hier in Betracht fällt, cirka ,, 1800 Total Fr. 3500 Wir haben somit dieselben effektiven Ausgaben und dabei keinen Meter eigenen Landes.

Wir haben auch untersucht, wie sich die Verhältnisse gestalten, wenn das ganze vorgenannte Areal von 37 ha. angekauft würde.

Die Ankaufssumme würde betragen: 37 ha. X Fr. 5000 oder Fr. 185,000, was, mit 3J/2 °/o berechnet, einen jährlichen Zins repräsentiert von Fr. 6475.

Dieser Ausgabe stünden gegenüber: 1. Wert der auf dem Terrain befindlichen Stallungen, von denen drei Stück zu Stallungen, Magazinen. etc. benützt werden können und die uns ermöglichen, dem entsprechend weniger permanente Bauten auszuführen.

Diesen Wert rechnen wir total Fr. 12,000 oder Zinsersparnis Fr. 450 2. Grasraub ab 37 -- 6 = 31 ha. X 40 q. X Fr. 4. 50 = ,, 5580 Total Fr. 6030 3. Um diese Summe sicher im Durchschnitt in guten und schlechten Jahren zu erreichen, reduzieren wir das Ganze auf Fr. 5000 und wir haben an Ausgaben Fr. 6475 Einnahmen _ 5000 Mehrausgaben

. . . . . . Fr. 1475

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Wir haben also sowohl gegenüber den heutigen Ausgaben als auch gegenüber den Ausgaben beim teilweisen Kauf und teilweiser Miete beim totalen Ankauf eine Ersparnis von Fr. 2000.

Es darf aber angenommen werden, daß, wenn das gesamte Land angekauft, durch die Fortwachen Andermatts bebaut und richtig bewirtschaftet wird, der Raub das aufgewendete Kapital ganz verzinsen wird, und dabei die Fortverwaltung noch ihre volle Entschädigung für ihre geleistete Arbeit verrechnen kann.

Obige Preise des Landes stützen sich auf Erkundigungen und Angebot.

Der Ankauf des gesamten Landes ist nicht nur finanziell das vorteilhafteste Vorgehen, indem wir dadurch jährlich, bei SVz °/o Verzinsung gerechnet, mehr als Fr. 2000 ersparen, sondern der Ankauf der 37 ha. Landes ist vom Standpunkte der Verwaltung und der Kriegsvorbereitung aus höchst nötig.

Es ist weder für die Militärverwaltung im Frieden noch für die Kriegsvorbereitung zulässig, daß sich Private in diesem Terrain niederlassen, daß in diesem Terrain Hotels, Wirtschaften und anderes entstehen.

Es muß dieses Land gekauft werden, weil es der natürlich gegebene Schießplatz für Infanterie und der Exerzierplatz für die sämtlichen Truppen ist.

Es muß das Land gekauft werden, damit die nötig« Sicherung gegen Gefährdung durch das infanteristische Schießen wie auch gegen das Schießen aus den Geschützen des Forts Bühl getroffen werden können.

Es muß das Terrain gekauft werden, damit wir nicht jeden Augenblick durch den Privatbetrieb des Landes in den militärischen Arbeiten gestört werden.

Jedes andere Vorgehen führt jährlich zu großen Ausgaben durch Miete, Servitutverträge und ähnliche Abkommen, sowie durch Entschädigungen vielerlei Arten.

Ankauf des Landes enthebt uns der Notwendigkeit, hier ein Rayongesetz aufzustellen, und von dadurch bedingten Entschädigungen.

Gestützt auf diese Verhältnisse gelangen wir zum Schlüsse: Es seien als Kasernen-, Schieß- und Exerzierplatz für den Waffenplatz Andermatt 37 Hektaren Terrain, südlich des Forts Bühl, käuflich zu erwerben mit allen darauf stehenden Stauungen.

Der hierfür notwendige Kredit wird Fr. 185,000 betragen.

Einen stückweisen Ankauf von Fall zu Fall möchten wir in keinem Falle empfehlen.

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Dadurch würde alles nur zu bedeutend höhern Kosten erhältlich sein, und wäre für Reibereien jeglicher Art Thüre und Thor geöffnet.

Auch in anderen Staaten wird der an die Werke anstoßende Terrainrayon entweder erworben oder mit Servituten belegt, z. B.

mit Beschränkung der Baufreiheit, mit Verbot von Abänderungen an dem Relief des Bodens. · Man könnte einwenden, daß das Versäumte successive nachgeholt werden könnte, falls die Bauspekulation sich des Umgeländes der Festungswerke bemächtigen sollte. Die Erfahrung lehrt aber, daß im Gotthardgebiet die Enteignung in kleinen Parzellen den Bund immer unverhältnismäßig mehr gekostet hat, als der Erwerb größerer Areale.

Ohne jeden Zweifel würde die Privatspekulation, sobald sie wahrnähme, daß der Bund in der Umgebung von Festungswerken keine Bauten gestatten kann und darf, uns nötigen, ganz wertlose Parzellen um hohe Preise zu erwerben.

Während bei dieser Sachlage der Vorteil in die Hände der Privatgrundbesitzer gespielt würde, so sichert die Erwerbung des ganzen Vorterrains vom Fort Bühl diesen Vorteil dem Bunde.

Durch Ankauf der 37 Hektaren werden in Andermatt zu verhältnismäßig gunstigen Konditionen gesichert: 1. ein Exerzierplatz für alle Truppen; 2. ein Schießplatz für Infanterie, Festungsartillerie und Genie; 3. das Äquivalent für ein Rayongesetz; 4. die nötigen Bauplätze für die projektierten Militäranstalten.

Schlußfolgerung.

In Zusammenfassung alles vorher Gesagten würde die vorgeschlagene Ergänzung und Instandstellung des Festungs- und Waffenplatzes Andermatt für Krieg und Frieden dem Bund folgende Belastung bringen :

bS CO O5

Anlagekapital.

Fr.

Jährlicher Jahrlicher Jährliche Zins à 3V> °/o. Ertrag. Ersparnisse.

.

Fr.

Fr.

a. für Erwerbung von 37 ha. Land .

185,000

6,475

5000

b. Kehlkaserne (ohne Fr. 75,000 für Inventar") . . . .

700.000

24.500

--

c. Friedenskaserne (ohne Fr. 100,000 für Inventar)

500,000

17,500

d. Beamtenwohnungen

130,000

4,550

35,000

1.325

1,550,000

54,350

e. Kanalisation etc Total

mit Inventar 1,725,000

Fr.

1700 Pachtzins für Barackenland 1800 Landentschädigungen 2500 wie früher erwähnt 2000 Mietzins

3000

--

8000

8000

297

Nach Abzug des jährlichen Ertrages und der jährlichen Ersparnisse im Betrage von Fr. 16,000 von den Fr. 54,350, welche für Verzinsung der ganzen Bauanlage angesetzt sind, wird diese letztere auf Fr. 38,000 reduziert, d. i. auf 2Vz °/o des Anlagekapitals.

Die Kapitalbeschaffung des Anlagekapitals könnte dadurch erleichtert werden, daß man die budgetierten Fr. 1,725,000 auf zwei bis drei Jahre verteilt; es wird dies schon dadurch bedingt, daß die größeren Bauten bei der kurzen Bauzeit im Hochgebirge doch nicht in einem Jahr erstellt werden können. Bei successiver Erstellung der Bauten muß vorab die Dringlichkeit der einzelnen Objekte im Auge behalten werden. In diesem Sinne ist der Landerwerb für Krieg und Frieden in erste Linie zu stellen und deswegen dringlich, weil in Andertnatt jetzt schon sich Projekte regen, welche einer jeden rationellen Anlage der nötigen Militäranstalten direkt zuwiderlaufen. Für den Kriegsdienst muß die Kehlkaserne mit den Verwaltungsräumen vor die Friedenskaserne gestellt werden.

Letztere und die Beamtenwohnungen sind in Bezug auf den Friedensdienst gleich dringlich.

Es ergiebt sich demnach als Kombination, welche sich empfehlen dürfte : 1896.

1897.

1898.

Fr.

Fr.

Fr.

-- Landerwerb . . . 185,000 -- Kehlkaserne . .

150,000 350,000 200,000 75,000 275,000 150,000 Friedenskaserne .

Beamtenwohnungen .

40,000 90,000 -- Kanalisation und Wasserleitung für Beamtenwohnungen und Friedenskaserne, Umbau der erworbenen Stallgebäude . . . 15,000 15,000 5,000 f. Kaserneninventar : 50,000 Kehlkaserne . .

25,000 25,000 Friedenskaserne .

75,000

a.

b.

c.

d.

e.

Total

465,000 780,000

480,000

Total.

Fr.

185,000 700,000 500,000 130,000

35,000 75,000 100,000 1,725,000

Gestutzt auf alle obigen Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme nachstehender Anträge : 1. Es seien in Andermatt für Kasernen-, Schieß- und Exerzierplätze südlich des Buhl 37 ha. Land zu erwerben.

298 2. Es seien zu erstellen : eine Kehlkaserne beim Bühlwerk, zugleich Verwaltungsgebäude und Wohnung für die Portwächter, eine Friedenskaserne für 400 Mann, eine Gruppe von Beamtenwohnungen.

3. Es seien folgende Kredite zu bewilligen : a. Für Landerwerb Fr. 185,000 6. Für Kehlkaserne mit Verwaltungsbureau, inkl. Fr. 75,000 für Inventar ,, 775,000 c. Für Friedenskaserne, inkl. Fr. 100,000 für Inventar ,, 600,000 d. Für Beamtenwohnungen ,, 130,000 e. Für Kanalisation und Wasserleitungen für Beamtenwohnungen und Friedenskaserne, sowie Umbau von Stallungen ,, 35,000 Total Fr. 1,725,000 Für weitere Auskunft verweisen wir auf die den Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Disposition gestellten Pläne, Kostenvoranschläge und Vorberichte, von denen letztere noch militärische Gründe über die Notwendigkeit der zu erstellenden Bauten enthalten, deren öffentliche Drucklegung wegen der Natur des Gegenstandes nicht zulässig ist.

Geehmingen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Juni 1896.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: A. Lachenal.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

299 (Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

Erstellung von Kasernen und Beamtenwohnungen in Andermatt, sowie Erwerbung des hierfür und fflr Exerzier- und Schießplätze etc. nötigen Terrains.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1896, beschließt: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, in Andermatt zwei Kasernen und Beamtenwohnungen zu bauen, und das für diese Kasernen, für Exerzier- und Schießplätze und für das bestehende Barackenlager notwendige Terrain zu erwerben.

Es wird ihm zu diesem Behufe ein Kredit von Fr. 1,725,000 bewilligt, welcher auf drei Jahre verteilt werden soll.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erstellung von Kasernen und Beamten Wohnungen in Andermatt, sowie Erwerbung des hierfür und für Exerzier- und Schießplätze etc. nötigen Terrains. (Vom 1. Juni 1896.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1896

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1896

Date Data Seite

280-299

Page Pagina Ref. No

10 017 455

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